30.04.2018
Wir fordern die sozialdemokratischen Bundesminister*innen auf:
- sich für die sofortige Beendigung der türkischen Militäroffensive gegen die Kurd*innen einzusetzen
- Menschenrechte zum Maßstab sozialdemokratischer Politik zu machen – nicht die politischen Interessen der türkischen Regierung
- sich für eine Ächtung der Gewalt gegenüber der kurdischen Bevölkerung und anderer Minderheiten innerhalb der Türkei und Nordsyrien einzusetzen
- keine weiteren deutschen Waffenexporte in die Türkei zu genehmigen
- sofort Schutzzonen in Nordsyrien zu schaffen und dort humanitäre Hilfsprogramme einzuleiten
- finanzielle Hilfeleistungen für die Türkei nur zweckgebunden zur Unterstützung von Geflüchteten zu gewähren.
Die Türkei, vertreten durch ihren Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, führt im Norden Syriens einen Angriffskrieg gegen die kurdische Bevölkerung. Deren bewaffnete Kräfte, die YPG, waren lange Zeit Verbündete der Internationalen Allianz gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) und haben großen Anteil an der fortschreitenden Zerschlagung des IS. In diesem Zusammenhang wurden sie von Bündnispartner*innen Deutschlands, u.a. den USA, mit Waffen ausgestattet.
Die Türkei stuft die YPG als Terrororganisation ein und nutzt dies als Argument, um militärisch gegen die kurdische Bevölkerung in Syrien vorzugehen. Nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen werden gezielt zivile Einrichtungen von der türkischen Armee angegriffen, sodass auch Alte und Kinder unter den Opfern sind. Die Türkei beabsichtigt, ihren Einfluss in der Region auf Kosten der kurdischen Bevölkerung auszubauen und agiert dabei völkerrechtswidrig.
Bei den Kampfhandlungen kommen auf türkischer Seite auch deutsche Leopard-2-Panzer zum Einsatz. Somit verwendet die Türkei Waffen deutscher Hersteller, deren Verkauf an den NATO-Partner teilweise durch sozialdemokratische Minister genehmigt wurden. Durch diese Verwicklung in den Konflikt tragen die sozialdemokratischen Bundesminister*innen besondere Verantwortung dafür, sich für ein sofortiges Ende aller Kampfhandlungen einzusetzen.
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30.04.2018
Jedes Parteimitglied soll sich unbürokratisch in einer festgelegten Anzahl an Online-Themenforen beteiligen können. Dazu werden Themenforen zu verschiedenen Politikbereichen (z. B. Arbeit, Umwelt, Digitales) eingerichtet, die jedes Parteimitglied einsehen darf. Jedes Themenforum entscheidet für sich, wieviele Unterforen eingerichtet werden und auch, inwiefern sich diese zeitlich und inhaltlich beschränkt oder unbeschränkt für Nicht-Themenforenmitglieder oder gar Nicht-Parteimitglieder öffnet.
Die Online-Themenforen sollen nicht nur die konkrete inhaltliche Sacharbeit an Texten ermöglichen. Vielmehr sollen diese auch der Vernetzung dienen, in dem Online-Konferenzen, Chats, aber auch klassische Konferenzen vor Ort ermöglicht werden.
Der Parteivorstand stellt hauptamtliches Personal und Budget bereit, die die Themenforen in organisatorischen und administrativen Belangen unterstützen.
Der SPD-Parteivorstand wird damit beauftragt, ein Konzept der technischen und konzeptionellen Umsetzung dem Bundesparteitag vorzulegen.
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30.04.2018
Der Landesparteitag der SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder der Aufsichtsräte der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, bis zum Landesparteitag II/2018 zu berichten, welche Aktivitäten ergriffen wurden, um outgesourcte Hausmeisterstellen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften wieder in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, die keine prekären Beschäftigungsverhältnisse (wie Minijobs, Werkverträge, Teilzeit und Leiharbeit, o.ä.) beinhalten und damit den Antrag 36/II/2014 umzusetzen.
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30.04.2018
Wir fordern, dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung bzw. die Bundestagsfraktion Maßnahmen entwickeln, die entweder eine klare Regulierung der Agenturen oder den Aufbau einer öffentlichen Agentur beinhalten.
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30.04.2018
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich dafür einzusetzen, dass das Pilotprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung mit sofortiger Wirkung und ohne Auswertung der bisher gesammelten Daten eingestellt wird.
Außerdem soll von jeglichen Projekten dieser Art in Zukunft abgesehen werden, da sie einen massiven und den Nutzen dieses Verfahrens völlig unangemessenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen darstellen und keine eindeutige Rechtsgrundlage vorhanden ist, auf der diese Maßnahmen zu rechtfertigen sind. Zusätzlich stellen diese Daten ein enormes Sicherheitsrisiko bezüglich ihres Missbrauchs dar und üben eine massive soziale Kontrolle durch das Gefühl des Überwachtwerdens aus.
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