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Antrag /I/2018 Arbeitszeit kürzen

30.04.2018

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD geführten Ministerien in der Bundesregierung werden aufgefordert, folgende Änderungen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) umsetzen:

 

Im §2 (3) die Nachtzeit im Sinne des Gesetzes von 23 bis 6 Uhr auf 20 bis 6 Uhr und in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr auf 20 bis 4 Uhr zu ändern.
Außerdem soll in (4) jede Arbeit, die in die Nachtzeit fällt als Nachtarbeit anerkannt werden.
In Punkt 2. sollen Nachtarbeiter schon ab 20 Tagen Nachtarbeit im Kalenderjahr als solche gesehen werden.
Dies soll einer verstärkten Flexibilisierung entgegenwirken und die wahre hohe Belastung von Schichtarbeitern (auch jener die Spätschicht und wenige Nachtschichten im Jahr arbeiten) gerecht werden.

 

In §3 soll die werktägliche Arbeitszeit von acht auf 7,5 Stunden abgesenkt werden und auch nicht mehr auf zehn sondern nur noch auf neun Stunden max. verlängert werden können und auch dies nur unter der schärferen Einschränkung, wenn innerhalb von drei statt wie bisher sechs bzw. innerhalb von 12 statt wie bisher 24 Wochen ausgeglichen wird.
Begründet wird diese Änderung mit einer in den letzten Jahren massiv gestiegenen Arbeitsverdichtung, sowie mit in einem erheblichem Umfang an Mehrarbeit, der häufig nicht bezahlt wird, was auch in einem großem Rahmen Steuergelder und Sozialversicherungsbeiträge kostet (siehe Antragsbegründung).

 

Für §4 soll eine Änderung der Ruhepausenregelung vorgenommen werden, welche die Ruhepausen von 30 auf 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von vier bis sechs Stunden und auf mindestens 45 auf 30 Minuten absenkt. Außerdem soll der Zeitraum, in dem Arbeitnehmer max. ohne Pause beschäftigt werden dürfen von sechs auf vier Stunden abgesenkt werden.
Dies hat zum einem den Hintergrund, dass Arbeitnehmer in der heutigen Arbeitswelt oft nach spätestens vier Stunden ihre Pause dringend benötigen, Pausen jedoch in den allermeisten Fällen nicht bezahlt werden und sie deswegen nicht dazu verpflichtet sein sollten, länger als unbedingt nötig am Arbeitsplatz verbleiben zu müssen.

 

In §5 (1) soll geändert werden, dass Arbeitnehmer nach Beendigung ihrer Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von 12 statt bisher 11 Stunden haben sollen.
Der Arbeitsalltag, der für viele Arbeitnehmer traurige Realität ist, sieht vor morgens früh eine Schicht und Abends nach 11 Stunden eine zweite Schicht zu arbeiten.
Es zeichnet sich ab, dass die Zahl der Beschäftigten, die dem ausgesetzt sind noch weiter steigen wird, was sich dann immer mehr auf die schützenswerte Gesundheit vieler auswirkt.

 

Für §6 (2) sollen die gleichen Änderungen in dem gleichem Sinne wie für §3 vorgenommen werden.

 

Die in §4 (1) beschriebene Öffnungsklausel per Tarifvertrag soll nicht mehr die Öffnung aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung beinhalten, da Betriebsräte immer mehr unter Druck gesetzt werden.
Auch Betriebsräte sind abhängig Beschäftigte, auch wenn sie einen erweiterten Kündigungsschutz genießen und neigen schnell dazu auf solche Forderungen des Arbeitgebers einzugehen.
Wenn der Arbeitgeber sich aus betrieblichen Gründen eine vorübergehende Aufweichung des ArbZGes wünscht, soll er dies generell bei der Gewerkschaft tun, welche auch den Tarifvertrag ausgehandelt hat und eine ebenbürtige Verhandlungsposition darstellt.
Darüber hinaus, soll Punkt 4. komplett gestrichen werden, da eine Nachtarbeit die über 10 Stunden hinaus geht, auch dann nicht vorstellbar ist, wenn sie meist überwiegend Bereitschaft darstellt.
Wird der Arbeitnehmer, wenn auch nur in seltenen Fällen, trotz Bereitschaft viel arbeiten müssen, stellt er schlicht und ergreifend bei einer (Nacht)Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden eine Gefahr für sich und seine Umwelt dar.
Viele bei den Berufsgenossenschaften gelistete Arbeitsunfälle werden dies belegen.
Die Ziffern (2), (2a) und (3) sollen genau wie für Ziffer (1) beschrieben geändert werden.
Die Ziffer (4) kann einfach nicht mehr als Zeitgemäß angesehen werden und ist auch in Anbetracht der nicht vorhandenen Notwendigkeit zu streichen.
Darüber hinaus kann es nicht sein, dass Arbeitnehmern absolut gar keine Chance geboten wird, sich organisiert (nach unserem Grundgesetz) dagegen zu währen.
Für Ziffer (8) soll eine Änderung von 48 auf 45 Stunden vorgenommen werden, außerdem soll auch hier der Ausgleichszeitraum auf drei Kalendermonate bzw. 12 Wochen reduziert werden.
Als Begründung wird die gleiche wie für die vorangegangen Paragrafen mit ähnlicher Änderung angeführt.

 

Für §11 sollen mindestens 26 beschäftigungsfreie Sonntage statt wie bisher 15 festgesetzt werden um Sonntags arbeitenden Arbeitnehmern wenigstens ein halbes Jahr ohne Sonntagsarbeit zu ermöglichen, um vor allen Dingen soziale Kontakte zu pflegen, welche durch die Arbeitsbelastung unserer heutigen Arbeitswelt ohnehin schon leiden.

 

Die §12 und 14 sollen im gleichen Sinne wie oben beschrieben geändert werden.

§2
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 20 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 20 Uhr bis 4 Uhr.
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes, ist jede Arbeit, die in die Nachtzeit fällt.
(5)
2. Nachtarbeit an mindestens 20 Tagen im Kalenderjahr leisten.

§3
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 7,5 Std nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 9 Stunden nur verlängert werden wenn innerhalb von drei Kalendermonaten oder innerhalb von 12 Wochen im Durchschnitt 7,5 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§4
Die Arbeitszeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 15 min bei einer Arbeitszeit von 4 bis 6 Stunden und mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen. …… Länger als 4 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§5
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden haben.

§6
(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf 7,5 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 9 Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von §3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt 7,5 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§7
(1) In einem Tarifvertrag kann zugelassen werden,
4. komplett streichen
(2) Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag ferner zugelassen werden,
(2a) In einem Tarifvertrag kann abweichend von den §§3,5 Abs. 1………..
(3) Komplett streichen
(4) Komplett streichen
(8) ……….. Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 45 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von drei Kalendermonaten oder 12 Wochen nicht überschreiten.

§11
(1) Mindestens 26 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

§12
In einem Tarifvertrag kann zugelassen werden,

§14
(drei) Wird von den Befugnissen nach den Absatz1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 45 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 3 Kalendermonaten oder 12 Wochen nicht überschreiten.

 

Antrag WV156/I/2018 Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit und Beleuchtung im öffentlichen Raum als Bestandteil der Sicherheitspolitik in Berlin

30.04.2018

Aktuell werden viele wichtige Ansätze und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitspolitik in Berlin, von der besseren Ausstattung der Sicherheitsbehörden bis zur Ausweitung der Videoüberwachung, auch innerhalb der SPD diskutiert. In einem ganzheitlichen Konzept der Berliner SPD zur Sozialen und Inneren Sicherheit sollen jedoch auch Aspekte wie die Sauberkeit und die ausreichende Beleuchtung im öffentlichen Raum durch die Aufnahme der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen angemessene Berücksichtigung finden.

 

Die Sauberkeit im Stadtbild trägt wesentlich zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei. Zur Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum wollen wir zum einen die Kontrollen der zuständigen Ordnungsämter in den Bezirken ausweiten und intensivieren, um illegale Müllentsorgung, Schmierereien, Verschmutzungen etc. zu verhindern. Dazu sollen die Ordnungsämter personell besser ausgestattet werden. Zum anderen wollen wir auch das Bewusstsein und das bürgerschaftliche Engagement der Anwohnerinnen und Anwohnern in den Berliner Kiezen vor Ort zur Erhaltung und Förderung eines sauberen und lebenswerten Wohnumfeldes stärken.

 

In Parkanlagen und auf der Straße wollen wir mehr Abfalleimer aufstellen, zerstörte Müllbehälter müssen regelmäßig erneuert werden. Auch die Zahl der Hundekotbeutelspender soll in den Bezirken deutlich erhöht werden. Im gesamten Stadtgebiet sollen mehr öffentliche Toiletten angeboten werden. Dabei ist es uns wichtig, dass die gesamte Infrastruktur an öffentlichen Toiletten in der Stadt den BürgerInnen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Um die illegale Sperrmüllentsorgung im Stadtgebiet zu bekämpfen, soll zweimal im Jahr eine kostenfreie Sperrmüllabholung durch die BSR für die Bürgerinnen und Bürger in allen Bezirken angeboten werden, vergleichbar mit der Abholung der Tannenbäume im Januar.

 

Vor allem auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist es unser Ziel, illegale Graffiti/Schmierereien und Plakate sowie zerstörte Scheiben an städtischen Gebäuden innerhalb von 24 Stunden beseitigen oder ersetzen zu lassen, um der Vernachlässigung von Stadtgebieten und der Entstehung von Kriminalität effektiv entgegenzuwirken. Um den künstlerischen Aspekt von Graffitis zu stärken und Schmierereien im Stadtbild zu vermeiden, wollen wir die Anzahl von sog. „Free-Walls“ (Flächen zum legalen Gestalten mittels Graffitis) berlinweit erhöhen. Die Bezirke sollen dazu auch gezielt Gebäude (z.B. leerstehende Turnhallen) an Graffiti-Künstler freigeben. Die Flächen und Wände sollen so künstlerisch anspruchsvoll gestaltet werden.

 

Auch die ausreichende Ausleuchtung von Straßen, Plätzen und Parkanlagen in der Dunkelheit ist ein weiterer Eckpunkt unseres Sicherheitskonzeptes für Berlin. Die öffentliche Beleuchtung trägt wesentlich zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei und beeinflusst die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Wir wollen durch die Aufstellung neuer Laternen im gesamten Stadtgebiet, insbesondere an kriminalitätsbelasteten Orten und in Parkanlagen, die Entstehung von „Angsträumen“ gezielt verhindern bzw. diese zurückdrängen. Zudem muss ein schneller Austausch von defekten Leuchtmitteln innerhalb von 24 Stunden stadtweit gewährleistet werden.

 

Die oben beschriebenen Sicherheitsaspekte im Hinblick auf die Sauberkeit und Beleuchtung im öffentlichen Raum sollen nicht nur für touristisch attraktive Stadtteile im Zentrum Berlins gelten, sondern auch in den Randbezirken der Stadt umgesetzt werden.

Antrag WV15/I/2018 Die SPD digitalisieren – Organisationsstrukturen neu denken

30.04.2018

Im Rahmen des Prozesses #SPDErneuern, fordern wir die Einführung digitaler Beteiligungsstrukturen, in Ergänzung zu den bisherigen, bewährten Gliederungen der Partei. Wir sind der Meinung das einige, von der Partei losgelöste Themenforen, nicht ausreichend zu einer partizipativeren SPD beitragen können. Der Parteivorstand wird daher mit der Umsetzung folgendes Konzeptes beauftragt:

 

Jedes Mitglied erhält Zugang zu einer parteiinternen Online-Plattform, welche die interne Vernetzung und Arbeit erleichtert. Insbesondere werden folgende Funktionen angeboten:

 

1. Digitale Strukturen

Jede Struktur der Partei erhält eine, durch den jeweiligen Vorstand verwaltete, Seite. Dort werden neben Informationen, wie beispielsweise die aktuelle Besetzung des Vorstandes, Dokumente wie Sitzungseinladungen und Beschlüsse hinterlegt. Der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften kann auf der jeweiligen Seite erklärt werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Aktivitäten und neue Inhalte werden automatisch per E-Mail an Mitglieder versendet. Dabei kann jedes Mitglied individuell einstellen, welche Informationen es erhalten möchte.

 

2. Vernetzung und Diskussionen

Jedem Mitglied wird die Möglichkeit gegeben, eine Seite vergleichbar mit einem Social-Media-Profil zu erstellen, die sie nach eigenem Ermessen nutzen können. Vertreter*innen in der Partei erhalten automatisch ein solches Profil, um eine niederschwellige Erreichbarkeit innerhalb der Partei zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit Nachrichten, über eine anonymisierte E-Mail-Adresse, an andere Mitglieder zu versenden. Angemessene Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre sind gegeben.

 

Jede Gliederung erhält auf ihrer Seite ein Diskussionsforum. Alle Mitglieder der jeweiligen Gliederung haben dort Lese- und Schreibrecht. Diskutierte Themen (Threads/Topics) sind grundsätzlich parteiöffentlich, der Zugriff kann in Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Zusätzlich kann der Parteivorstand gliederungsunabhängige Themenforen einrichten, denen jedes Parteimitglied beitreten kann.

 

Der Gliederungsvorstand beauftragt mindestens ein Mitglied mit der Moderation der gliederungszugehörigen Foren, sofern keine Moderator*innen durch die Wahlversammlung nominiert wurden.

 

3. Anträge und Abstimmungen

Anträge können von berechtigten Mitgliedern fristwahrend auf der Seite einer Gliederung gestellt werden, um auf der nächsten Sitzung behandelt zu werden. Anschließend vermerkt der Gliederungsvorstand Änderungsanträge, Abstimmungsergebnisse und eventuelle Streitpunkte. Beschlossene Anträge die sich an eine höhere Gliederung richten werden automatisch an diese weitergeleitet. Abstimmungsergebnisse höherer Ebenen werden vermerkt, ebenso Voten der Antragskommission.

 

Alle Anträge können gliederungsübergreifend durchsucht werden. So entsteht mittelfristig ein strukturiertes Archiv von Beschlusslagen.

 

Dringliche, nicht satzungsändernde Anträge mit Initiativcharakter können auch über die Plattform zur Abstimmung gestellt werden, sofern keine Möglichkeit bestanden hat, über sie in ordentlichen Versammlungen abzustimmen. Mitglieder geben bei der ersten Nutzung der Plattform an, ob sie sich an Online-Abstimmungen beteiligen möchten. Diese Einstellung kann jederzeit geändert werden.

 

Ferner erfüllt die Plattform folgende nichtfunktionale Anforderungen:

  • Die Benutzeroberfläche ist soweit wie möglich barrierefrei gestaltet.
  • Die Plattform wird nach dem aktuellen Stand der Technik entwickelt. Aspekte des Datenschutzes finden besondere Berücksichtigung. Bei der Entwicklung wird soweit wie möglich auf die Integration von quelloffener Software gesetzt. Entdeckte Verwundbarkeiten werden unverzüglich behoben und transparent an alle Parteimitglieder kommuniziert. Der Datensicherheit wird eine höhere Priorität gegenüber der Verfügbarkeit eingeräumt.

 

Antrag /I/2018 Gesundheit first, Bedenken second - Sucht ist kein Verbrechen!

30.04.2018

Viele Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig legale und illegale Drogen.
Die Gesetzesentwürfe, die in den vergangenen Jahren dazu im Bundestag beschlossen worden sind, dienen fast ausschließlich der Sucht und – Drogenbekämpfung und sind Mittel der Abschreckung und Verbote. Ein Schwerpunkt der derzeitigen Drogen- und Suchtpolitik sind gesetzliche Regulierungen zur Beschränkung des Konsums (Nichtraucher*innenschutzgesetze, Jugendschutzgesetze, Betäubungsmittelrecht). Eine zweite Säule bildet die Angebotsreduzierung mit der Bekämpfung der „Drogenkriminalität“. All diese Regelungen folgen einer strikten law and order-Mentalität.

 

Doch lösen diese Regelungen die Probleme bereits süchtiger Drogengebrauchenden nicht, die beabsichtigte Abschreckende Wirkung bleibt aus und wir haben seit Jahren eine konstante Zahl Drogengebrauchender. Die Zahl süchtiger Menschen, darunter Jugendlichen, steigt stetig. Beschäftigt man sich mit der Homepage der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird deutlich, dass Jugendliche neben Drogen wie Crystal Meth auch von der Internetsucht stark betroffen sind. Doch nicht bei jeder Sucht ist die gesellschaftliche Akzeptanz gleich. Bei der Internetsucht werden Maßnahmen ergriffen und Forschungsstrategien des Bundes zu den individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung gefordert. Die Medikamentensucht, von der 2,3 Millionen Menschen betroffen sind, wir in ihrer ganzen Briete im Gesundheitsministerium thematisiert. Doch bei der Drogensucht spielen hauptsächlich strafrechtliche Faktoren eine entscheidende Rolle und lenken die Aufmerksamkeit der Sucht und des Drogenkonsums allzu sehr von medizinischen hin zu juristischen Fragestellungen und Konsequenzen. Im Willen, die Anzahl der Süchtigen zu dämpfen, wird der Aspekt der Gesundheit oft außen vor gelassen und stattdessen mit strafrechtlichen Sanktionen gearbeitet. Dabei sollte nicht Repression, Inhibition und Drogenbekämpfung die bestimmenden Aspekte der Drogenpolitik sein, sondern in Anbetracht der stetig steigenden Zahlen vermehrt Prävention, Hilfe und gesundheitsfördernde Maßnahmen. Als Sozialist*innen setzen wir uns dafür ein, Abhängigen zu helfen, vom suchtbedingten Drogenkonsum wegzukommen und sie nicht als Kriminelle zu brandmarken. Und durch Ausübung von Strafen wie Gefängnisaufenthalte und Geldstrafen ist ihnen ebenfalls nicht geholfen. Vielmehr ist die Folge gesellschaftliche Ausgrenzung. Sucht ist kein Verbrechen. Wir fordern ein Umdenken der Drogenpolitik, die stärkere Einbeziehung gesundheitsrelevanter Fragen und eine auf Medizin und Therapie ausgerichtete Behandlung des Drogenkonsums.

 

Daher fordern wir:

Die Entkriminalisierung von Drogenbesitz im Rahmen des Eigenbedarfs und damit einhergehend die Verlagerung der derzeit im Justiz- und Innenministerium angesiedelten Drogenbereiche in das Gesundheitsministerium. Die Drogenpolitik und die/der Drogenbeauftragte* der Bundesregierung und der Landesregierungen sollen künftig schwerpunktmäßig in den Gesundheitsministerien angesiedelt sein.

 

Darauf aufbauend fordern wir:

  • Die regelmäßige Datenerhebung und anschließende Evaluation zur Durchsetzung der Prohibition in Form eines jährlichen Berichtes mit Augenmerk auf öffentliche Ausgaben. Ziel ist hierbei kritisch zu hinterfragen, inwiefern die Prohibition und die damit verbundenen Ausgaben zu einer wirklichen Veränderung des Drogenkonsumverhaltens in der Gesellschaft beitragen. Diese Mittel müssen in die Prävention investiert werden.
  • Die Erarbeitung von auf Wissenschaft fundierter Leitlinien und Bildung von Standards für die Behandlung Dogenabhängiger.
  • Mehr zielgruppenorientierte, präventive Leistungen u.a. in Schulen zur Aufklärung über illegale und legale Drogen, beispielsweise durch Aufklärungskampagnen.
  • Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung eines Pilotprojektes im Land Berlin zur Ausweitung der Suchtberatung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit in Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Pfelegekräften, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*Innen, Eltern, Lehrer*innen.
  • Hygienische Interventionen, dazu gehörend Spritzenaustausch und Nadelprogramme, anonyme Qualitätskontrollen (beispielsweise vor Clubs) und die Möglichkeit für von Sucht Betroffene unter ärztlicher Aufsicht Rückzugsorte zu erfahren.

 

Ziel aller Maßnahmen muss die Prävention, Schutz der Gesundheit und die Entstigmatisierung von Drogengebrauchenden sein. Nur auf diesem Wege ist eine nachhaltige Behandlung möglich.

 

Mehr Geld in Prävention, Wissenschaft und Hilfen statt Repression stecken

In Deutschland werden 84 Prozent des Drogenbudgets für Repression ausgegeben. Damit liegt  Deutschland an der europäischen Spitze. Deutschland ist zugleich europaweit das Land, das am wenigsten anteilig Geld für Prävention ausgibt. Setzt man dies in Verhältnis dazu, wie viele finanzielle Mittel in die Prohibition gesteckt werden, zeigt sich, dass dringend Handlungsbedarf besteht.

 

In Portugal hat sich gezeigt, dadurch, dass die Polizei sich nicht mehr mit Kleinkriminellen und Beschaffungskriminalität beschäftigen muss, werden die Kapazitäten zur Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität frei. Und am Beispiel der USA wird deutlich, dass die im Umlauf befindliche Drogenmenge konstant bleibt, selbst wenn sich der Aufwand der Bekämpfung gar verdoppelt.

 

Durch die Entlastung der Justiz können zudem die Suchterkrankten mit den freiwerdenden Mitteln unterstützt werden. Die frei werdenden Mittel, die sich aus den dadurch wegfallenden Verfahren ergeben, sollen zudem in präventive Aufklärungsmaßnahmen fließen. Und, so ist auch nachweisbar: Der  Anteil der Menschen, die Beratungen aufsuchen ist größer, wenn Sucht als Krankheit und nicht als Verbrechen verstanden wird.

 

In jedem Fall muss Schluss sein mit der Kategorisierung von Suchtbetroffener Menschen, in Verbrecher und Nicht-Verbrecher. Sucht ist Sucht und sollte endlich gesellschaftlich neu bedacht werden.

 

Antrag WV19/I/2018 Fachausschüsse und Arbeitskreise auf Landesebene

30.04.2018

 

  • Öffnung der Fachausschüsse und Arbeitskreise für alle interessierten Mitglieder, mehr Transparenz in der Arbeit der Fachschüsse und Arbeitskreise und bessere Kommunikation an die Mitglieder. Es muss für die Mitglieder nachvollziehbar/sichtbar sein, wer in welchen Fachausschüssen mitarbeitet.
  • Der Landesverband informiert zukünftig die Mitglieder regelmäßig über die Beteiligungsmöglichkeiten in den Fachausschüssen und Arbeitskreisen auf Landesebene.
  • Fachausschüsse und Arbeitskreise sollen sich nach Antragsüberweisung zeitnah mit den überwiesenen Anträgen beschäftigen und dem LPT konstruktive Vorschläge zum Umgang mit den Anträgen machen. Geschieht das zum wiederholten Male nicht, wird der Fachausschuss/ der Arbeitskreis aufgelöst.
  • Die Fachausschüsse und Arbeitskreise werden angehalten, bei der Wahl Ihrer Vorstände zukünftig die Quote zu beachten.