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Antrag 11/II/2021 Schluss mit der Privilegierung von Kapitaleinkünften – Arbeit und Kapital endlich steuerlich gleich behandeln!

9.11.2021

Die gegenwärtige COVID-19 Pandemie hat unsere Art und Weise, wie wir arbeiten, unsere Freizeit gestalten, lernen, unsere Angehörigen pflegen und wie wir miteinander kommunizieren auf dem Kopf gestellt. Doch nicht alle Menschen waren von den sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sowie der Pandemiemaßnahmen gleichermaßen betroffen. Die Ungleichverteilung der wirtschaftlichen Last der sozialen und wirtschaftlichen Folgen wird unter anderem bei der Betrachtung der Entwicklung von Arbeits- und Kapitaleinkommen deutlich: Während viele Menschen durch den Wegfall des Arbeitsplatzes, Bezug von Kurzarbeiter*innengeld oder das Ausbleiben von Kund*innen bei freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit erhebliche Einkommenseinbußen erleiden und verkraften mussten, bezogen Aktionär*innen und Gläubiger*innen weiterhin kräftige Dividenden und Zinszahlungen – auch als der Staat Unternehmen mit Milliarden Euro finanziell unter die Arme gegriffen hat.

Die Ungleichverteilung der wirtschaftlichen Last der COVID-19 Pandemie hat den Widerspruch zwischen Arbeit und Kapital deutlich vorgeführt. Es waren wie in der jeder wirtschaftlichen Krise die schwächsten Mitglieder unser Gesellschaft, die die Kosten der Krise tragen mussten. Bestehende Ungleichheiten in unser Gesellschaft wurden und werden dadurch weiter vertieft, denn besonders Reiche beziehen einen Großteil ihrer Einkommen aus Kapitalerträgen wie Dividenden und Zinsen. Verstärkt wird die Ungleichheit durch die Privilegierung der Kapitaleinkünfte durch die im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2009 eingeführte Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte. Seitdem werden Kapitaleinkünfte nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuertarif besteuert, sondern pauschal zu 25 Prozent (ggf. kommen noch Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent (effektiv 1,375 Prozent) und die Kirchensteuer hinzu). Wir empfinden die steuerliche Ungleichbehandlung von Arbeits- und Kpitaleinküften als ungerecht. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen ist diese Ungerechtigkeit für uns erst recht nicht mehr haltbar!

Die durch die Steuerreform geschaffene Ungerechtigkeit hatten wir Jusos bereits durch unseren Bundeskongressbeschluss 2008 in Weimar (N 6 – LV RLP, Die Unternehmenssteuerreform der Großen Koalition – keine GROSSE Reform! – Flat Tax – Nein Danke!) öffentlich kritisiert: Eine pauschale Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent diskriminiert Arbeitseinkünfte gegenüber Kapitaleinkünften. Sie führte hierbei zu einer Abkehr des Leistungsfähigkeitsprinzips in Deutschland, wonach jede*r in Deutschland ansässige Steuerzahler*innen nach Maßgabe seiner individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen. Mit anderen Worten: Starke Schultern sollen und können mehr tragen als schwache. Die Besteuerung von Kapitaleinkünften orientiert sich nicht mehr an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Steuerzahler*innen. Durch die pauschale Abgeltungsteuer werden Steuerzahler*innen mit hohen Kapitaleinkünften begünstigt. In Zahlen ausgedrückt: Ab 2009 sank die Belastung für Kapitaleinkünften auf 26,4 Cent (zzgl. Solidaritätszuschlag) für jeden zusätzlichen Euro über 60.000 Euro. Vor 2009 belief sich die Einkommensteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) sowohl auf Arbeits- wie auch auf Kapitaleinkünften von mehr als 60.000 Euro auf einheitlich 44,3 Cent.

Die Einführung der pauschalen Abgeltungsteuer lag der Begründung zu Grunde, den Abfluss von bis dahin entgangenen steuerpflichtiger Kapitalerträge weniger Attraktiv zu gestalten. Die vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass abgesenkte Steuersätze der Steuerhinterziehung keine Grenze aufsetzen. Durch die Abgeltungswirkung kam es zudem zu einer ungerechten Verteilung des Steueraufkommens zwischen den Bundesländern. Die abgeltende Wirkung führte zu einer Entkoppelung der Besteuerung vom Wohnsitz der Steuerzahler*Innen. Somit fand die Besteuerung ihren Anknüpfungspunkt an der abführenden Stelle, somit bei den Banken und Finanzdienstleister, die sich innerhalb eines Ortes wie Frankfurt am Main ballen, statt. Dies verzerrt das örtliche Steueraufkommen.

Um das deutsche Steuersystem seiner Aufgabe zur gerechten Verteilung der Steuerlast wiederzugeben, ist die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünften hinzu einer Besteuerung auf Basis der individuellen Leistungsfähigkeit unabdingbar. Zwar hat die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge festgehalten. Die Abschaffung steht jedoch unter dem Vorbehalt der Etablierung des internationalen automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten zwischen den nationalen Steuerbehörden. Obwohl Deutschland bereits mit zahlreichen Ländern einen automatischen Informationsaustausch vereinbart hat, ist seit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags nichts passiert. Außerdem beschränkt sich die geplante Abschaffung nur auf Zinserträge. Dies ist für uns nicht ausreichend: Um das Steuersystem gerechter und progressiver zu gestalten, muss die Abgeltungsteuer auf sämtliche Kapitaleinkünfte abgeschafft werden! 

Wir verstehen die aktuelle COVID-19 Pandemie als Chance, unsere Gesellschaft gerechter, inklusiver, grüner und resilienter zu gestalten. Ein progressiv und gerechter gestaltetes Steuersystems kann einen wichtigen Beitrag hierfür leisten. Deshalb fordern wir Jusos:

  • Die steuerliche Gleichbehandlung von Arbeitseinkommen und Kapitaleinkünften,
  • die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (wie z.B. Aktien und Anleihen) und die Besteuerung von Kapitalerträgen nach dem persönlichen Einkommensteuertarif,
  • die Anhebung des derzeitigen Sparer*innenpauschbetrags von 801 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (2.000 Euro),
  • die Beibehaltung des Quellensteuerabzugsverfahrens (Vorauszahlung auf die Einkommensteuer) bei der Kapitalertragsteuer und eine pauschale Quellenbesteuerung in Höhe von 25 Prozent,
  • eine datenschutzkonforme automatische Kontrollmitteilung der auszahlenden Stelle mit personenspezifischen Daten wie Name, Adresse, Steuernummer etc. an die zuständige Finanzbehörde,
  • stärkere Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung in diesem zusammenhang sowie
  • die Aufstockung von Finanzbeamt*innen in Deutschland und bessere technische Ausstattung der Finanzbehörden

Antrag 13/II/2021 Wirecard 2.0 verhindern: Kontrolle von Kapitalgesellschaften in staatliche Hand geben

9.11.2021

2020 wurde mit der Insolvenz des Finanzdienstleisters Wirecard AG einer der größten Finanzskandale der letzten Jahre öffentlich. Die Abkürzung AG im Namen steht hierbei für Aktiengesellschaft. Das heißt, dass das Unternehmen nicht einer Person gehörte, sondern Unternehmensanteile an verschiedene Menschen oder Unternehmen in Form von Aktien ausgegeben wurden. Wirecard-Aktien wurden unter anderem an der Frankfurter Börse gehandelt. Bis zum 24. August 2020 war Wirecard sogar in dem bedeutendsten deutschen Aktienindex DAX (Deutscher Aktienindex) vertreten. Aktien können dort ge- und verkauft werden, die Verkaufswerte spiegeln dabei den Unternehmenswert wieder. Damit Anleger*innen, also die Menschen oder Unternehmen, die Geld in Aktien investieren, wissen, wie gut oder schlecht es um ein Unternehmen steht, das an der Börse gehandelt wird, ist dieses verpflichtet ihren Anleger*innen bestimmte Informationen offenzulegen. Eine börsennotierte Aktiengesellschaft muss jährlich ihren Geschäftsbericht, der unter anderem eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einen Lagebericht (Jahresabschluss) enthalten muss, offenlegen. Der Jahresabschluss muss die tatsächlichen Verhältnisse der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Aktiengesellschaft wiedergeben und muss von einem bzw. einer Wirtschaftsprüfer*in oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und bestätigt werden. In dieser Prüfung wird kontrolliert, inwiefern sie ihre Buchhaltung korrekt führen und ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Auch das Vermögen des Unternehmens wird so offen gelegt. Diese Angaben sind unter anderem relevant für Investor*innen und Gläubiger*innen, die sich aufgrund der veröffentlichten Zahlen und weiteren Angaben für oder gegen eine Investition entscheiden.

Der ausschlaggebende Grund der Pleite und des Skandals bei Wirecard war, dass 1,9 Milliarden Euro, die das Unternehmen eigentlich haben sollten, nicht existierten. Dies bedeutete, dass Wirecard ungefähr ein Viertel ihres angeblichen Vermögens, das sie ursprünglich in ihrer Jahresbilanz angegeben hatten, nicht besaß. Daraufhin verlor die Aktie massiv an Wert, was bedeutet, dass viele Anleger*innen Geld verloren. Die mehr als 11.000 Forderungen gegenüber der zahlungsunfähigen Wirecard belaufen sich mittlerweile auf über 12,4 Milliarden Euro.

Der damalige Vorstandsvorsitzende der Wirecard AG trat daraufhin zurück und sitzt aufgrund des Verdachts auf Vortäuschung von Einnahmen und Marktmanipulation bis heute neben anderen mutmaßlichen Verantwortlichen in Untersuchungshaft. Der Chief Operating Officer (COO), der für das alltägliche Finanzgeschäft und für die Betriebsprozesse von Wirecard maßgeblich zuständig war, tauchte ab und wird mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Ebenfalls wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Bundestag eingerichtet, der klären soll, inwiefern staatliche Stellen über die Vorgänge bei Wirecard informiert waren.

Allerdings war die Prüfung der Jahresbilanz und der generellen Buchhaltung der Wirecard im ersten Schritt nicht Aufgabe des Staates. Unternehmen, die Kapitalgesellschaften sind (also sich aus dem Kapital von mehreren Menschen oder anderen Unternehmen finanzieren, ohne dass diese unmittelbar für das Alltagsgeschäft des Unternehmen arbeiten), werden zunächst von privaten Wirtschaftsprüfer*innen kontrolliert. Wirtschaftsprüfer*in ist ein öffentliches Amt, das heißt, mit diesem gehen besondere gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten einher. Diese Wirtschaftsprüfer*innen arbeiten aber nicht für den Staat, sondern für private Unternehmen. Profitorientierte, private Unternehmen übernehmen somit für andere Unternehmen eine Rolle, wie sie das Finanzamt für Privatleute hat: Sie sind zuständig zu kontrollieren, ob diese Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten hinsichtlich ordnungsmäßigen Buchführung und wahrheitsgemäßen Offenlegung ihrer tatsächlichen Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage.

DAX-Unternehmen, wie Wirecard damals, werden üblicherweise von den sogenannten “Big Four” kontrolliert, den vier weltweit größten Wirtschaftsprüfungsunternehmen. 2019 machten nur diese vier Unternehmen weltweit einen Umsatz von ca. 154,79 Milliarden US-Dollar. Hier ist allerdings anzumerken, dass diese Unternehmen nicht nur Wirtschaftsprüfung anbieten, sondern oftmals gleichzeitig Unternehmensberatungen sind. Diese Beratungen spezialisieren darauf, die Gewinnen der Unternehmen zu optimieren und Zahlen – wie den Jahresabschluss – bestmöglich für das Unternehmen zu gestalten.

Trotz ihrer Profitorientierung müssen diese Wirtschaftsprüfungsunternehmen nach dem Gesetz allerdings unabhängig sein und eine kritische Grundhaltung gegenüber den von ihnen zu prüfenden Unternehmen haben. Da Wirtschaftsprüfungsunternehmen allerdings von den zu prüfenden Unternehmen selbst beauftragt werden, ergibt sich hier ein Interessenkonflikt. Aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Organisation sind die Wirtschaftsprüfungen abhängig von ihren Auftraggeber*innen, die sie gleichzeitig kontrollieren sollen. So müssen Wirtschaftsprüfungen befürchten, nicht mehr von Unternehmen beauftragt werden, sofern sie diese zu kritisch prüfen. Hinzu kommt, dass die Wirtschaftsprüfer*innen oftmals über eine längere Zeit bei dem Unternehmen vor Ort sind, um diese zu prüfen. So kann es ebenfalls zu einer Vermischung der Rollen kommen, da aus den Kontrolleur*innen so fast schon Kolleg*innen werden können.

Im Falle von Wirecard war eine der “Big Four” jahrelang mit der wirtschaftlichen Prüfung des Unternehmens beauftragt. Nachdem Journalist*innen die Bilanz Wirecards aufgrund von nach ihren Recherchen zu hohen Gewinnangaben bezweifelten, beauftragte Wirecard ein weiteres Wirtschaftsprüfungsunternehmen der “Big Four”, um diese Zweifel auszuräumen. Erst im Zuge dieser Überprüfung viel nach einiger Zeit auf, dass die besagten 1,9 Milliarden nicht existierten. Daraufhin verweigerte die Wirtschaftsprüfung Wirecard den Jahresabschluss zu bestätigen. Im Zuge des Skandals wurden Vermutungen konkreter, dass die erste beauftragte Wirtschaftsprüfung bereits in den Jahren zuvor, zu ungenau prüfte, sodass dieser Milliardenbetrug erst möglich wurde. So fiel der Wirtschaftsprüfung 2016 und 2017 beispielsweise nicht auf, dass Unterschriften als Grafiken in ein PDF-Dokument eingefügt wurden, was eine Fälschung nahelegt.

Auch bei solchen Fällen ist es schwierig den Wirtschaftsprüfer*innen Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachzuweisen. Und selbst wenn dies möglich ist, müssen diese kaum Konsequenzen fürchten. Die Haftung für Wirtschaftsprüfer*innen ist in Deutschland auf vier Millionen Euro gedeckelt. Angesichts der Milliardenumsätze der „Big Four“ und der von ihnen geprüften Unternehmen, ist das keine große Summe.

Diese Vorgänge bei Wirecard machen deutlich, dass die Kontrolle von privaten Unternehmen durch andere private Unternehmen nicht zielführend ist. Die Einhaltung von Gesetzen zu kontrollieren, muss auch hier Aufgabe des Staates sein. Es gibt bereits Behörden, die mit der Kontrolle der Wirtschaftsprüfer und des Finanzmarktes betraut sind, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS). Die BaFin ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt, während die APAS durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kontrolliert wird. Die BaFin ist unter anderm für die Kontrolle des Wertpapierhandel und damit verbundenen Verbraucher*innenschutz zuständig, während die APAS die Arbeit der Wirtschaftsprüfer*innen kontrollieren soll. Im Zuge der Ermittlungen und Recherchen zu Wirecard, insbesondere der Befragungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Bundestag, wurden allerdings aber auch Fehler der BaFin eingeräumt. 2019 verbot diese Leerverkäufe, also das Wetten auf fallende Kurse bei Wirecard. Der damalige Chef der BaFin begründet dieses Verbot damit, dass sie staatsanwaltliche Hinweise auf Insiderhandel bekommen hätten. Allerdings gab es damals bereits kritische Berichterstattung über das Unternehmen. Daher konnte ein Eindruck entstehen, dass die BaFin Wirecard vor den Auswirkungen dieser schützen wollte. Aufgrund dieser und anderer Unzulänglichkeiten, trat die Spitze der BaFin im Zuge des Wirecard-Skandals zurück. Die APAS zeigte 2020 die erste Wirtschaftsprüfung, die Wirecard jahrelang untersuchte ohne Fehler zu finden, an. Der Chef dieser Wirtschaftsprüfung trat daraufhin zurück.

Es wurde klar, dass die Kontrolle von Unternehmen wie Wirecard neu organisiert werden muss. 2021 wurden mit dem “Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität” einige Veränderungen auf den Weg gebracht, wie die zukünftig verpflichtende unternehmerische Trennung von Wirtschaftsprüfung und Beratung. Allerdings gehen diese Schritte noch lange nicht weit genug.

Daher fordern wir:

Langfristig:

  • muss die Kontrolle von Kapitalgesellschaften komplett in staatliche Hand überführt werden. Die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen, besonders auch im Finanzbereich, darf dabei nicht an private Unternehmen abgegeben werden. Dazu muss eine neue unabhängige Behördenstruktur geschaffen werden, die über ausreichend Kapazitäten verfügt, sodass die Berichte der betroffenen Unternehmen hinreichend kontrolliert werden können. Da der grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehr heutzutage Alltag ist, sollte die entsprechende Behördenstruktur sinnvollerweise auch auf Europäischer Ebene angesiedelt sein.

Bis diese Behörde aufgebaut ist

  • die Überprüfung der Jahresberichte dieser Unternehmen muss strenger durch die APAS kontrolliert werden. Dazu muss die APAS kurzfristig personell und finanziell besser ausgestattet werden und mehr Befugnisse und Zugriffsrechte erhalten. Eine Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Wirtschaftsprüfer*Innen sollte hier angestrebt werden, um kurzfristig Sachkenntnis aufzubauen und die anfallende Mehrarbeit sinnvoll zu bewältigen.
  • Die Regeln für Buchhaltung, Bilanzierung und damit verbundene Nachweispflichten und der weitere rechtliche Rahmen für Wirtschaftsprüfer*Innen muss so angepasst werden, dass schwere Verstöße auch bei großer krimineller Energie im Unternehmen leichter aufgedeckt werden können
  • Kapitalgesellschaften müssen ihr Wirtschaftsprüfungsunternehmen jährlich wechseln, um finanzielle Abhängigkeiten zu minimieren.
  • Der Schutz für Whistleblower*Innen besonders in der Wirtschaftsprüfungsindustrie und dem Accounting und Controlling größerer Unternehmen muss durch geeignete Regeln und Gesetze auf Landes- und Bundesebene stark verbessert werden, um dem Verschweigen krimineller Vorfälle unter Druck entgegenzuwirken.
  • Einrichtung eines Vier-Augen-Prinzips durch die Verpflichtung von Joint Audits, indem mindestens zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für ein Unternehmen verantwortlich sind

Antrag 14/II/2021 Gerechtigkeit bei Corona-Hilfen: Landes- und Bundeshilfen gleichsetzen!

9.11.2021

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses zu Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich zügig dafür einzusetzen, dass der „Corona Zuschuss – Zuschussprogramm des Bundes für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler“ der IBB dem entsprechenden Soforthilfe-Instrument auf Landesebene Berlin ab der ersten Auflage in der Pandemie gleichzusetzen bzw. in der zustehenden Höhe (Land Berlin) rückzahlungs- und rechtlich sanktionsfrei gleichwertig zu betrachten ist, wenn ein*e Hilfeberechtigte*r des Landeshilfsprogramms diese Hilfe nicht ausgezahlt bekommen konnte, weil einem Antrag auf Landesebene nicht mehr positiv entsprochen werden oder weil aufgrund der Ausschöpfung des Landesbudgets kein Antrag mehr gestellt werden konnte.

Antrag 15/II/2021 Verbesserung der Situation von Au-pairs in Deutschland

9.11.2021

Wir möchten den Austausch zwischen Ländern und Kulturen über Au-Pairs und deren Gastfamilien verbessern. Dazu ist es erforderlich, gegen Ausbeutung von Au-Pairs wirksam vorzugehen und Qualität in den Au-Pair Beziehungen zu sichern. Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion im Bundestag dazu auf, sich für eine Stärkung der Maßnahmen einzusetzen, die eine Ausbeutung von Au-pairs in Deutschland verhindern sollen.

 

Hierzu sind unter anderem folgende Punkte umzusetzen:

  • Gastfamilien und in Deutschland ankommende Au-pairs dürfen ausschließlich über akkreditierte Agenturen vermittelt werden. Die Akkreditierung wird von einer staatlichen Stelle oder von einer vom Staat beauftragten Organisation durchgeführt.
  • Für eine Akkreditierung muss eine Au-pair-Agentur die Vorgaben des RAL-Gütezeichen Au pair incoming oder einen vergleichbar anspruchsvollen Prüfkatalog erfüllen. Dabei ist verstärkt darauf hinzuwirken, dass Au-pairs umfassend und verbindlich über ihre Rechte und Anlaufstellen aufgeklärt wer-den.
  • Eine regelmäßige Anpassung des Mindesttaschengeldes gemäß der Verbraucherpreisentwicklung.

 

Antrag 17/II/2021 Den Antrag 253 II 2019 der AG 60plus Berlin (Parkverbot an Bordsteinabsenkungen besser kennzeichnen) endlich umsetzen

9.11.2021

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, im Rahmen von Koalitionsverhandlungen bzw. von interfraktionellen Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass die in unserem Antrag  253/II/2019 benannte Forderung (Parkverbot an Bordsteinabsenkungen besser kennzeichnen) mittels Zustimmung durch die dafür zuständige oberste Landesbehörde endlich umgesetzt wird.