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Antrag 109/II/2019 Sexuelle Aufklärung und Strategien gegen sexuelle Diskriminierung in Schule und Lehrkraftaus- und Weiterbildung verankern!

22.09.2019

In den vergangenen 10 Jahren haben nicht nur in den Medien Artikel von sexueller Diskriminierung an Berliner Schulen eine traurige Runde gemacht, sondern es existiert auch eine leider noch dünne, aber eindeutige Forschungslage über eine desaströse Situation in unseren Klassenräumen, Lehrer*innenzimmern und Sporthallen.

 

Die beiden wichtigsten Untersuchungen zum Thema „sexuelle Diskriminierung an Berliner Schulen“ haben Ulrich Klocke 2012 und Frederick Schaaf 2016 vorgelegt. Beide resümieren, dass sowohl unter Schüler*innen als auch unter Lehrkräften wenig Wissen über sexuelle Identitäten bestünde, aber viel Interesse zur Weiterbildung vorhanden sei. Wenig Wissen führe besonders bei Lehrkräften zur Verharmlosung des Themas und zur Nichtbeachtung von diskriminierenden Äußerungen. Es mangele außerdem an didaktischen Leitlinien für nahezu alle Unterrichtsfächer, obwohl die „A V 27“ sexuelle Aufklärung zu einem fächerübergreifenden Thema macht. Weder in der universitären Ausbildung, noch im Referendariat, noch in genügend Weiterbildungsangeboten finden sich regelmäßige oder verpflichtende Hilfestellungen für Lehrkräfte zu queeren Themen.

 

Das geht nicht nur auf Kosten der Lehrkräfte, die gerne ihren SuS helfen möchten, sondern vor allem können queere SuS in ihrer Persönlichkeitsentwicklung kaum von Lehrkräften vor Diskriminierung beschützt und unterstützt werden, was nachweislich negative Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit und ihr Erwachsenwerden haben kann.

 

Um die sexuelle Aufklärung und Antidiskriminierungsstrategien an Berliner Schulen zu verbessern, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf,

  1. auf die Berliner Universitäten dahingehend einzuwirken, dass sexuelle Diskriminierung und insbesondere queere Thematiken fest in den Master of Education integriert werden. Dies soll nicht fachübergreifend geschehen, sondern fachspezifisch Vermittlung erfahren.
  2. eine verpflichtende Weiterbildungsmöglichkeit für Lehrkräfte zum Thema „Umgang mit sexueller Diskriminierung“ durch die Senatsverwaltung für Bildung zu schaffen.
  3. eine verpflichtende Verankerung von sexueller Aufklärung und Antidiskriminierung, in den Rahmenlehrplänen und in schulinternen Curricula festzuschreiben. Einen besonderen Stellenwert muss hierbei der Sportunterricht einnehmen, da er mit seiner Körperlichkeit, seinen erzeugten Emotionen und seiner Dynamik eine große Angriffsfläche für Diskriminierung bietet, aber damit auch Potenzial zur Reflektion mit sich bringt.

 

Antrag 192/II/2019 Für geschlechtliche Selbstbestimmung!

22.09.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im folgenden Sinne einzusetzen:

Die Personenstandsänderung erfolgt nicht durch eine externe Begutachtung und einen richterlichen Beschluss, sondern durch die Selbstbestimmung der entsprechenden Person. Der Vornamens- und Geschlechtswechsel vollzieht sich durch die Abgabe einer Erklärung beim Standesamt. Die betreffende Person hat im Vorfeld die Pflicht, an einer kostenlosen Beratung zum Thema Geschlechtsidentität, Vornamens- und Personenstandswechsel teilzunehmen.

Antrag 74/II/2019 Neues Wohnungsbaugebiet am Berliner S-Bahnaußenring im Bereich Wartenberg-Malchow-Karow

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Senatsmitglieder werden aufgefordert sich für eine Prüfung des Baues einer neuen Großsiedlung entlang des Berliner S-Bahnaußenringes im Bereich Wartenberg-Malchow-Karow einzusetzen.  Zu DDR-Zeiten wurde der S-Bahn-Außenring zur Umfahrung West-Berlins geplant und zur besseren Anbindung der Außenbezirke. Im Bereich Wartenberg-Karow wurde die Trasse für die S-Bahn bis zur Sellheimbrücke in Pankow sogar mit den notwendigen Brückenbauten fertiggestellt. Auf den Feldern von Malchow und Karow sollte ein weiteres großes Ost-Berliner Neubaugebiet entstehen.

 

Die Planungen wurden erst 1993 beendet, da damals für neue Wohnungen kein Bedarf in Berlin bestand. Am Bahnhof Wartenberg liegt sogar noch das Gleis auf einer Länge von 350 Metern in Richtung Sellheimbrücke.

 

Heute in Zeiten in neuen Wohnungsmangels bietet es sich an, dieses Projekt wiederaufleben zu lassen. Hier ist nicht nur eine S-Bahn-Trasse schon vorhanden, sondern sind die grundlegenden Planungsarbeiten für den Großsiedlungsbau schon vorhanden.

Antrag 84/II/2019 Dem Mietenwahnsinn mit den wirksamsten Mitteln begegnen!

22.09.2019

Wir begrüßen das zivilgesellschaftliche Engagement der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“, sich für eine Abkühlung am Mietwohnungsmarkt einzusetzen. Die Initiative und die Unterzeichner*innen des Volksbegehrens haben einen wichtigen Impuls in die politische Debatte gegeben. Der Erfolg der Unterschriftensammlung ist für uns als SPD Berlin der klare Beleg dafür, dass das Mietenthema mit allen gesetzlich möglichen und mietenpolitisch effektiven Mitteln angegangen werden muss.

Die gesetzliche Grundlage für eine Vergesellschaftung ist für uns klar gegeben. Die Frage, die wir als SPD Berlin mit dieser Resolution beantworten, ist jedoch nicht, ob Vergesellschaftungen möglich sind, sondern ob sie mietenpolitisch sinnvoll sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir die mietenpolitische Effektivität des Gesetzesanliegens der Initiative als nicht gegeben an. Es ist für uns in der SPD gegenwärtig nicht das erfolgversprechendste Instrument, die Mietpreisexplosion einzudämmen.

Vier zentrale Punkte sprechen aus Sicht der SPD Berlin gegen das derzeitige Gesetzesanliegen der Initiative.

 

1) Der Wirkungsbereich des Gesetzesvorhabens ist sehr begrenzt.
Bei einer Enteignung von großen Wohnungsunternehmen könnten von den fast 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin ca. 240.000 Wohnungen in kommunales Eigentum gebracht werden. Damit blieben neben den landeseigenen und Genossenschaftswohnungen immer noch fast 1 Million Wohnungen in privater Hand. Für diese Wohnungen gibt es auch nach einer Enteignung keine gesetzlichen Besserungen, vielmehr wird der Anlagedruck privater Vermieter auf dieses Segment noch zunehmen. Für die Mehrheit der Berliner*innen in Mietwohnungen würde sich also nichts verbessern.

 

2) Entschädigungszahlungen sind in Zeiten eines überhitzten Bodenmarktes unvernünftig hoch. Don’t play the game – change the rules! Egal wie hoch die Summe der Entschädigungszahlungen sein wird: Enteignungen sind eine Art Politik, am Marktgeschehen mitzuwirken, statt es zu regulieren. In Zeiten überhöhter Boden- und Immobilienpreise spielt man mit einem Enteignungsansatz das Anlegerspiel mit, statt die Spielregeln mit Gesetzen wie dem Mietendeckel zu ändern. Dies kann sogar dazu führen, dass die Entschädigungszahlungen als Exit-Strategie von Investment-Unternehmen bewusst einkalkuliert werden und mit Steuergeldern neue Renditemodelle finanziert werden.

 

3) Dem Instrument fehlt die Zielgenauigkeit.
Das Vorgehen der Initiative, Unternehmen nach der Größe des Wohnungsbestands zu enteignen, ist mietenpolitisch nicht zielführend. Es gibt Eigentümer*innen einzelner oder weniger Mietshäuser, die sich mieterfeindlich und sogar gesetzeswidrig verhalten. Andererseits gibt es Großvermieter, die sozial agieren. Egal bei welcher Schwelle ein Enteignungsgesetz greifen würde, es bleibt sozial nicht gerecht. Es trifft Vermieter*innen, die es nicht treffen sollte und gibt allen anderen einen Freibrief, auch denen, die tatsächlich unredlich agieren.

 

4) Es gibt wirksamere Mittel.

Die ersten drei Punkte zeigen: Vergesellschaftungen, wie sie die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ fordert, sind EIN Weg, das Mietenproblem zu adressieren, aber nicht der Königsweg. Das Instrument der Vergesellschaftung hat Vor- und Nachteile, wie jedes Gesetz. Daher muss es sich im Vergleich mit anderen Instrumenten messen lassen. Wenn Vergesellschaftungen im Vergleich aller gesetzlichen Möglichkeiten der beste Weg wäre, würden wir ihn als SPD Berlin unterstützen. Wir sehen aber in dem Berliner Mietendeckel einen weitaus effektiveren Weg, die Mietpreisspirale zu beenden. Denn er gilt für alle Berliner Bestandswohnungen und ist damit zielgenauer, zudem ist er mit weitaus weniger Steuerausgaben verbunden, die so für andere notwendige Investitionen der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.

 

Auch wenn wir die gegenwärtigen Ziele der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ nicht unterstützen, werden wir den Dialog mit der Initiative fortsetzen und weitere Lösungen für das Mietenproblem Berlins suchen. Insbesondere bei einer gemeinsamen Adressierung bundespolitischer Stellschrauben der Mietengesetzgebung – wie der Entfristung und Verschärfung der Mietpreisbremse, der Abschaffung der Modernisierungsumlage und der Verringerung der Kappungsgrenzen – möchten wir diese Zusammenarbeit fortführen.

Antrag 141/II/2019 Einrichtung eines öffentlichen Europa-Büros

22.09.2019

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Europabeautftragten der Bezirke zu stärken.

 

Der Personalbedarf soll um mindestens 2 Vollzeitstellen erhöht werden. Die Sachmittel müssen entsprechend aufgestockt werden. Folgende Aufgaben sollen besser abgedeckt werden:

  • allgemeine Aufklärung über Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren der EU-Organe
  • gezielte Informationsweitergabe über bezirks-, landes- und bundesbezogene EU-Projekte
  • Organisation und Durchführung von Europa-Veranstaltungen an Bildungseinrichtungen, sozialen Einrichtungen und im öffentlichen Raum
  • Öffentlichkeitsarbeit, die den vorangegangenen Aufgaben dienen