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Antrag 282/II/2019 Für eine sozial gerechte Klimapolitik: Die Energiewende voranbringen und sozial gerecht gestalten

22.09.2019

Wir sind überzeugt, dass der Klimawandel mit seinen Folgen die größte Bedrohung unserer Lebensgrundlage darstellt. Von einer Verschlechterung der Lebensqualität sind besonders sozial Schwächere betroffen. Ziel sozialdemokratischer Politik muss es sein, die Existenzgrundlage in unserem Land für künftige Generationen zu sichern. Dafür braucht CO² einen Preis.

 

Durch die Einnahmen aus einer CO²-Bepreisung kann die Energiewende sozial gerecht gestaltet werden. Dieses Instrument hat sich bereits in verschiedenen Ländern bewährt und wird von Wissenschaft und Gesellschaft gefordert. Wir fordern die SPD auf, ein entsprechendes sozialdemokratisches Konzept für wirksamen und sozial gerechten Klimaschutz zu erarbeiten und umzusetzen. Als Rahmenbedingungen sind dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

1. Für wirksamen Klimaschutz:

 

  • Eine sektorübergreifende Bepreisung von CO² mit einem Einstiegspreis von mindestens 45 €/t Co² äq. Diese ist entweder implizit durch eine CO²-orientierte Anpassung von Abgaben und Umlagen einzuführen oder durch die Einführung eines expliziten CO²-Preises. Ziel ist eine einheitliche CO²-Bepresiung in den wesentlichen Sektoren. Dazu gehören vor allem Verkehr, Industrie, Energiewirtschaft und Gebäude.
  • Zur Vermeidung einer doppelten Belastung von Anlagen, die am Handel mit CO²-Zertifikaten teilnehmen (EU-ETS), werden die Kosten der Zertifikate angerechnet.
  • Ein verlässlich ansteigender CO²-Preispfad schafft Planungssicherheit und sichert die Einhaltung unserer Klimaziele bis 2050 (80 – 95% Emissionsreduzierung bis 2050).
  • Eine CO²-Bepreisung ist ein wesentlicher Baustein für wirksame Klimapolitik. Trotzdem sind zusätzliche Maßnahmen, wie ein Klimaschutzgesetz notwendig. Bestehende und zukünftige ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie Grenzwerte und Effizienzanforderungen bleiben von der Umsetzung einer CO²-Bepsreisung unberührt.

 

2. Für sozialen Ausgleich

Die CO²-Bepsreisung dient nicht zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen des Staates. Sie wird nur dann als sozialverträglich erkennbar, wenn gleichzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, die den finanziellen Belastungen entgegenwirken. Die Einnahmen werden deshalb direkt zur Entlastung besonders betroffener Haushalte und zur Förderung einer klimaneutralen Infrastruktur eingesetzt. Die Mittel aus der CO²-Bepreisung sollen daher anteilig eingesetzt werden

 

  • für einen Energiewendebonus (Dividende), der direkt an die BürgerInnen ausgezahlt wird. Alternativ können Abgaben auf Strom im gleichen Umfang gesenkt werden. Durch diese Maßnahmen wird unmittelbar eine Dämpfung sozialer Folgen erreicht.
  • für eine Energiewendefonds, mit dem Investitionen in emissionsarme Technologien und Infrastruktur gefördert werden (zum Beispiel in den Bereichen energetische Gebäudesanierung und Verkehrsinfrastruktur). Gerade im Bereich Mobilität ist erst durch eine entsprechende Infrastruktur ein Umstieg auf klimaneutrale Technologien für die BürgerInnen möglich.

 

3. Für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft

Die Einführung einer CO²-Bepreisung soll einen Anreiz zur Entwicklung und Einführung effizienter und emissionsarmer Technologien setzen. Ein langfristiges Klimaschutzkonzept mit einem klaren Entwicklungspfad für die CO²-Bepreisung schafft die nötige Planungssicherheit für Investitionen. Entstehende Innovationen sichern den Technologie- und Industriestandort Deutschland. Wichtige Industrieverbände und die Energiewirtschaft unterstützen bereits die Einführung einer CO²-Bepreisung. Eine CO²-Bepreisung ermöglicht eine deutliche Verringerung des bürokratischen Aufwands, der besonders kleinere Akteure ausbremst.

 

4. Für gemeinsame Europäische Klimapolitik

Wirksamer Klimaschutz kann langfristig nur im europäischen Kontext gelingen. Angesichts der Dringlichkeit für wirksame Klimaschutzmaßnahmen, darf deshalb aber eine nationale CO²—Bepreisung nicht aufgeschoben werden. Zahlreiche Nachbarländer haben bereits eine CO²-Bepreisung eingeführt oder entsprechende Vorschläge in der Planung. Die CO²-Bepreisung in Deutschland kann deshalb zeitnah unter Einbeziehung der Erfahrungen insbesondere aus Frankreich, Großbritannien und unseren skandinavischen Nachbarn umgesetzt werden.

Antrag 184/II/2019 Nichts für Ungut! – Sonderstellung der Homöopathie beenden

22.09.2019

Wir fordern die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen. Homöopathika sind nicht länger als Arzneimittel zu führen und somit auch die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate aufzuheben.

Antrag 146/II/2019 Einführung einer Kindergrundsicherung

22.09.2019

Die SPD fordert ihre Mandatsträger_innen im Bundestag und ihre Vertreter_innen in der Bundesregierung auf, sich für die Einführung einer Kindergrundsicherung nach folgenden Maßgaben einzusetzen.

 

  • Die Kindergrundsicherung wird als selbständiger Anspruch in einem eigenen Gesetz geregelt.
  • Die Kindergrundsicherung muss der Höhe nach angemessen und geeignet sein, alle Kinder vor Armut zu schützen, und ihnen die soziokulturelle Teilhabe ermöglichen. Der Leistungskatalog soll daher in einem Kindergrundsicherungsgesetz (Arbeitstitel) gebündelt werden.
  • Die Kindergrundsicherung wird für alle Kinder auf Antrag ohne vorherige Bedürftigkeitsprüfung und ohne Anrechnung auf andere staatliche Leistungen gezahlt. Die Beantragung ist einfach zu gestalten. Bereits die gesetzlichen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Verwaltung die Antragsteller_innen hierbei unterstützt.
  • Die derzeitigen Regelungen zum Kindergeld und zu den Kinderfreibeträgen im Einkommensteuergesetz werden gestrichen. Ebenso können alle gesetzlichen Regelungen über familienpolitische Leistungen, die nunmehr im Kindergrundsicherungsgesetz in einem Anspruch gebündelt sind, gestrichen werden.
  • Statt einer vorgelagerten Bedürftigkeitsprüfung erfolgt die Berücksichtigung der finanziellen Notwendigkeit bzw. Angemessenheit durch die Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das elterliche Einkommen im Rahmen der Einkommensteuer.
  • Umfang, Höhe und Art der Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das Einkommen der Eltern können unter Berücksichtigung von Faktoren wie teilweise oder vollständige Freistellung von der Anrechnung, Berücksichtigung im Rahmen der Progression, Einführung eines neuen Freibetrages je Kind oder ähnliche im Einkommensteuerrecht etablierte Instrumente sozial gerecht ausgestaltet werden.
  • Die Finanzierung der Kindergrundsicherung soll durch die Abschaffung des bisherigen Kindergelds, der bisherigen Kinderfreibeträge sowie der sozial gerechten Ausgestaltung der Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das elterliche Einkommen erfolgen.

 

Antrag 55/II/2019 Azubi-Wohnheime in städteeigener/landeseigener Hand errichten

22.09.2019

Die SPD spricht sich für die Errichtung von städteeigenen und/oder landeseigenen Wohnheimen für Auszubildende aus, die im Land Berlin einen Ausbildungsvertrag nachweisen können.

 

Ziel ist es Auszubildenden preiswerte städtische Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, die auch mit einem niedrigen Lehrlingsgehalt ab dem ersten Lehrjahr erschwinglich sind und die ähnlich Studentenwohnheimen organisiert sind.

Eine gerechte Aufteilung über alle Berliner Bezirke soll gesetzt werden, wobei die Wohnheime nicht ausschließlich in Randgebieten entstehen sollen.

 

Insbesondere weiblich dominierte Berufe sind oftmals sehr schlecht vergütet, so dass hier ein verstärkter Bedarf gesehen, wird auch im Sinne der Frauenförderung zu agieren.

Antrag 71/II/2019 Vergessene Potenzialflächen? Pankow baut richtig!

22.09.2019

Die Pläne der sogenannten „Bürgerstadt Buch“-Initiativgruppe sowie Bürgerstadt Aktiengesellschaft sehen wir als nicht zielführend an und lehnen sie ab.

 

Der Wohnungsbau in Pankow sollte stattdessen insbesondere auf folgenden Flächen vorangetrieben werden:

  • Blankenburger Süden
  • Buch IV und Am Sandhaus
  • Karower Süden und Am Teichberg
  • Ludwig-Quidde-Straße
  • Michelangelostraße
  • Pankower Tor
  • Wilhelmsruher Tor
  • (Elisabethaue – Dissens in der Koalition)

 

Die meisten dieser Flächen befinden sich bereits in verschiedenen Planungsphasen. Wir fordern den Senat von Berlin und den Bezirk Pankow daher auf, den Wohnungsbau in Pankow mit folgenden Prämissen zügig voranzutreiben:

  • schützenswerte Freiflächen wie die Moorlinse Buch (sowie umgebende Grünfläche) und das Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde erhalten
  • die Erholungsanlage Blankenburg nicht überbauen und den Eingriff zum Bau einer Tram-Strecke „minimalinvasiv“ gestalten
  • an gewachsene städtebauliche Strukturen anknüpfen und diese durch verbesserte (soziale) Infrastrukturangebote aufwerten
  • Gewerbepotenzialflächen in Buchholz sichern
  • Kleingartenanlagen schützen und deren Erhalt langfristig sicherstellen
  • eine adäquate verkehrstechnische Erschließung des gesamten Pankower Nordostraums gewährleisten und die Verkehrswende durch Ausbau des ÖPNV und von Radverkehrsanlagen gestalten