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Antrag 72/I/2025 Das Arbeitszeitgesetz: Flexibilität durch Tarifverträge statt betriebliche Willkür!

24.04.2025

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sicherzustellen, dass die folgenden Punkte des Arbeitszeitgesetzes auch in Zukunft unverändert gelten:

 

  1. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden weiterhin nicht überschreiten,
  2. Es bleibt bei mindestens 30 Minuten Pause nach sechsstündiger bzw. 45 Minuten Pause nach neunstündiger Arbeit,
  3. Beschäftigte behalten ihren Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit.

 

Außerdem werden die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion aufgefordert, die lückenlose Erfassung der Arbeitszeit durchzusetzen.

Antrag 71/I/2025 Arbeitszeitgesetz: Flexibilisierung durch Tarifverträge statt betrieblicher Willkür

24.04.2025

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sicher zu stellen, dass die folgenden Punkte des Arbeitszeitgesetzes auch in Zukunft unverändert gelten:

 

  1. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden weiterhin nicht überschreiten.
  2. Es bleibt bei mindestens 30 Minuten Pause nach sechsstündiger bzw. 45 Minuten Pause nach neunstündiger Arbeit.
  3. Beschäftigte behalten ihren Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit.

 

Flexibilisierung von Arbeitszeiten dürfen nur über Tarifverträge erfolgen. Dies ist bei einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist in das Arbeitszeitgesetz aufzunehmen, dass eine lückenlose, für Arbeitnehmer*innen nachvollziehbare, Erfassung der Arbeitszeit in jedem Betrieb zu erfolgen hat.

Antrag 67/I/2025 Keine Koalition ohne AFD-Verbotsverfahren

23.04.2025

Der SPD-Parteivorstand, die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich, ggf. auch in den Koalitionsverhandlungen, dafür einzusetzen, dass des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zeitnah das AfD-Gutachten vorlegt und vor dem Abschluss eines möglichen Koalitionsvertrages und vor der Wahl der/s Bundeskanzlers/in durchzusetzen, dass der Bundestag, den „AfD-Verbotsantrag“ beschließt.

Antrag 65/I/2025 Konsequenzen aus der Bundestagswahl 2025: staatspolitische Verantwortung muss mit ernsthafter parteipolitischer Erneuerung einhergehen

23.04.2025

Der Kreisvorstand der SPD Steglitz-Zehlendorf, der Landesvorstand der Berliner SPD und der SPD Bundesvorstand werden aufgefordert, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Eckpunkte eine umfassende Auswertung der Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 vorzunehmen und die entsprechenden Konsequenzen aus dieser Auswertung in die Wege zu leiten.

 

Trotz des bitteren Wahlergebnisses der SPD bei der Bundestagswahl 2025 darf sich die SPD aus staatspolitischer Verantwortung ernst gemeinten Koalitionsverhandlungen mit der Union auf Bundesebene nicht verschließen. Diese staatspolitische Verantwortung darf aber umgekehrt auch nicht die notwendige programmatische und personelle Erneuerung der SPD verhindern. Die Menschen müssen wissen welche Ziele die SPD programmatisch gerade auch jenseits einer etwaigen Koalition mit CDU und CSU mittel- und langfristig verfolgt und welche Personen in der Partei für einen solchen Kurs Verantwortung übernehmen.

 

In dieser schwierigen Gemengelage fordern wir die Parteiführung der SPD auf kurzfristig auf:

  • die zentralen Errungenschaften der vergangenen Legislaturperiode im Bereich der Gesellschaftspolitik (wie bspw. das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht, des Selbstbestimmungsrechts) sowie im Bereich der Klimapolitik in Koalitionsverhandlungen zu bewahren;
  • auch persönliche Verantwortung für das historisch schlechte Wahlergebnis anzuerkennen und einen Prozess zur Wahl einer neuen Parteiführung zu ermöglichen, der einerseits möglichst zeitnah stattfinden sollte, aber andererseits auch ausreichend zeitlichen Vorlauf bietet um einen echten Wettbewerb ähnlich wie in 2019 zu ermöglichen.

 

Mittelfristig fordern wir die Parteiführung der SPD auf

  • des Prozesses zur Entwicklung eines neuen Grundsatzprogramms zu konkretisieren und die Erarbeitung einer Diskussionsgrundlage bis Ende 2026 zu veranlassen, in der insbesondere unter Berücksichtigung und Benennung der herrschenden Gesellschaftsverhältnisse in der Welt, in Europa und besonders in der Bundesrepublik Deutschland die sozialdemokratische mittel- und langfristige Zielsetzung mit Durchsetzungsmöglichkeiten verbunden konkret dargestellt werden. In der Folge die Diskussion und Verabschiedung des neuen Grundsatzprogramms bis 2028 zu organisieren;
  • Eine ständige öffentliche und parteiinterne Kommunikation – unter Nutzung der verschiedenen Kommunikations- und Publikationsmöglichkeiten – zu praktizieren, die insbesondere parteipolitische Positionen klar von praktischen Kompromissen im Rahmen von Koalitionsverhandlungen unterscheidet
  • die Aufnahme von vertrauensbildenden Gesprächen mit Vertreter_innen von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken durchzuführen, um mittelfristig die Grundlage zu legen in 2029 glaubwürdige Alternativen zu einer Fortführung von Koalitionsregierungen mit der Union zu haben. Nach dem historisch schlechtesten Wahlergebnis bei der Bundestagswahl am 23.2. bedarf es einer schonungslosen Analyse und einer programmatischen, strategischen und personellen Neuaufstellung der SPD. Andernfalls droht 2029 der Absturz in die politische Bedeutungslosigkeit.
    Vor diesem Hintergrund ist die anstehende Entscheidung über eine neue schwarz-rote Koalition – angesichts von Klimawandel, Rüstungswettlauf und Bedrohung der Demokratie durch die AfD – für die SPD von großer Tragweite.

 

Antrag 61/I/2025 Sicherheit für Genoss*innen bei der politischen Arbeit im internen und externen Sinne

23.04.2025

Die politische Arbeit steht unter dem Eindruck zahlreicher innen- und außenpolitischer Krisen und Konflikte. Dadurch verschärfte sich das Klima innerhalb der deutschen Bevölkerung, wodurch die Unsicherheit für die Wahlkämpfenden, aber auch für externe Akteure (zivilgesellschaftliche Organisationen) steigt.

 

Dafür wurde eine Handreichung zum Umgang mit Gewalt aus dem Jahr 2024 durch die Bundes SPD zur Verfügung gestellt. Diese hätte jedoch noch aktiver und gegebenenfalls in kürzerer Form an die Vorsitzenden der verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der SPD rausgegeben werden sollen. Hier empfiehlt es sich eine Aktualisierung, hinsichtlich der veränderten Rahmenbedingungen, kontinuierlich vorzunehmen.

 

Darüber hinaus sollten Workshops für Wahlkämper*innen und auch Genoss*innen generell angeboten werden. Diese könnten in unterschiedliche Themenschwerpunkte unterteilt und in einer Art Modularsystem angeboten werden. Dabei ist auch die Strategieänderung der Angreifenden zu berücksichtigen.

 

Für die Genoss*innen gilt grundsätzlich, dass man ihnen die Ängste durch Beistand nehmen kann und sie zielgerichtet fragen sollte, welche Art von Unterstützung sie benötigen. Dabei können die Vorsitzenden der verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der SPD eine wichtige Schnittstellenfunktion einnehmen.

 

Darüber hinaus ist die Frage zu stellen, wo sich die Betroffenen – gerade im suburbanen und ländlichen Raum – melden sollen und welche Art von Reaktion dies auslösen kann/wird.

 

Hier wäre auch eine besondere Aufbauorganisation in Form eines Security Operations Center (SOC) denkbar. Diese Kräfte benötigen das Wissen, das Geschehnis zu Dokumentieren („Meldewichtige Ereignisse“), Anzeigen vorzubereiten (hierbei auch Schwellen des Anzeigeverhaltens festlegen), die Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten und auf qualifizierte Zeugenaussagen vorzubereiten.

 

Zu überlegen ist auch, wie Sicherheitsstrukturen aufgebaut werden können, die mitgliedsschwache Flächengebiete abdecken sollen. Dies kann zum Beispiel Landkreisübergreifend in den Unterbezirken organisiert werden. Inhalt der Sicherheitsstrukturen sollten neben dem Einsatz von Abwehrmitteln/ Maßnahmen, die geeignet sind, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren, auch andere Kreis-, Abteilungs- und Formatspezifische Maßnahmen festlegen. Dazu zählen beispielsweise auch eine Übersicht der umliegenden Krankenhäuser sowie Ansprechstellen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV).

 

Wenn etwas passiert ist, sollte ein Plan vorliegen, wie durch die unterschiedlichen Ebenen vorzugehen ist. Dies beinhaltet die bereits genannten Vorschläge, aber auch die Anteilnahme und das Signal „wir kümmern uns um unsere Leute“.

 

Forderung:

Die politische Arbeit steht unter dem Eindruck zahlreicher innen- und außenpolitischer Krisen und Konflikte. Dadurch verschärfte sich das Klima innerhalb der deutschen Bevölkerung, was die Unsicherheit für Genoss*innen bei der politischen Arbeit sowie für externe Akteure, wie zivilgesellschaftliche Organisationen, erhöht.

 

Um dem entgegenzuwirken, fordern wir:

1. Eine verstärkte und gezielte Verbreitung der Handreichung zum Umgang mit Gewalt (2024) an Vorsitzende der verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der SPD sowie eine kontinuierliche Aktualisierung in Anbetracht sich wandelnder Rahmenbedingungen.

 

2. Die Einführung von Workshops für Wahlkämpfer*innen und Genoss*innen allgemein, die modular aufgebaut sind und unterschiedliche sicherheitsrelevante Themenschwerpunkte abdecken. Dabei muss die Anpassung an sich ändernde Strategien von Angreifenden berücksichtigt werden.

 

3. Eine klare Strukturierung der Unterstützung für Betroffene durch die Vorsitzenden der verschiedenen Organisationseinheiten, um Ängste abzubauen und bedarfsgerechte Hilfsangebote bereitzustellen.

 

4. Die Einrichtung eines Security Operations Centers (SOC), insbesondere zur besseren Erfassung und Bearbeitung von sicherheitsrelevanten Vorfällen. Das SOC soll:

  • Meldewichtige Ereignisse dokumentieren,
  • Die Vorbereitung von Anzeigen unter Berücksichtigung von Schwellenwerten des Anzeigeverhaltens unterstützen,
  • Die Versorgung von Betroffenen gewährleisten,
  • Qualifizierte Zeugenaussagen vorbereiten.

 

5. Die Entwicklung und Implementierung von Sicherheitsstrukturen zur Abdeckung mitgliedsschwacher Flächengebiete, insbesondere durch kreisübergreifende Kooperationen in den Unterbezirken. Diese sollen:

  • Abwehrmaßnahmen gegen rechtswidrige Angriffe beinhalten,
  • Kreis-, Abteilungs- und Formatspezifische Maßnahmen zur Sicherheit festlegen,
  • Eine Übersicht über umliegende Krankenhäuser und Anlaufstellen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) enthalten.

 

6. Die Erstellung eines klaren Handlungsplans für den Ernstfall, der neben organisatorischen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen auch die kommunikative Begleitung und solidarische Anteilnahme sicherstellt.