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Antrag 117/II/2018 Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Japan ablehnen!

12.10.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgendes Ziel einzusetzen:

 

Das Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Japan („Economic Partnership Agreement“) ist abzulehnen. Im Vorfeld geweckte Erwartungen beim Walfang, beim illegalen Holzeinschlag (der z. B. mit Rumänien auch EU-Mitgliedsstaaten betrifft) oder bei der Durchsetzung eines Internationalen Handelsgerichtshofs erfüllt das Abkommen nicht.

Ein dringend nötiger Neustart in der EU-Handelspolitik bleibt weiter aus. Selbst die langen Debatten während der TTIP- und CETA-Verhandlungen haben offensichtlich nicht zu einer Neuausrichtung der Handelspolitik der EU-Kommission geführt. Wieder entsteht der Eindruck, dass auf nationaler und kommunaler Ebene in den Bereichen der Daseinsvorsorge oder bei Standards für Arbeitsschutz, Medikamente, Umweltschutz sowie Lebensmittel zu viel politischer Handlungsspielraum aus der Hand gegeben wird.

Antrag 70/II/2018 Mietkosten verringern

12.10.2018

Ziffer 2 in § 2 der Betriebskostenverordnung – BetrKV wird gestrichen. Die Grundsteuer stellt keine Kostenposition im betriebswirtschaftlichen Sinne dar und ist allein auf das Eigentum am jeweiligen Grundstück abgestellt.

 

 

Antrag 14/II/2018 Für einen kampagnen- und schlagkräftigen Jugendverband: die Vollzeitstelle im Juso-Landessekretariat sichern!

12.10.2018

Die Jusos Berlin sind nicht nur der größte parteipolitische Jugendverband Berlin, sondern haben in den letzten zwei Jahren einen rasanten Mitgliederzuwachs erfahren, der auch gegenüber dem Zuwachs der anderen Altersgruppen überproportional ausfällt. Im Februar 2018 knackte der Verband die 6000 Mitglieder-Marke, damit stellen die Jusos fast ein Drittel der Parteimitglieder der Berliner Sozialdemokratie.

 

Die Jusos sind jedoch mehr als eine bloße Arbeitsgruppe zur „Zielgruppenansprache“. Als eigenständiger Richtungsverband nehmen die Jusos eine zentrale Funktion in der politischen Jugendbildung und zur Förderung des politischen Ehrenamtes wahr. Der Verband ist sowohl eine Schule der Demokratie, als auch wichtigstes Zukunftskapital der Sozialdemokratie. Er wird fast ausschließlich über ehrenamtliche Strukturen getragen. Hauptamtlichkeiten oder Unterstützung durch Mandatsstrukturen sind nach wie vor rar gesät.

 

Dieser massive Mitgliederzuwachs der Jusos bedeutet nicht nur ein großes Potential für die SPD, sondern auch im aktuellen Kampf gegen Rechts. Die jungen Menschen haben Interesse sich politisch einzubringen und in der Partei zu engagieren und sie sind über die Kampagnen Multiplikator*innen in die Gesamtgesellschaft. Insbesondere bei der strategisch wichtigen Ansprache von Erst- und Jungwähler*innen sind Jugendkampagnen und Juso-Mitglieder für die SPD unersetzbar.

 

Eine erfolgreiche Erneuerung der SPD ist ohne die Jusos undenkbar. Umso wichtiger ist es, dass die Partei die Zeichen der Zeit erkennt und den Jusos in ihrer Arbeit den Rücken stärkt. Die SPD Berlin hat im letzten Jahr entsprechend die Stelle der Juso-Landessekretärin befristet auf ein Jahr auf eine Vollzeitstelle aufgestockt. Angesichts der hohen Mitgliedszahlen, Veranstaltungs- und Kampagnendichte war und ist dies nötig, um die Arbeit der Jusos zu gewährleisten. Diese Stelle sichert unter anderem die Kampagnenfähigkeit und die Bildungsarbeit der Jusos. Selbst mit der Vollzeit-Aufstockung haben die umfangreichen Aufgaben zu zahlreichen Überstunden geführt.

 

Die am 5. Oktober 2018 gefasste Entscheidung des Geschäftsführenden Landesvorstands der SPD, die Aufstockung der Stelle ab Jahresbeginn 2019 nicht zu verlängern, missbilligen wir ausdrücklich. Wir halten diese politische Schwerpunktsetzung für absolut falsch. Diese Entscheidung ist ein Angriff auf die eigenständige Verbandsarbeit der Jusos und beschneidet unsere Möglichkeiten in der Bildungs-, Bündnis-, und Kampagnenarbeit.

 

Wir fordern, dass die SPD Berlin die Finanzierung einer vollen Stelle für die*den Juso-Landessekretär*in sichert und somit in die Zukunft investiert!

 

Antrag 43/II/2018 "Come on strike! Mehr Sicherheit für streikende Azubis"

11.10.2018

Der Streik ist das wichtigste Kampfmittel der Gewerkschaften und Beschäftigten, um ihren Forderungen gegenüber den Arbeitgeber*innen Nachdruck zu verleihen. Gleichzeitig ist ein Streik auch immer eine Ausnahmesituation, die höchste Eskalationsstufe in einer Tarifauseinandersetzung. Das Streikrecht ist an viele Bedingungen geknüpft, um rechtmäßig zu sein. So darf nicht während der Laufzeit eines Tarifvertrages gestreikt werden, ein Streik muss verhältnismäßig sein und es muss ein von einer Gewerkschaft autorisierter und betreuter Streik sein.

 

So ist es nicht verwunderlich, dass die Arbeitgeber*innenseite Streiks mit allen möglichen Mitteln verhindern will. Denn sie bedeuten Gewinneinbußen. Drohungen, Schikane und fehlender Zugang der Gewerkschaften zu Beschäftigten in einem Unternehmen gehört zur Tagesordnung. Eine Gruppe ist dem oft hilflos ausgeliefert: Auszubildende.

Jede*r Arbeitnehmer*in hat das Recht zu streiken, das im Artikel 9 des Grundgesetzes verankert ist. Und das gilt auch für Auszubildende, die ganz ausdrücklich in den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) aufgenommen sind. Wörtlich heißt es in §5: „Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.“

 

Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits erstmalig in einem Urteil von 1984 festgestellt (1 AZR 342/83 vom 12.09.84 AP Nr. 81 zu Art. 9 GG). Das Streikrecht von Azubis ist aufgrund ihrer besonderen Situation auch an besondere Bedingungen geknüpft, die über die Streikregeln für ausgelernte Arbeitnehmer*innen hinausgehen. So darf das Ausbildungsziel nicht gefährdet werden, zum Beispiel bei Streiks in der Zeit der Abschlussprüfungen. Ob dieser Fall besteht, wird bei jedem Streik, bei dem die Auszubildenden in den Streik miteinbezogen werden sollen, geprüft.

 

Die DGB-Gewerkschaften berichten jedoch oft von Behauptungen der Arbeitgeber*innen, Azubis hätten kein Streikrecht. Dies verstößt jedoch gegen das Grundgesetz (Art. 9 Abs.3 Grundgesetz). Ob Auszubildende sich am Streik beteiligen dürfen, prüft im Einzelfall die zuständige Gewerkschaft und nicht die Arbeitgeber*innenseite! Arbeitsrechtliche Androhungen der Arbeitgeber*innen, wie zum Beispiel Abmahnungen, Eintragungen in Personalakten und die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses sind ausdrücklich verboten.

 

Auch Berufsschulen versuchen laut den DGB-Gewerkschaften, Auszubildenen einzureden, die Berufsschulpflicht würde über dem Streikrecht stehen. Doch auch das ist falsch: Die Streikteilnahme gilt als entschuldigte Fehlzeit und gefährdet das Ausbildungsziel nicht.

 

Daher fordern wir:

  • Festschreibung des besonderen Schutzes für streikende Auszubildende im Betriebsverfassungsgesetz
  • Ermöglichung der konsequenten Durchsetzung des Streikrechts durch Festschreibung des besonderen Schutzes für streikende Auszubildende vor, während und nach dem Streik im Betriebsverfassungsgesetzes
  • Im Betriebsverfassungsgesetzt festgeschriebene Sanktionen für Arbeitgeber*innen und Berufsschulen, die Auszubildenden das Streikrecht verbieten, bzw. die Rechtslage der Auszubildenden falsch darstellen

 

Informationspflicht der Ausbildungsstelle bis zum Abschluss des Ausbildungsvertrages gegenüber dem*der Auszubildenden über sein*ihr Streikrecht in verständlicher Weise. Innerhalb von Ausbildungsvertägen ist festzuhalten, dass der*die Auszubildende über sein*ihr Streikrecht vollständig und verständlich informiert worden ist.

Antrag 94/II/2018 Abschaffung der Probezeit nach der Ausbildung!

11.10.2018

Wir fordern die Ergänzung des § 622 BGB um eine Regelung, die sicherstellt, dass eine erneute Probezeit nach der Übernahme aus der Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis im ausbildenden Betrieb nicht zulässig ist.

 

Bei der Anstellung eines Auszubildenden oder einer Auszubildenden, durchläuft ein Azubi bereits die vertraglich festgelegte Probezeit. Darüber hinaus hat sich ein Azubi über die Dauer seiner oder ihrer Ausbildung insofern bewiesen, als dass er bzw. sie für eine Übernahme in Frage gekommen ist, eine anschließende Probezeit, ist daher aus offensichtlichen Gründen unnötig.