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Antrag 142/I/2025 Berliner Auszubildendenwerk gestalten - Unterstützungsangebote für Auszubildende bündeln und ausbauen

24.04.2025

Das bereits beschlossene und in Vorbereitung befindliche Berliner Auszubildendenwerk soll auch als zentrale Stelle für Beratungs- und Unterstützungsangebote der Berliner Verwaltung, eigene Angebote des Auszubildendenwerks, der Gewerkschaften und privater sowie zivilgesellschaftlicher Träger dienen. Die Auszubildenden sollen eine zentrale Anlaufstelle haben, an die sie sich in allen Belangen ihrer Ausbildung und ihres Lebens in Ausbildung wenden können. Dazu gehören unter anderem:

 

  • Unterstützung von allgemeinbildenden Schulen bei Berufsorientierungsangeboten und Berufs- sowie Ausbildungswahlberatung
  • Beratung bezüglich Weiterbeschäftigung und Jobsuche bzw. Vermittlung an das Arbeitsamt oder Jobcenter
  • Informationen zu tarifvertraglichen und gesetzlichen Rechten und Pflichten von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen (Arbeitsrechtsberatung) bzw. Vermittlung an Rechtsberatungen und Anwälte
  • Gewerkschaftliche Ansprechpersonen und Beratungsangebote
  • Beratung zu Unterstützungsangeboten im Bereich Inklusion und Gleichstellung
  • Integrationsberatung und Beratung zu Deutschkursen
  • Beratung zu sozialem und politischem Engagement
  • Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Arbeitssicherheit und zur professionellen Ausstattung (Arbeitsmaterial, Schutzkleidung, etc.)
  • Beratung und Unterstützung zum Wechsel des Ausbilders, des Ausbildungsbetriebs oder Ausbildungsberufs
  • Beratung zu Berufsbildung Weiterbildung und Prüfungsthemen
  • Beratung zu Stipendien, Fördergeldern, Talentprogrammen und Wettbewerben
  • Beratung bei der Wohnungssuche bzw. Vermittlung an spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Wohnungssuche
  • Unterstützung der Auszubildenden bei finanziellen Themen und bürokratischen Prozessen
  • Beratung bei sozialen Konflikten und Mobbing bzw. Vermittlung an soziale Träger
  • psychologische Betreuungsangebote sowie die Vermittlung an PsychologInnen und PsychotherapeutInnen

 

Dafür soll im Auszubildendenwerk ein Büro eingerichtet werden, das Informationen aufbereitet und zentralisiert bereitstellt, Sprechstunden anbietet, aktiv mit den Auszubildenden, IHK und HWK, Träger*innen, Berufsschulen und Betrieben in Kontakt tritt und Informationsveranstaltungen organisiert. Die Größe und personelle Ausstattung dieser Anlaufstelle soll durch eine Schätzung des Bedarfs in Zusammenarbeit von Senat, IHK, HWK, Träger*innen, Gewerkschaften, Berufsschulvertreter*innen und Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen bestimmt werden. Zur Schaffung der Planstellen, die zur Organisation des Auszubildendenwerks und zur Umsetzung von dessen Aufgaben benötigt werden, bedarf es eines auskömmlich finanzierten Haushaltstitels.

 

Die Anlaufstelle soll im Rahmen ihrer Arbeit für die Berufsorientierung zugleich auch Informationsmaterialien und Veranstaltungen für kleine Betriebe bieten, die erwägen, einen Ausbildungsplatz zu schaffen. Dies kann auch im Rahmen einer Verbundausbildung bzw. in Kooperation mit der Verbundberatung für die duale Berufsausbildung Berlin geschehen.

 

Antrag 145/I/2025 Besseres Erasmus für alle – vor allem für Azubis!

24.04.2025

Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union sowie des Schengenraums ist eine der größten Errungenschaften, die der europäische Einigungsprozess hervorgebracht hat. Hierdurch können unter anderem junge Menschen deutlich einfacher verschiedene Teile Europas entdecken und die Menschen sowie Kulturen vor Ort kennenlernen. Für viele junge Menschen ist die Europäische Union und ihre Gemeinschaft aus dem Leben nicht mehr wegzudenken. Die Bedeutung des Austauschs für das Zusammenwachsen der Gesellschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten ist für die Zukunft des europäischen Projekts nicht hoch genug einzuschätzen.

 

Ein Programm, was vielen jungen Menschen die Möglichkeit bieten soll, einen Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten finanzieren zu können, ist das Erasmus+-Programm. Von Erasmus+ profitieren Lernende und Fachkräfte in der Schul-, Berufs-, Hochschul- und Erwachsenenbildung. Ebenso werden Mobilitätsprojekte in der Jugendarbeit und im Sport unterstützt. Das Programm wurde für den EU-Haushalt von 2021-2027 nahezu verdoppelt, gerät jedoch aktuell in seiner Höhe wieder unter Druck. Erstmals plant die EU in diesem Bereich eine Kürzung umzusetzen, was wir insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Drucks auf die EU ablehnen.

 

Vielmehr braucht es eine Ausweitung der Mittel, um mehr jungen Menschen einen Aufenthalt zu ermöglichen. Die Erasmus-Programme sind bereits eine Erfolgsgeschichte, wobei trotzdem einige Verbesserungsbedarfe, insbesondere für Auszubildende, erkennbar sind. Aktuell nutzen vor allem Menschen im Hochschulstudium die Möglichkeiten innerhalb der EU für mehrere Monate in einem anderen Land zu leben. Personen außerhalb von Universitäten profitieren deutlich seltener vom Angebot Erasmus, obwohl grundsätzlich die Möglichkeiten dazu besteht. Bildungseinrichtungen und Organisationen können entweder eine dauerhafte Akkreditierung oder die Förderung eines Kurzprojekts beantragen – sei es, um ihren Auszubildenden ein Auslandspraktikum zu ermöglichen oder ihre Ausbildenden im Ausland weiterzubilden. Dies hat verschiedene Ursachen, welche behoben werden müssen, um Menschen unabhängig von ihrem Bildungsgrad einen Aufenthalt im Ausland zu ermöglichen.

 

Der Erasmus+-Satz, den eine Person erhält, finanziert einen Teil des Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat. Dennoch schrecken die bleibenden Kosten für Studium, Ausbildung, Unterkunft und Verpflegung vor allem Menschen mit geringem Einkommen bzw. aus Familien mit geringem Einkommen ab, insbesondere da in diesen Zeitraum auf teilnehmende Personen eine doppelte Haushaltsführung zukommen kann und sie sich Sorgen machen müssen ihren ständigen Wohnsitz zu verlieren. Da aktuell viele Auszubildende von geringen Gehältern leben müssen, ist Erasmus nicht ohne finanzielle Sorgen möglich. Zudem sollte das Erasmus+-Programm Weiterbildungen umfassen, da auch in diesem Status des Erwerbslebens diese Erfahrungen sehr bereichernd sind.

 

Gleichzeitig sind viele Auszubildende im Beantragungsprozess mit diversen bürokratischen Hürden konfrontiert. Dies beginnt bereits im Informationsdefizit, da viele Auszubildende über die Betriebe oder die Berufsschulen gar nicht erfahren, dass für sie die Möglichkeit eines Aufenthaltes im Ausland über das Erasmus+-Programm besteht. Hiernach erschweren die uneinheitlichen Wege der Beantragung den Prozess, da der Betrieb entscheiden muss, ob ein*e Auszubildende*r diesen Auslandsaufenthalt durchführen kann. Hier zeigt sich ein deutliches Defizit gegenüber Universitäten, welche oft ein Beratungsangebot für Auslandsaufenthalte anbieten und Studierenden bei der Antragstellung direkt unterstützen. Deshalb fordern wir einen grundsätzlichen Anspruch auf das Erasmus+-Programm für Auszubildende mit einem begründungspflichtigen Widerspruchsrecht für die Betriebe.

 

Dies soll mit einer Vereinfachung und Vereinheitlichung der Beantragungsprozesse einhergehen. Eine potenzielle Möglichkeit sehen wir in der Schaffung einer Stelle an jeder Berufsschule zur Informationsvermittlung zum Erasmus+-Programm, angelehnt an den Prozess an Universitäten. Hierfür müssen alle Berufsschulen eine entsprechende Finanzierung erhalten, um den vorhandenen Informationsbedarf angemessen decken zu können. Als Folge erwarten wir, dass mehr Auszubildende von der Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes über das Erasmus+-Programm erfahren, was zusätzlich mit einer breiten Informationskampagne ergänzt werden soll.

 

Für den Beantragungsprozess soll eine Vereinheitlichung über digitale Angebote geschaffen werden, sodass alle Auszubildende über eine App bzw. Website den Antrag stellen und verwalten können.

 

Betriebe sollen verpflichtet werden, regelmäßige Informationsveranstaltungen zu Erasmus+ zu organisieren. Der Zweck hiervon wäre, dass das teilweise vorherrschende Informationsdefizit in den Betrieben reduziert werden würde, wodurch flächendeckend mehr Auszubildende von den Möglichkeiten des Erasmus+-Programms erfahren würden.

 

Eine letzte Hürde findet sich hinsichtlich der Anerkennung der erbrachten Leistungen und erworbenen Qualifikationen während des jeweiligen Aufenthaltes. Die dualen Ausbildungssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten sind sehr unterschiedlich, wodurch eine geringe Vergleichbarkeit vorherrscht. Daher bekräftigen wir unsere Forderung nach einer Schaffung eines Mechanismus zur besseren Vergleichbarkeit der dualen Ausbildungssysteme, angelehnt an das bestehende Bologna-System. Hierdurch sollen die erbrachten Leistungen und erworbenen Qualifikationen vereinfacht für den weiteren Ausbildungsweg anerkannt werden.

 

Forderung:

  • Die Sicherung der EU-Mittel für das Erasmus+-Programm sowie zukünftig die angemessene Ausweitung der Finanzierung, sodass alle Auszubildende und Studierende hiervon profitieren können
  • Die Erhöhung des Erasmus+-Satzes, sodass an jedem Ort entsprechende Lebenshaltungskosten gedeckt sind
  • Die Ausweitung des Erasmus+-Programms auch auf Weiterbildungen
  • Eine Informationskampagne für das Erasmus+-Programm für Auszubildende
  • Die Zentralisierung des Beantragungsverfahrens an Berufsschulen, wofür Berufsschulen eine entsprechende Finanzierung zur Bereitstellung einer solchen Stelle erhalten sollen; Ziel soll es sein, dass die Antragstellenden dies über eine App machen können
  • Verpflichtende, regelmäßige Informationsveranstaltungen für die Betriebe eingeführt werden
  • Die Einführung eines grundsätzlichen Anspruchs auf das Erasmus+-Programm für Auszubildende. Hierbei besteht zwar ein Widerspruchsrecht für Betriebe, jedoch soll ein Widerspruch nur in Ausnahmefällen zulässig sein
  • Die Forderung der Schaffung eines Mechanismus zur besseren Vergleichbarkeit von (dualen) Ausbildungsleistungen, angelehnt an das Bologna-System, sodass die Anrechnung von erbrachten Leistungen einfacher angerechnet werden können
  • Es muss darauf geachtet werden, dass Azubis im Ausland nicht als Hilfskräfte ausgenutzt werden, sondern in die Arbeit des Betriebes eingebunden sind und ihre Fähigkeiten ausbauen können

Antrag 141/I/2025 Gerechte Azubi-Mindestausbildungsvergütung

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages setzen sich dafür ein, dass

Die Azubi-Mindestausbildungsvergütung zukünftig für Auszubildende ab mindestens dem 2. Lehrjahr an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und darüber hinaus sichergestellt wird, dass die Unterstützungsprogramme für Auszubildende so gestaltet werden, dass diese in der Lage sind, auch unabhängig vom Verdienst der Eltern ein selbstständiges Leben außerhalb der elterlichen Wohnung oder des elterlichen Hauses und oberhalb der Armutsgrenze zu führen und sich dementsprechend zu versorgen.

Antrag 144/I/2025 Aufwertung der dualen Ausbildung - nicht ohne Stärkung der Ausbilder:innen!

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen von Ausbilder:innen in den Behörden des Landes und der Bezirke sowie in den Betrieben in Berlin zu verbessern. Zudem fordern wir die SPD Berlin dazu auf, sich gemeinsam mit der SPD auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Arbeit von Ausbilder:innen dringend verbessert werden. Dazu sollen auch die Maßnahmen zur Aufwertung der Position und Unterstützung der Arbeit von Ausbilder:innen aus dem Antrag “Berufsausbildung 4.0 flächendeckend einführen und neue Standards setzen!”, der bereits im Rahmen der Bundeskonferenz 2024 der AfA beschlossen und zum darauf folgenden Bundesparteitag eingebracht wurde, baldmöglichst umgesetzt werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates sollen sich auch, u.a. durch die Initiierung einer Bundesratsinitiative, dafür einsetzen, dass entsprechende Gesetzesvorhaben wie die dringend nötige Reform der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) schnellstmöglich durchgeführt werden.

 

Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Ausbilder:innen auch die Informationen erhalten, die sie für eine gute Betreuung der Auszubildenden ihres Betriebes/ ihrer Behörde benötigen. Gerade die besorgniserregende Entwicklung, dass ein hoher Anteil der Auszubildenden von teilweise starken mentalen und psychischen Belastungen im Rahmen ihrer Ausbildung betroffen ist, zeigt den Bedarf für die Stärkung auch der sozialen und psychologischen Kompetenzen der Ausbilder:innen. Dafür soll die Jugendberufsagentur Berlin verpflichtet werden, gemeinsam mit anderen Akteur:innen wie der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer eine Informationskampagne zu entwickeln und umzusetzen. Durch diese Informationskampagne sollen Ausbilder:innen über bereits vorhandene und neue Informations- und Hilfsangebote (u.a. Webinare) sowie deren Nutzen für die Unterstützung der Auszubildenden aufgeklärt werden. Mit der Kampagne sollen Ausbilder:innen Werkzeuge und Hilfsmittel an die Hand gegeben werden, um ihre Tätigkeiten kompetent und gut auszuführen und um die Auszubildenden u.a. bei der Bewältigung von mentalen und psychischen Problemen helfen zu können.

 

Darüber hinaus muss durch den Senat geprüft werden, welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote, Schulungsunterlagen, Informationsdokumente, usw. zur Aufklärung über bereits bestehende Hilfsangebote und Unterstützung des Ausbildungspersonals bei der Durchführung ihrer ausbildungsbezogenen Aufgaben aktualisiert und/ oder verbessert werden können.

Antrag 138/I/2025 Freie Wahl für freie SchülerInnen

24.04.2025

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich für die Rückgängigmachung der Neuregelung in § 56 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) und die Wiederherstellung der alten Regelung einsetzen.

 

Insbesondere

  • soll stattdessen zunächst der Ausbau der Integrierten Sekundarschulen (ISS) vorangetrieben werden;
  • sollen beim Probejahr bzw. einer ggf. neu gestalteten Einstufungsprüfung für den Wechsel von der Grundschule zum Gymnasium alle Fächer und Fähigkeiten der Kinder berücksichtigt werden;
  • soll vermieden werden, dass viel mehr Kinder, als bisher sich für den Wechsel von der Grundschule zum Gymnasium bereits zur fünften Klassenstufe entscheiden, indem hier die gleichen Zugangsvoraussetzungen geschaffen werden, wie beim Übergang auf das Gymnasium zur siebenten Klassenstufe.

 

Der Wettbewerb guter Schulen muss gefördert werden, statt Kindern den Zugang zu Schulzweigen durch unnötig hohe Anforderungen zu verwehren.