Antrag 14/II/2021 Gerechtigkeit bei Corona-Hilfen: Landes- und Bundeshilfen gleichsetzen!

Status:
Überweisung

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses zu Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich zügig dafür einzusetzen, dass der „Corona Zuschuss – Zuschussprogramm des Bundes für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler“ der IBB dem entsprechenden Soforthilfe-Instrument auf Landesebene Berlin ab der ersten Auflage in der Pandemie gleichzusetzen bzw. in der zustehenden Höhe (Land Berlin) rückzahlungs- und rechtlich sanktionsfrei gleichwertig zu betrachten ist, wenn ein*e Hilfeberechtigte*r des Landeshilfsprogramms diese Hilfe nicht ausgezahlt bekommen konnte, weil einem Antrag auf Landesebene nicht mehr positiv entsprochen werden oder weil aufgrund der Ausschöpfung des Landesbudgets kein Antrag mehr gestellt werden konnte.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses zu Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich zügig dafür einzusetzen, dass der „Corona Zuschuss – Zuschussprogramm des Bundes für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler“ der IBB dem entsprechenden Soforthilfe-Instrument auf Landesebene Berlin ab der ersten Auflage in der Pandemie gleichzusetzen bzw. in der zustehenden Höhe (Land Berlin) rückzahlungs- und rechtlich sanktionsfrei gleichwertig zu betrachten ist, wenn ein*e Hilfeberechtigte*r des Landeshilfsprogramms diese Hilfe nicht ausgezahlt bekommen konnte, weil einem Antrag auf Landesebene nicht mehr positiv entsprochen werden oder weil aufgrund der Ausschöpfung des Landesbudgets kein Antrag mehr gestellt werden konnte.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Die SPD-Fraktion hat sich während der gesamten Corona-Zeit intensiv für die Unterstützung der Berliner Wirtschaft eingesetzt. Insbesondere die Unterstützung der Branchen, die von staatlichen Eingriffen stark betroffen waren, war im Fokus der Bemühungen. Neben Bundeshilfen wurden auch Landesmittel eingesetzt. Regelmäßig fand in den Ausschusssitzungen eine Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO AGH zum Thema „Sachstand Corona-Regeln und Hilfen“ statt. Dort informierte der Senat die Abgeordneten über die Höhe und den Umfang der Bundes- und Landes - Corona-Hilfen und über weitere Maßnahmen gegen corona-bedingte Probleme der Unternehmen. Es gab daneben auch Regelungen für die besonders betroffene Reise- und Kultur- und Veranstaltungsbranche, z.B. die Erstattung projektbezogener und externer Ausfall- und Vorbereitungskosten im Zeitraum Januar bis August 2021 bei coronabedingten Absagen. Hersteller, Groß- und Einzelhändler und professionelle Verwender konnten eine Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen nutzen. Wertverluste aus verderblicher Ware und Saisonware, die wegen des Lockdowns nicht abgesetzt werden konnte, konnten als förderfähige Fixkosten geltend gemacht werden. Die Investitionsbank hat allein über 1 Mrd Euro an rund 146.000 Soloselbstständige ausgezahlt. Insgesamt wurden rund 7,9 Mrd Euro 480.000 Antragstellerinnen von der IBB in Berlin ausgezahlt. Da der Bund nach Ablauf der Landesförderung für Soloselbstständige und Freiberufler weitere Bundes-Programme aufgelegt hat, war eine zusätzlich landesseitige Förderung nicht mehr finanzierbar und nicht mehr erforderlich.
Überweisungs-PDF: