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Antrag WV77/I/2018 Back to School! Progressive Lösungsstrategien gegen Schulschwänzen.

30.04.2018

Berlin führt die bundesweite Statistik der Schulschwänzer*innen an – und die Zahlen sind in den letzten Jahren gestiegen. Die aktuellen Lösungsvorschläge und Maßnahmen gegen dieses Phänomen führen jedoch weder zum Erfolg, noch entsprechen sie unseren Vorstellungen eines zwangfreien Schulsystems. Statt sich auf Ursachenbekämpfung zu konzentrieren, drohen Sanktionen für Schüler*innen und Eltern, unabhängig von den Gründen für das Fernbleiben von der Schule.

 

Die Ursachen für Schulschwänzen sind jedoch vielfältig. Es ist eine Ausdrucksform und Folge von verschiedenen Problemkonstellationen und inneren Systems der Schüler*innen. Die Gründe können Überforderung und Leistungsdruck, Unterforderung und Langeweile im Unterricht, Mobbing und Versagensängste sein.

 

In Berlin zeigt sich, dass trotz Sanktionen, die Zahlen der Schulversäumnisanzeigen vom Schuljahr 2015/16 (7.052) zum Schuljahr 2016/2017 (7.725) gestiegen sind. Das liegt zum einen an den verschärften Regeln, die vorsehen, dass Schulen dem Schulamt per Versäumnisanzeige melden müssen, wenn ein*e Schüler*in fünf Tage im Halbjahr unentschuldigt fehlt. Auf der anderen Seite sind die Zahlen durch das härtere Vorgehen und Bußgelder bis zu 2.500 Euro für die Eltern nicht zurückgegangen, sodass es sich nicht um ein erfolgreiches Instrument handelt.

 

Die seit 2004 geltenden Regeln werden in den Berliner Bezirken zudem unterschiedlich konsequent durchgesetzt. Während Neukölln die meisten Bußgelder und polizeiliche Maßnahmen gegen Schüler*innen verbuchen kann, verzichten Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick gänzlich auf Bußgelder. Steglitz-Zehlendorf setzt auf einen Modellversuch mit kleinen Klassen, in denen Schüler*innen in den Schulalltag zurückgeführt werden sollen, da diese die Schüler*innen stigmatisieren und nicht auf die individuellen Bedürfnisse, wie z.B. Unterforderung eingehen.

 

Für die Mehrheit der Schulschwänzer*innen geht es nicht um Wegbleiben-Wollen sondern um Nicht-da-sein-können. Für uns trägt auch das aktuelle Schulsystem zu den oben genannten Ursachen bei. Nur ein grundlegend anderes Schulsystem, wie wir Jusos es fordern, kann das Problem grundsätzlich lösen. Ein Schulsystem, das die Schüler*innen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung in den Mittelpunkt stellt und frei von Leistungszwängen und Versagensängsten ist, behebt zahlreiche Ursachen für Schulschwänzen.

Auf dem Weg dorthin wollen wir die Schulschwänzer*innen entstigmatisieren und entkriminalisieren.

 

Deshalb fordern wir:

  • Bußgelder für Eltern von Schulschwänzer*innen gänzlich abschaffen
  • Kürzungen von Kindergeld oder anderen Sozialleistungen lehnen wir ab
  • Temporäre Kleinklassen, in denen Schulschwänzer*innen getrennt unterrichtet werden lehnen wir ab
  • flächendeckend Beratungsangebote als erste zuständige Stelle für Schulschwänzer*innen ausbauen
  • flächendeckend mehr Schulpsycholog*innen und Schulsozialarbeiter*innen einstellen, um zielgerichtet im Klassenverband unterstützend zu wirken. und neue Stellen schaffen
  • im Rahmen der Beratung oder Hilfeleistung darf das Verhalten von Schüler*innen weder stigmatisiert noch verurteilt werden
  • als erstes Ziel sollen die individuellen Beweggründe des Schulschänzens ermittelt werden und den individuellen Ursachen entsprechend gehandelt werden.
  • ein Meldesystem an den Schulen etablieren, um Schulschwänzer*innen frühzeitig zu erkennen
  • ein Vorgehen aller Bezirke orientiert am Beispiel-Handlungsplan der Senatsverwaltung für Bildung mit Handlungsspielraum für an den jeweiligen bezirklichen Sozialstrukturen angepasste Maßnahmen, ergänzt um regelmäßigen Best-Practice-Austausch zwischen den Schulämtern
  • in dem festzustellenden Fall, dass Schüler*innen regelmäßig nicht am Unterricht teilnehmen, da die Anreise an die Schule oder der Heimweg durch die Erziehungsberechtigten nicht ermöglicht wird (z.B. wenn der Schulweg zu Fuß unverhältnismäßig lang wäre), ist dem*der Schüler*in ein entsprechendes, nicht übertragbares Ticket für den ÖPNV zu finanzieren und auszuhändigen. Die entstehenden Kosten sind den Erziehungsberechtigten in Rechnung zu stellen, bis diese dem*der Schüler*in selbst ein Ticket zur Verfügung stellen oder die Anreise anderweitig organisieren.
  • Ausbau des pädagogischen Personals an/in Schulen/Bezirksämtern, das sich in angemessener Weise den individuellen Situationen der vom Unterricht ferngebliebenen widmet
  • Es sollen spezielle Fördermaßnahmen entwickelt werden, um den Schwänzer*innen die Möglichkeit zu geben, Inhalte nachzuholen, bei denen sie aufgrund der Fehlstunden ein Defizit ausgebildet haben

 

Antrag WV57/I/2018 Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit von Wohnungsgenossenschaften

30.04.2018

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Gemeinnützigkeit des genossenschaftlichen Wohnungswesen zu erarbeiten und in den Deutschen Bundestag einzubringen.

 

Durch steuerliche Entlastung sollen die Wohnungsgenossenschaften zum Bau neuer Wohnungen angeregt werden. Zugleich soll die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften angeregt werden. Zusätzlich soll ein Förderprogramm für Wohnungsneubau an die Gemeinnützigkeit gebunden werden. Der genossenschaftliche Wohnungssektor ist besonders wertvoll, da die Mieterinnen und Mieter hier selbst EigentümerInnen der Wohnungen sind, eigenständig entscheiden können, und nicht fremden Renditeinteressen ausgeliefert sind. Ziel ist die prekäre Situation mit drastischem Wohnraummangel und immer schneller steigenden Mieten zu beheben. Der Gesetzesentwurf kann sich dabei an der bis 1989 in der Bundesrepublik geltenden Rechtslage für die Wohnungsgemeinnützigkeit orientieren.

 

Die Mitbestimmungsrechte der Genossinnen und Genossen sind zu stärken.

Antrag WV85/I/2018 Kommunale Musikschulen durch gemeinsame Dienstleistungen stärken!

30.04.2018

Die Berliner SPD setzt sich für eine weitere Stärkung der kommunalen Musikschulen Berlins ein.

 

Sie fordert für die 12 bezirklichen Musikschulen ein gemeinsames Servicezentrum, das Dienstleistungen bündelt und die Musikschulen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung von zentralen und grundsätzlichen Aufgaben unterstützt.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten und Vertreter der SPD im Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für dieses Servicezentrum die institutionellen und personellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

 

Das bezirksübergreifende Servicezentrum der Musikschulen soll hauptsächlich auf folgenden Gebieten tätig werden:

 

Öffentlichkeitsarbeit

  • Servicepoint mit Front-Office-Präsenz
    • Erstkontakt durch eine zentrale Service-Nummer mit Beratung und Vermittlung der potentiellen Musikschüler*innen  an die Musikschulen entsprechend der Interessen und Musikschulkapazitäten
  • Entwicklung eines einheitlichen Marketingkonzeptes inklusive des Corporate Designs (einheitliches Erscheinungsbild der 12 Berliner Musikschulen für die Bürger*innen)

 

Administration

  • Rechtsberatung der Musikschulen unter Einbeziehung der Senatsverwaltung und des Hauptpersonalrates
  • Sicherstellung einheitlicher Schüler- und Lehrerverträge
  • Etablierung des E-Governmentprozesses
  • Gemeinsame Nutzung von digitalen Angeboten wie z.B. einer digitalen Musikbibliothek
  • Zentrale Ausschreibungen von Dienstleistungen, z.B. von IT- und Bürotechnik
  • Entwicklung von einheitlichen Anforderungsprofilen für Musikschullehrer*innen und Verwaltungspersonal in Musikschulen (Masterprofile)
  • Zentrale Bearbeitung von Fördermittelanträgen
  • Unterstützung bei Beschaffungen von Ausstattungen, Instrumentenkauf

 

Musikpädagogische Aufgaben

  • Koordination einer musikschulübergreifenden Ensemble- und Orchesterarbeit
  • Koordination einer musikschulübergreifenden Studienvorbereitung einschließlich der Durchführung von Aufnahmeprüfungen und Stufenprüfungen
  • Unterstützung bei der Fortbildung von Lehrkräften
  • Zentrale Musikinstrumentenausleihe

 

Kooperationen

  • Koordinierung der Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen und Kitas
  • Unterstützung bei der Etablierung von Modellkooperationen mit innovativem Charakter
  • Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden (z.B. Verband der Musikschulen, Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung, Chorverband, Landesmusikakademie)

 

Antrag 28/I/2018 Mindestlohnerhöhungen bei Zuwendungsempfängern ausgleichen

30.04.2018

Der Mindestlohn ist da. Er sorgte zur Einführung bei hunderttausenden Arbeitnehmer*innen für höhere Löhne. Zu Beginn des Jahres wurde er erstmals auf nunmehr 8,84 Euro pro Stunde angehoben und schaffte so für alle Mindestlohnempfänger*innen eine Gehaltserhöhung um 4 Prozent.

 

Die Zuschüsse der Jobcenter für Eingliederungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt werden allerdings nicht an diese gestiegenen Lohnkosten angepasst. Das bedeutet, dass zwischen dem gestiegenen Lohn und dem gleichbleibenden Zuschuss eine unvorhersehbare Lücke entstanden ist, die vom Arbeitgeber spontan finanziert werden muss. Hiervon sind insbesondere soziale Träger betroffen, in deren Belegschaften zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil Mindestlohnempfänger arbeiten, die durch Eingliederungszuschüsse finanziert werden. Allein die aktuelle Mindestlohnerhöhung um 34 Cent sorgt hier für jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 800 Euro pro 40h-Arbeitnehmer*in.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden daher aufgefordert, den hierfür ursächlichen §91 (2) des SGB III dahingehend zu ändern, dass Mindestlohnerhöhungen während einer laufenden Eingliederungsmaßnahme genauso wie auch jetzt schon die Lohnkürzungen berücksichtigt werden.

 

Die bisher entstandenen Mehraufwendungen der Arbeitgeber, welche durch die nunmehr nicht mehr kostendeckenden Eingliederungszuschüsse entstanden sind, müssen rückwirkend zum Inkrafttreten der Erhöhung des Mindestlohnes von dem Leistungsträger erstattet werden.

 

Anlage:

§ 91 SGB III Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses

(2) Der Eingliederungszuschuss wird zu Beginn der Maßnahme in monatlichen Festbeträgen für die Förderdauer festgelegt. Die monatlichen Festbeträge werden vermindert, wenn sich das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt verringert.

Antrag WV43/I/2018 Zügige Entwicklung neuer Stadtquartiere“ OHNE neue Kleingärten!

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Beschluss aus der 23. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 8. März 2018 „Zügige Entwicklung neuer Stadtquartiere“ (Antrag Drs. 18/0724) dahingehend geändert wird, dass die Forderung zur Herstellung von „einem Kleingarten pro acht Geschosswohnungen (17m²/EW)“ gestrichen wird.