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Antrag 162/I/2018 Informationelle Selbstbestimmung wahren – Pilotprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung am Südkreuz stoppen

30.04.2018

Maßnahmen zur biometrischen Gesichtserkennung ermöglichen es, zusätzlich zur Beobachtung von Personen diese auch eindeutig zu identifizieren und beispielsweise Bewegungsprofile von Personen zu erstellen.

 

Das massenhafte Scannen der Gesichter von Bürger*innen schränkt somit das Recht auf deren informationelle Selbstbestimmung weitgehend ein. Es wird damit unmöglich gemacht, sich im öffentlichen Raum anonym zu bewegen und ist deshalb nach Einschätzung vieler Datenschützer*innen als auch des Deutschen Anwaltsvereins nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in keinster Weise zu rechtfertigen.

 

Weiterhin gilt: Falls diese Daten in die falschen Hände gelangen, können Opfer mit lebenslangen Folgen beispielsweise eines Identitätsraubs zu kämpfen haben ohne jegliche Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, da ihre eigenen biometrischen Daten unveränderbar sind. All diese Bedenken führen zu dem Schluss, dass die biometrische Gesichtserkennung sofort zu stoppen und auch in Zukunft nicht einzusetzen ist.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, sich dafür einsetzen, dass das Pilotprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung mit sofortiger Wirkung und ohne Auswertung der bisher gesammelten Daten eingestellt wird. Alle bisher gesammelten Daten müssen umgehend und unwiderruflich gelöscht werden. Außerdem soll von jeglichen Projekten dieser Art in Zukunft abgesehen werden, da sie einen massiven und den Nutzen dieses Verfahrens völlig unangemessenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen darstellen und keine eindeutige Rechtsgrundlage vorhanden ist, auf der diese Maßnahmen zu rechtfertigen sind. Zusätzlich stellen diese Daten ein enormes Sicherheitsrisiko bezüglich ihres Missbrauchs dar und üben eine massive soziale Kontrolle durch das Gefühl des Überwachtwerdens aus.

Antrag 92/I/2018 Freiwilligendienst für alle ermöglichen

30.04.2018

Die SPD spricht sich dafür aus, dass ein Freiwilligendienst für alle junge Erwachsene, die dieses anstreben, ermöglicht werden muss.

Über 60.000 Jugendliche und junge Erwachsene engagieren sich jährlich im Rahmen eines Freiwilligendienstes für unsere Gesellschaft.

 

Als Jugendfreiwilligendienst zählen das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr. Diese sowie auch speziell konzipierte Freiwilligendienste können auch im europäischen Ausland (EFD) und im über Europa hinausreichenden Ausland (IJFD) geleistet werden. Diese Angebote richten sich in der Regel an junge Erwachsene zwischen einem Alter von 18 und 27 Jahren und sehen die Ausübung einer Tätigkeit in Vollzeit über einen Zeitraum von zumeist 12 Monaten (verlängerbar auf bis zu 24 Monate) vor.

 

Jugendfreiwilligendienste sind Bildungsdienste. Darüber hinaus dienen diese zumeist der beruflichen Orientierung. Die Freiwilligen werden stets pädagogisch begleitet. So nehmen sie innerhalb eines Jahres an mindestens 25 Seminartagen teil, welche auch von ihnen selbst mitgestaltet werden können, und werden individuell betreut.

 

Im Vordergrund steht beim Freiwilligendienst der Beitrag junger Menschen für die Gesellschaft. Die gelebte Solidarität des Freiwilligendienstes und das Zusammenkommen junger und älterer Menschen aus ganz verschiedenen Lebenswelten ist besonders wichtig in diesen Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung. Erfahrungen gelebter Solidarität und alltäglichen Verständnisses sind das beste Mittel, unsere Gesellschaft gegen Radikalisierung, Hass und Unverständnis zu immunisieren.

 

Freiwillige erhalten im Rahmen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ein Taschengeld.

 

Das Taschengeld unterliegt einer gesetzlich festgelegten Obergrenze von maximal 6% der in der Rentenversicherung der Arbeiter*innen jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell beläuft sich diese Begrenzung auf 381 Euro (2017). Durchschnittlich wird aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt. Freiwillige haben dazu einen Anspruch auf Kindergeld. Ihnen können eine unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. Wird dieser Anspruch nicht erfüllt, können diese mit Geldersatzleistungen abgegolten werden.

 

Die Einrichtungen haben die Kosten für das Taschengeld, die Sozialversicherung und zumeist einen Beitrag zur Bildungsarbeit zu leisten.

 

Da in den meisten Fällen weder eine Unterkunft noch Geld zur Verpflegung bereitgestellt wird, haben zu viele junge Erwachsene nicht die Möglichkeit, überhaupt einen Freiwilligendienst zu leisten beziehungsweise einen Freiwilligendienst ihrer Wahl an einem selbst bestimmten Standort zu absolvieren. Jedoch unterscheiden sich die Angebote an Freiwilligendiensten inhaltlich erheblich von Standort zu Standort.

 

Die Nachfrage nach einem Freiwilligendienst ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im städtischen Bereich ist die Nachfrage meist höher als die Anzahl an Angeboten, während im ländlichen Bereich teilweise ein Überangebot herrscht, beziehungsweise dort viele Angebote unbesetzt bleiben.

 

Manche Universitäten berücksichtigen einen Freiwilligendienst in ihrem hochschulinternen Auswahlverfahren, allerdings variiert das nach Land und Universität.

 

Wir fordern daher:

  • Eine stärkere Bewerbung der Angebote, vor allem an Schulen. Die Schüler*innen sollen die entsprechenden Angebote als echte Alternative zu einem direkten Start in ein Studium oder eine Ausbildung wahrnehmen können.
  • Während im städtischen Bereich angestrebt werden muss, dass mehr Angebote geschaffen werden, gilt es im ländlichen Bereich in besonderer Weise an der Bewerbung zu arbeiten.
  • Freiwilligendienste sind als ein Engagement zu begreifen, das einen Mehrwert für die Gesellschaft und die Freiwilligendienstleistenden, denn Freiwilligendienste sind immer auch ein Bildungsangebot. Um diese gesamtgesellschaftlich zu fördern, ist eine angemessene Würdigung für die Ausübenden unabdingbar. Viel zu oft werden Freiwilligendienste als „billige Arbeitskräfte betrachtet, was die Sinnhaftigkeit und Würde dieses Engagements in sein Gegenteil verkehrt.
  • Freiwilligendienste sind auf maximal 12 Monate zu begrenzen. Kein regulärer Arbeitsplatz darf weiterhin mit einer FSJ-Stelle besetzt werden!
  • Es müssen in Bund und Ländern Anlaufstellen für Freiwilligendienstleistende geschaffen werden, die mit eigener Initiative regelmäßig die Träger und Einsatzstellen kontrollieren und als Ansprechpartner fungieren. Auf diese Weise wird die Qualität der Stellen und Träger fortwährend Prüfungen unterzogen und gesichert.
  • Die Einsatzstellen haben ein Taschengeld von mindestens 450 Euro zu erbringen. Es muss für eine entsprechende finanzielle Ausstattung der anbietenden Träger*innen gesorgt werden.
  • Aus dem Bundeshaushalt hat das von den Einrichtungen gezahlte Taschengeld auf den Betrag des Baföghöchstsatzes ergänzt zu werden.
  • Um auch Jugendlichen aus finanziell schwächeren Familien, einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, sind Möglichkeiten weiterer staatlicher Förderungen für solche zu prüfen, weitere finanzielle Belastungen wie z.B. sogenannte „Solidaritätszahlungen“ anfallen, welche für den Antritt obligatorisch sind.

 

Antrag /I/2018 Gesundheit first, Bedenken second - Sucht ist kein Verbrechen!

30.04.2018

Viele Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig legale und illegale Drogen.
Die Gesetzesentwürfe, die in den vergangenen Jahren dazu im Bundestag beschlossen worden sind, dienen fast ausschließlich der Sucht und – Drogenbekämpfung und sind Mittel der Abschreckung und Verbote. Ein Schwerpunkt der derzeitigen Drogen- und Suchtpolitik sind gesetzliche Regulierungen zur Beschränkung des Konsums (Nichtraucher*innenschutzgesetze, Jugendschutzgesetze, Betäubungsmittelrecht). Eine zweite Säule bildet die Angebotsreduzierung mit der Bekämpfung der „Drogenkriminalität“. All diese Regelungen folgen einer strikten law and order-Mentalität.

 

Doch lösen diese Regelungen die Probleme bereits süchtiger Drogengebrauchenden nicht, die beabsichtigte Abschreckende Wirkung bleibt aus und wir haben seit Jahren eine konstante Zahl Drogengebrauchender. Die Zahl süchtiger Menschen, darunter Jugendlichen, steigt stetig. Beschäftigt man sich mit der Homepage der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird deutlich, dass Jugendliche neben Drogen wie Crystal Meth auch von der Internetsucht stark betroffen sind. Doch nicht bei jeder Sucht ist die gesellschaftliche Akzeptanz gleich. Bei der Internetsucht werden Maßnahmen ergriffen und Forschungsstrategien des Bundes zu den individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung gefordert. Die Medikamentensucht, von der 2,3 Millionen Menschen betroffen sind, wir in ihrer ganzen Briete im Gesundheitsministerium thematisiert. Doch bei der Drogensucht spielen hauptsächlich strafrechtliche Faktoren eine entscheidende Rolle und lenken die Aufmerksamkeit der Sucht und des Drogenkonsums allzu sehr von medizinischen hin zu juristischen Fragestellungen und Konsequenzen. Im Willen, die Anzahl der Süchtigen zu dämpfen, wird der Aspekt der Gesundheit oft außen vor gelassen und stattdessen mit strafrechtlichen Sanktionen gearbeitet. Dabei sollte nicht Repression, Inhibition und Drogenbekämpfung die bestimmenden Aspekte der Drogenpolitik sein, sondern in Anbetracht der stetig steigenden Zahlen vermehrt Prävention, Hilfe und gesundheitsfördernde Maßnahmen. Als Sozialist*innen setzen wir uns dafür ein, Abhängigen zu helfen, vom suchtbedingten Drogenkonsum wegzukommen und sie nicht als Kriminelle zu brandmarken. Und durch Ausübung von Strafen wie Gefängnisaufenthalte und Geldstrafen ist ihnen ebenfalls nicht geholfen. Vielmehr ist die Folge gesellschaftliche Ausgrenzung. Sucht ist kein Verbrechen. Wir fordern ein Umdenken der Drogenpolitik, die stärkere Einbeziehung gesundheitsrelevanter Fragen und eine auf Medizin und Therapie ausgerichtete Behandlung des Drogenkonsums.

 

Daher fordern wir:

Die Entkriminalisierung von Drogenbesitz im Rahmen des Eigenbedarfs und damit einhergehend die Verlagerung der derzeit im Justiz- und Innenministerium angesiedelten Drogenbereiche in das Gesundheitsministerium. Die Drogenpolitik und die/der Drogenbeauftragte* der Bundesregierung und der Landesregierungen sollen künftig schwerpunktmäßig in den Gesundheitsministerien angesiedelt sein.

 

Darauf aufbauend fordern wir:

  • Die regelmäßige Datenerhebung und anschließende Evaluation zur Durchsetzung der Prohibition in Form eines jährlichen Berichtes mit Augenmerk auf öffentliche Ausgaben. Ziel ist hierbei kritisch zu hinterfragen, inwiefern die Prohibition und die damit verbundenen Ausgaben zu einer wirklichen Veränderung des Drogenkonsumverhaltens in der Gesellschaft beitragen. Diese Mittel müssen in die Prävention investiert werden.
  • Die Erarbeitung von auf Wissenschaft fundierter Leitlinien und Bildung von Standards für die Behandlung Dogenabhängiger.
  • Mehr zielgruppenorientierte, präventive Leistungen u.a. in Schulen zur Aufklärung über illegale und legale Drogen, beispielsweise durch Aufklärungskampagnen.
  • Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung eines Pilotprojektes im Land Berlin zur Ausweitung der Suchtberatung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit in Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Pfelegekräften, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*Innen, Eltern, Lehrer*innen.
  • Hygienische Interventionen, dazu gehörend Spritzenaustausch und Nadelprogramme, anonyme Qualitätskontrollen (beispielsweise vor Clubs) und die Möglichkeit für von Sucht Betroffene unter ärztlicher Aufsicht Rückzugsorte zu erfahren.

 

Ziel aller Maßnahmen muss die Prävention, Schutz der Gesundheit und die Entstigmatisierung von Drogengebrauchenden sein. Nur auf diesem Wege ist eine nachhaltige Behandlung möglich.

 

Mehr Geld in Prävention, Wissenschaft und Hilfen statt Repression stecken

In Deutschland werden 84 Prozent des Drogenbudgets für Repression ausgegeben. Damit liegt  Deutschland an der europäischen Spitze. Deutschland ist zugleich europaweit das Land, das am wenigsten anteilig Geld für Prävention ausgibt. Setzt man dies in Verhältnis dazu, wie viele finanzielle Mittel in die Prohibition gesteckt werden, zeigt sich, dass dringend Handlungsbedarf besteht.

 

In Portugal hat sich gezeigt, dadurch, dass die Polizei sich nicht mehr mit Kleinkriminellen und Beschaffungskriminalität beschäftigen muss, werden die Kapazitäten zur Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität frei. Und am Beispiel der USA wird deutlich, dass die im Umlauf befindliche Drogenmenge konstant bleibt, selbst wenn sich der Aufwand der Bekämpfung gar verdoppelt.

 

Durch die Entlastung der Justiz können zudem die Suchterkrankten mit den freiwerdenden Mitteln unterstützt werden. Die frei werdenden Mittel, die sich aus den dadurch wegfallenden Verfahren ergeben, sollen zudem in präventive Aufklärungsmaßnahmen fließen. Und, so ist auch nachweisbar: Der  Anteil der Menschen, die Beratungen aufsuchen ist größer, wenn Sucht als Krankheit und nicht als Verbrechen verstanden wird.

 

In jedem Fall muss Schluss sein mit der Kategorisierung von Suchtbetroffener Menschen, in Verbrecher und Nicht-Verbrecher. Sucht ist Sucht und sollte endlich gesellschaftlich neu bedacht werden.

 

Antrag 226/I/2018 Gesundheitsstandort Buch: Zukunftsort fit machen für die Zukunft – auch beim Verkehr!

30.04.2018

Der „Zukunftsort“ Berlin-Buch mit dem Campus Buch und den Einrichtungen der Gesundheitsregion ist derzeit nur unzureichend verkehrlich erschlossen. Die SPD Berlin setzt sich daher dafür ein, einen Regionalbahnsteig am Bahnhof Berlin-Buch zu errichten.

 

Wir fordern die SPD-Fraktionen im Abgeordnetenhaus und dem Bezirk sowie die SPD-Mitglieder des Senats und Bezirksamts auf, einen Regionalbahnsteig am Bahnhof Buch prioritär gegenüber einem möglichen Halt am Karower Kreuz zu behandeln und jenen möglichst schnell zu realisieren.

 

Antrag 174/I/2018 Missbrauch der Kostenpauschale für externe Abgeordnetenbüros beenden!

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Landesabgeordnetengesetz (LAbgG) dahingehend zu ändern, dass die  monatliche Kostenpauschale für Schreibarbeiten, Porto, Telefon, Fahrkosten und die Unterhaltung eines Büros außerhalb des Gebäudes des Abgeordnetenhauses (externes Büro) von derzeit 2.541,00 Euro (2017) in entsprechender Höhe gekürzt wird, wenn monatlich weniger als 1.000 Euro an monatlichen Miet-,  und Heiz- und Stromkosten tatsächlich gegenüber der Verwaltung des Abgeordnetenhauses nachgewiesen werden.