Archive

Antrag 195/I/2024 Urheberrechte stärken bei Rechtsverletzungen für (rechts-)extremistische und diskriminierende Zwecke

21.04.2024

Die Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, ein Änderungsgesetz zu § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) einzubringen, indem geregelt ist, dass

 

  • Abmahnungen nach § 97a UrhG entbehrlich sind, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein politisch extremistischer, insbesondere ein sexistischer, rassistischer, antisemitischer oder verfassungsfeindlicher Zweck verfolgt wird beziehungsweise wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen diskriminiert wird, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft oder wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.

 

Der Entwurf eines Änderungsgesetzes zu § 97a UrhG ist dem Antrag als Anlage beigefügt. Die farblich rot hervorgehobenen Passagen werden als Ergänzungen vorgeschlagen.

 

 

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

  • 97a Abmahnung

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein politisch extremistischer, insbesondere ein sexistischer, rassistischer, antisemitischer oder verfassungsfeindlicher Zweck verfolgt wird. Eine Abmahnung ist auch entbehrlich, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen diskriminiert wird, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft oder wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.

Antrag 252/I/2024 Neun-Euro-Ticket für Berliner Schülerinnen und Schüler!

21.04.2024

Die Fraktion der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, die Einführung des Neun-Euro-Deutschlandtickets auf Wahl für Berliner Schüler*innen mit Wirkung zum 2 Schulhalbjahr 2023/23 zu gewährleisten.

Die Einführung des entgeltfreien Personennahverkehrs bleibt weiterhin unser Ziel, dessen ungeachtet ist die Einführung des Ergänzungsticket auf Wahl eine kurzfristig realisierbare Maßnahme.

 

Antrag 181/I/2024 Funkzellenabfragen-Transparenzsystem reaktivieren

21.04.2024

Von behördlicher Handyortung (Funkzellenabfragen) betroffene Personen müssen weiterhin im Nachhinein über diese Maßnahmen informiert werden. Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sowie des Berliner Senats dazu auf, eine Fortführung des entsprechenden Projekts im Justizsenat zu erwirken. Dazu soll das Ende 2023 abgeschaltete Funkzellenabfragen-Transparenzsystem reaktiviert und mit einem angemessenen Wartungsbudget ausgestattet werden.

Antrag 80/I/2024 Eignungsfeststellung auch an grundständigen Gymnasien

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, auf Gesetzesebene zu regeln, dass für den Übergang auf ein Grundständiges Gymnasium im Rahmen des Aufnahmeverfahrens eine verpflichtende Eignungsfeststellung in Analogie zu dem geplanten Eignungsfeststellungsverfahren zum Übergang in 7. Klasse durchgeführt wird. Erst wenn die grundsätzliche Eignung nachgewiesen ist, können die Schüler:innen am schulspezifischen Aufnahmeverfahren teilnehmen. Dafür sind Aufnahmekriterien festzulegen, die dem Schulprofil entsprechen.

Antrag 84/I/2024 Rechtliche Gleichstellung von dual Studierenden

21.04.2024

Die SPD setzt sich dafür ein, dass dual Studierende arbeitsrechtlich mit Auszubildenden gleichgestellt werden. Dafür soll der Rechtsbegriff des dualen Studiums für alle, die eine Berufsbildung an einer Hochschule mit fest integrierten Praxiseinsätzen in Unternehmen, Behörden oder anderen ausbildenden Stellen/Institutionen absolvieren, im Berufsbildungsgesetz (BBiG) aufgenommen werden. Alternativ müssen für die Praxisphasen des dualen Studiums analoge gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Mindeststandard des BBiG nicht unterschreiten.

 

Der Geltungsbereich der §§ 10 – 33 BBiG, die das Berufsausbildungsverhältnis, Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden sowie die Eignung von Ausbildungsstätte und Personal regeln, soll auf dual Studierende in sog. praxisintegrierten Studiengängen erweitert werden.

 

Zusätzlich müssen auch dual Studierende vom Schutz des § 78a BetrVG, der analogen Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen und sonstigen Interessenvertretungen (z.B. Mitarbeiter*innenvertretungen) erfasst werden, also vor einer Nicht-Übernahme bei Ende des Ausbildungsverhältnisses geschützt werden.