Die Koalitionsparteien der aktuellen Bundesregierung haben sich im Koalitionsvertrag vorgenommen „den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken zu wollen und die entstandenen Spaltungen zu überwinden“. Die Einkommens- und Vermögensungleichheit hat in den letzten Jahren zugenommen und trägt so zu sozialen Spannungen erheblich bei.
Seit dem Jahr 1997 wird die Vermögensteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr erhoben. Dabei ist die Vermögensteuer im Art. 106 unseres Grundgesetzes verankert.. Zudem würde das Aufkommen der Vermögensteuer gem. Art 106, Abs. 2, Nr. 1 den Ländern zu stehen.
Wir fordern daher die Bundesregierung der aktuellen Legislaturperiode auf die Vermögensteuer verfassungskonform und im Sinne des im Koalitionsvertrag angestrebten sozialen Zusammenhalts wieder zu erheben.