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Antrag 246/I/2019 Nicht mehr in die Tonne! Unverkaufte Lebensmittel spenden

22.02.2019

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich für eine gesetzliche Regelung einsetzen, dass Lebensmittelhändler*innen (Groß und Einzelhandel) und Produzent*innen verpflichtet werden, sichere und noch essbare Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden, gemeinnützigen Organisationen und Tafeln oder auch Schulen und Kitas vorrangig lokal zur Abholung auf Spendenbasis anzubieten. Als Beispiel können hier die Verfahren in Frankreich und Tschechien dienen.

 

Sie dürfen erst entsorgt werden, wenn innerhalb einer Frist von 24 Stunden bzw. innerhalb der vorgegebenen Fristen der Lebensmittelhygiene-Verordnung keine Abholung durch gemeinnützige Organisationen, Tafeln und Schulen und Kitas erfolgte bzw. kein Bedarf signalisiert wurde.

 

Darüber hinaus soll sich die SPD auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass diese Regelung europaweit eingeführt wird.

Antrag 211/I/2019 Kostenloser ÖPNV für Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung/ Grundrente beziehen

22.02.2019

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, Voraussetzungen zu schaffen und haushälterische Planungen auf den Weg zu bringen, so dass  Berliner Rentnerinnen und Rentner in Berlin zukünftig kostenfrei den ÖPNV nutzen können, wenn sie Grundsicherung bzw. zukünftig Grundrente im Alter beziehen.

Antrag 214/I/2019 Den Umweltverbund ÖPNV-Fahrrad zum Leben erwecken

22.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Folgendes umgesetzt wird:

Faktisch gibt es zurzeit in der S-Bahn keine Unterscheidung durch Nutzer*innen zwischen Waggons mit Gepäckabteilung und den normalen Waggons. Deshalb sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  1. Öffentlichkeitskampagne zur Nutzung der mit dem „Fahrrad“ gekennzeichneten Waggons, verbunden mit der Werbung für den Umweltverbund.
  2. Anbringung von Regeln im Waggon, die die Bevorrechtigung der Personengruppen (Fahrräder, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer*innen), welche mit den Zeichen benannt werden, klar stellt.
  3. Durch geeignete Markierungen anzeigen, wo sich die Sonderbereiche befinden.

 

 

Antrag 175/I/2019 SPD in die Bündnisse und Zivilgesellschaft! Größeres und sichtbareres Engagement bei antirassistischen Bündnissen vor Ort und in ganz Berlin.

22.02.2019

Die SPD Berlin engagiert sich zukünftig noch stärker und sichtbarer in der Bündnisarbeit gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit bzw. für Demokratie, Toleranz und Miteinander wie z.B. #unteilbar oder kleineren Nachbarschaftsbündnissen vor Ort.

 

Dazu gehören:

  • Aktive Mitgestaltung der Bündnisarbeit.
  • Unterstützung in der Mobilisierung oder sonstigen Aufgaben bei punktuellen Großveranstaltungen.
  • Sichtbares Auftreten der SPD bei solchen Veranstaltungen, soweit von den Bündnissen gewünscht.

 

 

Antrag 95/I/2019 Maßnahmen für eine bessere frühkindliche Sprachförderung

22.02.2019

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert zusammen mit den zuständigen Jugend- und Schulämtern die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Spracherwerb der Vorschulkinder durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.

Zu den Maßnahmen müssen zählen:

  1. Informationskampagnen und gezielte Hausbesuche bei Kindern, die keine Kita besuchen, sollen sicherstellen, dass alle Berliner Kinder zwei Jahre vor der Einschulung an dem qualifizierten Sprachtest in der Kita oder an einem Deutsch-4-Test für Nicht-Kita-Kinder teilnehmen und Eltern dies wissen.
  2. Bei der Feststellung eines Sprachförderbedarfes müssen Schul- und Jugendamt zeitnah und ressortübergreifend miteinander arbeiten und sicherstellen, dass zeitnah ein Kitaplatz oder ein Platz in einem Deutschkurs angeboten werden kann.
  3. Eine Rückmeldung an das Jugendamt muss unverzüglich nach Förderbedarffeststellung erfolgen – ebenso an das Schulamt, damit Maßnahmen zur Sprachförderung eingeleitet werden können.
  4. Senat und Bezirke müssen genügend Kita-Plätze für Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf schaffen. Insbesondere müssen die Kapazitäten für sprachfördernde Maßnahmen durch entsprechende Fachkräfte geschaffen werden.
  5. Kitas mit einem hohem Anteil an Kindern mit erhöhtem sollen so ausgestattet werden, dass diese Kindertagesstätten zusätzliche Fachkräfte für Sprachbildung erhalten und eine kontinuierliche, qualifizierte Sprachförderung für die Kinder mit Sprachförderbedarf gewährleisten.
  6. Die Wirksamkeit der Sprachförderung muss regelmäßig evaluiert werden.