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Antrag 194/I/2020 Freie Fahrt am Tag der Deutschen Einheit und am Tag des Mauerfalls (3.10. und 9.11.)

29.09.2020

(Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus möge sich dafür einsetzen)

 

  1. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, des Senats und in den Aufsichtsräten von VBB GmbH und BVG AöR werden aufgefordert, dahingehend zu wirken, dass alle Verkehrsunternehmen des öffentlichen Nahverkehrs, die auf Berliner Gebiet fahren, am 3. Oktober 2020 und am 9. November 2020 für ÖPNV-Stammkunden erweiterte Mitnahmemöglichkeiten (z.B. Personen, Fahrräder etc.) und für Gelegenheitsfahrer Freifahrten ermöglichen, als Zeichen der Dankbarkeit gegenüber den Fahrgästen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts während der Corona-Zeit sowie als Weitergabe der finanziellen Hilfen für den ÖPNV von Bund und Land an die Kundinnen und Kunden.
  2. Für die vorgenannten Änderungen sind, wenn möglich, mittelfristig VBB-weite Lösungen mit Brandenburg anzustreben. Zeichnet sich hier keine kurzfristige Einigung ab, soll der Tarifbereich Berlin AB voranschreiten.

 

Antrag 189/I/2020 Neue ÖPNV-Tarife für die neue Arbeitswelt

29.09.2020

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

  1. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats und in den Aufsichtsräten von VBB GmbH und BVG AöR werden aufgefordert, auf VBB und BVG dahingehend zu wirken, dass für die neuen Formen der Arbeit (z.B. vermehrtes Arbeiten von zu Hause, ortsungebundenes Arbeiten, Teilzeitarbeit etc.) noch in diesem Jahr geeignete Tarifangebote, entwickelt werden, mit dem Ziel, diese am 1. Januar 2021 für Berlin einzuführen. Diese neuen Tarifprodukte sollen die üblichen Tarifangebote von Monats- und Jahreskarte flexibel ergänzen.
  2. Für die vorgenannten Änderungen sind, wenn möglich, mittelfristig VBB-weite Lösungen mit Brandenburg anzustreben. Zeichnet sich hier keine kurzfristige Einigung ab, soll der Tarifbereich Berlin voranschreiten.

 

Antrag 19/I/2020 Mehr Demokratie in der Wirtschaft wagen - Mitbestimmung im Unternehmen sicherstellen und ausbauen!

29.09.2020

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Sicherung und den Ausbau der Unternehmensmitbestimmung ein:

  • Montanmitbestimmung als Blaupause: Im Aufsichtsrat haben Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innenseite gleich viel Mitspracherecht.
  • Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs: Der gesetzliche Mitbestimmungskatalog ist zu erweitern. Der Aufsichtsrat muss auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, der Personalbemessung, der Managementvergütung, der Beschäftigungssicherung und Qualifizierung, neuen Formen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung mitbestimmen. Auch bei der Sitzverlagerung oder Schließung von abhängigen Unternehmen oder Teilen von diesen muss eine Zweidrittelmehrheit des Aufsichtsrats zustimmen.
  • Schwellenwerte absenken: Die Schwellenwerte für das Mitbestimmungsgesetz müssen auf 1 000 Beschäftigte und für das Drittelbeteiligungsgesetz auf 250 Beschäftigte verringert werden.
  • Umgehung der Mitbestimmung verhindern: Ein Mitbestimmungserstreckungsgesetz stellt die Mitbestimmung auch bei Sitzverlagerung und SE-Umwandlungen sicher.
  • Missachtung der Mitbestimmung unter Strafe stellen: Die Umgehung der Mitbestimmung muss sanktioniert werden. Das schreckt mitbestimmungsfeindliche Unternehmen ab.
  • Spielräume zum Schutz der Mitbestimmung nutzen: Spielräume bei der Umsetzung von europäischen Vorgaben müssen auf nationaler Ebene zum Schutze der Mitbestimmung genutzt werden.

Antrag 18/I/2020 Mehr Demokratie in der Wirtschaft wagen – Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung!

29.09.2020

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung ein:

 

  • BetrVG an den digitalen Wandel anpassen: Neue Formen der Arbeit erfordern einen neuen Arbeitnehmer*innen- und Betriebsbegriff, damit möglichst vielen Beschäftigten betriebliche Mitbestimmung zugutekommt.
  • Mitbestimmung beim Datenschutz: Die SPD setzt sich für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ein. Ferner wird Betriebsräten die Hinzuziehung von externem Sachverstand in Fragen von Digitalisierung und Datenschutz gewährt, damit diesbezügliche Mitbestimmungsrechte wirksam im Sinne der Beschäftigten ausgeübt werden.
  • Umstrukturierungen nicht zu Lasten der Beschäftigten: Der Mitbestimmungskatalog wird so erweitert, dass Betriebsräte auch bei Umstrukturierungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe mitbestimmen können.
  • Gleichberechtigung als demokratisches Prinzip im Betrieb durchsetzen: Dem Betriebsrat ist ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellungsmaßnahmen einzuräumen. Es wird ferner geprüft, wie eine geschlechtergerechte Freistellungsregelung umgesetzt werden kann.
  • Union-Busting bekämpfen: Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl initiieren werden besser geschützt. Der besondere Kündigungsschutz darf nicht länger auf drei initiierende Beschäftigte beschränkt sein, sondern muss weitere Beteiligte und Ersatz-Bewerber*innen umfassen.
  • Effektive Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte: Dem Betriebsrat muss ein Unterlassungsanspruch bei Nichtbeachtung der Beteiligungsrechte zur Seite gestellt werden.
  • Konsequente Strafverfolgung bei der Behinderung von Betriebsratswahlen und –arbeit: Der Straftatbestand der Behinderung von Betriebsratswahlen muss ein Offizialdelikt sein. Darüber hinaus sind entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu bilden, um wirkungsvoller gegen Behinderungen von Betriebsratsgründungen vorgehen zu können.

Antrag 15/I/2020 Tarifbindung stärken!

29.09.2020

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Stärkung der Tarifbindung ein:

 

  • Allgemeinverbindlicherklärungen erleichtern: Ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung darf ausschließlich mit einer Mehrheit abgelehnt werden. Die Kriterien für das Vorliegen des öffentlichen Interesses werden rechtssicher ausgestaltet
  • Gewerkschaften stärken: Einkommenssteuerlich werden Mitgliedsbeiträgen für Gewerkschaften als Sonderausgabe gewertet. Es wird geprüft, welche weiteren Anreize für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft geschaffen werden können.
  • Vergabe und Wirtschaftsförderung – nur mit Tarifbindung: es ist ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene zu schaffen. Wirtschaftsförderung ist nur Unternehmen mit Tarifbindung und Mitbestimmung entsprechend ihrer Betriebsgröße zu gewähren.
  • OT-Mitgliedschaften einschränken: Bestehende OT-Mitgliedschaften müssen offengelegt werden. Es ist zu prüfen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden können, um die OT-Mitgliedschaften in den Arbeitgeber*innenverbänden einzuschränken.
  • Fortgeltung und Nachbindung von Tarifverträgen sichern: die Fortgeltung von Tarifverträgen nach einem Betriebsübergang über die Dauer eines Jahres hinaus festzuschreiben. Ferner ist die Möglichkeit der Ablösung eines Tarifvertrags vor Ablauf eines Jahres durch Inbezugnahme eines anderen Tarifvertrags zu streichen. Umgehungen der Fortgeltung und Nachbindung durch Betriebsänderungen müssen unterbunden werden.
  • Tarifverträge für arbeitnehmer*innenähnliche Personen: Die Anwendbarkeit von Tarifverträgen ist auf arbeitnehmer*innenähnliche Personen auszuweiten.
  • Keine Konkurrenz für Gewerkschaften als Sozialpartner: Der Bildung von Pflegekammern als Konkurrenz für die Gewerkschaften ist entgegenzuwirken.
  • Verbandsklagerecht für Gewerkschaften – Tarifverträge durchsetzen: Es ist ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften zu schaffen, das die Durchsetzung von tarifvertraglich Regelungen stärkt.
  • Wächter*innen der Tarifverträge stärken: Union-Busting muss wirksam unterbunden und Betriebsräte müssen gestärkt werden.
  • Nur echte Tarifverträge sichern gute Arbeit: Tarifvertragsähnliche Regelungen sind nicht mit Tarifverträgen gleichzustellen.