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Antrag /I/2018 Perspektiven aus der Perspektivlosigkeit – Teilhabe an der Gesellschaft durch Arbeit und Ausbildung

22.04.2018

Um Menschen eine Perspektive in Deutschland zu geben und Ungleichbehandlung abzubauen, fordern wir die Mandatsträger*innen der SPD dazu auf, sich um folgende Punkte einzusetzen:

 

  • die Hürden zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld (für Menschen mit Behinderung) müssen deutlich abgesenkt werden. Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat, muss sofort antragsberechtigt sein, nicht erst nach 15 Monaten.
  • Geduldete sollen bereits nach 12 Monaten Anspruch auf den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld haben, nicht erst nach sechs Jahren.
  • Das Arbeitsverbot für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“ muss aufgehoben werden.
  • Die Neuregelungen für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sollen auch gelten, für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“.
  • Bereits eingeleitete Maßnahmen zur Ausweisung sollen durch den Beginn einer Ausbildung nichtig werden. Voraussetzung hierfür soll sein, dass keine schweren Straftaten mit rechtskräftiger Verurteilung die Abschiebung begründen.
  • das Verbot zur selbständigen Arbeit für Geduldete muss aufgehoben werden.

 

Antrag 238/I/2018 eSport den Status der Gemeinnützigkeit zusprechen

22.04.2018

Videospiele sind heute in der Mitte unserer Gesellschaft als wichtiges neues Kulturgut hinzugekommen. Zu dieser Entwicklung gehört auch der eSport, der sich in den letzten Jahren als wichtiger gesellschaftlicher Faktor gerade in der jüngeren Generation etabliert hat und ein breites Publikum begeistert. Dabei werden von den Athlet*innen im Bereich des eSport wie im klassischen Sport auch Werte wie Fairplay, Koordination, Respekt sowie viele weitere soziale Kompetenzen vorgelebt und erfüllen damit eine Vorbildfunktion für Fans. eSport verbindet dadurch tagtäglich Menschen, genau wie das beim Sport auch passiert.

 

Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass diese gesellschaftlich relevante und stetige Bewegung die gleichen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen wie der klassische Sport auch. Dies würde zu weitrechenden Verbesserungen sowohl für Athlet*innen wie auch für Fans führen. Die Abhängigkeit von Entwicklern und Sponsoren und deren Interessen, die zurzeit den eSport dominieren, könnte eingedämmt werden und der Weg für die Gründung von Vereinen und Verbänden freigemacht werden. Damit kann eine demokratische und gemeinnützige Ausrichtung garantiert werden, die nicht den Marketingzwecken von Entwicklern und Sponsoren, sondern der nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung des eSports dient. Durch die Internationalität der eSports-Branche sollten Entwickler*innen über die deutsche Rechtslage und Wettbewerbsbedingungen informiert werden und von denen auch durch Kontrollen eingehalten werden.

 

Wir fordern, dass die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sich dafür einsetzen, dass der eSport dem klassischen Sport gleichgestellt wird und somit ebenfalls den Status der Gemeinnützigkeit von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung (AO)  zugesprochen bekommt. Die Anerkennung des Status der Gemeinnützigkeit soll dabei unabhängig vom Inhalt des Spiels geschehen, solange das Spiel das Kriterium erfüllt, einen kompetitiven Charakter zu haben, der den Wettbewerb zwischen professionellen Athlet*innen fördert und den Regelungen des Jugendschutzes entsprechen.

 

Antrag 237/I/2018 Hürden für Sozialleistungen für EU-Bürger*innen absenken

22.04.2018

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratische Mitglieder des Berliner Senats auf, dafür Sorge zu tragen, dass die im Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossene Fünf-Jahres-Frist für EU-Bürger*innen reformiert und nun der Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe im Einklang mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3.12.2015 mindestens auf die ursprüngliche Frist von einem Jahr abgesenkt wird.

Antrag /I/2018 Arbeiter*innenbewegung, Arbeitskampf und betriebliche Mitbestimmung als verpflichtende Module im Unterricht verankern

22.04.2018

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen,

 

  • in den Rahmenlehrplänen der Fächer Geschichte und Sozialkunde für die Sekundarstufe I,
  • in den Rahmenlehrplänen der Fächer Geschichte und Politik für die Sekundarstufe II sowie
  • im Rahmenlehrplan des perspektivisch eingeführten Faches Politik für die Sekundarstufe I

 

die Module „Arbeiter*innenbewegung“, „Arbeitskampf“ und „betriebliche Mitbestimmung“ als Pflichtmodule zu verankern.

 

Die genannten Themen sind dabei sinnvoll in die Pflichtmodule einzubetten. Bei der Integration dieser Pflichtmodule ist darauf zu achten, dass sich alle Schüler*innen innerhalb der Sekundarstufe I unabhängig von der Fächerwahl, Schulform und ihres erreichten Schulabschlusses mit den Grundlagen dieser Module auseinandergesetzt haben. In der Sekundarstufe II erfolgt die Vertiefung dieser Module.

 

Antrag 225/I/2018 Umsetzung des Entwicklungskonzeptes i2030 beschleunigen!

22.04.2018

Mehr und besseren SPNV für die Erreichbarkeit von Zentrum und Umland

 

Der Fachausschuss Mobilität der SPD Berlin befürwortet die Ziele der von den Ländern Berlin und Brandenburg mit der DB AG geschlossenen „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ vom Oktober 2017. Er sieht darin einen Meilenstein zur Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses „Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg“ mit dem AK Verkehr der SPD Brandenburg vom 25.01.2017 zur Verbesserung der SPNV-Anbindung in der Hauptstadtregion.
Für alle acht untersuchten Projekte sind der schnelle Auf- und Ausbau der Schieneninfrastruktur und die Ausweitung des Zugangebots erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund ist in den Untersuchungen vor allem zügig das „Wie und Wann“ festzulegen, nicht erneut über das „Ob“ bzw. ein „Entweder/Oder“ zu streiten. Die Berliner Umlandgemeinden benötigen rasch verbindliche Zusagen für die Verbesserung der Schienenanbindung mit Berlin. Dazu gehört eine klare Umsetzungsstrategie mit nachvollziehbaren Zeitabläufen und Perspektiven für die einzelnen Strecken. Der Mehrverkehr auf der Schiene braucht auch langfristig genug Kapazitäten durch ausreichende Infrastruktur. Schnelle und langsamere Verkehre sind zu entflechten, um eine hohe Betriebsqualität und Fahrplanstabilität zu erreichen.

 

In diesem Sinne sollen die schneller realisierbaren Projekte oder Verbesserungen zügig umge setzt und beworben werden. Eine Planung mit einer Vielzahl von Prüfvarianten ist zu vermeiden. Stattdessen müssen die Projekte schnellstmöglich entscheidungs- und bewilligungsreif sein. Das bedeutet kurze Planungsvorläufe, die Einleitung von Genehmigungsverfahren mit zeitnaher Bürger*innenbeteiligung, sowie die Erstellung von Nutzen-Kosten-Berechnungen, auch um die vom Bund in Kürze bereitgestellten zusätzlichen GVFG-Mittel erhalten zu können.

 

Durch eine frühzeitige Abstimmung und Koordinierung ist zudem sicherzustellen, dass die Umsetzung vor allem in der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehnts erfolgt und alle Projekte bis spätestens zum Jahr 2030 abgeschlossen sind. Das kann auch bedeuten, dass die Realisierung machbarer Zwischenabschnitte einem optimalen Endausbauzustand vorzuziehen ist, sofern dieser zu einem um Jahre verschobenen Baubeginn führen könnte.

 

Diese Angebots- und Netzerweiterungen sowie die Zielsetzung beim Klima- und Umweltschutz erfordern, dass die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel durch beide Bundesländer nur noch für den SPNV eingesetzt werden. Beide Bundesländer sollen darüber hinaus „reine“ Landeshaushaltsmittel zur Bestellung von SPNV-Leistungen zur Verfügung stellen und sich gegenüber der Bundesregierung für eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel einsetzen.

 

Zur gemeinsamen und abgestimmten Finanzierung von Investitionen in die Schieneninfrastruktur (einschließlich der Vorplanungen) und der Bestellung von Zugleistungen müssen Berlin und Brandenburg frühzeitig verbindliche Vereinbarungen treffen, mit denen auch vom eingeübten, aber nicht immer zweckmäßigen Territorialprinzip abgewichen werden kann. Dadurch soll erreicht werden, dass bei Vorliegen der Planungsreife auch schon die Bestellung und Finanzierung der länderübergreifenden Fahrleistungen des SPNV geklärt sind und es zu keinen weiteren Verzögerungen einzelner Projekte und Strecken kommt.