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Antrag 198/II/2022 Wirksamer Umweltschutz durch dezentrale Energieversorgung unter Nutzung von Biogas -Technologie

9.10.2022

Die SPD-Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen werden aufgefordert, sich einzusetzen für eine umfassende Anwendung der Biogas-Herstellung aus Reststoffen.

 

Biogas-Technologie ist optimal zu fördern und die Anwendung zu fordern. Jegliche verfügbare Biomasse aus Abwässern, Tierhaltung, Pflanzenresten, Küchenabfällen und überlagerten Nahrungsmitteln sind in dezentralen Biogasanlagen in CH4 (Methan) umzuwandeln, in das Erdgasnetz einzuspeisen, oder als CNG zu speichern.

Antrag 200/II/2022 Energie- und wassersparende Armaturen sollen sukzessive herkömmliche Armaturen in Neubauten und im Einzelhandel ersetzen

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der S&D-Fraktion im Europaparlament, die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für den energieschonenden Umgang mit Warmwasser und der Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs aktiv einzusetzen.

 

Hierzu sollen per Gesetz, ähnlich wie bei dem Ersatz der Glühbirne durch Energiesparlampen, energie- und wassersparende Armaturen und Spülkästen im Sanitärbereich, die herkömmlichen Armaturen sukzessive ersetzen. Viermieter*Innen sollen dadurch angehalten werden, den Mietern ein kostengünstigeres Wohnen zu ermöglichen.

Antrag 184/I/2022 Mehr naturverträgliches und klimaresilientes Bauen in Berlin

17.05.2022

Die Abgeordneten der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Novelle der Berliner Bauordnung (BauO) dahin gehend zu unterstützen, dass insbesondere in § 8a

 

  1. die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden dauerhaft gewährleistet wird,
  2. alle Versiegelungen des Bodens bis auf im Rahmen der genehmigten Nutzung unabweisbare Teile, begrünt und bepflanzt werden,
  3. unabhängig davon mindestens 30 % der Fassadenfläche eines Gebäudes und Dächer größer als 30 m² zu 70% dauerhaft begrünt werden.
    Darüber hinaus sind im Bereich der Mischwasserkanalisation Retentionsdächer anzulegen.
    Eine Doppelnutzung zusammen mit erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergie oder kleine Windkraft mit Vertikalrotoren) ist zulässig und möglich.
  4. Der Biotopflächenfaktor (BFF) ist in die BauO aufzunehmen, damit er rechtsverbindlich umsetzbar wird.

 

Bei vorhandenen Landschaftsplänen haben deren Inhalte Vorrang, so dass der BFF umfänglich zur Anwendung kommt. Diese dienen besonders der Darstellung und dem Nachweis geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Berliner Naturschutzgesetz. Sie ersetzen damit die Anforderungen des §8a, soweit dessen Inhalte nicht darüber hinaus gehen.

 

Zum Schutze der urbanen Flora ist in der Berliner BauO vorzusehen:

  • Ab einer Gebäudebreite von 30 m sind je drei Niststätten für Vögel und Quartiere für Fledermäuse herzustellen.
  • Die Gebäude müssen so gestaltet werden, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Vögel durch Kollision mit dem Bauwerk nicht erhöht wird.
  • Bei der Außenbeleuchtung ist die Beleuchtungsintensität und die Abstrahlung sowie die Blaulichtanteile des Lichts zum Schutz der freilebenden Tierwelt auf das unabweisbar erforderliche Maß zu begrenzen.

 

In der Berliner BauO ist ein Freiflächengestaltungsplan vorzusehen, der folgenden Anforderungen entsprechen muss. Er muss wirksam werden, bezüglich

  • der Freiflächennutzung,
  • der Biodiversität,
  • des tierunterstützenden Entwerfens (animal aided design)
  • und der Klimaanpassung.

 

Die Anforderungen werden durch Verwaltungsvorschriften (beispielsweise auch DGNB-Zertifizierung) geregelt, damit eine fachgerechte Ausführung gewährleistet wird.

 

Antrag 189/I/2022 Keine Auftaumittel beim Winterdienst auf öffentlichen Radwegen

17.05.2022

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus, der Landesvorstand der SPD und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert sich entschieden gegen eine Glättebeseitigung auf öffentlichen Radwegen mit Hilfe von Auftaumitteln zu wenden. Dieses gilt ausdrücklich auch für mögliche Pilotprojekte.

 

Die negativen Einflüsse von Auftaumitteln wie Tausalz und Harnstoff sind hinreichend durch langjährige wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Der Einsatz von diesen Auftaumitteln führt demnach zu schweren Schäden an Straßenbäume und am Straßenbegleitgrüns, wie auch an der Leitungsinfrastruktur, an Bauwerken, insbesondere an Beton und Eisenbewährungen, an Fahrzeugen und auch an Tierpfoten. Deshalb wurde schon vor vielen Jahren mit §3 (8) Berliner Straßenreinigungsgesetz (BStrReinG) der Einsatz von Auftaumitteln verboten. Nur bei extremer Glätte darf die BSR an neuralgischen Punkten wie Haltestellen und Kreuzungen Feuchtsalz einsetzen – Details dazu sind in § 3 (7) BStrReinG geregelt.

Antrag 196/I/2022 Gegen Armutsdiskriminerung in der häuslichen Pflege- für eine dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale!

17.05.2022

Eine Pflegehilfsmittelpauschale, die Aufwendung der Pflegekassen für alltägliche Verbrauchsmaterialien, steht allen Menschen zu,

 

  1. bei denen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde,
  2. die in einem häuslichen Umfeld leben und
  3. von Angehörigen und/oder ambulanten Pflegekräften gepflegt werden.

 

Mit der Pflegehilfsmittelpauschale sollen medizinische Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Krankenunterlagen und Desinfektionsmittel finanziert werden.

 

Durch die Covid19-Pandemie sind die Kosten für Pflegehilfsmittel, zu denen beispielsweise auch Masken zählen, stark gestiegen. Deswegen wurde die Pflegehilfsmittelpauschale von Mai 2020 bis einschließlich Dezember 2021 von 40€ auf 60€ erhöht. Diese Erhöhung ist zum 1. Januar 2022 unkommentiert ausgelaufen. Wir finden, das geht so nicht!

 

Seit der Pandemie sind die Preise für Pflegehilfsmittel stetig gestiegen, auch die aktuelle Inflation lässt die Preise signifikant höher werden. Es gibt keinen Grund dafür anzunehmen, dass die finanzielle Mehrbelastung durch die Pandemie vorüber sei.

 

Betroffene berichten gar davon, sich nicht genügend Einmalhandschuhe leisten zu können, um ihre Körperpflege hygienisch halten zu können. Auch ist es gerade für Pflegende oder Gepflegte auf Grund der erhöhten Gefahr für schwere Verläufe in Folge einer Corona-Infektion besonders wichtig, Zugang zu FFP2-Masken zu erhalten. Dieser wird mit einer zu niedrigen Pflegehilfsmittelpauschale versperrt.

 

Dazu kommt, dass die Pflegehilfsmittelpauschale schon der Covid19-Pandemie zu niedrig war.

 

40€ ändern nichts daran, dass häusliche Pflege und Hilfsmittelqualität stark vom Privatvermögen der Pflegebedürftigen und ihrer Familien abhängt. Dadurch wird der Effekt verstärkt, dass ärmere und arme Menschen eine schlechtere Gesundheitsversorgung erfahren. Dabei gilt zu beachten, dass besonders diskriminierte Menschen, Flinta*, Menschen mit Behinderung und von Rassismus betroffene Personen eher von Armut betroffen sind und gleichzeitig häufiger auf pflegerische Hilfsmittel angewiesen sind.

 

Deswegen fordern wir eine dauerhafte Erhöhung der Pauschale auf mindestens 100€ monatlich.