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Antrag 16/II/2022 Abbau von Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Gehörlosen/Schwerhörigen in der SPD

9.10.2022

In Deutschland benutzen gehörlose und stark schwerhörige Menschen in der Kommunikation untereinander oft die Gebärdensprache. Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache als vollwertige Sprache in Deutschland anerkannt. Gehörlose und stark schwerhörige Kinder wachsen seitdem zunehmend bilingual auf.

 

Gerade Jugendliche und junge Erwachsene fordern ein verstärktes Einsetzen der Deutschen Gebärdensprache in der Kommunikation mit den hörenden Menschen. Da diese zumeist keine Deutsche Gebärdensprache erlernt haben, braucht es für die gemeinsame Kommunikation den breiten Einsatz von u.a. Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen.

 

Gehörlose und schwerhörige Menschen haben ein gesetzliches Recht auf politische Teilhabe und Partizipation. Dieses Recht ist im Lebensalltag häufig erst noch einzulösen, u.a. das Recht auf

  • eine barrierefreie und verständliche Vermittlung von Informationen zum politischen und gesellschaftlichen Geschehen,
  • einen gleichberechtigten Zugang zu und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ohne zusätzliche individuelle finanzielle Belastungen – auch in politischen Strukturen.

 

Auch die SPD mit ihren Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften weist nach innen und außen noch zahlreiche Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Gehörlosen bzw. Schwerhörigen auf.

 

Wir fordern daher für den bereits beschlossenen aber noch weiter zu entwickelnden SPD-Inklusionsplan:

  • Die Entwicklung von klaren Regelungen zum Ausbau einer barrierefreien Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen/Schwerhörigen u.a. für die Teilhabe und das Engagement am Parteileben z.B. bei der Vorbereitung und Durchführung von Parteiveranstaltungen.
  • Regelungen auch für mögliche Kandidaturen von Menschen mit Beeinträchtigungen, u.a. gehörlose und schwerhörige Genoss*innen für politische Mandate und Ämter. Entstehende Kosten sind von der Solidargemeinschaft und nicht vom einzelnen Menschen mit Beeinträchtigung zu tragen.
  • Die Vergütung für den Einsatz von Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen soll im Grundsatz nach den jeweils aktuellen Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ) erfolgen.
  • Die Entwicklung von Aktionen und Maßnahmen zur stärken Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen – u.a. auch für die verschiedenen Bedürfnisse von Gehörlosen und Schwerhörigen – bei Haupt- und Ehrenamtlichen.

 

 

Antrag 124/II/2022 Keine Abschreibungen für Nord Stream II zu Lasten der Steuerzahler:innen

9.10.2022

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, ein Gesetz einzubringen in den Deutschen Bundestag einzubringen mit dem Ziel, steuermindernde Verluste durch die Nicht-Inbetriebnahme der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream II zu verhindern. Die Steuerzahler:innen dürfen nicht in Haftung genommen werden für die verfehlte Unternehmenspolitik einiger Energiekonzerne, Deutschland vorsätzlich durch immer neue Investitionen in russische Energieprojekte wie Nord Stream II von Russland abhängig gemacht zu haben. Die Verluste für die Investitionen, Beteiligungen, Kredite für Nord Stream II dürfen nicht zur Senkung der Unternehmensgewinne gegengerechnet und so die Steuern gesenkt werden.

Antrag 158/II/2022 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen

9.10.2022

In Berlin werden Stiftungen öffentlichen Rechts im Wesentlichen vom Land Berlin finanziert. Trotzdem hat das Land Berlin hier derzeit kaum direkte Einflussmöglichkeiten, um sicherzustellen, dass Beschlüsse des Abgeordnetenhauses dort auch umgesetzt werden. Die Stiftungen können sich dem politischen Willen praktisch entziehen. Dies kann nicht so bleiben. Vom Land Berlin finanzierte Einrichtungen dürfen nicht außerhalb politischer Entscheidungen agieren.

 

Deshalb fordern wir die SPD-Fraktion auf, für alle Stiftungen öffentlichen Rechts im Land Berlin eine neue allgemein verbindliche rechtliche Grundlage zu schaffen, damit es wieder möglich ist, politische Entscheidungen auch durchzusetzen, wie unter anderem der Verzicht auf sachgrundlose Befristungen, das Angebot von Ausbildungsplätzen, das Unterlassen von Ausgründungen oder die Rückführung von ausgegründeten Unternehmen.

 

Zusätzlich muss das Aufsichts- und Entscheidungsgremium der jeweiligen Stiftung, der Stiftungsrat, mit Vertreter:innen der Arbeitnehmenden besetzt werden.

Antrag 220/II/2022 Bundesinitiative für Kommunales Wahlrecht für Nicht-Eu-Bürger*innen, “Alle Stimmen Hören”

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dazu auf, sich dafür einzusetzen, den Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28 Absatz 1, Kommunales Ausländerwahlrecht), welcher 2010 durch die SPD Bundestagsfraktion vorgelegt wurde erneut in den Bundestag einzubringen.

Antrag 303/II/2022 Heizkostenbeteiligung von Hauseigentümer*innen – für Mieter*innen und Klimaschutz

9.10.2022

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks-, Landes- Bundes- und EU-Ebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass angesichts stetig steigender Energiepreise auch die Eigentümer*innen von Wohngebäuden, die nicht den gesetzlichen Mindeststandards für energetische Sanierung entsprechen, zur Mitfinanzierung der Heizkosten der Mieter*innen/Wohnungsnutzer*innen herangezogen werden.

 

Dabei müssen die relevanten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des  Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) eingehalten  und sollen zurückliegende Renovierungen, sowie die CO2-Heizkosten-Aufteilung berücksichtigt werden.