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Antrag 266/II/2019 Die Macht von Großinvestor*innen beschränken!

23.09.2019

Die größten institutionellen Anleger*innen haben heutzutage ihre Finger in fast jedem Unternehmen im Spiel. Anleger*innen, welche einen so großen Einfluss auf verschiedene Unternehmen haben, besitzen eindeutig zu viel Marktmacht. Sie sind im Stande die Dinge so zu steuern, dass die Gewinne der Unternehmen auf Kosten der Konsument*innen, Arbeitnehmer*innen und Innovation ansteigen.

 

Institutionelle Anleger*innen sind Investor*innen, dessen Kapitalanlagen sehr hoch sind. Die größten Institutionellen Anleger*innen sind BlackRock, Vanguard, State Street und Fidelity. Solche Anleger*innen besitzen inzwischen 26% aller Unternehmensanteile in den USA. Mit 6,29 Billionen US-Dollar an verwaltetem Vermögen stellt BlackRock hierbei die größte unabhängige Vermögensverwalter*in der Welt dar. So ist BlackRock zum Beispiel auch bei 28 von 30 DAX Unternehmen Großaktionär*in. In absoluten Zahlen besitzen diese Investor*innen in den meisten Fällen zwar nie mehr als 6-7% eines Unternehmens. Da aber sehr viele Aktionär*innen ihren Einfluss auf das Unternehmen nicht ausüben, reichen solche Anteilsmengen schon aus, um sehr viel Macht auf das Unternehmen ausüben zu können. Es reicht allein aus, dass eine Investor*in zu den größten Einzelaktionär*innen gehört.

 

Betrachtet man eine einzelne Branche, hält diese kleine Gruppe von institutionellen Anleger*innen abwechselnd die größten Anteile an Unternehmen dieser Branche. Ein Beispiel bildet der US-Banken Sektor. Betrachtet man die größten Anteilseigner*innen der sechs größten US-Banken, fällt auf: BlackRock ist dreimal die größte, und dreimal die zweitgrößte Anteilseigner*in. Vanguard hingegen ist zum Beispiel bei drei dieser Banken, die zweitgrößte Einzelaktionär*in. Weiterhin finden sich die anderen Großinvestor*innen, wie State Street oder Fidelity alle samt unter den fünf größten Einzelaktionär*innen bei diesen Banken wieder. In deutschen Branchen sieht es sehr ähnlich aus.

 

Dadurch besitzen diese großen Anleger*innen viel zu viel Macht in diversen Branchen. Die institutionellen Anleger*innen haben ein Interesse daran, dass die Unternehmen eines Sektors möglichst viel Gewinn erzielen und die damit verbundene Ausschüttung am größten ist. Am größten werden diese Gewinne natürlich, wenn Unternehmen keinen Wettbewerb mehr untereinander führen und sie ihre Kosten senken. Dadurch werden die Preise für Konsument*innen erhöht, die Löhne für Arbeitnehmer*innen gesenkt und der Einfallsreichtum der Unternehmen gebremst. Investor*innen wie BlackRock nutzen ihre geballte Anteilsmacht um die verschiedenen Unternehmen einer Branche für ihre Ziele einzuspannen.

 

Es ist zwingend notwendig, die Macht dieser institutionellen Anleger*innen aufzubrechen.

 

Forderungen:

Wir fordern, dass institutionelle Anleger*innen pro Branche entweder:

1. einen Anteil von mehr als 1% an einem einzigen Unternehmen halten dürfen, in welchem Fall sie aber keine Anteile an anderen Unternehmen derselben Branche halten dürfen

 

oder

 

2. an mehreren Unternehmen Anteile halten dürfen, in welchem Fall sie jedoch nicht mehr als 1% aller Anteile eines Unternehmens halten dürfen.

 

Für institutionelle Anleger*innen welche nur stille Aktionär*innen sind, dass bedeutet sie machen von ihren Mitbestimmungsrechten keinen Gebrauch, ändert sich nichts.

Wir fordern außerdem, dass Sanktionen gefunden werden, welche bei Nichteinhalten dieser Regeln verhängt werden können.

 

Antrag 204/II/2019 Aufhebung von § 109 StGB

23.09.2019

Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestages werden aufgefordert, einen Antrag auf Aufhebung des § 109 StGB in den Bundestag einzubringen.

Antrag 180/II/2019 Professionell Pflegende - endlich selbstbestimmt!

23.09.2019

Wie Pflege in Deutschland organisiert wird, hat sich seit vielen Jahrzenten nicht verändert. Wie professionell Pflegende, also 3-jährig ausgebildete oder studierte Fachkräfte, mitent- scheiden dürfen, ebenfalls nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt innerhalb eines von der Gesetzgebung festgelegten Rahmens fest, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Zudem hat er Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären medizinischen Versorgung. Da sind aktuell vor allem Kos- tenträger*innen und Kostenerbringer*innen hauptverantwortlich, also der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Professionell Pflegende sind im Gemeinsamen Bundesausschuss nicht abgebildet. Das ist mitunter ein Grund für den miserablen, unterentwickelten Zustand der professionellen Pflege in Deutschland. Während in den meisten anderen europäischen Ländern professionell Pflegende als „Health Professionals“ angesehen werden und wie selbstverständlich in Entscheidungen, die das Gesundheits- bzw. Pflegesystem betreffen, miteinbezogen werden, sind sie hierzulande den Ärzt*innen unterstellt, haben kein klares Aufgabenprofil und wer- den regelmäßig überhört.

 

Wir brauchen eine Stimme für professionell Pflegende. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich der starken Ärzt*innenlobby entgegen zu stellen und auf Augenhöhe zu verhandeln. Denn nichts anderes als das hat die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen (ca. 1,2 Mio) sich verdient.

 

Diese Stimme ist die Pflegeberufekammer. Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die stellvertretend für den Staat Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung übernehmen. Im Gegenzug verpflichten sich Professionell Pflegende, ihre Aufgaben ge- wissenhaft und verantwortungsvoll durchzuführen und regelmäßig an Fortbildungen teil- zunehmen. Somit ist das oberste Ziel einer Pflegeberufekammer die Sicherstellung einer sachgerechten, professionellen Pflege für die Bürger*innen. Mit einer Pflegeberufekammer würden Pflegende selbst definieren, was eigentlich vorbehaltende Tätigkeiten von profes- sionell Pflegenden sind und ihren Beruf weiterentwickeln. Die Mitglieder bestimmen die Arbeit der Pflegekammer. Alle Mitglieder haben alle fünf Jahre die Wahl und entsenden Vertreter*innen in die Vertreter*innenversammlung. Diese ist das höchste Gremium der Kammer, wählt den Vorstand, trifft Richtungsentscheidungen und hat die Hoheit über sämtliche Kammeraktivitäten. Die inhaltliche Arbeit der Landespflegekammer Rheinland- Pfalz findet z.B. vor allem in Ausschüssen und Arbeitsgruppen statt. Während die Ausschüsse durch die Vertreter*innenversammlung gewählt und legitimiert sein müssen, ist die Mitarbeit in vielen Arbeitsgruppen für alle Mitglieder offen und sehr erwünscht.

 

In Berlin wurde zwischen November 2014 und März 2015 eine Befragung von 1200 Pflegekräften durchgeführt. Das zentrale Ergebnis der repräsentativen Befragung zur Akzeptanz einer Pflegekammer lautete, dass sich die Mehrheit der Pflegefachpersonen in Berlin (58,8 %) für die Einrichtung einer Pflegekammer aussprach. Zusätzlich dazu werden verkammerte Berufe in der Öffentlichkeit und in der politischen Landschaft verstärkt und vor allem vereint wahrgenommen. Dies würde die Wertschätzung erhöhen und die pflegerische Expertise in die Gesetzgebung und politische Diskussion mit einbringen, in Form ei- ner Bundespflegekammer im Gemeinsamen Bundesausschuss.

 

Die größten Gegner*innen der Pflegeberufekammer sind die Gewerkschaften, vor allem ver.di. Die Argumente, die vor allem hervorgebracht werden, sind die Pflichtmitgliedschaft und die Beitragsordnung. Doch wie soll die Pflegeberufekammer eine Berufsgruppe organisieren, Aufgaben definieren und sie fortbilden, wenn nicht alle Berufsangehörigen Mitglied sind? Was die Beitragsordnung angeht, so ist der Mitgliedsbeitrag selbstverständlich am Bruttoeinkommen bemessen, oft 0,4 – 1 % des Bruttoeinkommens, also teilweise sogar unter den Beitragssätzen für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Es ist unverständlich, warum ver.di so gegen die Pflegeberufekammer mobilisiert, wird sie doch in keinster Weise von deren Existenz bedroht. Die Pflegeberufekammer erhebt nicht den Anspruch, die Aufgaben der Gewerkschaft zu übernehmen, so ist eine Koexistenz zwingend weiterhin notwendig, um den Beschäftigten in der Pflege ein allumfassend gutes Arbeitsumfeld zu garantieren. Die Errichtung eines Versorgungswerks für Pflegefachkräfte ist nicht erforderlich. Wo landesrechtlich geboten, stärken Pflegeberufekammern die öffentlichen Sozialversicherungen durch gesetzlichen Ausschluss der berufsständigen Versorgung.

 

Wir fordern:
– die sofortige Einrichtung einer Pflegeberufekammer in Berlin
– eine umfassende Informationskampagne des Senats für alle Pflegenden, welche über die Vorteile und Verpflichtungen durch eine Pflegeberufekammer aufklärt

 

Antrag 127/II/2019 Schüler*innenhaushalt auf alle Schulen ausweiten

23.09.2019

 Das Konzept von Schüler*innenhaushalten ist einfach. Die Schüler*innen einer Schule bekommen eine Summe Geld zur Verfügung gestellt, arbeiten Verwendungsvorschläge aus und entscheiden in einem demokratischen und angeleiteten Verfahren über die Umsetzung. Damit wird bei den Schüler*innen nicht nur die Erkenntnis gefördert, wie demokratische Strukturen funktionieren, sondern auch, dass Sie Erfolg haben.

 

Aktuell nehmen 33 Schulen an diesen Projekt Teil. Im Rahmen der Qualitätsoffensive der Senatsbildungsverwaltung ist die Ausweitung des Projekts auf alle Bezirke vorgesehen. Diese Schritte sind sehr begrüßenswert, gehen aber noch nicht weit genug. Oftmals gibt es Unklarheiten, wer das Geld für die einzelnen Schulen bereitstellt. Sei es die Schule selbst, der Bezirk, oder die Senatsbildungsverwaltung. Damit diese Unklarheiten der landesweiten Umsetzung des Projekts nicht länger entgegenstehen, fordern wir

  1. Die Bereitstellung eines verbindlichen von der Größe der einzelnen Schulen abhängendes Budget zwischen 1.000 und 5.000 Euro im Jahr pro Schule. Die Gelder sollen diesem Projekt zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.
  2. Eine Erhöhung des Fördervolumen des „Schüler*innenhaushalt“ als Projekt der „Servicestelle Jugendbeteiligung“. Die Gelder sollen insbesondere für eine Aufstockung des Personals zweck adäquater Begleitung der Schüler*innen verwendet werden.
  3. Die Ausweitung der Schulen hat sich an den Kapazitäten des Projekts zu orientieren. Die Anzahl der Teilnehmenden Schulen (Siehe Punkt 1) ist parallel zu diesen Kapazitäten (Siehe Punkt 2) aufzustocken. Ziel ist es im Jahr 2025 alle Berliner Schulen, von diesem Projekt zu erfassen.
  4. Dazu sollen die im Rahmen der „Strategie für die politische Bildung an Berliner Schulen“ im Haushalt 2020/21 veranschlagten 3.000€ pro Schule (ges.: 0,89 Mio € 2020 und 2,0 Mio € 2021) für das Projekt verwendet werden.
  5. Inhaltlich, soll das Projekt eine verstärkte Anknüpfung an die im Schulgesetz verankerten Entscheidungsstrukturen erfahren. Langfristig, soll sich das Projekt derart etablieren, dass der Schüler*innenhaushalt, ein reguläres, der GSV zur Verfügung stehendes Gestaltungsmittel ist.

 

Antrag 129/II/2019 Gute Bildung braucht eine gute Ausbildung. Quereinstieg jetzt reformieren

23.09.2019

In den letzten zehn Jahren wurden viele Maßnahmen unternommen, um die Bildungskrise in Berlin abzuwenden. Im Rahmen des Programms “Quereinstieg” konnten landesweit in den letzten fünf Jahren mehrere hundert Stellen an den Schulen pro Schuljahr besetzt werden. Mit der Öffnung des Schuldienstes für fachfremde Personen gelang es zudem, die Kollegien diverser zu gestalten, da nun mehr Menschen mit anderen beruflichen Hintergründen an den Berliner Schulen arbeiten. War der Quereinstieg anfangs als flankierende Maßnahme gedacht, um wenige offene Stellen zu besetzen, machen Quereinsteigende einen immer größeren Teil der neu eingestellten Lehrer*innen und Lehramtsanwärter*innen aus. Von den rund 3000 eingestellten Lehrkräften für das Schuljahr 2019/2020 wurden rund 400 Stellen mit Quereinsteigenden besetzt. Vor allem an Schulen in so definierten sozialen Brennpunkten ist der Anteil an Quereinsteiger*innen besonders groß. Das ist pädagogisch betrachtet erst einmal kein Grund zur Beunruhigung, denn wie angesprochen, bringen Quereinsteigende andere Sichtweisen und auch berufliche Erfahrungen mit, die den Schüler*innen genau so gut oder sogar mehr Vorbild sein können als das regulär ausgebildete Lehrkräfte sind. Für die Quereinsteigenden bedeutet das aber vielfach eine größere Belastung. Erst recht, wenn sie sich in der Ausbildung befinden. Denn die fehlende personelle Ausstattung wie auch die oftmals gesteigerten pädagogischen Anforderungen führen in solchen Fällen dazu, dass sich Berufseinsteiger*innen stark überfordert fühlen. Abhilfe können hier sowohl der Austausch mit als auch Unterstützung durch andere Kolleg*innen, bspw. durch Doppelsteckungen in den Klassen oder vertrauensvolles Mentoring, schaffen. Leider fehlen oftmals genaue Kenntnisse darüber, welche Quereinsteiger*innen wo unterrichten und wie sich die Kollegien in Anbetracht der Schüler*innenschaft zahlenmäßig verhält, um mit entsprechenden Maßnahmen zu entlasten.

 

Auch berechtigt nicht jeder Studienabschluss zur Aufnahme in den Quereinstieg in das Lehramt für allgemeinbildende Schulen. Ein Quereinstieg in den Lehrberuf ist nur dann möglich, wenn es für das Unterrichtsfach, das dem Studienabschluss des*der Bewerber*in entspricht, einen Bedarf an den Berliner Schulen gibt. Außerdem ist Voraussetzung für eine Einstellung, dass die potenziellen Quereinsteigenden von einer Schule für eine unbefristete Beschäftigung ausgewählt wurden. Die Hürden für den Quereinstieg sind also relativ hoch. Erst dann kann der Vorbereitungsdienst (das Referendariat) berufsbegleitend begonnen werden. Dieser hat, wie bei den regulären Lehramtsanwärter*innen, das Ziel, die Fähigkeit zu selbstständigem, berufsbezogenem Handeln in Schule, Unterricht und Erziehung zu fördern und zu befähigen, Entwicklungsprozesse der Schulen mit zu gestalten. Den 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt durchlaufen alle Referendar*innen in Vollzeit. Nur unterscheiden sich die in dem Rahmen zu unterrichtenden Stunden erheblich. Während reguläre Lehramtsanwärter*innen bis zu acht Stunden an den Schulen eingesetzt werden dürfen, beträgt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung für Quereinsteigende ab dem Schuljahr 2019/2020 17 Stunden (Regelstundenmaß für Gymnasiallehrkräfte in Vollzeit beträgt 26 Stunden). Vielfach werden sie außerdem für fachfremden, d.h. Vertretungsunterricht eingesetzt. Das kann dazu führen, dass das eigentliche Ziel, nämlich das Erreichen der professionellen Handlungskompetenz im Kontext des Lehrberufs aufgrund einer Überforderung nicht bzw. nur bedingt erreicht wird. Quereinsteigende brauchen neben der gleichen Betreuung in der Ausbildung auch gleiche arbeitszeitliche Rahmenbedingungen, um den Anforderungen gerecht zu werden und sich trotzdem angemessen auf den so wichtigen Lehrberuf vorbereiten zu können. Für die Betreuung an den Schulen werden pro Referendariatsplatz nur wenige Minuten vom Land zur Verfügung gestellt. Dies ist mit der Durchführung einer ausgewogenen und individuell abgestimmten Betreuung kaum vereinbar. Daraus folgt, dass die schulpraktische Betreuung vom Engagement der dort tätigen Fachlehrkräfte abhängt. Damit aber zentrale Bausteine für eine gelungene Ausbildung wie detaillierte Beratungs- bzw. Auswertungsgespräche für alle auszubildenden Lehrkräfte möglich ist, bedarf es erheblicher Entlastungen. Eine große Hürde zur guten Betreuung von Quereinsteigenden ist auch die fehlende Vergleichbarkeit von Konzepten der Bezirke. Viele Bezirke haben eigene Mechanismen und Programme im Umgang mit Quereinsteigenden, ein Austausch findet kaum statt. Nur im Austausch können aber Best-Practise Beispiele ausgetauscht und umgesetzt werden

 

Wir fordern die zuständigen sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf, die Rahmenbedingungen für die Ausbildung des Quereinstiegs allgemeinbildende Schulen und berufsbegleitenden Referendariats zu überarbeiten, um Überbelastung bei den Lehramtsanwärter*innen vorzubeugen und eine angemessene fachliche Betreuung sicherzustellen.

 

Konkret fordern wir,

  • dass das Stundendeputat, also die tatsächlich an den Schulen zu unterrichtenden Pflichtstunden spürbar reduziert werden, dabei aber die für den Lehrberuf so wichtige fachliche Ausbildung im Vorbereitungsdienst durch eine Verlängerung von höchstens drei Monaten sichergestellt wird.
  • ein bezirksübergreifendes Monitoring durchzuführen, das die Verteilung aller quereinsteigenden Lehrkräfte an den Schulen genau aufschlüsselt
  • ein für die in Ausbildung befindlichen Quereinsteiger*innen abgestimmtes Konzept zur Verteilung zu erarbeiten, sodass eine Durchmischung aller Referendar*innen sichergestellt ist
  • ein überarbeitetes Konzept für Ermäßigungsstunden derjenigen Schulen/Lehrkräfte, die Quereinsteigende betreuen, um den entstehenden Mehraufwand auszugleichen.