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Antrag 59/II/2018 Transparenz auf dem Immobilienmarkt herstellen – Offenes Immobilienregister einführen

12.10.2018

Wir fordern ein Gesetz, welches ein transparentes Immobilienregister für Deutschland schafft. Das Register soll sowohl die juristischen als auch die wirtschaftlichen Eigentümer*innen aller Immobilien in Deutschland enthalten. Das Register soll öffentlich, kostenfrei und online zugänglich sein. Privatpersonen müssen unterscheidbar, aber ihre personenbezogenen Daten nur mit berechtigtem Interesse zugänglich sein. Für Kapital- und Personengesellschaften sowie Stiftungen muss hingegen die volle Transparenz gelten.

Antrag 116/II/2018 Wiederbelebung der Vermögenssteuer

12.10.2018

Wir fordern die Einführung einer progressiven Vermögenssteuer. Die Bemessungsgrundlage soll das Nettogesamtvermögen bilden. Als Bewertungsmaßstab soll grundsätzlich der gemeine Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre, gelten. Zu diesem Zweck sollte das Vermögensteuergesetz an die zum 1. Januar 2009 eingeführten Regeln des Bewertungsgesetzes anknüpfen.

 

Der Steuertarif soll progressiv wirken, beginnend mit einer Steuerbelastung von einem Prozent ab einem Freibetrag von einer Million Euro. In Fällen der Zusammenveranlagung von Ehepartner*innen und Lebenspartner*innen verdoppelt sich der Freibetrag. Der Steuersatz sollte dann linear-progressiv bis zu einem Nettogesamtvermögen von zwanzig Millionen Euro auf 1,5 Prozent ansteigen. Ab einem Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro erhöht sich der Steuersatz auf 1,75 Prozent. In einer weiteren Stufe wird ab einem Vermögen von mehr als einer Milliarde Euro der Höchststeuersatz von 2 Prozent erreicht.

Antrag 38/II/2018 Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose streichen, neue Ausnahmen verhindern

12.10.2018

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden dazu aufgefordert, eine Abschaffung der Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose (§ 22 Abs. 4 Mindestlohngesetz/MiloG) durchzusetzen und neue Ausnahmen jeder Art abzulehnen.

Antrag 143/II/2018 Image- und Aufklärungskampagne für die Freiwillige Feuerwehr

12.10.2018

Etwa 80% der Einsätze der Feuerwehr sind Rettungsdienste. Der Anteil der Rettungsdienste unter allen Einsätzen der Feuerwehr ist in den letzten Jahren massiv angestiegen. Dieser Anstieg ist nicht alleine durch das Wachstum Berlins zu erklären. Der Notruf der Feuerwehr 112 ist zuständig für lebensbedrohliche Situationen, bei denen schnelle Hilfe notwendig ist. Von 454.143 Einsätzen im Jahr 2016 entfallen 374.942 auf den Rettungsdienst. Die durchschnittliche Hilfszeit bei diesen Einsätzen liegt bei 9,54 Minuten. Leider sind unter den über die 112 abgesetzten Notrufen auch Einsätze, bei denen eine Soforthilfe nicht unbedingt notwendig ist, sondern ein Krankentransport oder ärztliche Hilfe zu Hause ausreichend wäre. Hierbei würde ein Anruf beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, der ebenfalls deutschlandweit einheitlich unter der 116 117 erreichbar ist, den Notruf und die Einsatzkräfte der Feuerwehren entlasten. Ein weiterer Vorteil des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes stellt zudem die finanzielle Entlastung der Krankenkassen dar, die für den Notfalleinsatz ein Vielfaches mehr zahlen, als für einen Krankentransport.

 

In der Gesellschaft genießt die Feuerwehr einen hohen Stellenwert. Dennoch nimmt das Engagement in den Jugendfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren stetig ab. Des Weiteren werden häufiger tätliche Übergriffe auf Rettungskräfte registriert. Beispiele von auf eine Notärztin geworfene voll gefüllte Glasflasche und eine mutwillige Beschädigung von Rettungswagen und Behinderung der Einsatzkräfte bei einer Re-animation eines Kindes sind hierbei nur die Spitze des Eisbergs. Eine Werbe- und Imagekampagne für das freiwillige Engagement in der Feuerwehr mit dem Hintergrund der Sicherung des städtischen Lebens soll einerseits Respekt und Achtung für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in der Gesellschaft schaffen und im Idealfall die Eintrittszahlen in die Freiwilligen Feuerwehren erhöhen.

 

Wir fordern deshalb die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, die kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen auf

1)      eine Aufklärungskampagne zur Unterscheidung des Notrufs 112 und des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 zu starten und das Thema auch in schulische Lehrinhalte aufzunehmen.

2)      eine Imagekampagne für die Jugendfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Antrag 141/II/2018 Freiwillige Feuerwehr stärken

12.10.2018

Spätestens seit der Kampagne „Berlin brennt“ stehen die personal- und finanzwirtschaftlichen Mängel der Berliner Feuerwehr im Fokus. Wie aus einer Schriftlichen Anfrage an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hervorgeht, beträgt der Investitionsstau allein beim Fuhrpark der Berliner Feuerwehr 160 Millionen Euro. Die fehlenden Finanzmittel sind vor allem eine Folge der Sparpolitik der letzten Jahre. Die in diesem Jahr angekündigten Investitionen des Berliner Innensenators Andreas Geisel sind zwar ein erster, bitter nötiger Schritt in die richtige Richtung, gehen aber für den zu bewältigenden Aufgabenkatalog der Feuerwehr nicht weit genug.

 

Die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr treffen diese Probleme durch die Doppelbelastung von Berufs- und Freiwilligentätigkeit umso schwerer. Dennoch tragen die Ehrenamtlichen einen maßgeblichen Anteil an der zivilen Sicherheit Berlins mit insgesamt 454.143 Einsätzen im Jahr 2016.

 

Forderungen

Um die Arbeit der Feuerwehr und die Tätigkeit der Ehrenamtlichen zu erleichtern fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, insbesondere die Senatoren für Inneres und für Finanzen, sowie die Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion auf:

1)      Eine Beschaffung von mindestens 50 Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeugen, sowie die Prüfung zur Anmietung von Einsatzfahrzeugen zur Überbrückung bis zum Eintreffen der beschafften Fahrzeuge

2)      Eine Bezuschussung der Fördervereine der freiwilligen Feuerwehren Berlins mit mindestens 5€ pro Monat pro Freiwilliger*m aus öffentlicher Hand

3)      Die Erhöhung des SIWANA-IV-Investitionsrahmens für die bauliche Sanierung von Feuerwehrgebäuden mit Fokus auf Umkleide- und Sanitärbereiche