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Antrag 180/II/2022 Güterverkehr aus einem Guss – Kein Verkauf der DB Schenker!

10.10.2022

Die SPD-Fraktion im Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass ein Verkauf der DB Schenker und damit die Loslösung von der DB AG verhindert und auch in Zukunft ausgeschlossen wird.

 

Weiter sind Vorstand und Aufsichtsrat aufzufordern, eine Güterverkehrsstrategie mit dem Ziel einer integrierten nachhaltigen Logistikkette unter Erfüllung der Klimaschutzziele kurzfristig vorzulegen.

 

Antrag 161/II/2022 Realitäten anerkennen und Zukunft gestalten: Eine moderne Drogenpolitik für Berlin

10.10.2022

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, ein konkretes Reformkonzept zur Weiterentwicklung der Berliner Drogenpolitik vorzulegen und in Zusammenarbeit mit Expert*innen ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren anzustoßen. Bei notwendigen Anpassungen des Bundesrechts werden entsprechende Bundesratsinitiativen angestoßen, um insbesondere das Betäubungsmittelgesetz weiterzuentwickeln.

 

Dieses Konzept soll folgende Punkte enthalten:

  • Parallel zu den bundespolitisch bevorstehenden Regelungen für den Erwerb von Cannabis wird unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, beispielsweise Präventionsinitiativen oder Vertretungen von Suchtbetroffenen und unter Einbezug von Erfahrungen Konsumierender ein Konzept für staatliche kontrollierte Abgabe von Drogen an Suchtbetroffene entwickelt. Der Besitz solcher Mengen zum Zweck des Eigenbedarfs wird dann nicht strafrechtlich verfolgt werden, anhängige Verfahren werden dann nicht weiterverfolgt werden, auch bekannt als Entkriminalisierung.
  • Beschlusslagen zum sog. Drug Checking, d.h. der Vor-Ort- und Ad-hoc-Prüfung von Drogen auf ihre Zusammensetzung werden endlich umgesetzt und ausreichend finanziert.
  • Gesundheits- und Suchtberatung sowie zielgruppenorientierte Informationskampagnen werden ausgebaut und ausreichend finanziert
  • Alle Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste werden mit Medikamenten, bspw. Naloxon- oder Adrenalinspritzen, ausgestattet und die Diensttuenden in ihrer Verabreichung geschult, um bei Fällen von Überdosis schnell helfen zu können. Eine Abgabe durch Apotheken an Suchterkrankte mit entsprechender Anleitung zur Nutzung wird geprüft. Schulungen zum Umgang mit Überdosisfällen sollen in Drogenpräventionsarbeit eingebaut werden.
  • Der Fokus der Strafverfolgung liegt auf der Ermittlung gegen Großdealende und nicht auf Konsumierenden. Entsprechende Anordnungen und Erlasse werden daraufhin überprüft und angepasst und Schulungen für alle Mitarbeitenden durchgeführt.
  • Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen soll weiter durch den Senat vorangetrieben werden. Der künftige Schwerpunkt liegt hier neben der Anzahl der Standorte vor allem in der Erweiterung der Öffnungszeiten. Knappe personelle Ressourcen müssen vor allem hierfür mobilisiert werden, denn Drogenkonsum und seine negativen Folgen im Straßenbild findet an sieben Tagen in der Woche statt.

 

Diese Reforminitiative verfolgt folgende Ziele und folgt folgenden Grundannahmen:

  • Grundsätzlich gilt: Ziel zeitgemäßer Drogenpolitik ist der akzeptierende Umgang mit der Sucht selbst sowie eine Austrocknung der Renditechancen illegalen Drogenhandels. Die staatliche Abgabe von Drogen, die nicht aus den Strukturen der organisierten Kriminalität stammen, ist daher geeignet, sowohl die gesundheitlichen Konsumrisiken zu verringern als auch die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Deshalb ist darauf zu achten, die Fehler niederländischer Drogenpolitik nicht zu wiederholen: Nicht nur die Abgabe bzw. der Verkauf, sondern auch Herstellung und Distribution müssen den Renditeerwartungen krimineller Strukturen entzogen werden. Drogenkonsum ist eine Realität in Berlin, die wir anerkennen müssen. Dies gilt sowohl für aktuell „legale“ und „illegale“ Drogen. Das bedeutet vor allem, dass wegschauen, verleugnen und gewaltvolles Vorgehen nicht erfolgreich sein kann. Die Reform soll dazu beitragen, dass Drogenkonsum sicherer, Ausstieg einfacher und Prävention nachhaltiger wird. Hierbei ist klar, dass es zwischen gelegentlichem Freizeitkonsum und verfestigten Suchtkrankheiten signifikante Unterschiede gibt, die unterschiedlich betrachtet werden müssen, bspw. wo und ich welcher Form der Konsum stattfindet. Wir betrachten dies als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf Basis von Ehrlichkeit und Fakten angegangen werden muss. Durch die Entkriminalisierung des Besitzes kleinerer Mengen von kontrollierten Substanzen zum Eigenbedarf wird Präventionsarbeit und medizinische Notfallversorgung deutlich erleichtert. Menschen müssen nicht aus Angst vor Strafverfolgung auf den Notruf oder Hilfsangebote verzichten.
  • In Bezug auf das Erkennen und richtiges Handeln bei einer Überdosis herrscht oft große Unwissenheit und mangelnde Sensibilität: Schnelle, effektive Hilfe kann im Ernstfall Leben retten und das hat für uns oberste Priorität. Hieran soll sich zukünftig der öffentliche und politische Diskurs orientieren.
  • Suchtkrankheiten stehen selten allein. Sie finden sich oft im Zusammenhang mit sozialen Härten. Nur wenn professionelle Behandlung stattfindet, kann anderen Faktoren nachhaltig begegnet werden. Gleichzeitig können Suchtkrankheiten nicht nachhaltig behandelt werden, wenn soziale Härten bestehen.
  • Die Bezirke leisten z.B. durch ihre Präventionsarbeit gute Arbeit, da sie die Menschen dort erreichen, wo sie sind. Zusätzlich zu stärkerer Zusammenarbeit müssen hier finanziell und personell Planungssicherheit herrschen und ausreichende Mittel sichergestellt sein.
  • Drogenkriminalität bekämpfen bedeutet die Netzwerke in den Fokus zu nehmen, die im Hintergrund agieren und große Mengen umsetzen. Die Ressourcen der strafverfolgenden Behörden sollten hierhin umgeleitet werden. Die Verfolgung von Konsumierenden und Kleindealenden hat vergleichsweise kosmetische Wirkung.

 

Antrag 169/II/2022 Echte Gewaltprävention fördern: Datenweitergabe an Anti-Gewalt-Projekte durch die Behörden wieder ermöglichen

10.10.2022

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft unverzüglich wieder Daten zu Vorfällen von Hasskriminalität und Gewalt an Organisationen aus der Opferberatung und Gewaltprävention weitergeben dürfen. Dabei sollen selbstverständlich alle Datenschutzvorgaben und Anonymisierung verpflichtend eingehalten werden. Maßgeblich hierfür soll die bisher gängige Praxis der Datenweitergabe sein und entsprechende Organisationen eng eingebunden werden, damit deren Bedürfnisse adäquat Berücksichtigung finden.

 

Ohne diese Daten ist nachhaltige Gewaltprävention und Opferberatung nicht möglich, da Organisationen nicht informiert an die Situation in Berlin angepasste Programme entwickeln und anbieten können.

Antrag 179/II/2022 Verkehrswende jetzt

10.10.2022

Wir fordern die SPD Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion auf, bis Ende des Jahres ein nachhaltiges und kundenorientiertes Gesamtkonzept auf der Grundlage der Beschlussfassungen der Berliner SPD zur Einführung eines 365.- EUR Tickets im Jahr im regionalen ÖPNV vorzulegen!

 

Das Gesamtkonzept soll mindestens folgende Eckpunkte enthalten:

  1. Festlegung klarer Ziele für den ÖPNV verbunden mit einem Umsetzungsplan, das auf verlässlichen Rahmenbedingungen beruht;
  2. Vorschläge für einen attraktiven bundesweiten Fahrpreis sowie Einbeziehung des Schienenpersonenfernverkehrs – z.B. in Anlehnung an das KlimaTicket in Österreich.
  3. Aussagen zu quantitativ und qualitativ verbesserten Angeboten mit Bussen und Bahnen, und zwar differenziert für Städte, Ballungsräume und ländliche Regionen;
  4. Aus- und Neubau einer leistungsfähigen Infrastruktur;
  5. Ausreichendes und qualifiziertes Personal bei guten Beschäftigungsbedingungen;
  6. Nutzung bestehender und neuer Instrumente zur Finanzierung der Verkehrswende.

 

Antrag 175/II/2022 Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren und stärken

9.10.2022

Wir, die SPD Berlin, sehen im nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen und bewusst dezentral organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine unverzichtbare Säule für eine unabhängige und kritische Berichterstattung sowie für ein breites und vielfältiges Unterhaltungsangebot.

 

Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) im Allgemeinen und der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) im Speziellen sind in unserer Medienlandschaft für den Erhalt und die Stärkung unseres demokratischen Gemeinwesens von immenser Bedeutung.

 

Die überwiegende Finanzierung mittels Gebühren durch Bürger*innen, Unternehmen und Institutionen sorgt für eine weitgehend von kommerziellen Werbe- und sonstigen Interessen unabhängige Programmgestaltung. Gleichzeitig privilegiert dieses System den ÖRR und dessen Mitarbeitende gegenüber anderen Medienmachenden.

 

Wir sind daher enttäuscht und entsetzt über die Instinkt- und Maßlosigkeit, mit der Verantwortliche innerhalb des RBB offenbar mit den Gebühren der Öffentlichkeit umgegangen sind. Dieses Verhalten schädigt den ÖRR. Die eingeleiteten personellen Konsequenzen sind richtig. Es bedarf aber weiterer Maßnahmen.

 

Reformen beim ÖRR müssen dazu geeignet sein, die Aufsichts- und Kontrollmöglichkeiten auszubauen, das Mitspracherecht der Mitarbeitenden und Medienschaffenden zu verbessern, die Programmqualität zu erhöhen und Transparenz über die Arbeitsabläufe und Programmgestaltung zu verbessern. Die Staatsferne ist dabei unbedingt zu garantieren.

 

Wir sehen daher mit großer Sorge, dass konservative Parteien den ÖRR als politischen Spielball entdeckt haben, Journalist*innen in ihrer Tätigkeit bis hin zum Sprachgebrauch einschränken wollen und damit den gefährlichen Weg autokratischer Regime einschlagen. Wir werden uns dem entgegenstellen! Wir stehen für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.

 

Wir fordern, dass das Berliner Abgeordnetenhaus und der Senat sich dafür einsetzen, dass

 

  • der Verwaltungsrat des rbb mit einer höheren Beteiligung der Beschäftigten inkl. Stimmrecht reformiert und neu besetzt wird,
  • die Aufsichtsgremien, insbesondere der Verwaltungs- und der Rundfunkrat, personell und finanziell von qualifizierten hauptamtlichen Mitarbeiter*innen besser unterstützt werden, damit diese ihre Aufsichtsfunktion adäquat wahrnehmen können,
  • die Mitspracherechte der Beschäftigten, insbesondere auch der freien Mitarbeiter*innen in den Gremien des rbb gestärkt werden, indem sie z.B. auch bei Sitzungen der Geschäftsleitung teilnehmen dürfen,
  • der Verwaltungsrat und die Mitarbeitendenvertretung inkl. der freien Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich dem Rundfunkrat über Arbeit und Perspektiven des rbb berichten müssen,
  • Vergütungsvereinbarungen der rbb-Beschäftigten hin zu stärkeren tarifrechtlichen Regelungen auch für freie Mitarbeitende verbessert werden und intransparente Bonus-Zahlungen für Geschäftsleitung und Intendanz abgeschafft werden, eine Vergütungsobergrenze für Intendanz und Geschäftsleitung eingeführt wird.
  • Einkommensabhängig soll auch verstärkt die vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Personen mit niedrigem Einkommen ermöglicht werden.