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Antrag 286/I/2025 Pilotprojekt Kiez-Klimabonus starten

24.04.2025

Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass das Land Berlin bis Ende 2026 ein Pilotprojekt „Kiez-Klimabonus“ in mindestens drei Bezirken startet. Bürger*innen und kleine Gewerbetreibende sammeln Punkte durch klimafreundliche Maßnahmen wie Mülltrennung, Nutzung erneuerbarer Energien, Carsharing oder die Teilnahme an lokalen Umweltinitiativen. Diese Punkte können gegen Vergünstigungen wie ÖPNV-Tickets, Gutscheine für lokale Geschäfte oder kulturelle Angebote eingetauscht werden. Das Programm wird durch Landesmittel finanziert, mit einer Evaluierung nach zwei Jahren zur möglichen landesweiten Ausweitung.

 

Umsetzungsvorschlag:

  1. Entwicklung einer App oder eines einfachen Meldesystems zur Erfassung der Punkte, in Kooperation mit Bezirksämtern und lokalen Partner*innen.
  2. Einrichtung eines Kiez-Klimabeirats pro Bezirk, der Maßnahmen vorschlägt und die Vergabe koordiniert.
  3. Finanzierung durch einen Mix aus Landesmitteln, EU-Förderungen und Kooperationen mit nachhaltigen Unternehmen.

 

Antrag 285/I/2025 Internationale Klimagerechtigkeit

24.04.2025

Wir fordern die deutsche Bundesregierung und insbesondere die SPD dazu auf, bei den zukünftigen UN-Klimakonferenzen (COP) auf eine ambitionierte und sozial gerechte internationale Klimapolitik hinzuwirken.

 

Folgende Maßnahmen sind hierbei essentiell:

I. Gerechtigkeit in der Finanzierungdes Klimaschutzes, der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und der Klimafolgeschäden sicherstellen:

  • Eine Anerkennung der ,wahren’ Kosten, die der Klimawandel verursacht, ist nötig. Neueste Schätzungen verdeutlichen die möglichen dramatischen Schäden, von fast 20 Prozent Einkommensverlust weltweit bis 2050 und damit Bedarfe auch über dem auf der COP29 vereinbarten Klimafinanzierungsziel von 300 Milliarden USD. Die Länder, die am wenigsten für den Klimawandel verantwortlich sind, werden voraussichtlich Einkommensverluste erleiden, die 60 Prozent höher sind als in den Ländern mit höherem Einkommen.
  • Es braucht dafür ein neues globales Ziel für die Klimafinanzierung (New Collective Quantified Goal, NCQG), welches Entwicklungsländer angemessen beim Umgang mit der Klimakrise unterstützt. Der Betrag sollte bis 2030 auf mind. eine Billion USD jährlich erhöht werden, um die tatsächlichen Bedarfe zur Bekämpfung der Klimakrise auch nur annähernd decken zu können. Zum einen sollten hierfür Unterziele für Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel und Klimafolgeschäden gesetzt werden, damit neben CO2-Reduktion auch der Schutz vulnerabler Gruppen vor den Folgen des Klimawandels sichergestellt wird. Außerdem bedarf es eines gerechten Verteilungsmechanismus der Kosten und einer konkreten Bezifferung des Beitrags aller Länder mit den höchsten CO2-Ausstößen. Hierzu zählt auch eine Verbreiterung der Geberbasis gemessen an den aktuellen Pro-Kopf-Emissionen, um weitere Finanzierungsmittel freizusetzen.
  • Um ausreichend Klimafinanzierung bereitstellen zu können, muss die deutsche Regierung sicherstellen, dass die deutsche Zusage von 6 Milliarden Euro Klimafinanzierung bis 2025 eingehalten wird. Ab 2025 müssen Mittel im Haushalt eingeplant werden, die sich an einem fairen Anteil des neuen globalen Klimafinanzierungsziels von mindestens 8 bis 10 Milliarden Euro pro Jahr orientieren. Für einen zielgenauen Mitteleinsatz sollen hierbei humanitäre und rechtsstaatliche Kriterien berücksichtigt werden und die Zivilgesellschaft vor Ort eingebunden werden.
  • Die Ausgestaltung des Loss and Damage Funds durch klare Zeitleisten und Kriterien für Einzahlung und Verwendung des Geldes ist essentiell. Deutschland sollte den Fonds nachhaltig finanzieren und sich als Mitglied des Boards dafür einsetzen, dass die Gelder direkt bei den schutzbedürftigsten Gesellschaftsgruppen ankommen, wofür eine enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft vor Ort nötig ist.
  • Neben Krediten sollten verstärkt Zuschüsse und alternative Finanzierungsarten Anwendung finden (z.B. debt for climate swaps), um die Verschuldung von Ländern im sog. Globalen Süden nicht weiter anzufeuern. In diesem Kontext sollte die Frage der Klimafinanzierung mit der Reform der internationalen Finanzarchitektur zusammen gedacht werden, um Staaten mehr Anreize und bessere Unterstützung für Investitionen in globale öffentliche Güter wie den Klimaschutz zu bieten und und u.a. ein Staateninsolvenzverfahren aufgesetzt werden.
  • Wir unterstützen eine weltweite Mindeststeuer für Milliardäre, wie von Brasilien in der G20 vorgeschlagen. Die faire Besteuerung großer Vermögen könnte nötiges Geld für den Klimaschutz bereitstellen und würde dafür sorgen, dass die sehr reichen Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße für die Klimakrise verantwortlich sind, auch zu deren Bekämpfung angemessene Beiträge leisten. Und nicht zuletzt ist es wichtig, dass klimaschädliche Subventionen weltweit abgebaut werden, u.a. im Flugverkehr.

 

II. Den Just Transition Ansatz konsequent anwenden, u.a. bei der Bestimmung der national festgesetzten Beiträge (NDCs) und des Globalen Anpassungsziels (GGA), sowie beim Just Transition Work Programme (JTWP).

  • Derzeit beinhalten nur weniger als 40% aller NDCs explizit Just Transition Prinzipien, was bedeutet, dass in einem Großteil der Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels soziale Gerechtigkeit und die Einbindung von Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft in die Transformation nicht ausreichend berücksichtigt werden. Durch die Integration von Just Transition Elementen in NDCs und des GGAs kann allerdings nicht nur ein sozial gerechter Strukturwandel hin zu mehr Klimaschutz unter Einbindung marginalisierter Gruppen sichergestellt werden. Just Transition Ansätze bedeuten auch reduzierte systemische Risiken der Transformation und sind so attraktiver für öffentliche und private für Investor*innen. Und nicht zuletzt tragen soziale gerechte Klimaschutzmaßnahmen, die von einer breiten Bevölkerungsgruppe getragen werden, auch zu einer größeren Akzeptanz bei.
  • In den Verhandlungen zum JTWP müssen die ILO-Leitlinien für Just Transition sowie die Arbeitnehmer*innenrechte fest verankert werden. Das JTWP sollte konkrete und verbindliche Empfehlungen für die Umsetzung machen und sich weniger auf prozedurale Elemente konzentrieren.

 

III. Konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Gender-bedingten Ungerechtigkeiten, die durch den Klimawandel entstehen, definieren:

  • Es braucht dringend einen neuen und umfassenden Gender Action Plan, der die Querverbindungen zu Just Transition und Menschenrechten herstellt. Bereits erreichte Fortschritte bei Gendergerechtigkeit im Rahmen des Lima Work Programmes müssen verteidigt werden sowie Ziele, Indikatoren zur Messung des Fortschritts bzgl. Gendergerechtigkeit im Hinblick auf den Klimawandel und Verantwortlichkeiten klarer definiert werden.

 

IV. Zivilgesellschaftliche Räumeund Umweltaktivist*innen schützen

  • 196 Umwelt- und Klimaaktivist*innen wurden 2023 weltweit ermordet. Sichere und freie Räume für eine aktive Zivilgesellschaft sind unabdingbar für offene Gesellschaften und Fortschritte für wirksamen und inklusiven Klimaschutz und müssen daher unbedingt geschützt werden. Daher sollte von der SPD darauf hingewirkt werden, dass die jeweilige COP Präsidentschaft Menschenrechte achtet und Zivilgesellschaft schützt, z.B. durch die öffentliche Thematisierung diesbezüglicher Verstöße durch die Bundesregierung.

 

Antrag 256/I/2025 Kennzeichenerkennungskameras für die Nutzung von Bus- und Fahrradspuren

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich in Berlin für eine stärkere Nutzung von Kennzeichenerkennungskameras zur Überwachung der unberechtigten Nutzung von Bus- und Fahrradspuren stark zu machen.

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, inwieweit mobile Kameras an Bussen der BVG angebracht werden können.

Antrag 175/I/2025 In die Zukunft steuern!

24.04.2025

Geld und Macht sind in unserer kapitalistischen Gesellschaft unweigerlich miteinander verknüpft. Die Frage nach einer gerechten Besteuerung ist damit maßgebend für das Ziel, sozialen und ökonomisch nachhaltigen Wohlstand für alle Menschen zu sichern. Ein Steuersystem sollte daher insbesondere Kapital und Vermögen statt Arbeit belasten, gendergerechte Besteuerungsergebnisse erzielen, queerfeindliche Systeme bekämpfen und strukturelle Unterdrückung beenden, durch rassistische und koloniale und patriarchale Strukturen entstandene Vermögens-, Einkommens- und Machtungleichgewichte angreifen und dabei helfen, ihre erneute Entstehung national und international zu verhindern, ökologisches und sozial-nachhaltiges Wirtschaften steigern sowie regionale Lebensverhältnisse angleichen.

 

Steuern haben dabei vornehmlich eine Umverteilungs- sowie eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Steuerungs- und Lenkungsfunktion. Indirekte Steuern können zur gezielten Lenkung der Produktion beitragen, indem durch sie erhöhte Produktionskosten die Investitionen und Produktion in bestimmten Bereichen senken oder verlagern. Die Lenkung individuellen Konsumverhaltens durch eine indirekte Besteuerung lehnen wir aufgrund der nicht bzw. kaum zu vermeidenden sozialen Ungerechtigkeiten ab.

 

Der Staat ist als Träger der Besteuerung in hohem Maße auf die Mitwirkung steuerpflichtiger Personen angewiesen. Im derzeitigen System profitieren insbesondere Gruppen mit bereits hoher Macht- und Kapitalkonzentration von zahlreichen Möglichkeiten, diese Mitwirkung zu verweigern oder auf Grund der Komplexität des Systems Lücken zu finden. Ein umfassendes Eigentums-, Besitz- und Vermögensregister ist deshalb die notwendige Voraussetzung einer gerechten Besteuerung, um so gesellschaftliche Klarheit über die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Mitgliedes der Gesellschaft zu erhalten. Darüber hinaus muss das sozialistische Steuersystem dem Grundsatz “So einfach wie möglich, damit möglichst jeder das System versteht und versteckte Lücken geringer werden und so komplex wie nötig, damit ausreichende Einzelfallgerechtigkeit gewahrt ist” folgen.

 

Die SPD Berlin wird daher in (zukünftigen) Regierungen sowie der Abgeordnetenhaus- wie Bundestagsfraktion folgende Steuerreformen anstreben:

 

  • Die Einrichtung eines umfassenden Eigentums-, Besitz- und Vermögensregisters für Vermögenswerte ab 200.000 € auf Landes- und langfristig auch auf Bundesebene.
  • Die Einführung einer Meldepflicht für von Beratenden und Wirtschaftskanzleien errichtete Steuerkonstruktionen, die zur Vermeidung oder Umgehung der Steuer geeignet sind.
  • Die Abschaffung der Grundsteuer und ihr Ersatz durch ein reformiertes Vermögenssteuerkonzept (s.u.) sowie die Abschaffung der Gewerbesteuer und ihr Ersatz durch eine Erhöhung der Körperschaftssteuer um 15%, um den regionalen Unterbietungswettbewerb zu beenden.
  • Um den finanziellen Bedarf der Gemeinden abzudecken, soll ein bundesweiter Fond eingerichtet werden, in den die neue Körperschaftsteuer sowie Anteile der Vermögens-, Erbschafts- und Einkommensteuer einfließen, die als Bundessteuern ausgestaltet werden.

 

Dieser Fond wird dann nach einem Schlüssel unter Einbezug eines Flächen- wie Bevölkerungsfaktors sowie der Arbeitsplätze verteilt. Der Flächen- und Bevölkerungsfaktor, der dem Fond zugrunde liegt, sollte relevante demographie-spezifische Faktoren, wie Ost-West-Unterschiede, Anteil migrantisierter Menschen und ähnliche Aspekte, berücksichtigen.

 

  • Die Umgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Bundessteuer, die alle übertragenen Vermögenswerte abzüglich zusammenhängender Verbindlichkeiten erfasst. Für betriebliche und auf Unternehmensanteile anfallende Steuerschulden soll es verschiedene Möglichkeiten der Begleichung geben (Stundung, Demokratisierungsprozesse). Die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer soll abgeschafft werden. Ebenso die 100%-prozentige Steuerverschonung, die durch eine Regel- und Optionsverschonung ersetzt werden soll, die bei 85% beginnt und auf 0% Verschonung sinkt. Diese Erbschaft- und Schenkungsteuer soll ferner folgende Punkte beinhalten:
    • ein lebenslang einziger und universeller Grundfreibetrag in Höhe von 999.999 Euro
    • außerhalb des Grundfreibetrags soll der Steuersatz mit 10% für die erste Million einsteigen
    • die Ausgestaltung der Progression als Stufensteuer und wächst mit jeder Million um 10% an (20% auf die zweite Million, 30% auf die dritte Million usw.) bis zu einem Erreichen von 90% und einem Verbleib auf dieser Höhe

 

  • Wir setzen uns für eine europaweite bzw. perspektivisch globale Mindeststeuer auf große Vermögen ein, vergleichbar mit der globalen Mindestkörpersteuer. Ist die zu besteuernde Person Staatsbürger*in eines teilnehmenden Landes, ist aber im Ausland gemeldet, wird die Steuer trotzdem erhoben und muss eventuell von den Unternehmen der Person im Land gezahlt werden
  • Die Wiedereinführung der Vermögensteuer als Bundessteuer, bei der ausschließlich natürliche Personen, Einheitsgesellschaften sowie Stiftungen besteuert werden, nicht aber Gebrauchsvermögen. Diese Vermögensteuer soll ferner folgende Punkte beinhalten:
    • ein pauschaler Freibetrag von 2 Millionen Euro pro Person, ein zusätzlicher Freibetrag von 3 Millionen Euro für eine selbst bewohnte Immobilie und einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für ein selbst geführtes Unternehmen, welches sich zu mindestens 25% im eigenen Besitz befindet
    • ein pauschaler Freibetrag von 10 Millionen Euro für Stiftungen
    • Vermögen über den Freibeträgen soll mit einem Satz von 1% pro Jahr besteuert werden. Dieser Satz soll bis zu einem Wert von 3% ab einem zu versteuernden Vermögen von 50 Millionen Euro ansteigen.
    • Die Umgehungsmaßnahmen wie überkreuzte Übertragungen, Kettenschenkungen und Vermögensumwandlungen sollen verboten und stärker kontrolliert werden

 

  • Die Umgestaltung der Einkommensteuer, sodass sie einer konvexen Kurve folgt und flach ansteigt, sodass sie beim zwanzigfachen des Durchschnittseinkommens zum Höchststeuersatz von 80% übergeht. Diese Einkommensteuer soll ferner folgende Punkte beinhalten:
    • eine einheitliche Besteuerung aller Einkommen unabhängig davon, ob sie aus Arbeit, Kapitalertrag oder anderen Quellen stammen
    • das Erheben der Einkommenssteuer direkt am Ort der Wertschöpfung
    • das System der Lohnsteuer beibehalten und das der Kapitalertragsteuer in ein vergleichbares überführen
    • Die vollständige Abschaffung des Splittingstarifs (Ehegattensplitting) zugunsten konsequenter Individualbesteuerung

 

  • Auf Ebene der Körperschaftsteuer soll eine erste Besteuerung in Kombination des Mindestlevels internationaler Vereinbarungen (15%) und des Ersatzes der Gewerbesteuer (15%) von aktuell insgesamt 30% geschehen.  Die hauptsächliche Besteuerung soll dann auf Ebene der Ausschüttungen erfolgen und unabhängig von der Höhe der Beteiligung voll in der persönlichen Einkommensteuerpflicht des Gesellschafters berücksichtigt werden.
    • Eine steuerliche Entlastung von wenig kapitalintensiven Kleinst- und Kleinbetrieben, indem nur noch bei Kleinst- und Kleinbetrieben das Teileinkünfteverfahren anwendbar ist.

 

  • Die Abschaffung der Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer.
  • Die Einführung einer Treibhausgassteuer, welche die bisherige CO2-Steuer, sowie alle spezifischen Steuern auf Treib- und Brennstoffe ersetzt. Die Höhe dieser Steuer soll sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren um externe Kosten des Treibhausgasausstoßes zu internalisieren und diesen so zu begrenzen. Damit dies nicht zu sozialen Verwerfungen führt, sollen die Einnahmen dieser Steuer für ein sozial-austariertes Klimageld verwendet, um kleine und mittlere Einkommen und Vermögen vor Belastungen zu schützen.
  • Deutschland soll sich aktiv für eine Koalition progressiver (EU-)Staaten einsetzen, die gemeinsame Standards für Vermögens-, Erbschafts- und Unternehmensbesteuerung erarbeitet, um Kapitalflucht zu verhindern und einen neuen sozialen Steuerkompromiss in der EU zu fördern
  • Die Aushandlung neuer Doppelbesteuerungsabkommen mit beliebten Auswanderungsländern (z. B. Schweiz, Monaco, Dubai), um eine nachgelagerte Besteuerung latenter Kapitalgewinne bei Wegzug sicherzustellen und die Steuerflucht hochvermögender Privatpersonen zu unterbinden
  • Eine Finanztransaktionssteuer von 2% auf Aktien und 0,2% auf Derivate von Aktien. Die Einführung einer solchen Steuer auf internationaler Ebene wird angestrebt

Antrag 221/I/2025 Inklusive Wirtschaft durch vereinfachte Vergabe

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Einführung gesonderter Regelungen zur vereinfachten Vergabe öffentlicher Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und Blindenwerkstätten im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzusetzen.