30.04.2018
Entwürfe für Wahlprogramme für Bundestagswahlen und Wahlen der Länderparlamente müssen mindestens sechs Monate vor dem beschließenden Parteitagstermin durch den Parteivorstand beschlossen und danach umgehend allen SPD-Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
Im Fall vorgezogener Neuwahlen trägt der Parteivorstand dafür Sorge, dass die Mitglieder so viel Zeit wie möglich für die Debatte des Wahlprogramms bekommen.
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30.04.2018
Die Berliner SPD und der Berliner Senat unter sozialdemokratischer Führung sind nicht Bestandteil der Großen Koalitionsregierung unter der Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel – oder unter falsch verstandener Loyalität an politische Entscheidungen der SPD unter den Zwängen der Großen Koalition gebunden.
Von dem SPD-geführten rot-rot-grünen Berliner Senat muss ein Signal ausgehen: für einen Wechsel der politischen Ausrichtung der Partei hin auf die konsequente Interessensvertretung der Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung und Jugend und der Demokratie.
Notwendig sind überzeugende Maßnahmen für die Wiederherstellung und die Verteidigung der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Das drückt sich aus
- in der Schaffung von ausreichenden Stellen für mehr Personal, z.B. in den Krankenhäusern, in den Schulen, Kitas, im ÖPNV, in den Verwaltungen und Dienststellen:
- in den dringend erforderlichen Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur und im Abbau des nicht mit Ziffern zu erfassenden Investitionsstaus. Keine Finanzierung über ÖPP-Projekte;
- in der Abschaffung von prekärer Arbeit und der Rückführung der Beschäftigten in ausgegliederten Einrichtungen und Betrieben unter Landesverantwortung in die Tarifvertragssysteme des öffentlichen Dienstes, auf der Basis von gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Letztlich in der Aufhebung und Unterbindung von weiterem Outsourcing in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben mit lediglich dem Ziel, sich aus Tarifbindungen zu lösen. (s. Berliner Koalitionsvertrag)
Eine solche Erneuerung sozialdemokratischer Politik im Land Berlin darf nicht an der Schuldenbremse und schwarzen Null scheitern.
Mit der Entscheidung für den Gang in die Große Koalition ist auf keinen Fall die Diskussion über die dringend notwendige Erneuerung der Partei abgeschlossen – im Gegenteil, ob es der SPD gelingt, sich ernsthaft und entschlossen der Aufgabe der demokratischen und inhaltlichen Erneuerung zu stellen, wird über ihre Zukunft und letztlich auch ihre Existenz entscheiden.
Die SPD wird heute in den Augen vieler ehemaliger SPD-Wähler*innen, vor allem bei den Arbeitnehmerwähler*innen, nicht als ihre politische Interessensvertretung gesehen.
Das durch die Agenda-Politik verlorene Vertrauen wird nicht mit einigen Trostpflastern oder kleinen Reparaturen zurückgewonnen werden können.
Hier liegt eine besondere Verantwortung der Berliner SPD.
Zur Weiterleitung an SPD-Landesvorstand Berlin
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30.04.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Fraktion im Abgeordnetenhaus werden beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die S–Bahn Berlin GmbH in den neuen S-Bahn-Fahrzeugen BR 483/484 die Barrierefreiheit gewährleistet. Dazu muss die bisher geplante Konzeption folgendermaßen verbessert werden:
- der Mehrzweckbereich für Rollstuhlfahrer soll vergrößert werden, indem die Doppelsitze entfernt werden, stattdessen sollen weitere Klappsitze angebracht werden
- in den Mehrzweckbereichen für Rollstuhlfahrer sollen nur Rollstuhlpiktogramme angebracht werden
- der Vorraum an jeder Tür soll vergrößert werden, damit Rollstuhlfahrer in der Nähe der Tür stehen bleiben können
- alle Türen sollen mit Spaltüberbrückungen ausgestattet werden, damit ein problemloser Einstieg für Rollstühle und Rollatoren möglich ist (an allen Mehrzweckabteilen lt. Vorgabe durch das Fahrzeuglastenheft mit automatischen, an allen anderen Eingängen mit feststehenden Spaltüberbrückungen).
- alle vertikalen Haltestangen sollen entfernt werden und die Fahrzeuge durchgehend mit horizontalen Haltestangen ausgestattet werden
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30.04.2018
Die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin wird aufgefordert sich dafür einzusetzen:
Zur Ausweitung des Fahrradverkehrs in Berlin, wird im § 43 des Berliner Mobilitätsgesetzes die Umwidmung von bisher für Autofahrer zugelassenen Straße in Fahrradstraßen „durch geeignete Maßnahmen“ festgelegt. Um die Einfahrt in diese Straßen zu verhindern, ist als „geeignete Maßnahme“ in mehreren Bezirken die Aufstellung von Pollern vorgesehen. Dabei werden jedoch die Belange von Menschen mit Mobilitätsbehinderung, die auf ihren PKW angewiesen sind, außer Acht gelassen. Poller verhindern, dass Menschen mit Mobilitätsbehinderung, die im Besitz des EU-Parkausweises sind, in diese Straßen einfahren und dort parken können. Die Fraktion wird daher beauftragt, diesen Paragraphen entsprechend zu präzisieren, damit Menschen mit Mobilitätsbehinderung ihre Ziele auch in diesen Straßen erreichen können.
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30.04.2018
Die Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei einem eventuell drohenden Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Berlin dieselben Ausnahmen gelten, die beim Befahren der Umweltzone heute schon für Menschen mit Sonderparkausweis gelten, da sie im Alltag auf ihren PKW angewiesen sind.
Gemäß Anhang 3 Nr. 6 i.V.m. §2 (3) der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind „Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch […] im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen…“ unabhängig von ihrer Umweltplakette auch innerhalb der Umweltzonen zugelassen.“
Dies muss auch bei Dieselfahrverboten durch eine Ausnahmeregelung gültig bleiben. Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Berliner Beamtenschaft bei der Polizei und Mitarbeiterschaft in den Ordnungsämtern entsprechend geschult sind.
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