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Antrag 243/II/2019 Stärkung der Berliner S-Bahn

22.09.2019

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei einer Neuausschreibung des S-Bahnbetriebes nicht nur auf eine Zerschlagung der S-Bahn auf mehrere Betreiber verzichtet (wie schon auf früheren Landesparteitagen beschlossen), sondern auch wieder ein Aufsichtsratmandat für das Land Berlin in den Verträgen festgeschrieben wird.

 

Die SPD-Berlin bekennt sich damit nicht nur für die Einheit der Berliner S-Bahn, sondern nimmt zukünftig auch aktiv seine Verantwortung im Aufsichtsrat wahr.

Antrag 157/II/2019 Schuldenbremse

22.09.2019

Wir lehnen die Verankerung der Schuldenbremse in der Berliner Verfassung ab.

 

Stattdessen sollte sich die SPD Berlin beim Bund dafür einsetzten, dass die Erfüllung der Investitionsregeln beim Ausbleiben ausreichend hoher Steuereinnahmen im Zweifelsfall auch über Verschuldung erfolgen muss.

Antrag 52/II/2019 Kommunale Finanzen sichern. Keine Länderöffnungsklausel – Grundsteuerreform zügig auf den Weg bringen und Flickenteppich vermeiden!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion auf, unverzüglich die verfassungsrechtlich notwendige Reform der Grundsteuer auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes des Bundesministeriums der Finanzen umzusetzen.

Dabei ist, wie bisher vorgesehen, den Ländern die Möglichkeit zur Erhebung einer Grundsteuer C einzuräumen.

Die vom Land Bayern geforderte Öffnungsklausel für die Länder lehnen wir ab.

 

Antrag 244/II/2019 Investitionen in den Schienenverkehr

22.09.2019

Die Bundesregierung plant in jedem Haushalt für den Schienenverkehr Mittel aufgrund folgender Kriterien ein:

 

  1. Die Sicherheit von Fahrgästen und Personal ist zu gewährleisten.
  2. Nicht nur der Fernverkehr, auch die Bedienung der Fläche ist zu verbessern.
  3. Gleis- Rangieranlagen des Güterverkehrs sind zu modernisieren.
  4. Die Pünktlichkeit der Züge ist zu erhöhen.
  5. Die Organisation der Verwaltung der Deutschen Bahn ist modernen Erfordernissen anzupassen.

 

 

Antrag 294/II/2019 Spenden statt Schreddern

22.09.2019

Die Bundesregierung erlässt eine Spendenpflicht für unverkäufliche, funktionstüchtige Neuware

 

Für Unternehmen ist es aufgrund der Regelung zum Vorsteuerabzug billiger, Waren zu vernichten, als sie zu spenden. Deswegen muss § 3 (1b) des Umsatzsteuergesetzes zugunsten von Sachspenden an gemeinnützige Einrichtungen verändert bzw. erweitert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Sachspenden im Inland bleiben. Es kann nicht angehen, dass weiterhin jede unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird, es muss eine Ausnahme geben. Daher sollte ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das Firmen zum Spenden funktionstüchtiger Neuware an gemeinnützige Einrichtungen in Deutschland verpflichtet, unterfüttert von Steuerfreiheit dafür. Dass das geschredderte Plastik – wie es z.Z. praktiziert wird – als Rohstoff in der Produktion z.B. von Blumentöpfen einer Verwertung zugeführt wird, reicht nicht aus, diese Art der Ressourcenverschwendung zu stoppen.

 

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen muss das kostenfreie Zurückschicken von Waren gesetzlich stark eingeschränkt werden, da nicht nur die Herstellung der Waren, sondern auch ihr Transport Klimaschädlich ist und der sich stark ausweitende Online-Handel prekäre Arbeitsverhältnisse in der Logistik-Branche nach sich zieht.

 

Das Zurückschicken von Waren darf nur in einem begrenzten Zeitraumen und in begrenzten Mengen möglich sein. Langfristig bedarf es aber eines Umdenkens im Konsumverhalten. Ein öffentliches Verständnis für die Folgen von Konsum muss hergestellt werden.