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Antrag 40/I/2024 Für eine schnelle Umsetzung der Vergesellschaftung des Wohnungsmarktes in Berlin

21.04.2024

Die Berliner*innen haben das Volksbegehren ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ mit großer Mehrheit angenommen. Das war 2021. Bald sind drei Jahre vergangen und das Volksbegehren ist noch immer nicht in die Umsetzung gegangen, obwohl die SPD in Regierungsverantwortung ist. Auch hat mittlerweile eine Expert*innenkommission unter dem Vorsitz von Herta Daeubler-Gmelin getagt und kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne in Berlin ist mit dem Grundgesetz vereinbar und damit rechtlich möglich.

 

Der Landesparteitag hatte zuletzt klare Maßgaben beschlossen, unter denen die Mehrheit des Parteitags eine Vergesellschaftung für sinnvoll erachtet. Diese werden hiermit erneut bekräftigt, aber um eine engere Zusammenarbeit mit der Partei und eine größere Transparenz zu schaffen, sollte sich der Landesvorstand mindestens alle zwei Monate mit dem Stand der Umsetzung des Volksbegehrens beschäftigen. Zudem soll dem Landesvorstand dargelegt werden, welche Maßnahmen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats einleiten, um die notwendige Datenlage zu den Eigentumsverhältnissen (Einträge im Grundbuch, Unternehmensregister, Steuerdaten, etc.) zusammenzuführen und für eine Vergesellschaftung nutzbar zu machen.

 

Zudem wollen wir uns in den nächsten Monaten eng mit der Initiative ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ austauschen und unterstützen die Idee eines Gesetzesvolksentscheids. Da die Umsetzung des Volksbegehrens so lange Zeit in Anspruch nimmt und die Umsetzung mit der CDU grundsätzlich in Frage steht, ist es richtig, alternative Wege zu gehen. Der Wohnungsmarkt ist derart angespannt, dass es schnellstmöglich einer Veränderung bedarf.

Antrag 41/I/2024 Für eine schnelle Umsetzung der Vergesellschaftung des Wohnungsmarktes in Berlin

21.04.2024

Die Berliner*innen haben das Volksbegehren ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ mit großer Mehrheit angenommen. Das war 2021. Bald sind drei Jahre vergangen und das Volksbegehren ist noch immer nicht in die Umsetzung gegangen, obwohl die SPD in Regierungsverantwortung ist. Auch hat mittlerweile eine Expert*innenkommission unter dem Vorsitz von Herta Daeubler-Gmelin getagt und kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Vergesellschaftung Börsenorientierter Immobilienkonzerne in Berlin ist mit dem Grundgesetz vereinbar und damit rechtlich möglich.

Der Landesparteitag hatte zuletzt klare Maßgaben beschlossen, unter denen die Mehrheit des Parteitags eine Vergesellschaftung für sinnvoll erachtet. Diese werden hiermit erneut bekräftigt, aber um eine engere Zusammenarbeit mit der Partei und eine größere Transparenz zu schaffen, sollte sich der Landesvorstand mindestens alle zwei Monate mit dem Stand der Umsetzung des Volksbegehrens beschäftigen. Zudem soll dem Landesvorstand dargelegt werden, welche Maßnahmen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats einleiten, um die notwendige Datenlage zu den Eigentumsverhältnissen (Einträge im Grundbuch, Unternehmensregister, Steuerdaten, etc.) zusammen zu führen und für eine Vergesellschaftung nutzbar zu machen.

Zudem wollen wir uns in den nächsten Monaten eng mit der Initiative ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ austauschen und unterstützen die Idee eines Gesetzesvolksentscheids. Da die Umsetzung des Volksbegehrens so lange Zeit in Anspruch nimmt und die Umsetzung mit der CDU grundsätzlich in Frage steht, ist es richtig, alternative Wege zu gehen. Der Wohnungsmarkt ist derart angespannt, dass es schnellstmöglich einer Veränderung bedarf.

Antrag 02/I/2024 Wahrung des Grundsatzes freier Wahlen auch im Statut

21.04.2024

§6* der Wahlordnung des SPD Landesverbandes Berlin soll um folgende Absätze ergänzt werden:

“(2) Bei zu besetzenden Parteiämtern (Funktionen), deren Anzahl nicht durch Satzung bestimmt ist, soll die Anzahl der Kandidierenden die festgesetzte Anzahl nicht unterschreiten.

(3) Für die Wahlen der Vorsitzenden in einer Doppelspitze ist immer dann eine verbundene Einzelwahl durchzuführen, wenn die Anzahl der zu wählenden Personen der der Kandidierenden entspricht.”

Antrag 85/I/2024 Auszubildende und Studierende gleichwertig unterstützen - für ein Azubiwerk in Berlin!

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der AGH-Fraktion sowie des Senats auf, sich für die Einrichtung eines Azubiwerks in Berlin einzusetzen. Mittelfristiges Ziel der Errichtung eines Azubiwerks muss mindestens eine Wohnraumversorgungsquote in Höhe der des Studierendenwerks (aktuell etwa 5%) sein, um Auszubildende und Studierende in Berlin gleichwertig zu unterstützen. Hierfür muss eine auskömmliche Anschubfinanzierung und langfristige Finanzierungssicherheit gewährleistet sein.

 

Gleichzeitig halten wir an unserer Forderung nach einer Ausbildungsumlage fest und fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der AGH-Fraktion sowie des Senats auf, sicherzustellen, dass diese noch in dieser Legislatur umgesetzt wird, sollte das Ziel des Bündnisses für Ausbildung, bis Ende 2025 rund 2000 zusätzliche Ausbildungsverhältnisse zu schaffen, nicht erreicht werden.

Antrag 63/I/2024 Queeres Leben schützen und Verdrängung verhindern – Das Tuntenhaus muss bleiben

21.04.2024

Das sogenannte Tuntenhaus im Prenzlauer Berg ist eine Berliner Institution. Es handelt sich dabei um ein queeres Wohnprojekt im ehemals besetzten Haus der Kastanienallee 86. Seit über dreißig Jahren leben hier queere Menschen gemeinsam und leisten wertvolle soziale Arbeit, zum Beispiel durch eine Kunstgalerie und eine Lebensmittelverteilstelle. Viele linke zivilgesellschaftliche Organisationen, insbesondere queere Organisationen, unterstützen das Tuntenhaus und tragen so zu dessen Fortbestehen bei.

 

Das Wohnprojekt Tuntenhaus steht seit 1990 für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Hier lebt eine große Hausgemeinschaft von 36 queeren Menschen über mehrere Etagen miteinander und ist Anlaufstelle gerade für queere Menschen, die immer noch von Diskriminierung betroffen sind. Solche Strukturen und solidarischen Lebensmodelle machen Berlin aus und müssen unbedingt erhalten werden.

 

Im Februar wurde das Wohnprojekt Tuntenhaus in der Kastanienalle verkauft. Nun könnte diesem queeren Projekt, dem ältesten Berlins, das Ende drohen. In den Tagen seit Bekanntwerden des Verkaufs hat sich ein breites zivilgesellschaftliches und politisches Bündnis gebildet, das seine Solidarität mit dem Tuntenhaus ausspricht und sich für ein Fortbestehen einsetzt. Die Kastanienalle ist eine der beliebtesten Straßen Pankows, was eine Sanierung hinzu teuren (Eigentums-)Wohungen sehr möglich erscheinen lässt und mit einer Verdrängung der Bewohner*innen und ihres Projektes einherkommt.

 

Da das Haus einen deutlichen städtebaulichen Missstand im sog. Milieuschutzgebiet aufweist, kann das Vorkaufsrecht gezogen werden. Und dies sollte auch getan werden. Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Mittel um Verdrängung und Spekulant*innen auf dem Immobilienmarkt entgegenzuwirken. Durch die Nutzung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk Pankow könnte das Tuntenhaus erhalten bleiben und so dieser wichtige Safe Space für queere Menschen weiter existieren.

 

Wir fordern daher den Bezirk Pankow dazu auf, sein kommunales Vorkaufsrecht zu nutzen, um das Gebäude und das Wohnprojekt Tuntenhaus in der Kastanienallee 86 durch eine Genossenschaft, eine Stiftung oder ein landeseigenes Wohnungsunternehmen langfristig zu erhalten. Außerdem fordern wir den Berliner Senat dazu auf, den Bezirk dabei, vor allem finanziell, zu unterstützen. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sollen sich dafür einsetzen, dass diese Möglichkeit genutzt wird.