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Antrag 30/I/2022 Bekanntheit des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch Informationskampagne bei Arbeitgebern im Inland erhöhen

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten mögen sich auf Ebene der zuständigen Bundesministerien dafür einsetzen, dass der Bekanntheitsgrad des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und der Blauen Karte bei Arbeitgebern im Inland und bei potentiellen Arbeitnehmern im Ausland durch eine Informationskampagne erhöht wird. Hierzu sind die zuständigen Fachkammern (IHK, HWK u.a.) verantwortlich einzubinden. Dadurch soll eine große Durchdringung der Kampagne bei den entsprechenden Zielgruppen erreicht werden.

Antrag 31/I/2022 Beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Berlin effizienter gestalten

17.05.2022

Die Abgeordnetenhausfraktion der SPD mögen sich dafür einsetzen, dass der Berliner Senat gemeinsam mit dem Business Immigration Service (BIS) des Landesamts für Einwanderung (LEA), das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG effizienter und schneller gestaltet. Die maximale Dauer der Bearbeitungsschritte, die durch das LEA Berlin durchzuführen sind, soll auf 2 Wochen begrenzt werden.

 

Konkret werden folgende Verfahrensverbesserungen vorgeschlagen:

  • Ermöglichung der Registrierung des Arbeitgebers oder der von diesem zur Durchführung des Verfahrens beauftragten Dienstleister (Personalberatungen, Relocation-Agenturen) beim BIS über eine Online-Plattform
  • Erleichterung des Abschlusses der Vereinbarung nach §81a Abs. 2 AufenthG durch Zurverfügungstellung einer Vorlage über das Internet
  • Zurverfügungstellung der notwendigen Vollmachten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und aller sonstigen notwendigen Formulare über das Internet
  • Antragstellung und Verfahrensverfolgung über eine zentrale Online-Plattform analog der Lösung für NRW (s. https://antrag-zfe.nrw.de/lip/authenticate.do)
  • Aufstockung des Mitarbeiterzahl des BIS
  • Sicherstellung das alle Mitarbeiter in Bezug auf die Durchführung des Verfahrens und der anzufordernden Unterlagen auf demselben Wissenstand sind und widersprüchliche / von Verfahren zu Verfahren unterschiedliche Unterlagenanforderungen unterbleiben

 

Antrag 33/I/2022 Social Entrepreneurship fördern: Start-Up-Förderung für Sozialunternehmen

17.05.2022

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden gebeten, im Rahmen der Start-Up-Agenda 2022 geeignete Instrumente für die Förderung von Start-Ups von Sozialunternehmen festzuschreiben. Dabei ist zu prüfen, inwiefern Social Entrepreneurship in der Frühphase direkt gefördert werden kann.

Antrag 34/I/2022 Ein Gesetz für mehr Unternehmenstransparenz im digitalen Raum

17.05.2022

Digitalunternehmen, also Unternehmen wie Online-Plattformen oder Soziale Medien, wie sie im europäischen Gesetz über digitale Dienste definiert sind, unterliegen bisher nur wenigen Transparenzpflichten über ihre Arbeit. Aus diesem Grund fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sowie die Mitglieder der S&D Fraktion des Europäischen Parlaments dazu auf, neue Berichtspflichten für Digitalunternehmen zu schaffen. Diese neuen Berichtspflichten sollen schon bestehende Berichtspflichten in der DSGVO oder den neuen europäischen Gesetzen über digitale Dienste und Märkte ergänzen und weiter ausbauen. Um insbesondere Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten, sollen diese von den neuen Regelungen ausgenommen werden.

 

Im Einzelnen fordern wir:

  • Die europäische Corporate Social Responsibility (CSR) Richtlinie muss um die Herausforderungen der Digitalisierung ergänzt werden. Durch Aufnahmen von Corporate Digital Responsibility (CDR) – Kriterien wollen wir für Digitalunternehmen neue Berichtspflichten zu ihrer Arbeit im digitalen Raum schaffen. Diese neuen Berichtspflichten sollen sich an den schon bestehenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten orientieren. So sollen zukünftig mehr Informationen über die Arbeit dieser Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Digitalunternehmen sollten unter anderem darüber berichten, was sie für Verbraucherdaten sammeln, unter welchen Bedingungen ihre KI-Systeme funktionieren, wie divers ihre Entwicklungsteams sind oder welche Schulungsangebote sie zu diesen Themen für Mitarbeitende anbieten. Neben den Berichten sollten Digitalunternehmen auch etwaige Daten zur Verfügung stellen, damit die Berichte durch externe und unabhängige Dritte verifiziert werden können. Sollten die Berichte Mängel der Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung der Berichtspflichten aufweisen, müssen diese zeitnah abgestellt werden. Nicht einhalten der Berichtspflichten oder Nicht-Abstellung von Mängeln muss streng sanktioniert werden.
  • Weiterhin müssen Digitalunternehmen interne Beauftragte ernennen, die Externen als Ansprechperson fungieren und die Berichtspflichten im Unternehmen durchsetzen und überwachen.
  • Digitalunternehmen müssen darüber hinaus im Zuge der neuen Regelung auch dazu verpflichtet werden, bei der Einführung und Entwicklung neuer digitaler Dienste und Produkte eine sogenannte Folgenabschätzung durchzuführen. In diesem Bericht sollten die Tragweite und mögliche entstehende Auswirkungen der neuen digitalen Dienste und Produkte auf die Gesellschaft analysiert werden. Die Folgenabschätzungen müssen öffentlich zugänglich und überprüfbar sein sowie Maßnahmen enthalten, wie potenzielle negative Auswirkungen neuer digitaler Dienste und Produkte vermindert werden können.

 

Antrag 36/I/2022 Wohnen muss für Arbeitnehmer*innen bezahlbar sein!

17.05.2022

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen dafür ein, dass Arbeitnehmer*innen mehr bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und der soziale Wohnungsbau in Deutschland gestärkt wird:

 

  • Förderung von Werkswohnungen und Mitarbeiter*innen-Wohnungen: Der gemeinwohlorientierte Wohnungsbau durch Unternehmen für ihre Mitarbeiter*innen muss gefördert werden. Dazu soll das Konzept in das „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ aufgenommen, der Dialog mit Unternehmen gesucht und ggf. steuerliche Anreize verstärkt werden, um das Modell wieder erfolgreich zu machen. Voraussetzung für eine Förderung müssen die langfristige Sicherung der Gemeinwohnorientierung sowie der Insolvenzschutz sein.
  • Werkswohnungsbau durch den Bund und seine Beteiligungen: Auch beim Bund und seinen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen arbeiten viele Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen. Der Bund ist daher gefordert, selber Werkswohnungen zu errichten. Dafür sollte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Baudienstleister tätig werden. Werkswohnungsbau soll auch bei Mehrheitsbeteiligungen des Bundes (z.B. Bahn AG) betrieben werden, bei Minderheitsbeteiligungen (z.B. Post AG oder Flughafen BER) hat der Bund seinen Einfluss geltend zu machen.
  • Investitionsoffensive für den sozialen Wohnungsbau und gemeinnütziges Bauen: Es braucht erhebliche staatliche Investitionen in die Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum für Normal- und Geringverdienende. Eine Kapitaldeckung der Rente darf es nur durch Investitionen der Rentenversicherungen in den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau geben. Für diese Investitionen müssen zusätzliche Bundeszuschüsse genutzt werden.
  • Wohngeld erhöhen: Geringverdienende Arbeitnehmer*innen müssen alle vom Instrument des Wohngelds profitieren können. Dazu muss das Wohngeld als Sozialleistung gestärkt werden und mehr Menschen zur Verfügung stehen. So können individuelle Härten für arbeitende Haushalte bei Wohn- und Mietkosten solidarisch abgefedert werden.
  • Mietenwahnsinn stoppen: Die Eskalation des Mietmarkts geht vor allem zu Lasten von Arbeitnehmer*innen. Deshalb muss es eine Kappungsgrenze für den Anstieg von Mieten in angespannten Märkten geben. Diese Kappungsgrenze sollte an die Tariflohnentwicklung gekoppelt sein. Der Anteil der Miete am verfügbaren Haushaltseinkommen darf nicht weiter steigen.