Antrag 221/I/2025 Inklusive Wirtschaft durch vereinfachte Vergabe

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Einführung gesonderter Regelungen zur vereinfachten Vergabe öffentlicher Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und Blindenwerkstätten im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzusetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2025: Überwiesen an FA VII – Wirtschaft und Arbeit

Der Fachausschuss hat den überwiesenen Antrag beraten und empfiehlt die Unterstützung des Antrags.

Begründung
Das konkrete Anliegen des Antrags sowie die grundsätzliche Forderung nach Verbesserung der Inklusion in der Wirtschaft sind zu unterstützen. Die geforderte Verbesserung des Vergaberechts in Bezug auf Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und Blindenwerkstätten wird vom aktuellen Senat auch in den Richtlinien der Regierungspolitik als Vorhaben aufgeführt (vgl. Drs. 19/980, S. 10. „Die Vergabe von staatlichen Aufträgen an Inklusionsfirmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird vereinfacht. Der Senat will Inklusionsunternehmen stärken.“ sowie auf S. 17 „Für Menschen mit Beeinträchtigung gewährleistet der Senat, dass sie auch weiterhin in einem geschützten Rahmen einer sinnstiftenden Beschäftigung nachgehen können. Dafür unterstützt der Senat Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und deren Weiterentwicklung.“). Damit ist die Forderung auch konkreter Gegenstand der derzeit stattfindenden Evaluation des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) und der entsprechenden Verordnungen. Der im März 2025 vom Senat vorgelegte Vergabebericht 2024 lieferte die Grundlage für den derzeit laufenden Evaluationsprozess aus dem heraus Novellierungsvorschläge für das BerlAVG entwickelt und voraussichtlich Anfang 2026 im Senat vorgelegt werden. Die parlamentarische Beratung wird dann aller Voraussicht nach im Frühsommer 2026 erfolgen können.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Einführung gesonderter Regelungen zur vereinfachten Vergabe öffentlicher Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und Blindenwerkstätten im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzusetzen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 8 2026:
Die Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für Menschen mit Behinderung unterstützen wir ausdrücklich. Denn obwohl es sich bei den Werkstätten um geschützte Räume handelt, konkurrieren sie auf dem freien Markt und müssen sich hier behaupten. Zugleich sind sie auch finanziell auf die Aufträge angewiesen. Wir sorgen dafür, dass im zuständigen Fachausschuss das Thema behandelt wird. Eventuell bestehende Hürden bei der Beauftragung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden wir angehen. Um die Vergabe zu vereinfachen, wird das Vergabegesetz aktuell noch angepasst.

Stellungnahme des Senats 2026:
Eine Bevorzugung der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie Inklusionsbetriebe einschließlich der Blindenwerkstätten bei den Zuschlagskriterien oder beim Zuschlag, wie durch die Spezialregelungen der §§ 224, 226 SGB IX vorgesehen, wird erst nach Maßgabe einer von der Bundesregierung (mit Beteiligung des Bundesrats) noch zu erlassenden Verwaltungsvorschrift möglich sein. Insgesamt wird eine einheitliche Regelung auf Bundesebene als zielführend angesehen, um die Vergabe an Inklusionsunternehmen systematisch zu stärken und die Chancen für diese Unternehmen zu erhöhen. Für das Berliner Vergabegesetz hat die Senatssozialverwaltung der federführenden Verwaltung Vorschläge unterbreitet.
Überweisungs-PDF: