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Antrag 47/I/2019 Umsetzung des Landesparteitagsbeschlusses zu Rückeingliederung von landeseigner Tochterbetrieben

25.02.2019

und Anwendung des Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD) durch die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat

 

Der Landesparteitag begrüßt die Konkretisierung, die sein Beschluss vom 28.11.2018 im Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses im Nachtragshaushaltsgesetz gefunden hat, als ersten Schritt in die richtige Richtung.

Der Landesparteitag begrüßt auch den Beschluss der Klausurtagung der SPD Fraktion im Januar, der festhält:

„Wir streben an, dass die Rückeingliederungen der Töchter Vivantes Therapeutische Dienste und Vivantes Ambulante Krankenpflege sowie der Charité-Tochter CPPZ bis Ende 2019 abgeschlossen sind.“

 

Wir gehen davon aus, dass den Worten noch in diesem Jahr Taten folgen.

Der SPD Landesparteitag erwartet von der SPD Fraktion und den sozialdemokratischen Senatoren, dass sie entsprechende Konkretisierungen für die Charité-Tochter, CFM, die bisher ohne Tarifvertrag ist und deren vorläufige Entgeltvereinbarung zum 30.6.2019 ausläuft und der VSG Tochter, VSG, verabschieden.

 

Der Landesparteitag erwartet vom Senat, dass er zur Umsetzung des Beschlusses des Landesparteitages die Initiative zu entsprechenden Verhandlungen und Gesprächen mit den Gewerkschaften, sowie den dafür gebildeten Kommissionen führen wird.

 

Wir erinnern daran, dass es im Beschluss des Landesparteitages heißt:

„Wir beenden endgültig den inakzeptablen Zustand tarifloser Beschäftigung in von uns maßgeblich beeinflussten Unternehmen. Kein landeseigenes Mutter- oder Tochterunternehmen und kein maßgeblich beeinflusstes Unternehmen beschäftigt zukünftig Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ohne Tarifbindung. Wir werden in diesen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform gemeinsam mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen noch in dieser Legislaturperiode eine Tarifbindung auf dem jeweils vergleichbaren Bundesniveau erreichen. Dies bedeutet jedenfalls eine stufenweise Anwendung des TVöD oder TV-L zu erreichen.“

Antrag 42/I/2019 Situation für arbeitende Eltern verbessern – Uneingeschränkte Anwendung des Entgeltfortzahlungsgesetzes bei Krankheit von Kindern

25.02.2019

Wir wollen die Situation für arbeitende Eltern verbessern. Wenn Kinder von arbeitenden Eltern erkranken und diese zu Hause bleiben, um sich um die Kinder zu kümmern, erhalten diese Mütter oder Väter oftmals höchstens nur 70% ihres Bruttolohns bzw. bis zu 90% ihres Nettolohns. Das ist so gesetzlich geregelt.

 

Diese Vorgabe kann zu Einkommensverlusten führen nur weil ein Kind krank geworden ist. Wir fordern daher, dass in diesen Fällen die volle Entgeltfortzahlung (durch den Arbeitgeber oder die Krankenkasse) gilt. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie dies steuerfinanziert ermöglicht werden kann.

Antrag 46/I/2019 Mitgliedschaft in DGB-Gewerkschaften stärken! Arbeitnehmer*innen über die Vorteile einer Mitgliedschaft aufklären!

25.02.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert, eine gesetzliche Verpflichtung für Berufsschulen zu schaffen, die es Vertreter*innen von DGB-Gewerkschaften ermöglicht, regelmäßig vor Ort die Berufsschüler*innen über ihre Arbeit aufzuklären.

 

Die Gewerkschaftsvertreter*innen können auf diese Weise über Arbeitnehmer*innenrechte, Interessenvertretung, Mitbestimmung, die Vorteile gewerkschaftlichen Engagements, usw. informieren. In Berufsschulen müssen Möglichkeiten vorgehalten werden, bei denen die für die Berufsschüler*innen maßgebliche Gewerkschaft auf ihre Arbeit in- und außerhalb der Betriebe hinweisen und gewerkschaftliche Arbeit verständlich machen können.

 

Können die lokalen Gewerkschaftsorganisationen wegen fehlender personeller oder finanzieller Ressourcen oder aus anderen Gründen keine Aufklärungsarbeit in den jeweiligen Berufsschulen leisten, wird an ihrer Stelle die DGB-Jugend zur Organisation und Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Berufsschüler*innen eingeladen. Die Berufsschulen sind hier in der Mitwirkungspflicht. In den Bundesländern, wo Gewerkschaften bereits erfolgreich Berufsschultouren durchführen, sollen ihre Konzepte stärker bei der Umsetzung der Verankerung gewerkschaftlicher Themen in die Rahmenlehrpläne für berufsbildende Schulen berücksichtigt werden.

 

Zur Weiterleitung an

SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus

SPD-Fraktion im Bundestag

Antrag 38/I/2019 Gute Arbeit durch die Ausweitung der Tarifbindung: Vermietung von öffentlichen Gebäuden nur mit Tariftreue-Klausel!

25.02.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert, öffentliche Gebäude nur denjenigen Unternehmen als Mieter*innen zu überlassen, die sich schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmer*innen mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen des entsprechenden Branchentarifvertrags zu gewähren.
Neue Mietverträge für öffentliche Gebäude enthalten künftig eine Klausel zur Tariftreuepflicht.

Antrag 29/I/2019 § 9a TzBfG Brückenteilzeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

25.02.2019

Für ein Recht auf befristete Teilzeit für alle Arbeiterinnen und Arbeitnehmer fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, das Brückenteilzeitrecht, §9a TzBfG, wie folgt weiter zu entwickeln:

  1. Die Schwellenwerte des §9a TzBfG, die eine Begrenzung des Rechts auf Brückenteilzeit auf Arbeitgeber mit idR mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorsehen, sollen mit denen des bisherigen § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auf dem bisherigen Niveau von 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vereinheitlicht werden.
  2. Satz 1 des § 9a Abs. 2 TzBfG-E „Zumutbarkeitsschwelle“, wonach in Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten nur einer von fünfzehn die Brückenteilzeit geltend machen kann, und Arbeitgeber unter Berufung auf betriebliche Gründe jeden Reduzierungswunsch grundsätzlich ablehnen können, muss gestrichen und durch einen Verweis auf die bestehende Regelung des § 8 Abs. 4 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG-E) ersetzt werden. Nach§ 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG hat der Arbeitgeber dem Verlangen nach (zeitlich unbefristeter) Reduzierung der Arbeitszeit stattzugeben, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

 

Die Beantragung der Brückenteilzeit sollte auch für unterjährige und längere als Fünfjahreszeiträume grundsätzlich nicht ausgeschlossen sein.