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Antrag 27/II/2021 Antrag auf Wiederaufnahme der Verhandlungen für den Wiedererwerb des Teufelsbergplateaus durch das Land Berlin

9.11.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Verhandlungen mit den Eigentümern des Teufelsbergplateaus wiederaufzunehmen, um es möglichst bei einem verkehrswertadäquaten Preis  in das Berliner Eigentum zurückzuführen.

Antrag 28/II/2021 Vorkaufsrechte konsequent ausüben beim anstehenden Akelius-Heimstaden Deal

9.11.2021

Auf dem Berliner Immobilienmarkt steht der nächste Mega-Deal an. Der schwedische Immobilienkonzern Heimstaden hat dem Wohnungsriesen Akelius den kompletten Berliner Wohnungsbestand abgekauft. Insgesamt handelt es sich dabei um 14.000 Wohnungen, die gegen Jahresende übertragen werden sollen. Von diesen 14.000 Wohnungen befinden sich einige in Milieuschutzgebieten. Der Berliner Senat soll alle Bezirke bei der konsequenten Ausübung ihres Vorkaufsrechts unterstützen und schon vorzeitig die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und große Genossenschaften ins Boot holen, so dass alle Wohnungen in den Milieuschutzgebieten entweder gekauft oder durch eine Abwendungsvereinbarung Verdrängung vermieden wird.

Antrag 29/II/2021 Umsetzung des Volksentscheides DW und Co. enteignen!

9.11.2021

Wir fordern die SPD Berlin, die Mitglieder der SPD Fraktion des neu gewählten Abgeordnetenhauses, des Senats und die künftige regierende Bürgermeisterin dazu auf, die Umsetzung des Volksentscheides “Deutsche Wohnen und Co. Enteignen” in dieser Legislaturperiode zu gewährleisten und nach entsprechender Prüfung ein verfassungskonformes Gesetz dazu vorzulegen. Des Weiteren fordern wir den Landesvorstand der SPD Berlin auf, die Umsetzung des Volksbegehrens im Koalitionsvertrag zu verankern.

Antrag 30/II/2021 „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ – für einen gemeinsamen Weg von Initiative und Senat nach dem erfolgreichen Volksentscheid

9.11.2021

Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass sich eine geplante Expert*innenkommission vertieft und sachkundig mit allen sich rechtlich und praktisch stellenden Fragen rund um den Volksentscheid auseinandersetzt. Ihr gehören externe Sachverständige mindestens aus den Bereichen Haushalt, Verfassungsrecht und Verwaltung an, die von den diesen Senat tragenden Parteien und der Initiative vorgeschlagen werden. Mitglieder der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ einerseits, Vertreter*innen der Parteien andererseits können beratend an den Verhandlungen der Kommission teilnehmen. Grundlage der Arbeit in der Kommission ist dabei der von der Initiative vorgelegte Gesetzentwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz. Ziel ist die Erarbeitung eines von der Initiative und den beteiligten Parteien gemeinsam getragenen Texts für einen Gesetzentwurf, der den Inhalt des Volksentscheids umsetzt, und dies möglichst binnen eines Jahres. Ebenso soll die einzurichtende Kommission eine gesetzliche Grundlage für die konkrete Umsetzung einer Überführung der vergesellschafteten Wohnungsbestände in Gemeinwirtschaft erarbeiten.

Antrag 32/II/2021 Sichere Rahmenbedingungen für eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung in Berlin schaffen

9.11.2021

Der Berliner Senat wird aufgefordert, sichere Rahmenbedingungen für eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung in Berlin auszubauen und ein konkretes Konzept zu erarbeiten und vorzulegen, auf dessen Grundlage interessierte Einrichtungen ihr Angebot bedarfsgerecht erweitern können. Auch für Kinder im Grundschulalter soll ein entsprechendes Angebot geprüft werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei Angebote für Über-Nacht-Betreuungen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Schichtdienst zum Beispiel in den Krankenhäusern und Ordnungsämtern dringend benötigt werden. Ihnen muss ein verlässliches und pädagogisch sinnvolles Angebot zur vertrauensvollen Betreuung ihrer Kinder gemacht werden.

 

Berlin hat mit dem „Mobilen Kinderbetreuungsservice“ bereits eine für Eltern kostenfreie Möglichkeit der Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagesbetreuungs-Einrichtungen geschaffen. Diese Möglichkeit der bedarfsgerechten Betreuung soll unter Einbeziehung von interessierten Kitas und Kindertagespflegestellen weiterentwickelt und durch alternative Modelle ergänzt werden. Zur Schaffung der notwendigen sicheren Rahmenbedingungen für solche Angebote gehört neben der Überwindung möglicher rechtlicher und tatsächlicher Hürden auch eine auskömmliche Finanzierung interessierter Einrichtungen durch das Land Berlin.