Antrag 171/I/2018 Regelungslücke im IFG zur Flucht des Staates ins Privatrecht in Kernbereichen der Daseinsvorsorge schließen!

Status:
Annahme

Landeseigenen Unternehmen soll es nicht mehr länger gestattet werden, sich dem Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu entziehen, selbst wenn sie sich vollständig in der Hand des Landes Berlin befinden bzw. unternehmerische Entscheidungen allein vom Land Berlin getroffen werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, gesetzgeberisch entsprechend tätig zu werden.

 

Hierzu wird das IFG Berlin dahingehend ergänzt, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen auch Private – insbesondere juristische Personen des Privatrechts – umfasst, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 % beteiligt ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Der Antrag wird in den Fraktionsgremien beraten.
Überweisungs-PDF: