Antrag 236/I/2019 Für eine solidarische Arbeitsförderung, für eine soziale Grundsicherung für Arbeitssuchende, für ein neues Sozialgesetzbuch II und Änderungen im SGB III

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses, die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages werden aufgefordert, sich für die kurzfristige Entwicklung eines fundierten, konsistenten Konzepts eines Kurswechsels in der Arbeitspolitik und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende einzusetzen.

 

Eckpunkte dafür sind:

1. Umbau der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung,

  • die transparente und erfolgreiche Übergänge in eine neue Beschäftigung nach Verlust des Arbeitsplatzes ermöglicht, ohne dass ein sozialer Abstieg befürchten werden muss,
  • die präventiv einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung eröffnet,
  • die den Beschäftigten je nach Eignung und Neigung Aufstiegsmöglichkeiten mit einer selbstbestimmten, systematischen und möglichst abschlussbezogenen Fortbildung eröffnet, bei der eine nachhaltige Verbesserung der „Beschäftigungsfähigkeit“ Vorrang vor einer schnellen Job-to-Job – Vermittlung hat
  • in der die Rahmenfrist für die Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld auf 3 Jahre erhöht, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes unabhängig vom Lebensalter an die insgesamt vorangegangenen Beitragszeiten gebunden und 24 Monate oder länger gewährt werden kann

 

2. Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt

  • „Gute Arbeit“ mit einer Entlohnung, mit der die Beschäftigten nicht auf ergänzende Sozialleistungen nach dem SGB II angewiesen sind,
  • Einführung eines bundesweiten armutsfesten dynamischen Mindestlohns,
  • Erhöhung der Tarifbindung; Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen

 

3. Solidarität mit langzeitarbeitslosen Erwerbspersonen; Ermutigung und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt;

  • Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung mit einem Prozessmodell zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, das sich an dem hierzu im Jahr 2015 gefassten Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz orientiert, und das auf dem Landesparteitag der Berliner SPD am 01./02.06.2018 mit dem Antrag WV83/II/2017 beschlossen wurde.
  • Dabei geht es um eine ganzheitliche Eingliederungsstrategie, eine systematische Kombination von
    –  Beschäftigungsförderung,
    –  Coaching und
    –  Qualifizierung mit
    – kommunalen sozialintegrativen Leistungen, die in guter, verlässlicher Kooperation zwischen Jobcentern und Kommunen eingebunden werden und einer schrittweisen Heranführung an den regulären Arbeitsmarkt – wenn nötig auch in einem mehrjährig angelegten Übergangsarbeitsmarkt
  • Entwicklung eines entsprechenden Übergangsarbeitsmarktes auf der Grundlage eines § 16e SGB II, der genügend Spielräume ermöglicht, um auf die sehr heterogenen Bedarfe der Langzeitarbeitslosen angemessen reagieren zu können
  • Entwicklung eines Teilhabearbeitsmarktes mit dem Ausgangspunkt des neuen § 16i SGB II
  • Qualitätsentwicklung in den JobCentern beim Einsatz, bei der Durchführung und im Anschluss an arbeitsmarktpolitische Maßnahmen; darauf ausgerichteter Ausbau der Kompetenzentwicklung der Arbeitsvermittler*innen und der Führungskräfte auf selbständige Personalentwicklung in den Jobcentern

 

4. Entflechtung und Vereinfachung des überfrachteten und überkomplexen SGB II

  • Einführung einer Negativsteuer im Einkommensteuerrecht anstelle der stigmatisierenden Ergänzungs- und Aufstockungsleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III für Erwerbstätige
  • Einführung einer eigenständigen existenzsichernden Kindergrundsicherung anstelle der stigmatisierenden Gewährung von Sozialgeld nach dem SGB II; Ausbau der Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe
  • Ausbau des Wohngeldes anstelle der Konstruktion „Kosten der Unterkunft und Heizung“
  • Einsatz von Freibeträgen und Pauschalierungen bei der Berechnung der Grundsicherung

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 235/I/2019 (Konsens)