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Antrag 30/I/2018 Einheitliche europäische Mindestlohnregelung

30.04.2018

Im aktuellen Koalitionsvertrag einigten sich CDU, CSU und SPD u. a. darauf „einen Rahmen für Mindestlohnregelungen […] in den EU-Staaten zu entwickeln.“ Die vom Europäischen Rat proklamierte europäische Säule sozialer Rechte möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein „Recht auf gerechte Entlohnung, die ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht“ zusichern. „Armut trotz Erwerbstätigkeit ist zu verhindern.“ Zudem seien angemessene Mindestlöhne zu gewährleisten. Mindestlöhne die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in den einzelnen Ländern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihrer Familien gerecht werden.

 

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten dafür ein, dass Mindestlöhne prinzipiell existenzsichernde Löhne sind. Wir lehnen Löhne ab, die sich unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle bewegen. Daher ist unsere Forderung eine europäische Mindestlohnregelung die existenzsichernde Löhne in Höhe von mindestens 60% des jeweiligen nationalen Medianlohns sicherstellt.

Antrag 62/I/2018 Änderung Mietrecht - Reduzierung Modernisierungskosten

30.04.2018

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Mietrecht so verändert wird, dass die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter an den Modernisierungskosten reduziert wird.

Antrag 27/I/2018 Mindestlohn für alle – auch für Jugendliche!

30.04.2018

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands soll sich dafür einsetzen, dass der Mindestlohn auf Jugendarbeit (siehe JArbSchG) ausgeweitet wird. Dem entsprechend soll der gesetzliche Mindestlohn auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 15 Jahren gelten. Ausbildungsverhältnisse sind davon nicht betroffen. Auch bei einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns soll Jugendarbeit inbegriffen sein.

Antrag 28/I/2018 Mindestlohnerhöhungen bei Zuwendungsempfängern ausgleichen

30.04.2018

Der Mindestlohn ist da. Er sorgte zur Einführung bei hunderttausenden Arbeitnehmer*innen für höhere Löhne. Zu Beginn des Jahres wurde er erstmals auf nunmehr 8,84 Euro pro Stunde angehoben und schaffte so für alle Mindestlohnempfänger*innen eine Gehaltserhöhung um 4 Prozent.

 

Die Zuschüsse der Jobcenter für Eingliederungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt werden allerdings nicht an diese gestiegenen Lohnkosten angepasst. Das bedeutet, dass zwischen dem gestiegenen Lohn und dem gleichbleibenden Zuschuss eine unvorhersehbare Lücke entstanden ist, die vom Arbeitgeber spontan finanziert werden muss. Hiervon sind insbesondere soziale Träger betroffen, in deren Belegschaften zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil Mindestlohnempfänger arbeiten, die durch Eingliederungszuschüsse finanziert werden. Allein die aktuelle Mindestlohnerhöhung um 34 Cent sorgt hier für jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 800 Euro pro 40h-Arbeitnehmer*in.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden daher aufgefordert, den hierfür ursächlichen §91 (2) des SGB III dahingehend zu ändern, dass Mindestlohnerhöhungen während einer laufenden Eingliederungsmaßnahme genauso wie auch jetzt schon die Lohnkürzungen berücksichtigt werden.

 

Die bisher entstandenen Mehraufwendungen der Arbeitgeber, welche durch die nunmehr nicht mehr kostendeckenden Eingliederungszuschüsse entstanden sind, müssen rückwirkend zum Inkrafttreten der Erhöhung des Mindestlohnes von dem Leistungsträger erstattet werden.

 

Anlage:

§ 91 SGB III Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses

(2) Der Eingliederungszuschuss wird zu Beginn der Maßnahme in monatlichen Festbeträgen für die Förderdauer festgelegt. Die monatlichen Festbeträge werden vermindert, wenn sich das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt verringert.

Antrag WV10/I/2018 Gedruckte Antragsunterlagen bei Parteitagen und Delegiertenversammlungen nur noch auf Anforderung

30.04.2018

Für die Delegiertenversammlungen der Kreise und Arbeitsgemeinschaften sowie den Landesparteitag werden Antragsunterlagen elektronisch zur Verfügung gestellt. Delegierte, Ersatzdelegierte und Teilnehmer*innen erhalten gedruckte Antragsunterlagen, wenn sie dies wünschen. Hierfür erfolgt vor der ersten Sitzung der jeweiligen Wahlperiode eine Abfrage. Für kurzfristig eingesetzte Ersatzdelegierte werden in begrenzter Stückzahl gedruckte Antragsunterlagen bereit gehalten.

 

Hiervon sind kurzfristig eingereichte Initiativanträge, Änderungsanträge sowie von Antragskommissionen vorgeschlagene Fassungen eines Antrages ausgenommen, insbesondere wenn diese erst während der Delegiertenkonferenz bzw. des Parteitages publiziert werden.