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Antrag 98/I/2025 Umstellung des Leistbarkeitsversprechens auf die Bruttokaltmiete

24.04.2025

Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das Leistbarkeitsversprechen der landeseigenen Wohnungsunternehmen in der neuen Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ mit dem Senat so anzupassen, dass die maximale Mietbelastung von 27 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht mehr auf die Nettokaltmiete, sondern auf die Bruttokaltmiete bezogen wird.

Antrag 97/I/2025 Begrenzung der Mieterhöhungen bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

24.04.2025
  • Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften werden verpflichtet, ab dem 01.01.2026 die jährlichen Mieterhöhungen auf maximal 2 Prozent pro Jahr und pro Wohnung zu begrenzen.
  • Die bestehende Regelung, die Mieterhöhungen von bis zu 11 Prozent alle drei Jahre erlaubt, wird aufgehoben.
  • Für einkommensstärkere Haushalte wird die mittelbare Fehlbelegungsabgabe eingeführt.

Antrag 96/I/2025 Zweckentfremdungsverbots-Gesetz konsequent anwenden

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksämter, des Abgeordnetenhauses und des Senats sollen sich dafür einsetzten,

 

  1. dass die in § 4 ff. ZwVbG festgehaltenen Maßnahmen gegen zweckentfremdeten Wohnraum konsequent angewandt werden .
  2. die in § 7 IV. ZwVbG möglichen Bußgelder konsequent auszuschöpfen.
  3. Eine einheitliche Vorschrift herbeizuführen, die unterschiedliche Handhabungen des ZwVbG in einzelnen Bezirken verhindert.
  4. Dass der Senat dem AGH einen jährlichen Bericht zu Zweckentfremdung vorlegt

Antrag 95/I/2025 Entschlossenes Vorgehen gegen Verstöße gegen das Mietrecht!

24.04.2025

Wir fordern von der Bezirksebene:

  • niedrigschwellige vor-Ort Beratung in Gebieten mit bekannten Mängeln bei der Instandhaltung z.B. Weißesiedlung
  • bessere personelle Ausstattung der zuständigen Stellen für Zweckentfremdung und Instandhaltung

 

Wir fordern von der Landesebene:

  • eine zentrale Anlaufstelle für Mieter*innen auf Landesebene, die niedrigschwellig Beratungen anbieten und Beschwerden über Vermieter*innen bündelt
  • die finanzielle Unterfütterung von Stellen und weiteren Bedarf für den massiven Ausbau von Mietberatungen auf Bezirksebene, die in den Bezirken zwingend umzusetzen ist
  • die Einführung einer App, über die Verstöße gegen das Mietrecht insbesondere die Mietpreisbremse ermittelt,und gemeldet werden können sowie an die entsprechende Stelle weitergeleitet werden, die wiederum Handlungsempfehlungen (next steps) an die Mieter*innen gibt (angelehnt an die Ordnungsamt-App)
  • die Vergesellschaftung von Wohneigentum, wenn die Vermieter*innen systematisch Mietrecht brechen
  • eine konsequente Anwendung des Zweckentfremdungsverbots
  • die Umsetzung des Volksbegehren “Deutsche Wohnen und Co enteignen”
  • Stärkung der Bau- und Wohnaufsicht durch eine landesweite Kampagne zu Mieter:innen-Rechten bei fehlender Instandsetzung und durch einen Landes-Fonds für Ersatzvornahmen (um zu verhindern, dass besoders aktive Bezirke angesichts langer Gerichtsverfahren in ein unverhältnismäßiges, finanzielles Risiko gehen)
  • wir fordern für die landeseigenen Wohnungsunternehmen, dass sie nicht nur bezahlbare, sondern auch gutes Mieten ermöglichen, dafür sollen verpflichtende Kontaktstellen für Mieter*innen vor Ort und mit festen Öffnungszeiten wieder eingeführt werden, damit Mieter*innen, bei Problemen weitergeholfen werden kann.

 

 

Von der Bundesebene fordern wir:

  • die Möglichkeit auf Landesebene einen Mietendeckel umzusetzen
  • eine dauerhafte Mietpreisbremse

Antrag 94/I/2025 Mietkaufoption für staatlich finanzierte Neubauwohnungen

24.04.2025

Die SPD-Bundestagsfraktion soll sich für die Prüfung einsetzen, inwiefern eine Mietkaufoption für staatlich finanzierte Neubauwohnungen nutzbar ausschließlich für Privatpersonen und Familien bei Selbstnutzung als staatlich gesteuerte Unterstützung zum Aufbau von Immobilienvermögen zur Altersvorsorge eingeführt werden kann.

 

Hintergrund:

Die anhaltend angespannte Lage am Wohnungsmarkt führt seit vielen Jahren zu bundesweit stark steigenden Miet- und Immobilienpreisen oberhalb der Inflationsraten. Ohne ein bereits bestehendes Vermögen ist es für Familien und Personen mit Einkommen auch oberhalb des Median-Einkommens kaum möglich mit eigenen finanziellen Mitteln Wohneigentum zu erwerben.

Selbstgenutztes Wohneigentum ist unempfindlich gegenüber Konjunkturschwankungen, hat in der Regel eine hohe Wertstabilität, ist meist sogar wertsteigernd und sollte daher als wichtiger Baustein zur Altersvorsorge anerkannt und gefördert werden.

Eine staatliche Belebung der Baubrache über verstärkten Wohnungsbau hat eine positive Wirkung auf die Gesamtkonjunktur sowie eine stabilisierende Wirkung auf die Mietpreise in angespannten Lagen. Die aktive Förderung und direkte Umsetzung von energieeffizientem Wohnungsbau folgt zudem den gesetzlich gesetzten Zielen der CO2 Reduzierung.

 

Gestaltung:

Der Staat finanziert den Neubau von Wohnungen in attraktiven Lagen und zeitgemäßem Standard. Um Baukosten zu reduzieren werden eine vorher definierte Anzahl an Haus- und Wohnungstypen  mit der Bauindustrie vereinbart. Baugenehmigungen und Statik gelten Bundesweit.

Wohnungen werden über die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Miete angeboten. Die Mietzahlungen werden als Rate mit einem sehr günstigen Zinssatz zur Abzahlung der Baukosten angerechnet sog. Mietkauf. Je nach Länge der Mietdauer erwirbt der Mieter einen Eigentumsanteil an der Immobilie, den er bei Beendigung des Mietverhältnisses einem nächsten Mieter verkaufen kann. Der Eigentumsanteil entspricht der jeweils geleisteten Gesamtzahlungen. Der Mieter ist nicht verpflichtet die Wohnung in voller Höhe abzuzahlen.

Es kann ein max. Eigentumsanteil zur Sicherung der Gesamtimmobilie vereinbart werden. Dies gilt es in einem Expertenrat zu entwickeln.

Bei Mieterwechsel kann der Eigentumsanteil an einen neuen Mieter oder die Landeseigene Wohnungsgesellschaft übertragen werden.

Bei Abschluss eines Mietvertrages gelten die üblichen Bedingungen, es muss jedoch keine Kreditwürdigkeit nachgewiesen werden die sonst bei Erwerb möglich wäre. Die Abzahlung der Immobilie kann über mehrere Nutzer getragen werden. Bei Ausfall der Mietzahlungen reduziert sich der Eigentumsanteil entsprechend des Ausfalls.

Die Kosten der Verwaltung wie Unterhaltung, Versicherung, Abfall usw. werden vom Mieter separat gezahlt.