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Antrag 29/II/2022 Prekäre migrantische Arbeit in Berlin konsequent bekämpfen – befristete Arbeitserlaubnisse von befristeten Arbeitsverträgen entkoppeln II

10.10.2022

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats wird aufgefordert, eine Analyse des Zusammenhangs von prekären Beschäftigungsverhältnissen auf dem Berliner Arbeitsmarkt und der Praxis der Vergabe von Aufenthaltstiteln in Auftrag zu geben.

Antrag 33/II/2022 Betriebsrats-Initiativen stärken – Betriebsversammlungen besser schützen!

10.10.2022

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung in Betrieben ohne Betriebsrat ein:

 

  • Beschäftigte informieren: In Betrieben in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, die Wahl eines solchen aber rechtlich möglich ist, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Informationsveranstaltung zu Arbeit und Gründung eines Betriebsrats abzuhalten. Zu dieser Veranstaltung sind die für den Betrieb zuständigen Gewerkschaften zwingend einzuladen. Im unmittelbaren Anschluss an diese Veranstaltung muss die Möglichkeit gewährleistet werden, in geheimer Abstimmung und in Abwesenheit leitender Angestellter einen Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl zu wählen.
  • Betriebsversammlungen besser schützen: Der genaue Ablauf einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands nach §17 BetrVG muss genauer ausgestaltet und standardisiert werden. Den Initiatorinnen und Initiatoren muss in dieser Drucksituation ein vorgezeichneter Weg zur Verfügung stehen. Ein Recht auf geheime Wahl und die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse müssen gesetzlich verankert werden. Auch ein Schema für den Fall eines ersten Wahlgangs ohne gültiges Wahlergebnis sollte im Gesetz verankert werden. Das Gesetz muss zudem klar definieren, welche Daten und Informationen der Arbeitgeber den Initiator*innen für die Durchführung einer Betriebsversammlung zur Verfügung stellen muss.
  • Verzögern der Wahl verhindern: Nach Wahl oder Einsetzung eines Wahlvorstands muss die Betriebsratswahl innerhalb von 6 Monaten stattfinden. Wird diese Frist aufgrund von Handlungen des Arbeitgebers, z.B. durch Zurückhaltung nötiger Informationen oder Verweigerung von geeigneten Räumlichkeiten, nicht eingehalten, muss die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Straftat nach §119 BetrVG ermitteln.

 

Antrag 133/II/2022 Gleichstellung von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung – Änderung des Bundesbeamtenrechts jetzt!

10.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder in der Bundesregierung und die Sozialdemokratische Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, vergleichbar zu den Landesregelungen, wie Hamburg oder Berlin, die gesetzlichen Regelungen für Bundesbeamte zu ändern, so dass bei neuen und bestehenden Beamtenverhältnissen die Menschen ohne finanzielle Nachteile in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleiben können oder aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln können, ohne hierbei im Vergleich zum PKV-Beihilfesystem finanzielle Nachteile zu erleiden.

 

Ein Wechsel aus der Mitgliedschaft in der PKV in ein Versicherungsverhältnis der GKV soll auch nach der Gesetzesänderung temporär möglich sein.

Antrag 115/II/2022 Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit des Tubman.Network dauerhaft sichern

10.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats sollen sich dafür einsetzen, dass die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) einen Nutzungsvertrag mit der Geflüchteten-Initiative Tubman.Network über die Nutzung der landeseigenen Adlerhalle auf dem Gelände des Dragoner-Areals ab sofort für mindestens zwei Jahre aushandelt und das Konzept der geplanten Sanierungsarbeiten gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort überarbeitet.

 

Dabei soll das Sanierungskonzept berücksichtigen, dass in der Adlerhalle die (Teil-)Beheizung und sanitäre Infrastruktur prioritär hergestellt und die Aktivitäten des Tubman Network in den Wintermonaten 2022/ 2023, oder wenn zwingend erforderlich für die Sanierungsarbeiten an einem temporären anderen Ort, fortgesetzt werden können.

 

Sollten der Unterbringung auf dem Dragoner-Areal dringende Gründe entgegenstehen (z.B. hohe Sanierungskosten, andere nicht vereinbare Nutzungszwecke), mögen sich die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dafür einsetzen, dass aus den 5.000 landeseigenen Immobilien unverzüglich ein alternativer Standort identifiziert und dem Tubman.Network mindestens für ein Jahr zur Verfügung gestellt wird.

 

Ferner sollen Mittel für Miete und Sanierung aus dem Berliner Haushalt bereitgestellt werden, um die ehrenamtliche und dezentrale Geflüchtetenarbeit mit ihren zielgerichteten Angeboten dauerhaft zu sichern.

Antrag 207/II/2022 Jenseits von Wasserstoffträumen – Endverbraucher*innen aller Länder, elektrifiziert euch!

10.10.2022

Eine erfolgreiche soziale Klimaschutzstrategie bedarf nicht nur des beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren und Abbau der fossilen Energie, sondern auch eines strategischen und wissenschaftlich fundierten Einsatzes neuer Technologien in den richtigen Wirtschaftsbranchen. Dazu gehört eine realistische Wasserstoffstrategie frei von technologischen Fantasien und unangebrachtem Optimismus.

 

Wasserstoff stellt ein massives Problem für die Dekarbonisierung dar, welches bisher im öffentlichen Diskurs kaum thematisiert wird oder falls doch, dann in Verbindung mit fantastischen Erzählungen und unrealistischen Zukunftsvisionen der mächtigen Gaslobby zum Erhalt ihrer Industrie.

 

99 % des aktuellen Bedarfs von Wasserstoff entsteht durch die Industrieprozesse, in welchen er unter anderem als Chemierohstoff und in der Herstellung von Düngemitteln angewendet wird. Aktuell deckt die sogenannte „graue“ Quelle durch Methan-Dampfreformierung von Erdgas den weltweiten Wasserstoffbedarf fast ausschließlich ab. Dieser Prozess ist äußerst energieintensiv, sodass die Verbrennung grauen Wasserstoffs vielfach klimaschädlicher ist als die einfache Verbrennung von Erdöl, Erdgas und Kohle. Grauer Wasserstoff macht in seiner industriellen Endnutzung aktuell ungefähr 3 % der weltweiten Treibhausgasemissionen aus, einen ähnlichen Anteil wie der Flugverkehr.

 

Bei der Herstellung von „blauem“ Wasserstoff aus fossilen Quellen mit Kohlenstoffsequestrierung entstehen durch den Austritt von Methan im Gastransit sowie unzureichende Sequestrierungstechnologie erhebliche Effizienzlücken. Die Verbrennung blauen Wasserstoffs kann also immer noch bis zu 20 % treibhausgasintensiver sein als die Verbrennung von Erdgas. Die Erfassung und Verringerung von den genauen Emissionen dieser Wasserstoffquelle sind äußerst komplex und könnten Jahre dauern.

 

Die einzig erneuerbare Quelle von Wasserstoff ist die Elektrolyse von Wasser anhand erneuerbaren Stroms, wobei die relevanten Technologien noch im Frühstadium sind und der Strombedarf für eine Dekarbonisierung des heutigen Wasserstoffbedarfs fast der dreifachen Menge an Wind- und Solarstrom bedürfte, die die Welt 2019 produziert hat.

 

Viele Regierungen setzen auf Wasserstoff als Zukunftstechnologie, ohne zwischen den unterschiedlichen technologischen und geographischen Quellen zu differenzieren und/oder die prioritären Wirtschaftsbranchen für dessen Endverbrauch zu definieren, wo günstigere, effizientere und sozial vertretbare Lösungen bereits bestehen.

 

Die Ampelregierung verlässt sich in ihrer Klimaschutzstrategie ebenfalls auf grünen Wasserstoff und setzt sich eine Elektrolysekapazität von rund 10 Gigawatt im Jahr 2030 zum Ziel. Im Koalitionsvertrag 2021 steht, dass grüner Wasserstoff vorrangig in den Wirtschaftssektoren genutzt werden sollte, in denen es nicht möglich ist, Verfahren und Prozesse durch eine direkte Elektrifizierung auf Treibhausgasneutralität umzustellen. Parallel sieht der Koalitionsvertrag jedoch die Errichtung moderner Gaskraftwerke mit Kapazität zur Umstellung auf klimaneutrale Gase, d.h. die Verbrennung grünen Wasserstoffs zur Stromerzeugung, vor.

 

Auch bei den modernsten Elektrolyseanlagen entsteht eine Effizienzlücke von ungefähr 20 % und bei der Verbrennung der Derivate geht weitere Energie verloren, sodass die Wiedergewinnung grünen Stroms aus grünem Wasserstoff mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Die Verbrennung von grünem Wasserstoff außerhalb seiner bestehenden industriellen Einsätze und beschränkter sonstiger zukünftiger Nutzungen wie etwa im Luft- und Schiffsverkehr ist also aufgrund der daraus entstehenden Kosten weder klimapolitisch noch sozial vertretbar.

 

Wir fordern daher:

 

  • die weitreichende, schnelle und direkte Elektrifizierung als Grundsatz unserer Klimaschutz- und Energiepolitik. Das Versprechen vom grünen Wasserstoff soll nicht von mächtigen Lobbys dafür missbraucht werden, die Elektrifizierung von Wärme und Verkehr durch bereits bestehende Technologien zu verzögern und damit die Gewinne der Fossilindustrie noch bis 2050 zu maximieren.
  • wertvollen grünen Wasserstoff sollte man ausschließlich in schwer dekarbonisierbaren Sektoren zu nutzen, wo Wasserstoff gesellschaftlich und ökologisch nützlich sowie technologisch unverzichtbar ist.
  • die Verbrennung von grünem Wasserstoff zur Stromerzeugung nur in den Fällen zu erlauben, wo die Herstellung dessen Speicherkapazität zum Ausgleich saisonaler Schwankungen in der erneuerbaren Energie anbietet.
  • die Einspeisung von grünem Wasserstoff ins allgemeine Gasleitungsnetz abzulehnen. Stattdessen sollten in geeigneten Fällen die Hausheizung entkarbonisiert und Haushalte von Kosten entlastet werden, indem die Abwärme von der wasserstoffbetriebenen Produktion in Fern- und Nahwärmenetzwerke genutzt wird. Hierfür fordern wir die Investition in leistungsstarke Wärmespeicher, um eine stabile Energielieferung zu sichern.