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Antrag 183/II/2018 Vorrang für Fußgänger auf gemeinsam mit Radfahrern zu nutzenden Wegen

13.10.2018

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Ergänzung von § 2 Abs. 4, Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einzusetzen, und zwar dahingehend, dass Satz 3 („Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden“) entsprechend den Ausführungen in Satz 5 ergänzt wird durch „soweit Fußgänger und Fortbewegungsmittel entsprechend § 24 (1) StVO nicht behindert werden“.

Antrag 196/II/2018 Verhinderung von Obdachlosigkeit und Kindesentzug bei Alleinerziehenden

13.10.2018

Wohnen ist in jeder Form – Hauptmiete/Untermiete/Zeitmiete/Eigentum – bei Alleinerziehenden unter besonderen Schutz zu stellen, damit deren Kinder nicht obdachlos werden und aus ihren Elternhäusern entnommen werden können. Das bedeutet auch die gesetzliche Aussetzung der Sanktionierung nach SGB II für Alleinerziehende.

Antrag 195/II/2018 Frauengerechte Leitlinien für Wohnungslosenhilfe

13.10.2018

Der Berliner Senat und das Bezirksamt Mitte werden aufgefordert die Leitlinien von 1999 zur Wohnungslosenhilfe fortzuschreiben und dabei die Bedarfe von Frauen mit und ohne Kinder in der Wohnungslosenpolitik zu berücksichtigen.

Hierzu zählen u.a.:

  1. Wohnungslosenstatistik: Die Zahlen von wohnungslosen Menschen in Berlin sind zu erfassen. Basierend auf der Wohnungslosenstatistik müssen die besonderen Bedarfe von Frauen mit und ohne Kinder in Berlin bei der Wohungslosenhilfe ermittelt werden.
  2. Beratungsstellen für Frauen: Es muss ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen für Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten entwickelt werden. Die Beratungsstellen müssen niedrigschwellig arbeiten, damit Frauen nicht erst ein Hilfsangebot wahrnehmen, wenn sie auf der Straße leben, sondern bereits dann, wenn es noch Möglichkeiten gibt, den Wohnungsverlust abzuwenden. Die Beratungsstellen müssen über qualifizierte Mitarbeiter*innen verfügen, die mit den spezifischen Gründen für die Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot von Frauen vertraut sind.
  3.  Frauen Wohnungsloseneinrichtungen: Die Vorhaltung von Wohnungsloseneinrichtungen ausschließlich für Frauen mit und ohne Kinder mit ausreichendem weiblichen Fachpersonal ist als Standard einzuführen und umzusetzen. Bei der Unterbringung ist darauf zu achten, dass Frauen mit ihren Kindern gemeinsam untergebracht werden können. Die Einrichtungen sollten zentral in der Nähe von Kitas und Schulen sowie Arbeitsstätten und Angeboten des ÖPNV liegen.
  4. Frauen- und kindergerechte gemischte ASOG Einrichtungen: Bei gemischten (Männer und Frauen) – ASOG Unterkünften müssen ausreichend frauen- und familiengemäße Gemeinschaftsflächen vorhanden sein. Es müssen Sozialarbeiter * innen mit vereinbartem Betreuungsschlüssel und frauen- und familiengemäßer Beratung vorhanden sein. Die ASOG-Standards müssen überprüft werden, ob sie kindergerecht und auch für Frauen passend sind.
  5. Barrierefreiheit in ASOG Einrichtungen: Frauen mit Beeinträchtigungen haben ebenso ein Recht auf Schutz und Hilfe, d.h. auch die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe haben barrierefrei gestaltet zu sein.

Antrag 194/II/2018 Obdachlosigkeit wirksam bekämpfen!

13.10.2018

Obdachlosigkeit von Frauen wirksam verhindern!

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, die besondere Problematik obdachloser Frauen in Berlin so schnell wie möglich aktiv anzugehen.

Konkret sollen die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat zur Verhinderung von Obdachlosigkeit bei Frauen folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Aus den für das Land Berlin in der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 vorgesehenen EU-Strukturfondsmittel soll ein Programm aufgelegt werden, um gezielt Obdachlosigkeit bei Frauen (Prävention) zu verhindern und barrierefreie Unterkünfte speziell für obdachlose Frauen mit und ohne Kinder mit verbindlichen Qualitätsstandards auszubauen.
  2. Um wirksame und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, müssen die zuständigen Bezirksämter (Wohnhilfen u.a.) belastbare Daten über obdachlose Frauen nach einheitlichen Vorgaben erheben. Dabei sollte u.a. erhoben werden: wie viele Frauen werden von Unterkünften abgewiesen und warum? Wie viele Frauen weisen ihrerseits den Einzug in eine Unterkunft zurück und warum? Wie lange dauert der Aufenthalt und was schließt sich an? Wie werden Frauen über existierende Unterbringungsmöglichkeiten informiert und durch wen?
  3. Auf Senatsebene sind die Daten auszuwerten und zum Zweck der gesamtstädtischen und bezirklichen Steuerung (Bedarfsplanung, Platzangebot erweitern, Projekte initiieren etc.) sowie zur Unterlegung der Einzelmaßnahmen im Operationellen Programm (EU-Förderperiode 2021-2027) nutzbar zu machen. Obdachlose Frauen müssen sichtbar werden!
  4. Frauen in Notsituationen müssen informiert werden, dass es Unterkünfte nur für Frauen gibt und wo diese sind. Die Information muss den Frauen pro-aktiv durch die Bezirksämter und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten niedrigschwellig und sofort zur Verfügung gestellt werden. Für geflüchtete Frauen muss das Land die Möglichkeit schaffen, getrennt von Männern untergebracht zu werden.
  5. Die Wohnhilfen in den Bezirksämtern sind personell bedarfsgerecht auszustatten.
  6. Die Wohnungslosen-Forschung unter Berücksichtigung geschlechter-differenzierter Merkmale ist gezielt zu fördern.

 

 

Antrag 193/II/2018 Kältebahnhöfe als Übergangslösung für Obdachlose

13.10.2018

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) als Übergangslösung weiterhin U-Bahnhöfe im Winter für Obdachlose öffnen.