30.04.2018
Landeseigenen Unternehmen soll es nicht mehr länger gestattet werden, sich dem Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu entziehen, selbst wenn sie sich vollständig in der Hand des Landes Berlin befinden bzw. unternehmerische Entscheidungen allein vom Land Berlin getroffen werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, gesetzgeberisch entsprechend tätig zu werden.
Hierzu wird das IFG Berlin dahingehend ergänzt, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen auch Private – insbesondere juristische Personen des Privatrechts – umfasst, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 % beteiligt ist.
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30.04.2018
Die Angehörigen der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses Berlin werden aufgefordert, sich im Abgeordnetenhaus gegen die im Wettbewerbsaufruf 2017/S243-506422 angestrebte Aufspaltung des S-Bahn-Betriebes in zwei Teilstrecken (Stadtbahn und Teilnetz Nord-Süd) und deren Betrieb durch neu zu bestimmende Dienstleister. Sollte es dennoch zu einer Vergabe von Teilstrecken an andere als die Deutsche Bahn kommen, sind die für den Betrieb der S-Bahn benötigten S-Bahn-Züge durch den Senat zu erwerben.
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30.04.2018
Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus zu Berlin auf, sich dafür einzusetzen, dass das Unterrichtsfach Politische Bildung in hoher Quantität und Qualität in der Ausbildung von PolizeimeisteranwärterInnen an der Polizeiakademie Berlin durch dafür fachlich ausgebildetes Lehrpersonal mit praktischer Personalerfahrung fortgeführt wird.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass eine starke Polizei auf dem Fundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung basiert. Ein Demokratieverständnis kann nur dann durch zukünftige Polizistinnen und Polizisten gelebt werden, wenn dies durch das Unterrichtsfach „Politische Bildung“ in angemessener Weise vermittelt wird.
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30.04.2018
Landeseigenen Unternehmen soll es nicht mehr länger gestattet werden, sich dem Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu entziehen, selbst wenn sie sich vollständig in der Hand des Landes Berlin befinden bzw. unternehmerische Entscheidungen allein oder mehrheitlich vom Land Berlin getroffen werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, gesetzgeberisch entsprechend tätig zu werden.
Hierzu soll das IFG Berlin dahingehend ergänzt werden, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen auch Private (hierunter juristische Personen des Privatrechts) umfasst, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 % beteiligt ist (§ 2 Abs. 1 IFG Berlin).
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30.04.2018
Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich jeder Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes zu widersetzen, insbesondere einer Änderung der Bestimmung hinsichtlich des Tragens von sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbolen, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücken. Die Verpflichtung des Staates zur Neutralität konkretisiert sich in der Verpflichtung seiner Amtsträger auf Neutralität.
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