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Antrag 178/I/2019 Für einen bunten und sicheren Nollendorf-Kiez

23.02.2019

Um die Sicherheit der Anwohner*innen und Besucher*innen des Nollendorf-Kiezes in den Abend- und Nachtstunden zu gewährleisten, soll die Präsenz von uniformierten und zivilen Polizeibeamten im Kiez signifikant erhöht werden.

 

Der Innensenator wird aufgefordert, die notwendige Personalausstattung für die Ausweitung der Streifen bereitzustellen und das Konzept der Mobilen Wache zu evaluieren und die Ausweitung bis in die Nachtstunden zu prüfen.

Antrag 226/I/2019 Uber und Co regulieren: soziale Mobilität statt Verdrängungswettbewerb

23.02.2019

Anbieter von digitalen Mobilitätsplattformen, sogenannte Ride-Hailing Plattformen (wie z.B. Uber oder Lyft), werben mit einem modernen, digitalen und frischen Image. Sie versprechen Innovation durch Digitalisierung. Sie versprechen Vorteile gegenüber den alten Mobilitätsangeboten wie Taxen oder dem ÖPNV aufgrund ihrer Fähigkeit sich flexibel auf die Bedürfnisse ihrer Kunden einzustellen. Auch die Umwelt soll geschont werden: da beispielsweise mehrere Menschen sich eine Fahrt zur Arbeit teilen können (sogenanntes Pooling), sorge dies für eine Reduzierung des Individualverkehrs und für eine Entlastung der Straßen sowie der Umwelt. Wer flexibel und selbstbestimmt seinen Monatsverdienst aufbessern wollte, könne außerdem einfach selbst zur Fahrer*in werden.

 

Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) kündigte indes im November 2018 an: bis 2021 sollen Ride-Hailing Dienste in Deutschland uneingeschränkt zugelassen werden. Als Argumente führte er vor allem Mobilität für den schlecht an den ÖPNV angebundenen ländlichen Raum, und bedarfsgerechte Lösungen für ältere Menschen an.

 

Jenseits der Imagekampagnen und Versprechen sieht die Realität von Ride-Hailing Plattformen jedoch deutlich anders aus. Die Digitalisierung ist in ihrem Geschäftsmodell lediglich ein untergeordneter Faktor. Apps wie MyTaxi sind bereits seit einigen Jahren in der Lage den Komfort der schnellen Bestellung einer Fahrt per Smartphone auch für traditionelle Taxis bereitzustellen. Der wahre Wettbewerbsvorteil von diesen Plattformen ist schlicht und ergreifend: der Preis.

 

Ride-Hailing Plattformen beschäftigen ihre Fahrer*innen derzeit zum Großteil in scheinselbständigen Beschäftigungsverhältnissen, umgehen damit die Sozialversicherungspflicht. In Deutschland operieren diese Plattformen mit Hilfe von Mietwagenfirmen. Dadurch lassen sich bestehende Regulierungen umgehen. Auch an den gesetzlichen Mindestlohn sind sie dadurch nicht gebunden. Sie können deshalb ihren Kund*innen einen günstigeren Preis anbieten als Taxis. Diese werden durch die ungleichen Wettbewerbsbedingungen in die Schattenwirtschaft getrieben, ein bereits ohnehin großes Problem in der Taxiwirtschaft. Es entsteht ein gegenseitiger Unterbietungswettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten.

 

Einige Mietwagenfirmen, die Aufträge für Ride-Hailing Plattformen ausführen, zahlen ihren Fahrer*innen zwar trotz der niedrigen Priese Löhne oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns, jedoch sind sie dafür auf Subventionen der Ride-Hailing Konzerne angewiesen. In einem Markt, in dem die Kostensenkungspotentiale eigentlich komplett ausgeschöpft sind, werden so kleinere, sauber arbeitende Unternehmen durch internationale Großunternehmen mit üppigem Investorenkapital verdrängt.

 

Auch Verkehr und Umwelt werden durch Ride-Hailing Plattformen nicht entlastet. Im Gegenteil: Studien aus US-Großstädten zeigen: der Individualverkehr steigt erheblich. Viele Menschen bestellen sich für Strecken, die ansonsten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV zurückgelegt wurden, einfach ein Auto. Pooling findet nur selten statt. Der ÖPNV wird so kannibalisiert und prekarisiert. Denn Leute, die es sich leisten können, bestellen sich ein Auto. Der ÖPNV wird dadurch zum Fortbewegungsmittel der Armen und Benachteiligten degradiert. Einnahmen und Investitionen sinken. Die öffentliche Daseinsvorsorge wird von privaten Akteur*innen verdrängt. Es entsteht eine Klasse der Hypermobilen, und eine Klasse der Abhängigen. New York City hat nun reagiert, und als erste Stadt in den USA die Zulassungen für Ride-Hailing Fahrzeuge gedeckelt.

 

Der ländliche Raum profitiert von solchen Geschäftsmodellen übrigens kaum. Ride-Hailing Plattformen konzentrieren sich nachweislich auf urbane Ballungsgebiete, dort wo viele lukrative Aufträge warten.

 

Es ist dringend notwendig, dass die SPD sich zu diesem Thema klar positioniert. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU auf Bundesebene haben sich die Parteien zu einer Modernisierung des Personenbeförderungsrechts verpflichtet. Die Rede ist von regulatorischen Entlastungen des Taxi- und Mietwagenbetriebs, aber auch von Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen und sozialen Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten.

 

Die technischen Potentiale von digital koordinierten Ride-Hailing Lösungen sind groß. Sie könnten den ÖPNV punktuell ergänzen. Einerseits als flexible Antwort auf Versorgungslücken im ländlichen Raum oder in städtischen Randgebieten, dort wo der ÖPNV nicht- oder nur unzureichend ausgebaut ist. Andererseits können Bevölkerungsgruppen wie Ältere oder Menschen mit Handicap, die den ÖPNV nur noch eingeschränkt wahrnehmen können, weiterhin Zugang zu Mobilität erhalten. Dies kann – unter den richtigen Rahmenbedingungen – insgesamt zu einer stärkeren gesellschaftlichen Teilhabe und Vernetzung führen.

 

Für das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium heißen diese Rahmenbedingungen jedoch „privat statt Staat.“ Der wissenschaftliche Beirat des BMVI empfiehlt in einem Gutachten aus dem Februar 2017 den Taximarkt komplett für neue Wettbewerber zu öffnen und die kommunal vorgegebene Tarifpflicht abzuschaffen. Die Kosten von Fahrten sollen so komplett über Angebot und Nachfrage vom Markt geregelt werden. Konzessionsbeschränkungen sollen flächendeckend aufgehoben werden, sodass ein komplett offener, preislich deregulierter Markt entstehen soll. Die Beispiele aus den USA zeigen jedoch wohin ein solcher Markt führt: ein neues Feld prekärer Beschäftigung, steigender Individualverkehr, stärkere Umweltbelastung, Kannibalisierung des Taxigewerbes und des ÖPNV, geschwächte öffentliche Daseinsvorsorge, eingeschränkte politische Steuerungsfähigkeit. Eine solche Deregulierung und Liberalisierung des Taximarktes lehnen wir ab.

 

 

Für die SPD muss klar sein:

  • Mobilität ist Teil öffentlicher Daseinsvorsorge. Sie muss sich an den öffentlichen Verkehrsbedürfnissen orientieren und sich der Qualitätssicherung für Nutzer*innen und der Wahrung von Arbeitnehmer*innenrechten verpflichten.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass es unter keinen Umständen zu einer Aufhebung der Tarifpflicht für Taxis im Personenbeförderungsgesetz kommt. Diese ist ein unerlässliches Instrument sowohl der kommunalen Verkehrsplanung als auch des Verbraucherschutzes. Flexible, nachfrageabhängige Fahrtpreise, die sich zu Stoßzeiten oft um ein Vielfaches erhöhen (sogenanntes Price Surging) und große Bevölkerungsgruppen von Mobilität ausschließen, sind dadurch nicht möglich.
  • Es muss gesetzlich wie auch praktisch eine klare Abgrenzung zwischen Taxi- und Mietwagengewerbe geben. Für echte Chauffeur- und Mietwagendienste, deren Nutzung im Vorhinein verbindlich angemeldet wird, ist die gesetzliche Rückkehrpflicht weiterhin sinnvoll, da sie eindeutig einen anderen Markt bedienen als Taxis. Ride-Hailing Plattformen, die wie Taxis operieren, müssen jedoch auch rechtlich als solche behandelt werden. Eine Rückkehrpflicht macht für sie praktisch keinen Sinn und führt zu vermeidbaren Leerfahrten. Jedoch müssen für Ride-Hailing Plattformen dann auch sämtliche gesetzliche Regularien des Taxigewerbes gelten, insbesondere die Tarifpflicht, Genehmigungspflicht, Kennzeichnungspflicht und die planerische Einbindung in den ÖPNV. Diese Abgrenzungen sind in einer Novellierung des PBefG zu berücksichtigen.
  • Taxi-, Mietwagen- und Ride-Hailing Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden die erforderlichen Daten mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zu teilen. Dazu gehört der verbindliche, ausnahmslose Einsatz von Fiskaltaxametern, automatisierten Auftragseingangsbüchern und Wegstreckenzählern. Nur so können konsequente Kontrollen und eine effektive datenbasierte Abstimmung mit dem ÖPNV und anderen Verkehren gewährleistet werden.

 

Um eine deutliche Abgrenzung zu taxiähnlichen Verkehren zu gewährleisten muss es, bei der Vermittlung der Mietwagen, eine Karenzzeit von mindestens 15 Minuten von der Auftragsannahme bis zur Vermittlung bzw. Abfahrt zum Kunden der Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben sein.

  • Die Chancen und Möglichkeiten digitaler Mobilitätsplattformen müssen erkannt und wahrgenommen werden. Gerade im ländlichen Raum und in städtischen Randgebieten können bedarfsabhängig eingesetzte Angebote den ÖPNV ergänzen und zusätzliche Mobilität schaffen. Dies muss aber stets kommunal gesteuert im Sinne des öffentlichen Interesses geschehen. Die Angebots- und Preismechanismen müssen deshalb politisch an die Bedarfe der Bevölkerung angepasst werden, nicht durch einen deregulierten Markt mit Profitmotiv gesetzt werden. Eine Lockerung der Genehmigungskriterien kann in diesem Zusammenhang diskutiert werden.
  • Fahrer*innen müssen für ihren Beitrag zur öffentlichen Gewährleistung von Mobilität ordentlich entlohnt werden. Sozialversicherungspflichtige Bezahlung muss der Regelfall für in Taxi/Mietwagen/Ridehailing-Unternehmen tätigen Fahrer*innen sein. Scheinselbstständigkeit, sowie die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns, müssen im Taxi-, Mietwagen- und Ride-Hailing Gewerbe durch konsequente Kontrollen entscheiden bekämpft werden.

 

Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion dazu auf diese Standpunkte im Verlauf des Prozesses zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes zu vertreten.

Antrag 232/I/2019 Ausbau und Elektrifizierung der Ostbahn Berlin – Kostrzyn nad Odrą (Küstrin), zur Direktanbindung von Berlin nach Polen und Osteuropa

23.02.2019

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, sich verstärkt und in enger Zusammenarbeit mit der Landesregierung Brandenburg und der SPD Fraktion im brandenburgischen Landesparlament für die Elektrifizierung und den schrittweisen zweigleisigen Ausbau der Ostbahn einzusetzen.

 

Da der Bund die Bahnstrecke nicht im Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt hat, sind hierfür – unter finanzieller Mitbeteiligung der Länder Berlin und Brandenburg – alle Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union zu nutzen (u. a. das „Sonderprogramm Elektrifizierung“ und die EU-Programme „Connecting Europe Facilities (CEF) sowie INTERREG)).

 

Der Berliner Senat wird aufgefordert, zeitnah:

  • Eine Initiative bei der EU Kommission und im Europaparlament zur Aufnahme dieser Strecke in das TEN-T Ergänzungsnetz als Entlastungsstrecke zur überlasteten „Rail Baltica“ (Berlin – Frankfurt (Oder) – Posen – Baltikum/Russland/China) zu starten;
  • die Vorplanungen zur Elektrifizierung und zum zweigleisigen Ausbau als Vorleistung auf eigene Initiative zu beginnen und nicht auf den Bund zu warten;
  • zügig die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen, damit für die wachsenden Pendler*innenströme im Abschnitt zwischen Berlin Ostkreuz und Müncheberg bis 2022 ein 30-Minuten-Takt möglich ist;
  • nach dem Vorbild der Vereinbarung zum zweigleisigen Ausbau Berlin – Stettin durch finanzielle Beteiligung der beiden Länder das zweite Gleis zu realisieren, damit das Regionalangebot für die wachsende Hauptstadtregion verbessert und Fernzüge in Richtung Piła (Schneidemühl), Bydgoszcz (Bromberg) und Kaliningrad (Königsberg) angeboten werden können, sowie ausreichende Kapazitäten für die steigenden Gütertransporte auf der Rail Baltica und der „Eisernen Seidenstraße“ geschaffen werden.

 

Antrag 16/I/2019 Resolution: We ❤️ Europe – Ein solidarisches Europa für die Beschäftigten

23.02.2019

Unser Europa ist ein Europa der Solidarität. Die Herausforderungen von heute und von morgen können wir nur gemeinsam bewältigen. Wir wollen gemeinsam die politische und soziale Integration Europas weiter vorantreiben. Bei der Europawahl im Mai dieses Jahres kämpfen wir für ein soziales Europa, für ein Europa des Friedens und ein Europa der offenen Grenzen – wir werden Europa nicht den Rechtspopulisten und Europagegnern überlassen!

 

Um den Zusammenhalt in Europa zu stärken, muss die Europäische Union über die wirtschaftliche Union hinaus eine Bastion der guten Arbeit und sozialen Sicherheit werden. Soziale Grundrechte müssen vor den Binnenmarktfreiheiten Vorrang haben! Wir wollen ein Europa, das sich um seine Bürgerinnen und Bürger kümmert und unser aller Leben besser und leichter macht. Ein Europa für die Menschen mit den Menschen. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben wir dabei vor allem die Lage der abhängig Beschäftigten in Europa im Blick. Dazu gehören starke Arbeitnehmer*innenrechte, eine angemessene soziale Absicherung, der Schutz vor Arbeitslosigkeit und gute Löhne. Und klar ist auch: Für ein soziales Europa brauchen wir eine gerechtere Steuerpolitik.

 

Wir werden auch im Zeitalter des digitalen Kapitalismus und des globalen Klimawandels dafür kämpfen, dass soziale Absicherung, wirtschaftlicher Erfolg, gerecht verteilter Wohlstand und ein hohes Beschäftigungsniveau in Europa Hand in Hand gehen. Dazu braucht es europaweite Schutzregeln, insbesondere mit Blick auf die soziale Absicherung neuer Formen der Arbeit, sei es in der Plattformökonomie oder für Soloselbstständige. Mit guten sozialen EU-Mindeststandards werden wir dazu beitragen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen EU-Ländern zu verbessern. Dazu gehören für uns u.a. ein europäisch einheitlicher Kündigungsschutz, europäisch einheitliche Mindeststandards für Mitbestimmung, der Schutz von Betriebsräten und einheitliche Vorschriften für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Wir wollen einen Rahmen für eine angemessene Grundsicherung in allen EU-Staaten setzen.

Und wir wollen europaweit faire und gerechte Löhne durchsetzen. Mit der Entsenderichtlinie ist uns bereits ein wichtiger europäischer Meilenstein gelungen. Nun gilt in der EU: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Damit erhalten entsandte Arbeitnehmer*innen insbesondere aus Ost- und Südeuropa einen anständigen Lohn und Beschäftigte in Deutschland werden vor Dumpinglöhnen geschützt. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben dieses Prinzip in der Europäischen Union gegen die Widerstände von Konservativen und Wirtschaftsliberalen durchgesetzt. Dieses Prinzip ist nicht verhandelbar und muss von den Mitgliedsstaaten zwingend umgesetzt werden.

 

Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss in der Europäischen Union insbesondere auch in der Berufswelt endlich Realität werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten.

 

Für faire Löhne und gegen Lohn- und Sozialdumping in der EU brauchen wir in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Mindestlöhne, die sich an der Wirtschaftskraft der Länder orientieren und oberhalb der Armutsgrenze liegen. In einigen EU-Staaten gibt es noch immer keinen gesetzlichen Mindestlohn, in anderen EU-Staaten ist der Mindestlohn relativ gesehen viel zu niedrig – dazu zählt auch Deutschland. Wir brauchen deshalb europäische Regelungen zum Mindestlohn, um über die europäische Ebene Druck für faire Mindestlöhne zu machen. Wir dürfen bei den Löhnen in Europa keinen Wettlauf nach unten zulassen. Arbeitnehmer*innen dürfen in Europa nicht gegeneinander ausgespielt werden!

 

Beim Schutz vor Arbeitslosigkeit hat für uns die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Priorität. Dazu muss das EU-Programm zur „Jugendgarantie“ verbessert und ausgebaut werden. Denn bisher leidet insbesondere die Jugend unter der Sparpolitik und den Unzulänglichkeiten des europäischen Wirtschaftssystems. Vor allem in Südeuropa fehlt es an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, aber auch in vielen anderen Mitgliedsstaaten. Ein Sechstel der Jugendlichen sind europaweit trotz guter Konjunkturlage arbeitslos gemeldet. Europa muss Versprechen endlich einlösen: Junge Arbeitnehmer*innen müssen innerhalb weniger Monate, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, eine hochwertige Arbeitsstelle finden. Außerdem wollen wir einen europäischen Stabilitätsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen als Sicherheitsnetz in akuten Krisen einführen, um Schocks in einzelnen Ländern oder Regionen abzumildern.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass die Europäische Union mit ihrer Handelspolitik und ihrer Entwicklungszusammenarbeit weltweit gute Lebens- und Arbeitsbedingungen fördert. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Flucht- und Migrationsursachen. Wer dennoch fliehen muss, muss auch in der Europäischen Union Schutz finden können. Wir fordern einen EU-Integrationsfonds, der die Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Gemeinden und Städten mit der kommunalen Entwicklung (Arbeit, Bildung Wohnen) verbindet.

 

Wir stehen als Berliner SPD bei der Europawahl für die Interessen der abhängig Beschäftigten ein. Beharrlich, verlässlich und glaubwürdig. Mit Gaby Bischoff haben wir als Berliner Spitzenkandidatin eine profilierte Gewerkschafterin und überzeugte Kämpferin für stärkere Arbeitnehmer*innenrechte in Europa. Katarina Barley hat schon als Bundesministerin gezeigt, dass sie in Europa entschlossen für die Beschäftigten und einen guten Verbraucherschutz kämpft. Als Spitzenkandidatin der SPD wird sie deutlich machen: Europa ist die Antwort, wenn es darum geht, eine soziale und gerechte Zukunft für die Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. Und mit unserem europäischen Spitzenkandidaten Frans Timmermans stehen wir europäischen Sozialdemokrat*innen und Sozialist*innen zusammen, um für ein Europa der starken Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu kämpfen. Uns eint der gemeinsame Traum eines gerechten, solidarischen Europas, eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem alle ein gutes Leben führen können.

 

Wer ein Europa des Friedens, ein Europa der offenen Grenzen und ein soziales Europa mit starken Arbeitnehmer*innen haben möchte, muss bei der Europawahl am 26. Mai 2019 in Deutschland die SPD wählen.

Antrag 236/I/2019 Für eine solidarische Arbeitsförderung, für eine soziale Grundsicherung für Arbeitssuchende, für ein neues Sozialgesetzbuch II und Änderungen im SGB III

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses, die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages werden aufgefordert, sich für die kurzfristige Entwicklung eines fundierten, konsistenten Konzepts eines Kurswechsels in der Arbeitspolitik und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende einzusetzen.

 

Eckpunkte dafür sind:

1. Umbau der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung,

  • die transparente und erfolgreiche Übergänge in eine neue Beschäftigung nach Verlust des Arbeitsplatzes ermöglicht, ohne dass ein sozialer Abstieg befürchten werden muss,
  • die präventiv einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung eröffnet,
  • die den Beschäftigten je nach Eignung und Neigung Aufstiegsmöglichkeiten mit einer selbstbestimmten, systematischen und möglichst abschlussbezogenen Fortbildung eröffnet, bei der eine nachhaltige Verbesserung der „Beschäftigungsfähigkeit“ Vorrang vor einer schnellen Job-to-Job – Vermittlung hat
  • in der die Rahmenfrist für die Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld auf 3 Jahre erhöht, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes unabhängig vom Lebensalter an die insgesamt vorangegangenen Beitragszeiten gebunden und 24 Monate oder länger gewährt werden kann

 

2. Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt

  • „Gute Arbeit“ mit einer Entlohnung, mit der die Beschäftigten nicht auf ergänzende Sozialleistungen nach dem SGB II angewiesen sind,
  • Einführung eines bundesweiten armutsfesten dynamischen Mindestlohns,
  • Erhöhung der Tarifbindung; Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen

 

3. Solidarität mit langzeitarbeitslosen Erwerbspersonen; Ermutigung und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt;

  • Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung mit einem Prozessmodell zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, das sich an dem hierzu im Jahr 2015 gefassten Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz orientiert, und das auf dem Landesparteitag der Berliner SPD am 01./02.06.2018 mit dem Antrag WV83/II/2017 beschlossen wurde.
  • Dabei geht es um eine ganzheitliche Eingliederungsstrategie, eine systematische Kombination von
    –  Beschäftigungsförderung,
    –  Coaching und
    –  Qualifizierung mit
    – kommunalen sozialintegrativen Leistungen, die in guter, verlässlicher Kooperation zwischen Jobcentern und Kommunen eingebunden werden und einer schrittweisen Heranführung an den regulären Arbeitsmarkt – wenn nötig auch in einem mehrjährig angelegten Übergangsarbeitsmarkt
  • Entwicklung eines entsprechenden Übergangsarbeitsmarktes auf der Grundlage eines § 16e SGB II, der genügend Spielräume ermöglicht, um auf die sehr heterogenen Bedarfe der Langzeitarbeitslosen angemessen reagieren zu können
  • Entwicklung eines Teilhabearbeitsmarktes mit dem Ausgangspunkt des neuen § 16i SGB II
  • Qualitätsentwicklung in den JobCentern beim Einsatz, bei der Durchführung und im Anschluss an arbeitsmarktpolitische Maßnahmen; darauf ausgerichteter Ausbau der Kompetenzentwicklung der Arbeitsvermittler*innen und der Führungskräfte auf selbständige Personalentwicklung in den Jobcentern

 

4. Entflechtung und Vereinfachung des überfrachteten und überkomplexen SGB II

  • Einführung einer Negativsteuer im Einkommensteuerrecht anstelle der stigmatisierenden Ergänzungs- und Aufstockungsleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III für Erwerbstätige
  • Einführung einer eigenständigen existenzsichernden Kindergrundsicherung anstelle der stigmatisierenden Gewährung von Sozialgeld nach dem SGB II; Ausbau der Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe
  • Ausbau des Wohngeldes anstelle der Konstruktion „Kosten der Unterkunft und Heizung“
  • Einsatz von Freibeträgen und Pauschalierungen bei der Berechnung der Grundsicherung