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Antrag 129/II/2023 Wahlrecht mit 16 umsetzen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, auf Basis des vorliegenden Gesetzesentwurfes der vorherigen Koalitionsfraktionen schnellstmöglich den Gesetzgebungsprozess zur Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr einzuleiten. Im Rahmen dessen soll noch in diesem Jahr mindestens die erste Lesung im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses erfolgen.

Antrag 50/II/2023 Psychosoziale Versorgungsstruktur

21.08.2023

Der Senat wird aufgefordert, umgehend die psychosoziale Versorgungsstruktur von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Berlin zu verbessern. Hierzu sind zwei Elemente möglichst rasch in die Umsetzung zu bringen:

 

  • Die Finanzierung der psychosozialen und pädagogischen Versorgung für Kinder, Jugendliche und deren Familien muss den gestiegenen Bedarfen entsprechend angepasst werden. Dazu gehört auch die finanzielle Absicherung und somit Planungssicherheit für die subsidiär tätigen Träger, welche Kinder, Jugendliche und Familien mit ihren bedarfsgerechten Angeboten unterstützen, sowie die Bereitstellung von niedrigschwelligen Beratungssettings der psychosozialen Versorgung für junge Erwachsene in jedem Berliner Bezirk.
  • Verstärkung der medizinischen Versorgungssituation im Kinder – und jugendpsychiatrischen, kinder- und jugendmedizinischen sowie im sozialpädiatrischen Bereich, sowohl im ambulanten, wie im stationären Sektor.

 

Antrag 47/II/2023 Mehr Generationengerechtigkeit durch die Berliner Jugendstrategie

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats werden aufgefordert, für die Umsetzung der Berliner Jugendstrategie einzutreten. Dabei wird es im ersten Schritt darum gehen, das entsprechende Gremium zu schaffen und zum effektiven Arbeiten zu bringen. Dabei muss auch das Begleitgremium aus Vertretungen der jungen Generation zusammengesetzt und konstituiert werden.

 

Im Rahmen der Berliner Jugendstrategie sollen für die junge Generation zentrale jugendpolitische Vorhaben diskutiert, bearbeitet und vorangebracht werden – immer mit dem Ziel, mehr Mitbestimmung für junge Menschen zu erreichen und so mehr Generationengerechtigkeit zu schaffen.

 

Hierbei werden unter anderem die Forderungen aus der Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“ Berücksichtigung finden müssen:

  • Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre
  • Einführung eines Jugendchecks
  • Politische Bildungszeit für Schüler*innen
  • Verankerung von Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche in der Landesverfassung und im Bezirksverwaltungsgesetz
  • Einbeziehung der Kinder- und Jugendparlamente oder anderer bezirklichen Beteiligungsstrukturen in alle politischen Fragestellungen auf Bezirksebene, bspw. als beratende Stimme für die BVVen
  • Personelle Stärkung der zuständigen Verwaltung im Bereich politische Bildung junger Menschen
  • Erarbeitung eines Kinder- und Jugendberichtes zur Lebenssituation junger Menschen
  • Stärkung der bestehenden Strukturen zur Förderung von Kinder- und Jugendbeteiligung/politischer Bildung auf Landesebene, insbesondere die Berliner Jugendverbände, unsere Jugendbildungsstätten und den Jugend-Demokratiefonds
  • Einführung eines Verbandsklagerechtes zur Durchsetzung des Beteiligungsanspruchs
  • Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Schüler*innen
  • Förderung einer demokratischen Unterrichtskultur, Initiativen zur Schaffung eines Kulturwandels innerhalb der Schule (z. B. durch Öffnung der Schule in den Sozialraum)

 

Wir teilen die formulierte Vision der Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“: „Alle jungen Berliner*innen entscheiden und gestalten das gesellschaftliche sowie politische Geschehen der Stadt gleichberechtigt mit.“

 

Antrag 95/II/2023 Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit

21.08.2023

Sozialarbeiter*innen sind darauf angewiesen, dass ihre Klient*innen ihnen ihre Lebenswelten öffnen, die oft von Armut und Ohnmachtsgefühlen, aber auch von Gewalt und Straffälligkeit geprägt sind. In persönlichen Notlagen werden persönliche Geheimnisse anvertraut, weil die Sozialarbeiter*innen oft der letzte Anker möglicher gesellschaftlicher Hilfen und Intervention sind. Diese Arbeit basiert auf Vertrauen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Um diese wichtige Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, das erarbeitete Vertrauen zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Klient*innen durch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu schützen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, durch eine Reform des § 53 Strafprozessordnung (StPO) durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Absatz 1 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht zu erweitern.

Antrag 27/II/2023 Familien mit besonderen Herausforderungen entlasten - Angebote des Kurzzeitwohnens schaffen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert, sich für ein landeseigenes Angebot des Kurzzeitwohnens für junge, versorgungsintensive Menschen einzusetzen. Für das Angebot des „Kurzzeitwohnens“ und den Prozess zur Einführung gelten die folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Das Angebot muss allen minderjährigen Menschen mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung sowie deren Familien niedrigschwellig und wo erforderlich (insbesondere in Krisensituationen) möglichst kurzfristig zur Verfügung stehen.
  2. Zur strukturierten Aufnahme des Prozesses der Einführung des Angebotes ist durch die zuständigen Verwaltungen eine differenzierte und an den Bedarfen der jungen Menschen sowie ihren Familien orientierte Leistungsbeschreibung zu erstellen. Das Kindeswohl, die Kinderrechte und der Kinderschutz auf der einen Seite und die Unterstützung der Angehörigen, der Zusammenhalt innerhalb der Familie und die Entlastung aufgrund dauerhafter enormer Herausforderungen für das familiäre Umfeld müssen Dreh- und Angelpunkt der Leistungsbeschreibung sein.
  3. Die erforderlichen finanziellen Mittel für das Kurzzeitwohnen sind im Haushalt bereitzustellen – zunächst im Rahmen einer Zuwendungsfinanzierung des Modellprojektes, im Folgenden durch eine verstetigte Finanzierung. Die beteiligten Verwaltungen einigen sich auf eine Regelung zu der Mischfinanzierung und zu der Verteilung der finanziellen Aufwendungen untereinander.
  4. Die Angebote ermöglichen – je nach Bedarf des jungen Menschen und der Angehörigen – Wohnformen für eine Unterbringung ohne Familie und Möglichkeiten für eine gemeinsame Unterbringung mit (Teilen) der Familie.
  5. Die Unterstützung bei dauerhafter Belastungssituation ist entsprechend dem individuellen Bedarf in den Mittelpunkt des Kurzzeitwohnens zu rücken. Dies muss (unter anderem) die Aspekte „kurzfristige Krisensituationen“, „Übergänge der Versorgungssituation (z. B. von der stationären Behandlung in die häusliche Sphäre, Wechsel von Betreuungseinrichtungen etc.)“ und „individuelle Auszeit für die Angehörigen“ umfassen.
  6. Kurzzeitwohnen muss jedenfalls die folgenden Angebote umfassen: tagesstrukturierende Angebote und Fördermaßnahmen (eigene Angebote und/oder Möglichkeit der Fortsetzung der bestehenden Maßnahmen), pflegerische Leistungen, Unterkunft und Verpflegung, Förderung der Vernetzung der diversen Akteur:innen, Unterstützung und Beratung der Familien als Ganzes.
  7. Quantitativ ausreichendes und qualitativ bedarf- und standardgerechtes Fachpersonal ist sicherzustellen. Für das Personal müssen Möglichkeiten der Weiterbildung und des strukturierten Austausches (z. B. Supervision) gewährleistet sein. Die Teams arbeiten multiprofessionell und in enger Abstimmung zusammen. Auch der enge Austausch mit Akteur:innen außerhalb der Einrichtung des Kurzzeitwohnens (z. B. Familie, Therapeut:innen, Lehrer:innen, Erzieher:innen, Ärzt:innen) ist zu sichern.
  8. Eine Dokumentation der einzelnen Prozesse und eine Evaluation der Einzelprozesse sowie der Einrichtung im Gesamten sind sicherzustellen.