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Antrag 28.1/II/2018 Strategische Entscheidung für mehr Gerechtigkeit: Einkommen erhöhen und Berlinerinnen und Berliner entlasten

20.10.2018

Unser Berlin entwickelt sich dank sozialdemokratischer Politik zur führenden, lebens- und liebenswerten Metropole. Das belegt die Entscheidung zehntausender Menschen pro Jahr, in unsere Stadt zu ziehen und hier leben zu wollen. Dieser Prozess birgt jedoch zugleich die Gefahr von Fehlentwicklungen. Berlin ist zum Beispiel sowohl Stadt der Start-ups, Mieterinnen- und Mieterstadt, aber auch Stadt der Deindustrialisierung und der Transfergeldempfängerinnen und -empfänger. Insbesondere der Bereich der Mieten- und Wohnungsmarktpolitik verdeutlicht Knappheit, Verdrängung und kritische Belastung des verfügbaren Familieneinkommens.

 

Obwohl das real verfügbare Einkommen der Berlinerinnen und Berliner nach den unabweisbaren Lebenshaltungskosten, wie zum Beispiel den Mietausgaben sinkt, steht Deutschland weltweit in einer Spitzenposition wirtschaftlich gut da. Insoweit findet nach wie vor eine schleichende Umverteilung von „unten nach oben“ statt. Das ist unvernünftig und ungerecht.

 

Um die Relation zwischen verfügbarem Familieneinkommen und dessen Belastung, zum Beispiel durch Mieten zu verbessern, ist neben dem Bau bezahlbarer Wohnungen und den mietenpolitischen Instrumenten an deren Ausweitung wir weiterhin festhalten, zugleich die Einkommenssituation zu verbessern. Noch immer bleibt den Berlinerinnen und Berlinern zu wenig in Ihrem Portemonnaie übrig.

 

Wir müssen die direkten und indirekten Einflussmöglichkeiten durch politische Vorgaben nutzen, zumal sich Berlin durch unsere Politik gut entwickelt hat. Uns geht es darum, die konkreten Lebensverhältnisse der Menschen zu verbessern.

 

Seit Jahren erwirtschaften wir hohe Haushaltsüberschüsse, zuletzt in Höhe von weit über zwei Milliarden Euro im Jahr. Von diesem Kurswechsel wird Berlin durch verstärkten Binnenkonsum und Steuermehreinnahmen erneut profitieren. Dies bietet zugleich eine wichtige Grundlage sicherzustellen, dass verstärkte Investitionen in die soziale Infrastruktur und die Verkehrswege, insbesondere im ÖPNV, weiterhin realisiert werden können.

 

Jetzt werden wir auch konkret dafür sorgen, dass bei den Menschen selbst mehr Geld am Ende des Monats übrigbleibt und ihnen gleichzeitig die Sorgen vor Altersarmut und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen nehmen.

 

Mit diesem Strategiewechsel verfolgen wir folgende politische Ziele:

 

1. die Berliner Bevölkerung soll vom Wirtschaftswachstum effektiv profitieren

2. Anerkennung für geleistete Arbeit und solidarischen Verzicht der Berlinerinnen und Berliner in der Vergangenheit

3. eine gute und funktionsfähige Verwaltung durch erfolgreichere Personalgewinnung und attraktive Arbeitsbedingungen

 

 

 

10 Instrumente für höhere Einkommen, finanzielle Entlastung und damit echte Gerechtigkeit:

 

1. Angleichung des Mindestlohns auf ein altersarmutsfestes Niveau, damit man auch im Alter von seiner eigenen Leistung leben kann, z.B. Landesmindestlohngesetz, Vergabegesetz

Diese gesetzgeberische Intervention ist wegen des Lohnabstandsgebotes der wichtigste Ausgangspunkt zur Gesamtverbesserung der Einkommenssituation der Berlinerinnen und Berliner und zugleich der Aspekt, der den Landeshaushalt am wenigsten belastet. Dabei kommt dem Berliner Vergabegesetz neben dem Landesmindestlohngesetz eine wichtige volkswirtschaftliche Steuerungsgröße zu, da das Volumen unserer öffentlichen Vergaben mit mehreren Milliarden Euro im Jahr eine hohe Relevanz hat, zumal auf unser strategisches Betreiben hin die Investitionsquote Berlins deutlich gestiegen ist, wie nicht zuletzt auch die erfolgreiche Schulbau- und Sanierungsoffensive zeigen. Wir wollen auch nicht auf dem von den Grünen vorgeschlagenen Niveau eines Stundenlohnes in Höhe von 10,50 Euro stehen bleiben, sondern streben einen altersarmutsfesten Mindestlohn an. Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums ist derzeit bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erreichen. Das entsprechende Niveau wollen wir bis zum Ende der Legislaturperiode schrittweise erreichen. Dazu werden wir z.B. in der anstehenden Novelle des Vergabegesetzes für das Jahr 2019 einen Mindestlohn nicht unter 11,- Euro/Stunde festlegen. In dieser Gesetzesnovelle wird für den Zeitraum ab 2021 ein Mindestlohn festgesetzt, der sicherstellt, dass die damit zu erreichende Rentenzahlung über der Grundsicherung im Alter liegt.

 

2. deutliche Verbesserung der Einkommen für die Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin und der Bezirke

Berlin ist seinen Beschäftigten zu großem Dank verpflichtet. Sie haben mit dem Solidarpakt einen Verzicht geleistet, um die nahezu ausweglose haushalts- und finanzpolitische Situation nach der Überwindung der Teilung der Stadt und nach dem einhergehenden Wegfall der besonderen Förderung Berlins überwinden zu helfen. Berlin spürt den bundesweiten Personalmangel in nahezu jedem Bereich. Wir stehen dabei in Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern und dem Arbeitgeber Bund. Dabei ist das Konkurrenzverhältnis durch die Konzentration von Bundesbehörden und der öffentlichen Arbeitgeber hier bundesweit einmalig und das Land Berlin in einem erheblichen Wettbewerbsnachteil, da hier eine Abwerbung von Beschäftigten einfach stattfindet. Die Bundesbehörden zahlen regelmäßig ein deutlich höheres Grundentgelt und zudem erhebliche Ministerial- und andere Behördenzuschläge. Dieser Attraktivitätsvorsprung ist ein Hemmnis für eine funktionierende Landesverwaltung. Zu dem politischen Ziel, das verfügbare Einkommen der Berlinerinnen und Berliner zu erhöhen, tritt hier ein wesentlicher Teilaspekt der Fachkräftegewinnung. Mit dem bereits festgelegten Anpassungspfad wird in dieser Legislaturperiode das Durchschnittsniveau der Bundesländer erreicht. Als weiteren Schritt zum Ausgleich des Wettbewerbsnachteils werden wir eine monatliche Zulage in Höhe von mindestens 150,- Euro je Vollzeitstelle als Festbetrag für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin einführen, die in die Renten- und Pensionsberechnung einfließt, wofür im nächsten Doppelhaushalt Vorsorge getroffen wird. Diese Herangehensweise führt zu einer prozentualen Besserstellung der unteren Einkommensgruppen.

 

3. strukturelle Verbesserung bei der Eingruppierung unserer Beschäftigten, z.B. Veränderung einfacher und mittlerer Dienst, insbesondere bei der Feuerwehr, Höhergruppierung insbesondere von Kita- und Pflegekräften und pädagogischem Personal, Vereinheitlichung des Besoldungs- und Entgeltsystems und -Niveaus innerhalb Berlins (Bezirke, Land)

 

Wir nehmen besonders die unteren Besoldungs- und Tarifgruppen in den Blick. Der Senat wird in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen dem Abgeordnetenhaus ein Konzept zur Beschlussfassung vorlegen, dass durch Eingruppierungs- und Umgruppierungsvorschläge zu strukturellen Verbesserungen in diesem Sektor führt. Dabei ist zum Beispiel bei der Feuerwehr ein analoger Weg, wie bei der Polizei zu verfolgen und das Lohnabstandgebot zum Mindestlohn zu beachten. Insbesondere in den Bereichen Kita, Jugendhilfe und Pflege und bei sonstigem pädagogischen Personal sind deutliche Höhergruppierungen zu erreichen. Dabei strebt Berlin an, im Tarifverbund TdL zu bleiben. Bei den Honorarkräften an den Musik- und Volkshochschulen werden wir den eingeschlagenen Weg der Umwandlung in dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse über die bisherige Zielsetzung hinaus konsequent fortsetzen. Wir treten in allen öffentlichen Sektoren gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine Angleichung der Gehälter im öffentlichen Dienst zwischen Land und Bezirken noch in dieser Legislaturperiode ein.

 

4. vollständige Tarifbindung aller Landesunternehmen, Beteiligungen, inklusive aller Konzerntöchter und durch Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge verbundenen Unternehmen und zwar nach den oben genannten Maßstäben

 

Wir beenden endgültig den inakzeptablen Zustand tarifloser Beschäftigung in von uns maßgeblich beeinflussten Unternehmen. Kein landeseigenes Mutter- oder Tochterunternehmen und kein maßgeblich beeinflusstes Unternehmen beschäftigt zukünftig Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ohne Tarifbindung. Wir werden in diesen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform gemeinsam mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen noch in dieser Legislaturperiode eine Tarifbindung auf dem jeweils vergleichbaren Bundesniveau erreichen. Wir streben Regelungen an, die entweder über von den Unternehmen zu tragende Zulagen (150,- Euro) oder Tarife diese Ziele erreichen. Soweit dafür erforderlich wird die oben genannte Zulage von 150,- Euro auf die Beschäftigten in den Landesbeteiligungen und Eigenbetrieben erstreckt.

 

5. keine weiteren Auslagerungen öffentlicher Aufgaben, weder mit dem Ziel noch mit der Folge schlechterer Bezahlung

Der Weg der Auslagerung öffentlicher Kernaufgaben an Private ist ein Irrweg und wird beendet.

Auch das gesellschafts- und handelsrechtlich zulässige Auslagern in landeseigene Unternehmen oder Unternehmenstöchter bzw. zu Dienstleistern ist zukünftig zu unterbinden, soweit die Maßnahme zu geringerer Bezahlung führt. Derartige Ausgründungen werden rückgängig gemacht.

 

6. Gleichbezahlung von Frau und Mann

 Für uns ist die gleiche Vergütung gleicher Tätigkeiten von Frau und Mann eine Selbstverständlichkeit und trotzdem keine gesellschaftliche Realität. In allen Bereichen, öffentlicher oder privater Natur, unmittelbar oder mittelbar Beschäftigter, Auftragnehmer und Zugeschlagenen in öffentlichen oder solchen Vergaben oder Dienstleistungen, auf die Berlin zumindest maßgeblichen Einfluss ausübt, werden wir diese Selbstverständlichkeit durchsetzen.

Elternzeit, in der aufgrund der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben nicht gearbeitet wird, bis zu 12 Monate auf die Stufenlaufzeit anzurechnen.

 

7. konsequente Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen

Die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen sehen wir generell kritisch. Insbesondere erkennen wir einen bundesgesetzlichen Wertungswiderspruch zwischen der gesetzlichen Probezeit und deren faktischer Ausdehnung durch befristete Beschäftigung. Wir streben in Berlin generell unbefristete Beschäftigungsverhältnisse an. Sachgrundlose Befristungen werden vollständig ausgeschlossen. In allen Bereichen, öffentlicher oder privater Natur, unmittelbar oder mittelbar Beschäftigter, Auftragnehmer und Zugeschlagenen in öffentlichen oder solchen Vergaben oder Dienstleistungen, auf die Berlin zumindest maßgeblichen Einfluss ausübt, werden wir diese politische Vorgabe durchsetzen.

 

8. konsequente Fortsetzung des Weges gebührenfreier Bildung und bei gleichwertiger Mobilität mit dem ÖPNV in allen Kiezen unserer Stadt sowie Prüfung sonstiger Entlastungsmöglichkeiten der Berlinerinnen und Berliner

Die Berliner SPD hat als erste die strategische Entscheidung zu einer vollständigen Gebührenfreiheit bei der Bildung getroffen und umgesetzt. Seit August ist der Kitabesuch vollständig gebührenfrei. Der Besuch des Hortes wird für die Klassenstufen 1 und 2 ab 2019 gebührenfrei sein und ohne Bedarfsprüfung ermöglicht. Wir haben zudem für alle Grundschulen die Lernmittelfreiheit eingeführt. Diesen Weg der erheblichen Entlastung von Familien gehen wir konsequent weiter zu einer vollständig kostenfreien Bildung und werden die Hortgebühren der übrigen Klassenstufen ebenso abschaffen, wie den Elternbeitrag beim Kita- und Schulessen. Als weiteren wichtigen Aspekt einer Entlastung der Berlinerinnen und Berliner sehen wir die begonnenen Vergünstigungen im Tarifgefüge des ÖPNV an. Da diese Politik zugleich geeignet erscheint, einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrswende zu einem stadtverträglichen Verkehr zu leisten und die Umwelt und unsere Luft zu schützen, werden wir diesen Weg konsequent fortsetzen und insbesondere Familien und einkommensschwache Berlinerinnen und Berliner unterstützen.

 

Zu den Prüfungen weiterer Entlastungen der Berlinerinnen und Berliner zählt z.B. die Möglichkeit einer weiteren Wasserpreissenkung in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis und den erforderlichen Investitionen.

 

9. Abschaffung der Umlagemöglichkeit der Grundsteuer auf Mieterinnen und Mieter (Bundesrecht)

Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten führt zu einer erheblichen Einkommensbelastung. Wir finden es in Ansehung der erheblichen Renditen und Sozialpflichtigkeit des Eigentums gerecht, diese Umlagefähigkeit abzuschaffen. Wir fordern unsere Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, entsprechende Initiativen zu ergreifen und fortzusetzen.

 

10. Anpassung der Sozialtransfers im Bereich des Landes (z.B. Mietzuschüsse) und des Bundes (z.B. „Hartz IV“)

Der Berliner Senat legt dem Abgeordnetenhaus die Sozialtransfers betreffend ein Konzept zur Beschlussfassung vor, dass an die realen Preisentwicklungen angepasst. Wir fordern unsere Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, entsprechende Initiativen zu ergreifen und fortzusetzen.

 

Die SPD-Mitglieder im Senat, Berliner Abgeordnetenhaus, Deutschen Bundestag, in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert, diese politischen Festlegungen mit  gesetzlichen Regelungen um- und durch Gesellschafterweisungen und Anpassungen in den jeweiligen Zielbildern und Vereinbarungen sowie entsprechende Beschlüsse durchzusetzen. Hierzu ist dem Parteitag zu berichten.

Antrag 224/II/2018 Ein Euro pro Tag - ÖPNV für Alle

19.10.2018

SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD Mitglieder des Senats sollen auf folgendes Ziel hinwirken:

Die VBB wird angehalten, das Wiener Modell mit einem Jahresticket für 365 Euro auch in Berlin zur Anwendung zu bringen.

Antrag 223/II/2018 Verkaufsoffener Sonntag

19.10.2018

Sonntagsöffnung am 23. Dezember zurücknehmen und die Vergabe der verkaufsoffenen Sonntage im Dezember überdenken.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat dazu auf, den Beschluss, den 23. Dezember 2018 zu einem verkaufsoffenen Sonntag zu machen, zu revidieren und darüber hinaus zu beschließen, dass ab 2019 nur noch ein verkaufsoffener Sonntag im Dezember zulässig ist.

Antrag 222/II/2018 Die Spreemetropole gestalten

19.10.2018

Zur Ausgestaltung der gemeinsamen Spreemetropole durch die beiden Bundesländer Brandenburg und Berlin werden die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und die sozialdemokratische Fraktion im Abgeordnetenhaus aufgefordert, folgende Handlungsempfehlungen umzusetzen:

 

  • Die Länder Berlin und Brandenburg müssen verbindliche Formen der Zusammenarbeit festlegen, die zu stadtregionalen Strategien für die Entwicklung der gemeinsamen Hauptstadtregion führen.
  • Die Lösung der Wohnungsfrage erfordert mittel- und langfristig eine stadtregional ausgerichtete Siedlungsentwicklung, die das Berliner Umland mit ein bezieht.
  • Eine neue Mobilitätskultur für Berlin und Brandenburg muss über eine strategische Partnerschaft zwischen Berlin, Brandenburg, Bahn, Wissenschaft und Wirtschaft nach Münchner Vorbild geschaffen werden.
  • Schaffung von acht großräumigen Regionalparks im Verflechtungsbereich von Berlin und Berliner Umland als angemessene Antwort auf Verdichtung und Wachstum der Stadt

 

Antrag 01-ÄA/II/2018 Änderungsanträge zum Antrag 01/II/2018

16.10.2018

ÄA01 zum Antrag 01/II/2018 | KDV Friedrichshain-Kreuzberg

Auf Seite 5 werden die Zeilen 18-21 wie folgt ersetzt:

Durch eine Statutenänderung soll die Kandidat*innen-Aufstellung für öffentliche Ämter durch eine Wahlkreisvollversammlung ermöglicht werden.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA02 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 5, Zeile 53: Ergänzung „sozialer Klasse“.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA03 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 12, Zeile 33 Ergänze „mit Ausnahme von Wahlparteitagen“.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA04 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 12, Zeile 40 Ersetze „sollen“ in „müssen“. “

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA05 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 13, Zeile 3 – 36

Diesem Vorschlag ist zuzustimmen qualifizierte Erstredner*innenliste und öffentliche Redner*innenliste.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA06 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 13, Zeile 45 Ersetze „sollen“ durch „müssen““

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA07 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 13, Zeile 55 – 57 Ändern in „Parteitag soll über den Antragstext abstimmen und nicht über Vortum““

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA08 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 14, Zeile 2 Ergänzung „die Voten der Antragskommission werden der Delegation in einer gesonderten Anlage beigefügt“.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA09 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 14, Zeile 38 Änderung „können“ in „müssen“.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA10 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 14, Zeile 52 – 53 Streichung der Ablehnung und stattdessen Zustimmung zum Vorschlag.“ 

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA11 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 17, Zeile 9 Ergänzung „Die Satzungsgemäßen Quotenvorgaben gelten auch für die Fachausschüsse“.“ 

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA12 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 17, Zeile 53 Änderung „kann“ in „können“.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA13 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 7, Zeile 3 – 9: Streichung von Zeilen 3 bis 9.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA14 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 9, Zeile 1 – 6: Streichung der Zeilen 1 bis 6.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA15 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 9, Zeile 8 Änderung „sollen“ in „können“.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA16 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 9, Zeile 9 Streichung von „immer“.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA17 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 9, Zeile 13- 18 Streichung der Zeilen 13 bis 18.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA18 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 10, Zeile 26 Änderung Kreise“ in „Gliederungen““

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA19 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 11, Zeile 11 Einfügen: WV 05/II/17 Seite 53 Zeile 10 – 14.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT

 

 

ÄA20 zum Antrag 01/II/2018 | Kreis Pankow

Seite 11, Zeile 32 Einfügen „Die Erfahrungen aus den Kampagnen sind im Wahlkampf zu berücksichtigen“.“

Votum folgt auf der Sitzung der AK vor dem LPT