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Antrag 59/II/2024 Benutzeroberflächen der Berliner Universitäten weitestgehend vereinheitlichen und eine Interoperabilität sowie einen reibungslosen Austausch zwischen den Universitäten sicherstellen

23.10.2024

Die SPD-Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus und die zuständigen Senatsverwaltungen werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Berliner Universitäten und Hochschulen eine einheitliche Plattform bzw. einheitliche oder zumindest interoperabele Systeme für die Studierenden erhalten und ein Austausch zwischen den Universitäten reibungslos möglich ist.

Dies umfasst insbesondere folgende Systeme:

  • Plattform für die Semesterverwaltung und notwendige Bescheinigungen
  • Plattform für die Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen sowie die Notenübersicht
  • Plattform für die Kursbelegung und Einreichung von Prüfungsleistungen
  • Plattform für die Kursdokumente und ggf. die Onlineseminare
  • Übergreifendes Wissens- und Bibliotheksmanagement

 

Überdies werden folgende Maßnahmen nötig sein:

  • Prüfung einer Ertüchtigung über Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Hochschulhaushalt nach § 87 BerlHG,
  • Prüfung einer Ertüchtigung über § 2 BerlHG und § 2a (1) BerlHG.

 

Antrag 58/II/2024 Qualitätssicherung der Bildungsgangsbetreuer*innen im Bereich Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)

23.10.2024

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Beteiligten (auch private Träger) am IBA-Bildungsgang genug Kapazitäten haben, um das Ziel des Bildungsganges zu erreichen. Hierfür ist es anzustreben, dass ein*e Bildungsgangsbetreuer*in höchsten 35 Schüler*innen des IBA-Bildungsgangs betreuen, um so auch eine Anschlussperspektive vermitteln zu können.

Antrag 53/II/2024 Handyverbot an Berliner Schulen

23.10.2024

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, entsprechend ihrer Zuständigkeit, ein allgemeines Handyverbot an Schulen durchzusetzen, um das soziale Wohlbefinden, das soziale Klima und ein erfolgreiches Lernen für Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

Antrag 52/II/2024 Keine Queerfeindlichen Organisationen an Schulen – für einen Zertifikatsprozess externer Anbieter*innen

23.10.2024

Wir fordern von der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und den SPD-Mitgliedern des Berliner Senats die Einführung eines Zertifikatsprozesses für alle externe Anbieter*innen im schulischen Bereich, welche z.B. im Rahmen von Workshops, Unterrichtsbesuchen und Projekttagen in die Vermittlung von Lerninhalten an Schulen eingebunden werden. Im Rahmen dieses Zertifikatsprozesses soll sowohl eine Prüfung der Lehrinhalte als auch eine allgemeine Prüfung der Träger stattfinden, um zu versichern, dass diese dem Lehrplan, sowie dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Antidiskriminierungsgesetz sowie weiteren relevanten Verträgen, Gesetzeslagen und Vorgaben entsprechen.

 

Die Kosten für den Zertifikatsprozess sollen durch die potentiellen Anbieter*innen selbst getragen werden. Staatliche bzw. landeseigene und staatlich geförderte Einrichtungen, Verbände und Vereine, wie bspw. die Landesstelle gegen Antidiskriminierung, Maneo, L-Support usw. sind dabei von der Zertifizierungspflicht auszunehmen.

 

Darüber hinaus fordern wir die Einbringung einer Bundesratsinitiative, die bundeseinheitliche Standards und die Einführung eines Zertifikatsprozesses festschreibt, um die Durchsetzung der Gesetzgebung zum Diskriminierungsschutz überall in Deutschland sicherzustellen. Die Berliner Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den Erfolg dieser Initiative tatkräftig zu unterstützen.

Antrag 139/I/2024 Klinische Forschung: From Bench to Bedside – für eine starke Transparenzpflicht und besseren Zugang zu Forschungsergebnissen!

21.04.2024

Jeden Tag werden in Deutschland und auf der ganzen Welt klinische Studien durchgeführt und ihre Ergebnisse veröffentlicht. Ob neue Medikamente oder Geräte, moderne Therapieformen, Krankheitsverläufe oder vieles mehr, der Schatz an medizinischer Information wächst durchgehend und ermöglicht damit eine bessere und überarbeitete Patient*innenversorgung.

 

Doch die beste Studie bringt nichts, wenn ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht werden oder nicht einfach zugänglich sind. Zwar gibt es in der EU eine Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse bestimmter klinischer Studien, doch ungefähr die Hälfte der klinischen Studien in Deutschland fallen nicht unter diese Pflicht.

 

Gerade Studien, in denen z.B. ein Wirkstoff als nicht wirksam, eine neue Therapie als nicht besser als die alte oder eine Krankheitshypothese als falsch dargestellt werden, finden selten den Weg bis in medizinische Journals und die wissenschaftliche Diskussion.

 

Viele andere Studien werden zwar veröffentlicht, doch ihre Ergebnisse werden von Journals hinter Bezahlschranken („paywalls“) hochgeladen, sodass der Zugriff auf die vollständigen Artikel, abgesehen von einem kurzen Abstract nur mit einem Abo des Magazins möglich ist. Der Gratiszugang zu einer Studie kostet die veröffentlichenden Wissenschaftler*innen oft mehrere tausend Euro.

 

Diese Faktoren sorgen dafür, dass aktuelle Forschungsergebnisse nicht den Weg in die Behandlung von Patient*innen finden. Längere oder sogar falsche Behandlungen und schlechtere Gesundheitsergebnisse können die Folge sein.

 

Dazu kommt, dass eine Studie, deren Ergebnis nicht veröffentlicht wurde, im Zweifelsfall von anderen Forschenden ähnlich wiederholt wird, sodass die in der Forschung oft knappen Ressourcen verschwendet werden.

 

Ein Lösungsansatz kann sein, alle Studien zentral beispielsweise über eine zentral zu schaffende Liste der Ethikkommissionen zu registrieren. Hier werden unter anderem Inhalt der Studie und voraussichtliche Studiendauer angegeben. Eine so registrierte Studie kann dann nachverfolgt werden, sodass eine weiter greifende Transparenzpflicht vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)/ Paul-Ehrlich-Institut (PEI) durchgesetzt werden kann.

 

Zudem müssen Open-Access-Journals gezielt über staatliche Förderung unterstützt werden.

 

Daher fordern wir:

  • Eine Ausweitung der deutschen Adaption der Clinical Trials Regulation der EU (2014), sodass in Deutschland wirklich jede klinische Studie unter eine Veröffentlichungspflicht fällt
  • Eine nationale Plattform, in der jede medizinisch- oder pharmazeutisch-klinische Studie über ihren Ethikantrag registriert wird und die unter anderem die geplante Studiendauer dokumentiert
  • Eine Ausweitung des Mandats des BfArM, sodass jede registrierte klinische Studie von ihnen nachverfolgt und zur Veröffentlichung der Ergebnisse gebracht werden kann
  • Fördersperren für private und staatliche Forschungsinstitutionen, an denen klinische Studienergebnisse nicht innerhalb von 24 Monaten nach Projektende veröffentlicht werden
  • Die Einrichtung eines Fördertopfes beim BMBF zur Förderung von medizinischen open-access-Journals oder zur Förderung der Veröffentlichung von Artikeln im open-access-Format.