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Antrag 33/II/2019 Neufassung des Vergabegesetzes

22.09.2019

Der Senat wird beauftragt, dass die Festlegung des Koalitionsvertrages eingehalten wird und der Gesetzesentwurf zur Neufassung des Vergabegesetzes entsprechend angepasst wird.

 

  • Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Unternehmen nur an „allgemein wirksame Entgelttarife“ und bundesweite Tarifverträge gebunden sein. Das genügt nicht, denn die meisten Berliner Tarifverträge wären so nicht erfasst. Es müssen auch regionale Tarifverträge einbezogen werden, die sonst nur für tarifgebundene Unternehmen gelten. Europarechtlich ist eine solche Regelung inzwischen möglich. Wer das Europarecht vorschiebt, um soziale Regelungen zu blockieren, stärkt die Europafeinde (alt.: Wer die neuen europarechtlichen Spielräume nicht ausnutzt, um soziale Regelungen zu ermöglichen, stärkt die Europafeinde).
  • Nach dem vorliegenden Entwurf soll der Schwellenwert auf 50.000 EUR (Bauleistungen) bzw. 10.000 EUR (Dienstleistungen) angehoben werden. Das ist kontraproduktiv. Es muss mindestens bei den alten Schwellen für die Anwendung des Gesetzes bleiben. Wenn das Gesetz für weniger Ausschreibungen greift, droht es leer zu laufen. Es ist nicht ersichtlich warum der Grundsatz „Gute Arbeit“ erst ab einem bestimmten Auftragswert gelten sollte.
  • Der vorgesehene Vergabemindestlohn von 11,90 EUR brutto ist ein Schritt in die richtige Richtung. Für eine armutsfeste Rente im Alter ist jedoch eine Stundenvergütung von derzeit 12,63 EUR erforderlich.
  • Bei Ausschreibungen für den die öffentlichen Personennahverkehrsdienste, sollen nicht nur die geltenden Entgelttarife verbindlich festgelegt werden, sondern die Übernahme der gültigen Tarifverträge im Ganzen.

 

Antrag 120/II/2019 Gutes Schulessen nur mit Guter Arbeit

22.09.2019

Bei der Auftragsvergabe an Cateringfirmen für das Schulessen und an Betreiber für Kantinen im Auftrage des Landes Berlin (wie bspw. Kantinen in Behörden), soll über den Vergabemindestlohn des Landes Berlin hinaus das Prinzip „Gute Arbeit“ ein wichtiges Kriterium sein. Hierzu gehören z. B.  innerbetriebliche Mitbestimmung und eine Tariftreueverpflichtung. Zudem sollen Tarifsteigerungen im Rahmen der Auftragsvergabe gegenfinanziert werden.

 

Daher sollen in alle Ausschreibungen, die die Bezirke und das Land Berlin in diesem Bereich verfassen, entsprechende Regelungen enthalten sein. Zur näheren Regelung soll eine enge Abstimmung mit den zuständigen Gewerkschaften (DGB und NGG) erfolgen.

Antrag 243/II/2019 Stärkung der Berliner S-Bahn

22.09.2019

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei einer Neuausschreibung des S-Bahnbetriebes nicht nur auf eine Zerschlagung der S-Bahn auf mehrere Betreiber verzichtet (wie schon auf früheren Landesparteitagen beschlossen), sondern auch wieder ein Aufsichtsratmandat für das Land Berlin in den Verträgen festgeschrieben wird.

 

Die SPD-Berlin bekennt sich damit nicht nur für die Einheit der Berliner S-Bahn, sondern nimmt zukünftig auch aktiv seine Verantwortung im Aufsichtsrat wahr.

Antrag 157/II/2019 Schuldenbremse

22.09.2019

Wir lehnen die Verankerung der Schuldenbremse in der Berliner Verfassung ab.

 

Stattdessen sollte sich die SPD Berlin beim Bund dafür einsetzten, dass die Erfüllung der Investitionsregeln beim Ausbleiben ausreichend hoher Steuereinnahmen im Zweifelsfall auch über Verschuldung erfolgen muss.

Antrag 52/II/2019 Kommunale Finanzen sichern. Keine Länderöffnungsklausel – Grundsteuerreform zügig auf den Weg bringen und Flickenteppich vermeiden!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion auf, unverzüglich die verfassungsrechtlich notwendige Reform der Grundsteuer auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes des Bundesministeriums der Finanzen umzusetzen.

Dabei ist, wie bisher vorgesehen, den Ländern die Möglichkeit zur Erhebung einer Grundsteuer C einzuräumen.

Die vom Land Bayern geforderte Öffnungsklausel für die Länder lehnen wir ab.