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Antrag 47/III/2016 Direktvergabe des ÖPNV sichern (Bundesrat) - Öffentlichen Nahverkehr in kommunaler Verantwortung sichern

22.11.2016

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten oder eine entsprechende Initiative anderer Bundesländer zu unterstützen mit dem Ziel, die Möglichkeit der Direktvergabe bzw. Selbst-Erbringung von Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 8a (3) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dauerhaft abzusichern und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Die Direktvergabe bzw. Selbst-Erbringung von Leistungen muss im Gesetz einen eindeutigen Vorrang vor der wettbewerblichen Vergabe erhalten.

Antrag 46/III/2016 Keine Formel E auf der Karl-Marx-Allee

22.11.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der zuständigen Senatsverwaltung, die Mitglieder der betroffenen Bezirksämter und BVVen auf, eine erneute Austragung der Formel E auf der Karl-Marx-Allee am 10. Juni zu abzulehnen und sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten den bereits gestellten Anträgen des Veranstalters in der jetzigen Version nicht zuzustimmen. Außerdem fordern wir vom Senat, einen alternativen Veranstaltungsort außerhalb des S-Bahn-Rings zu suchen.

Antrag 45/III/2016 Förderung des Breitbandausbaus durch das Land Berlin

22.11.2016

Eine gut ausgebaute Netzinfrastruktur ist die Basis für eine fortschrittliche und gleichberechtigte Gesellschaft. Mit Hilfe des Breitbandausbaus können schnelle Datenübertragungsraten gewährleistet und somit Wissen und Informationen schnellstmöglich ausgetauscht werden. Dies stärkt unter anderem die lokale Wirtschaft und trägt zu einem freiheitlichen Zugang zu Bildung bei.

 

Zwar erhält das Land Berlin bis 2018 vom Bund eine Förderung in Höhe von 31,3 Millionen Euro, um die Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit/s zu gewährleisten, doch von diesem Ziel ist das Land Berlin noch weit entfernt. Insbesondere in Außenbezirken ist der Zugang zu schnellem Netz eingeschränkt. Dabei liegt das Problem zumeist bei der sogenannten „Letzten Meile“, also dem letzten Abschnitt einer Leitung, die schließlich vom DSLAM (hier laufen die Teilnehmer*Innenanschlussleitungen zusammen) direkt zum Haushalt führt. Aufgrund monopolartiger Strukturen der Telekommunikationsanbieter*Innen und Carrier liegt auf dieser letzten Meile statt Glasfaser nur das billigere und stör anfälligere Kupferkabel, da ein Ausbau der Leitungen, vor allem aufgrund der Bodenarbeiten, mit hohen Kosten verbunden ist. Die Folge ist, dass selbst wenn beim DSLAM Glasfaser anliegt, die Datenübertragung zum Nutzer*Innenhaushalt deutlich verlangsamt ist.

 

Um diese Situation langfristig zu verbessern, soll es verpflichtend werden, bei Bodenarbeiten seitens der Stadtwerke und der öffentlichen Hand, Leerrohre sowie Leerleitungen aus Glasfaser zu verlegen, die ein erneutes Öffnen des Straßenbereichs zum späteren Ausbau unnötig und damit ungleich kostengünstiger machen. Die Kosten können durch die Vermietung besagter Leerrohre und –leitungen an Telekommunikationsanbieter*Innen wieder neutralisiert werden.

 

Des Weiteren soll bei Wohnungsbau und Sanierungen durch private Bauvorhabensträger*innen die Installation besagter Leerrohre und Leerleitungen Voraussetzung werden, sofern noch keine Leerrohre oder Breitbandanschlüsse vorhanden sind. Die Kosten hierfür sollen perspektivisch durch die Vermietung an Provider*Innen gedeckt sein.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus daher dazu auf:

  • den Begriff Breitband mit mindestens 50Mbit/s zu definieren
  • sich für eine Förderung des Breitbandausbaus durch das Land Berlin bei Bodenarbeiten im Straßenbereich und Sanierungen sowie Neubauten von Wohnhäusern seitens privater Bauvorhabensträger*Innen durch die Verlegung von Leerrohren und Leerleitungen aus Glasfaser (Dark Fiber), die im Anschluss an Telekommunikationsanbieter*Innen vermietet werden können, einzusetzen.
  • Breitbandausbau insbesondere in sozialschwachen und dünn besiedelten Wohngebieten zu fördern und die Netzbetreiber*innen in die Pflicht zu nehmen allen Berliner*innen schnelles Internet zur Verfügung zu stellen und nicht nur denen, die es sich leisten können. Die Kosten dürfen nicht auf die Mieter*innen umgelegt werden.

 

Antrag 44/III/2016 Ein Recht auf Kultur - Kultur für Alle!

22.11.2016

Berlin hat eine pulsierende und international geschätzte Kulturlandschaft, welche die vielen jährlich hierher kommenden Besucher*innen sowie die hier lebenden Menschen begeistert und die Stadt lebenswerter macht. Mehr als 160.000 Beschäftigte wirken in der Kultur-und Kreativwirtschaft, 20.000 professionelle Künstler*innen arbeiten hier in diversen Kunstprojekten, großen staatlichen Museen, Theatern oder aber in kleinen, unabhängigen Projekten. Das Angebot in Berlin ist groß, die Berliner Kulturlandschaft unkonventionell. Berlin bietet künstlerische Freiräume, die wichtige Aufgaben für ein solidarisches Miteinander übernehmen. Wir wollen diese Kulturlandschaft erhalten und uns dafür einsetzen, dass weiterhin eine Entwicklung möglich ist, die ein kiezspezifisches Angebot schafft und dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis von Kultur mit kommerziellem wie nicht-kommerziellem Charakter achtet.

 

Die kulturelle Landschaft ist ein wichtiger Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Nicht nur, weil Kulturschaffende tagespolitische Themen schwerpunktmäßig in den Mittelpunkt ihrer künstlerischen Arbeit stellen; kulturelle Angebote sind auch Bildungsangebote, die vielerorts einen bedeutenden Bezugspunkt für gelebte Integration und Austausch zwischenverschiedenen Lebensmodellen und kulturellen Settings darstellen. Kultur als von Menschen für Menschen geschaffene Ausdrucksform ist dabei ein kommunikatives Medium verschiedener Diskussionen, Erzählungen und/oderpolitischer Ansichten. In einer pluralistischen Gesellschaft thematisieren emanzipierte kulturelle Erzeugnisse (kritisch) aktuelle Entwicklungen und machen auf Missstände aufmerksam. Beispielsweise sind Theaterhäuser für viele Menschen nicht nur Unterhaltungsmedien, sondern beinhalten darüber hinaus eine Kontaktebene, die den (inter-)kulturellen Austausch ermöglicht.

 

Unser Kulturverständnis muss inklusiv sein. An vielen Stellen jedoch versperren Hürden den Zugang zu kultureller Partizipation, das wiederum eine Ungleichheit nach sich zieht, die es zu überwinden gilt. Der in der Berliner Verfassung verankerte Grundsatz, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten bzw. dieses zu fördern (Art 20, 21 VvB) stellt zwar keine politische Verpflichtung zur Erhaltung oder Errichtung bestimmter kultureller Einrichtungen dar. Dennoch erwächst daraus ein kulturpolitischer Gestaltungsauftrag. Dieser sollte in erster Linie einem partizipatorischen Kulturverständnis folgen und allen Menschen einen Zugang zu den zahlreichen kulturellen Angeboten ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass profitorientierte Einrichtungen keine Monopolstellung innerhalb der Kulturlandschaft einnehmen. Die Förderung der „großen“ Theater, Konzerthäuser etc. darf nicht zu Ungunsten unabhängiger, kleiner Kulturprojekte erfolgen. Diese müssen nachhaltig gefördert und zugleich Teil der Strukturen im Kiez werden, so dass wiederum Menschen solidarisch miteinander umgehen und  der (inter-)kulturelle Austausch über die kulturellen Angebote ermöglicht wird. Kulturprojekte in der Nachbarschaft sollen stärker gefördert werden. Die Politik muss die Potenziale der Stadt Berlin sowohl auf Landesebene als auch in den Bezirken besser erkennen und ausschöpfen. Dafür muss ein besserer Dialog zwischen den Bezirksverordnetenversammlungen und der Senatskanzlei, aber auch den Kulturschaffenden sowie -rezipierenden entstehen.

 

Kultur ist ein Teil der (Heraus-)Bildung eines reflektierten, kritischen und emanzipierten  Umgangs mit der eigenen Lebenswelt. Gerade junge Menschen sollten frühzeitig von den vielfältigen Angeboten profitieren können. Aber auch Menschen, die aufgrund von finanziellen Hürden nicht auf das Angebot Zugriff haben müssen in einer progressiven Kulturlandschaft mitgenommen werden. Um Empfänger*innen von Transferleistungen den Zugang zum kulturellen Angebot zu erleichtern gibt es bislang das 3-Euro-Kulturticket. Dieses Instrument geht in die richtige Richtung und muss weiter Fördermitteln des Landesunterstützt sowie öffentlichkeitswirksam beworben werden. Wir plädieren in dieser Hinsicht für eine Öffnung der Museen, Ausstellungen und Theaterhäuser und fordern die Abschaffung des Eintrittsgeldes für Studierende, Schüler*innen, Transferleistungempfänger*innen, Auszubildende, FSJ-ler*innen, Bufdis und weitere. Wir fordern, dass alle staatlichen Museen und Theaterhäuser an einem festen Tag in der Woche für alle Besucher*innen kostenfrei zugänglich sind.

 

Gerade in Bildungsinstitutionen wie Hochschulen und Schulen muss der Zugang zu kulturellen Einrichtungen gefördert werden. Theater ist gewissermaßen immer ein Spiegel der Gesellschaft. Es gibt viele Theaterprojekte an Schulen, die Themen wie Rassismus und Ausgrenzung thematisieren.  So kann angesichts von rechtspopulistischen Tendenzen in unserer Gesellschaft das Demokratieverständnis von jungen Menschen geformt und gefördert werden. Allerdings fehlt vielfach staatliche finanzielle Unterstützung, um vorhandene Projekte auszubauen und an die Schulen tragen zu können.

 

Durch den Ausbau eines kostenfreien Zugangs können Bevölkerungsgruppen, die sonst im Zugang zu kulturellen Gütern diskriminiert werden, gesellschaftlich eingegliedert statt ausgegrenzt werden. Der Geldbeutelentscheidet leider immer noch über die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gerade für Empfänger*innen von Transferleistungen bleiben die Türen zu kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen meist verschlossen. Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, die sollte sich auch in Museen und Theaterhäusern widerspiegeln. Der Geldbeutel steht momentan für gesellschaftliche Separierung. Gerade der integrative Charakter von Kunst und Kultur eröffnet die Möglichkeit, Geflüchtete in der Mitte der Gesellschaft ankommen zu lassen. Diesen bereits begonnen Prozess muss die Politik weiter voranbringen und Initiativen, die Geflüchtete (besonders im Kiez) in die Arbeit mit einbeziehen, unterstützen.

 

Menschen mit Behinderungen werden auf dem Arbeitsmarkt stark diskriminiert. Nicht nur der Zugang zu Jobs wird ihnen kaum bis fast gar nicht möglich gemacht. In den gegenwärtigen  Ausstellungen und Theaterinszenierungen sind Menschen mit Behinderungen kaum zu sehen. Deshalb ist es vor allen Dingen wichtig, dass Projekte, wie z.B. das Theater „RambaZamba“, das selbst von Menschen mit Behinderungen geschaffen worden sind und bei denen sie selbst in ihrer Entwicklung und Kreativität gefördert werden, auch finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite erfahren. Doch die Ausgrenzung zeigt sich nicht nur beim Zugang zu Jobs im kulturellen Sektor, sondern auch bei der Bezahlung. Arbeit, die von Künstler*innen mit Behinderungen geschaffen worden ist, wird sehr schlecht bezahlt. Deshalb ist es wichtig, dass eine Angleichung des Arbeitsentgelts stattfindet. Wir sind gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse von freischaffenden Künstler*innen und fordern deshalb den Mindestlohn in Kulturbetrieben sowie bei freischaffenden Künstler*innen. Ferner fordern wir Tarifverträge für alle nicht-künstlerisch Beschäftigten an staatlichen Theatern und Museen.

 

Deshalb fordern wir:

  • einen kostenfreien Zugang zu staatlichen Museen, Ausstellungen und öffentlichen Theaterhäusern für Studierende, Schüler*innen und Transferleistungsempfänger*innen, Auszubildende, FSJ-ler*innen, Bufdis und weitere.
  • die Förderung kultureller Projekte an Bildungseinrichtungen.
  • eine stärkere Einbindung und Förderung von Kulturschaffenden mit Migrationsbiographie in die Kunst- und Theaterszene Berlins.
  • die finanzielle Stärkung inklusiver Projekte und die Anpassung des Arbeitsentgelts auf ein gleiches Niveau.
  • Gender Mainstreaming und interkulturelle Aspekte berücksichtigen sowie Gender Budgeting anwenden
  • Bei subventionierten kulturellen Einrichtungen muss es einen Haustarif für die dort auftretenden Künstler*innen geben. – der Mindestlohn muss flächendeckend für die Kreativ-und Kulturwirtschaft und v.a. für die Arbeit in Behindertenwerkstätten gelten.

 

Antrag 43/III/2016 Gegen jeden Antisemitismus! – Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS -Bewegung ("Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen für Palästina")!

22.11.2016

 

Forderungen

  • Für Israel muss gelten, was für alle Staaten gilt: Wir stehen solidarisch zu Israel, die Anerkennung von Israels Recht auf Existenz und Selbstverteidigung ist für uns nicht verhandelbar.
  • Wir verurteilen den weitverbreiteten antizionistischen Antisemitismus aufs Schärfste und werden alles daransetzen, ihn zu enttarnen und mit allen Mitteln zu bekämpfen.
  • Wir stellen uns gegen die antisemitische BDS-Kampagne und jedes ihrer vermeintlichen Ziele.
  • Wir kämpfen gegen jeden Antisemitismus, egal, wo und wie er sich äußert. Deswegen setzen wir uns in Deutschland gegen die BDS-Kampagne ein.
  • Demzufolge wird sich keine Gliederung der Jusos an der BDS-Kampagne beteiligen oder Formate (Veranstaltungen, Ausstellungen, Demonstrationen, usw.), an der die BDS-Bewegung beteiligt ist, unterstützen.
  • Wo wir Jusos in Bündnissen vertreten sind, setzen wir uns gegen jegliche Form der Kooperation mit Vereinigungen die Unterstützer*innen der BDS-Kampagne sind, ein. Unserem Verständnis nach, brauchen wir keine Querfront um unsere gesellschaftlichen Forderungen zu erreichen.
  • Die Resolution in der International Union for Socialist Youth (kurz IUSY) u.a. die einzelnen Gliederungen unter dem Dach der IUSY auffordert die nationalen BDS-Kampagnen zu unterstützen, weisen wir mit dem Beschluss dieses Antrags entschieden zurück.
  • Weiterhin werden wir uns in Zukunft mit der BDS-Kampagne in ihrer Ausprägung in verschiedenen Ländern und Regionen beschäftigen.