22.09.2019
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräusches („Acoustic Vehicle Alerting System“) in alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge (einschließlich Hybridfahrzeuge) mit einer Höchstgeschwindigkeit größer als 25km/h gesetzlich festzuschreiben und ggf. durch die Einführung entsprechender Fördermaßnahmen zu ermöglichen.
Lautlose Elektrofahrzeuge stellen eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen, Geräusche erzeugenden Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Gefährdet sind nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen – auch für Kinder, Rollstuhlfahrer, ältere Menschen, für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, aber auch für jeden anderen Fußgänger besteht ein Sicherheitsrisiko.
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22.09.2019
Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, das Car- Bike und Elektrofahrzeuge-Sharing in ganz Berlin zu ermöglichen.
Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen
- Die Verpflichtung der Anbieter ihre Angebote in allen Teilen des Stadtgebiestes von Berlin vorzuhalten
- Bevorrechtigungen gemäß des Carsharing-Gesetzes (CsgG) für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken bzw. geordnete Abstellen auf öffentlichen Straßen oder Wegen, gemäß § 3 CsgG, sollen nur für Anbieter gelten, dessen Geschäftsgebiet ganz Berlin zu einheitlichen Konditionen umfasst
- Schaffung verbindlicher und stadtverträglicher Regelungen für ein geordnetes Abstellen der Mietfahrzeuge ohne Behinderung des Fußverkehrs.
- Erforderlichenfalls ist eine entsprechende Änderung des CsgG anzustreben.
Der Fachausschuss XI wird gleichzeitig beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das verkehrsmittel- und plattformübergreifende Lösungen ermöglicht und Sharing-Konzepte im Verkehr nachhaltig und sozial gerecht gestaltet.
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22.09.2019
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für die Zustimmung durch die oberste Landesbehörde zur Abweichung von der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Abschnitt „Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Punkt 2“, einzusetzen und zwar dahingehend, dass im Land Berlin vor baulichen Borsteinabsenkungen wahrnehmbare Orientierungshilfen in Form von Bodenmarkierungen (z. B. Zeichen 299) und/oder Verkehrsbeschilderungen am Straßenrand angebracht werden können, die dem parkplatzsuchenden Autofahrer signalisieren, dass hier das Parken laut StVO § 12, Abs. 3 Nr. 5 unzulässig ist.
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22.09.2019
Der Berliner Senat wird aufgefordert, sich für eine Verringerung der Emissionen von Verbrennungsmotoren auf den Gewässern einzusetzen und sich hierbei mit der Brandenburgischen Landesregierung abzustimmen. Dazu sollten gegebenenfalls durch die entsprechende Ladeinfrastruktur an Steganlagen und andere unterstützende Maßnahmen Anreize geschaffen werden, auf emissionsfreie Motoren umzusteigen.
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22.09.2019
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden im Rahmen der Beratungen des Bundesrats aufgefordert/ die Berliner SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich für eine sozial und ökologisch orientierte Änderung des Personenbeförderungsgesetzes einzusetzen.
Dies bedeutet im Einzelnen:
- Neue Mobilitätslösungen („Mobility as a Service“/„Mobility on demand“) sollen nur in kommunaler Verantwortung in den öffentlichen Personenverkehr eingebunden werden. Die Kommunen sollen dafür die erforderlichen Instrumente zur Lizenzierung dieser Mobilitätsarten erhalten.
- Eine marktliberale Öffnung des PBefG für neue Mobilitätsdienstleister ist abzulehnen.
Ein Wettbewerb zwischen öffentlichem Nahverkehr und neuen Mobilitätsdienstleistern muss ausgeschlossen werden.
- Eine Änderung der Rückkehrpflicht für Mietwagen im Rahmen des PBefG ist abzulehnen. Die Grenze zwischen Mietwagenverkehren und Taxis muss auch in Zukunft gewahrt werden. Vielmehr soll in das PBefG eine Nachweispflicht für die Rückkehr der Mietwagen eingeführt werden.
- Mietwagen sind zukünftig mit einer Zulassungsnummer eindeutig zu kennzeichnen.
- Den Kommunen soll im Rahmen des PBefG die Möglichkeit eingeräumt werden, den Betreibern von Fernbuslinien Haltestellen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuzuweisen bzw. beantragte Haltepunkte begründet zu versagen, wenn das öffentliche Interesse beeinträchtigt ist.
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