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Antrag 207/I/2018 Kostenloses Azubi-Ticket für Berechtigte!

30.04.2018

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats dazu auf sich dafür einsetzen, dass das Azubi-Ticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) den Berechtigten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

 

Antrag /I/2018 Arbeitszeit kürzen

30.04.2018

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD geführten Ministerien in der Bundesregierung werden aufgefordert, folgende Änderungen im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) umsetzen:

 

Im §2 (3) die Nachtzeit im Sinne des Gesetzes von 23 bis 6 Uhr auf 20 bis 6 Uhr und in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr auf 20 bis 4 Uhr zu ändern.
Außerdem soll in (4) jede Arbeit, die in die Nachtzeit fällt als Nachtarbeit anerkannt werden.
In Punkt 2. sollen Nachtarbeiter schon ab 20 Tagen Nachtarbeit im Kalenderjahr als solche gesehen werden.
Dies soll einer verstärkten Flexibilisierung entgegenwirken und die wahre hohe Belastung von Schichtarbeitern (auch jener die Spätschicht und wenige Nachtschichten im Jahr arbeiten) gerecht werden.

 

In §3 soll die werktägliche Arbeitszeit von acht auf 7,5 Stunden abgesenkt werden und auch nicht mehr auf zehn sondern nur noch auf neun Stunden max. verlängert werden können und auch dies nur unter der schärferen Einschränkung, wenn innerhalb von drei statt wie bisher sechs bzw. innerhalb von 12 statt wie bisher 24 Wochen ausgeglichen wird.
Begründet wird diese Änderung mit einer in den letzten Jahren massiv gestiegenen Arbeitsverdichtung, sowie mit in einem erheblichem Umfang an Mehrarbeit, der häufig nicht bezahlt wird, was auch in einem großem Rahmen Steuergelder und Sozialversicherungsbeiträge kostet (siehe Antragsbegründung).

 

Für §4 soll eine Änderung der Ruhepausenregelung vorgenommen werden, welche die Ruhepausen von 30 auf 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von vier bis sechs Stunden und auf mindestens 45 auf 30 Minuten absenkt. Außerdem soll der Zeitraum, in dem Arbeitnehmer max. ohne Pause beschäftigt werden dürfen von sechs auf vier Stunden abgesenkt werden.
Dies hat zum einem den Hintergrund, dass Arbeitnehmer in der heutigen Arbeitswelt oft nach spätestens vier Stunden ihre Pause dringend benötigen, Pausen jedoch in den allermeisten Fällen nicht bezahlt werden und sie deswegen nicht dazu verpflichtet sein sollten, länger als unbedingt nötig am Arbeitsplatz verbleiben zu müssen.

 

In §5 (1) soll geändert werden, dass Arbeitnehmer nach Beendigung ihrer Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von 12 statt bisher 11 Stunden haben sollen.
Der Arbeitsalltag, der für viele Arbeitnehmer traurige Realität ist, sieht vor morgens früh eine Schicht und Abends nach 11 Stunden eine zweite Schicht zu arbeiten.
Es zeichnet sich ab, dass die Zahl der Beschäftigten, die dem ausgesetzt sind noch weiter steigen wird, was sich dann immer mehr auf die schützenswerte Gesundheit vieler auswirkt.

 

Für §6 (2) sollen die gleichen Änderungen in dem gleichem Sinne wie für §3 vorgenommen werden.

 

Die in §4 (1) beschriebene Öffnungsklausel per Tarifvertrag soll nicht mehr die Öffnung aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung beinhalten, da Betriebsräte immer mehr unter Druck gesetzt werden.
Auch Betriebsräte sind abhängig Beschäftigte, auch wenn sie einen erweiterten Kündigungsschutz genießen und neigen schnell dazu auf solche Forderungen des Arbeitgebers einzugehen.
Wenn der Arbeitgeber sich aus betrieblichen Gründen eine vorübergehende Aufweichung des ArbZGes wünscht, soll er dies generell bei der Gewerkschaft tun, welche auch den Tarifvertrag ausgehandelt hat und eine ebenbürtige Verhandlungsposition darstellt.
Darüber hinaus, soll Punkt 4. komplett gestrichen werden, da eine Nachtarbeit die über 10 Stunden hinaus geht, auch dann nicht vorstellbar ist, wenn sie meist überwiegend Bereitschaft darstellt.
Wird der Arbeitnehmer, wenn auch nur in seltenen Fällen, trotz Bereitschaft viel arbeiten müssen, stellt er schlicht und ergreifend bei einer (Nacht)Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden eine Gefahr für sich und seine Umwelt dar.
Viele bei den Berufsgenossenschaften gelistete Arbeitsunfälle werden dies belegen.
Die Ziffern (2), (2a) und (3) sollen genau wie für Ziffer (1) beschrieben geändert werden.
Die Ziffer (4) kann einfach nicht mehr als Zeitgemäß angesehen werden und ist auch in Anbetracht der nicht vorhandenen Notwendigkeit zu streichen.
Darüber hinaus kann es nicht sein, dass Arbeitnehmern absolut gar keine Chance geboten wird, sich organisiert (nach unserem Grundgesetz) dagegen zu währen.
Für Ziffer (8) soll eine Änderung von 48 auf 45 Stunden vorgenommen werden, außerdem soll auch hier der Ausgleichszeitraum auf drei Kalendermonate bzw. 12 Wochen reduziert werden.
Als Begründung wird die gleiche wie für die vorangegangen Paragrafen mit ähnlicher Änderung angeführt.

 

Für §11 sollen mindestens 26 beschäftigungsfreie Sonntage statt wie bisher 15 festgesetzt werden um Sonntags arbeitenden Arbeitnehmern wenigstens ein halbes Jahr ohne Sonntagsarbeit zu ermöglichen, um vor allen Dingen soziale Kontakte zu pflegen, welche durch die Arbeitsbelastung unserer heutigen Arbeitswelt ohnehin schon leiden.

 

Die §12 und 14 sollen im gleichen Sinne wie oben beschrieben geändert werden.

§2
(3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 20 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 20 Uhr bis 4 Uhr.
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes, ist jede Arbeit, die in die Nachtzeit fällt.
(5)
2. Nachtarbeit an mindestens 20 Tagen im Kalenderjahr leisten.

§3
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 7,5 Std nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 9 Stunden nur verlängert werden wenn innerhalb von drei Kalendermonaten oder innerhalb von 12 Wochen im Durchschnitt 7,5 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§4
Die Arbeitszeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 15 min bei einer Arbeitszeit von 4 bis 6 Stunden und mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden insgesamt zu unterbrechen. …… Länger als 4 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

§5
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden haben.

§6
(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf 7,5 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 9 Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von §3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt 7,5 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§7
(1) In einem Tarifvertrag kann zugelassen werden,
4. komplett streichen
(2) Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag ferner zugelassen werden,
(2a) In einem Tarifvertrag kann abweichend von den §§3,5 Abs. 1………..
(3) Komplett streichen
(4) Komplett streichen
(8) ……….. Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 45 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von drei Kalendermonaten oder 12 Wochen nicht überschreiten.

§11
(1) Mindestens 26 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

§12
In einem Tarifvertrag kann zugelassen werden,

§14
(drei) Wird von den Befugnissen nach den Absatz1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 45 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 3 Kalendermonaten oder 12 Wochen nicht überschreiten.

 

Antrag /I/2018 Gesundheit first, Bedenken second - Sucht ist kein Verbrechen!

30.04.2018

Viele Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig legale und illegale Drogen.
Die Gesetzesentwürfe, die in den vergangenen Jahren dazu im Bundestag beschlossen worden sind, dienen fast ausschließlich der Sucht und – Drogenbekämpfung und sind Mittel der Abschreckung und Verbote. Ein Schwerpunkt der derzeitigen Drogen- und Suchtpolitik sind gesetzliche Regulierungen zur Beschränkung des Konsums (Nichtraucher*innenschutzgesetze, Jugendschutzgesetze, Betäubungsmittelrecht). Eine zweite Säule bildet die Angebotsreduzierung mit der Bekämpfung der „Drogenkriminalität“. All diese Regelungen folgen einer strikten law and order-Mentalität.

 

Doch lösen diese Regelungen die Probleme bereits süchtiger Drogengebrauchenden nicht, die beabsichtigte Abschreckende Wirkung bleibt aus und wir haben seit Jahren eine konstante Zahl Drogengebrauchender. Die Zahl süchtiger Menschen, darunter Jugendlichen, steigt stetig. Beschäftigt man sich mit der Homepage der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird deutlich, dass Jugendliche neben Drogen wie Crystal Meth auch von der Internetsucht stark betroffen sind. Doch nicht bei jeder Sucht ist die gesellschaftliche Akzeptanz gleich. Bei der Internetsucht werden Maßnahmen ergriffen und Forschungsstrategien des Bundes zu den individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung gefordert. Die Medikamentensucht, von der 2,3 Millionen Menschen betroffen sind, wir in ihrer ganzen Briete im Gesundheitsministerium thematisiert. Doch bei der Drogensucht spielen hauptsächlich strafrechtliche Faktoren eine entscheidende Rolle und lenken die Aufmerksamkeit der Sucht und des Drogenkonsums allzu sehr von medizinischen hin zu juristischen Fragestellungen und Konsequenzen. Im Willen, die Anzahl der Süchtigen zu dämpfen, wird der Aspekt der Gesundheit oft außen vor gelassen und stattdessen mit strafrechtlichen Sanktionen gearbeitet. Dabei sollte nicht Repression, Inhibition und Drogenbekämpfung die bestimmenden Aspekte der Drogenpolitik sein, sondern in Anbetracht der stetig steigenden Zahlen vermehrt Prävention, Hilfe und gesundheitsfördernde Maßnahmen. Als Sozialist*innen setzen wir uns dafür ein, Abhängigen zu helfen, vom suchtbedingten Drogenkonsum wegzukommen und sie nicht als Kriminelle zu brandmarken. Und durch Ausübung von Strafen wie Gefängnisaufenthalte und Geldstrafen ist ihnen ebenfalls nicht geholfen. Vielmehr ist die Folge gesellschaftliche Ausgrenzung. Sucht ist kein Verbrechen. Wir fordern ein Umdenken der Drogenpolitik, die stärkere Einbeziehung gesundheitsrelevanter Fragen und eine auf Medizin und Therapie ausgerichtete Behandlung des Drogenkonsums.

 

Daher fordern wir:

Die Entkriminalisierung von Drogenbesitz im Rahmen des Eigenbedarfs und damit einhergehend die Verlagerung der derzeit im Justiz- und Innenministerium angesiedelten Drogenbereiche in das Gesundheitsministerium. Die Drogenpolitik und die/der Drogenbeauftragte* der Bundesregierung und der Landesregierungen sollen künftig schwerpunktmäßig in den Gesundheitsministerien angesiedelt sein.

 

Darauf aufbauend fordern wir:

  • Die regelmäßige Datenerhebung und anschließende Evaluation zur Durchsetzung der Prohibition in Form eines jährlichen Berichtes mit Augenmerk auf öffentliche Ausgaben. Ziel ist hierbei kritisch zu hinterfragen, inwiefern die Prohibition und die damit verbundenen Ausgaben zu einer wirklichen Veränderung des Drogenkonsumverhaltens in der Gesellschaft beitragen. Diese Mittel müssen in die Prävention investiert werden.
  • Die Erarbeitung von auf Wissenschaft fundierter Leitlinien und Bildung von Standards für die Behandlung Dogenabhängiger.
  • Mehr zielgruppenorientierte, präventive Leistungen u.a. in Schulen zur Aufklärung über illegale und legale Drogen, beispielsweise durch Aufklärungskampagnen.
  • Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung eines Pilotprojektes im Land Berlin zur Ausweitung der Suchtberatung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit in Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Pfelegekräften, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*Innen, Eltern, Lehrer*innen.
  • Hygienische Interventionen, dazu gehörend Spritzenaustausch und Nadelprogramme, anonyme Qualitätskontrollen (beispielsweise vor Clubs) und die Möglichkeit für von Sucht Betroffene unter ärztlicher Aufsicht Rückzugsorte zu erfahren.

 

Ziel aller Maßnahmen muss die Prävention, Schutz der Gesundheit und die Entstigmatisierung von Drogengebrauchenden sein. Nur auf diesem Wege ist eine nachhaltige Behandlung möglich.

 

Mehr Geld in Prävention, Wissenschaft und Hilfen statt Repression stecken

In Deutschland werden 84 Prozent des Drogenbudgets für Repression ausgegeben. Damit liegt  Deutschland an der europäischen Spitze. Deutschland ist zugleich europaweit das Land, das am wenigsten anteilig Geld für Prävention ausgibt. Setzt man dies in Verhältnis dazu, wie viele finanzielle Mittel in die Prohibition gesteckt werden, zeigt sich, dass dringend Handlungsbedarf besteht.

 

In Portugal hat sich gezeigt, dadurch, dass die Polizei sich nicht mehr mit Kleinkriminellen und Beschaffungskriminalität beschäftigen muss, werden die Kapazitäten zur Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität frei. Und am Beispiel der USA wird deutlich, dass die im Umlauf befindliche Drogenmenge konstant bleibt, selbst wenn sich der Aufwand der Bekämpfung gar verdoppelt.

 

Durch die Entlastung der Justiz können zudem die Suchterkrankten mit den freiwerdenden Mitteln unterstützt werden. Die frei werdenden Mittel, die sich aus den dadurch wegfallenden Verfahren ergeben, sollen zudem in präventive Aufklärungsmaßnahmen fließen. Und, so ist auch nachweisbar: Der  Anteil der Menschen, die Beratungen aufsuchen ist größer, wenn Sucht als Krankheit und nicht als Verbrechen verstanden wird.

 

In jedem Fall muss Schluss sein mit der Kategorisierung von Suchtbetroffener Menschen, in Verbrecher und Nicht-Verbrecher. Sucht ist Sucht und sollte endlich gesellschaftlich neu bedacht werden.

 

Antrag 236/I/2018 Hoffnung für Wohnungslose – Neuausrichtung der Sozialhilfe nach §§ 67 ff. SGB XII

30.04.2018

Wir fordern die Mitglieder der SPD im Berliner Senat, im Abgeordnetenhaus und im Deutschen Bundestag dazu auf, sich für Folgendes einzusetzen:

 

Einführung eines Wohnungslosenhilfe-Konzeptes mit sozialpolitischem Schwerpunkt:

  • Am Beginn der „Hilfekette“ der Hilfsmaßnahmen nach §§ 67 ff. SGB XII, muss die Wohnung mit normalem Mietvertrag stehen („Housing First“). Für den Mietvertrag und dessen Kündigung, gelten die regulären Gesetzesbestimmungen. Folgende Kriterien sollen Geltung finden:
    – dezentrale Wohnung in normaler Nachbarschaft
    – nicht mehr als 20% der Wohnungen eines Blocks
    – Trennung von Wohnversorgung und persönlicher Hilfe
  • Voraussetzung für die in Inanspruchnahme der Leistung durch den Rechtsträger ist die Einwilligung zu einem wöchentlichen Hausbesuch durch Sozialarbeiter*innen.
  • Eine Nachrangigkeit der Hilfsmaßnahmen zur eigenen Wohnung vor anderen Hilfsmaßnahmen (z.B. Gemeinschaftsunterkunft, betreutes Wohnen mit befristeter Aufenthaltsdauer), muss beendet werden.

 

Ausbau der Wohnungsstruktur für die Vermeidung und den Abbau von Obdachlosigkeit

  • Das „geschützte Marktsegment“ zur  Versorgung wohnungslos gewordener Menschen, ist weiter auszubauen und die Kooperationsverträge mit den kommunalen Wohnungsunternehmen und städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind so zu gestalten, dass eine Nichterfüllung der Vereinbarungen sanktionspflichtig wird.
  • Die kommunalen Wohnungsunternehmen dürfen nicht länger das Recht haben, die von der zuständigen Koordinierungsstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales vermittelten Marktsegment-Berechtigten abzulehnen. Das Primat der Politik muss durchgesetzt werden.
  • Partner des Berliner Rahmenvertrages wie z.B.  „GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH“ oder entsprechende kommunale Träger, sind finanziell so auszustatten, dass sie vermehrt auf dem privaten Wohnungsmarkt Wohnungen anmieten oder erwerben kann, um diese an Wohnungslose weiter zu vermieten. Auch private Wohnungsunternehmen müssen stärker verpflichtet werden, Wohnungen in diesem Sinne zur Verfügung zu stellen.

 

Schaffung der Rahmenbedingungen für koordinierte Hilfsangebote

  • Entscheidend zur erfolgreichen Konzeption des hier dargelegten „Housing First“- Ansatzes ist der begleitende Aus-und Aufbau von ambulanten Hilfsangeboten für multidimensionale Problemlagen, wie z.B. der Gemeindepsychiatrie, Suchtberatung, etc. Daher muss es hier zu einem zielgerichteten Einsatz in der finanziellen Ausstattung kommen.
  • Die Hilfepläne nach § 67 ff. SGB XII sind mit den Eingliederungsvereinbarungen der Jobcenter abzustimmen. Für eine dementsprechende Schnittstellenkooperation auf Verwaltungsebene sind  Hilfskonferenzen in kontinuierlichem Turnus zu institutionalisieren bzw. zu verstetigen.
  • Die Mitglieder der SPD im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus Berlin, werden aufgefordert, zur Finanzierung des dargelegten Konzeptes unter stärkerer Einbeziehung von Bundesmitteln, eine Bundesratsinitiative in diesem Sinne anzustoßen.
  • Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, zur Finanzierung des dargelegten Konzeptes unter stärkerer Einbeziehung von Bundesmitteln, im Bundestag tätig zu werden.

 

Antrag 220/I/2018 Nachhaltige Lenkung der Pendler*innenströme nach Berlin durch gezielte kurz- und mittelfristige Maßnahmen

30.04.2018

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats von Berlin sowie die SPD-BVV-Fraktionen und SPD-Stadträte werden aufgefordert, sich für eine nachhaltige Lenkung der Pendler*innenströme nach Berlin einzusetzen.

 

Um die Auswirkungen der Pendler*innenströme auf die Anwohner*innen und Nutzer*innen des öffentlichen Raums zu minimieren, sind auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Die Attraktivität des Angebots im Umweltverbund für Pendler*innen ist – gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem VBB – durch gezielte Werbemaßnahmen und Informationskampagnen, Taktverdichtungen und barrierefreie Umsteigebedingungen weiter zu
erhöhen;
2. In der Tarifzone A ist eine deutliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung notwendig;
3. In den Berliner Bezirken der Tarifzone B ist mindestens im Umkreis von 300 Metern an den Schnellbahnhöfen eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen, um dort das massenhafte Abstellen der Fahrzeuge von Pendler*innen aus dem Umland zu reduzieren;
4. Auf eine Ausweitung des Tarifbereichs AB auf den Bereich C ist zu verzichten;
5. Das Land Berlin setzt sich

  • bei der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg dafür ein, den ÖPNV als Zubringer zum SPNV zu verbessern und geeignete Bahnhöfe in Brandenburg, gegebenenfalls mit der DB AG, für die Einrichtung von B&R und P&R-Plätzen zu identifizieren;
  • im Bundesrat dafür ein, Job-Tickets für Arbeitnehmer*innen steuerfrei zu stellen (Wegfall der monatlichen 44 EUR-Grenze bei Sachbezügen) und die sogenannten Pendler*innenpauschale sowie das Dienstwagenprivileg abzuschaffen;
  • in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern dafür ein, ein Anreizsystem für die Einrichtung eines nachhaltigen und gesundheitsfördernden Mobilitätsmanagements in den Betrieben zu erarbeiten, das die Nutzung des Umweltverbundes und von Fahrgemeinschaften fördert, und auch den Wegfall von firmeneigenen Mitarbeiter*innen-Parkplätzen beinhaltet.