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Antrag 67/I/2019 Keine Immobilienkäufe per Barzahlung

24.02.2019

Die SPD fordert ihre Vertreter*innen in der Bundes- und in Landesregierungen sowie ihre Mandatsträger*innen in Bundes- und Länderparlamenten auf, sich für die Abschaffung von Immobilienkäufen mittels Barzahlung einzusetzen.

Antrag 138/I/2019 Flächendeckendes bargeldloses Bezahlen in Berlin ermöglichen

24.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für die Einführung flächendeckender bargeldloser Bezahlmöglichkeiten als ergänzendes Angebot in Berlin einzusetzen. Dies sollte das Bezahlen von Kleinstbeträgen beinhalten. Die Einführung soll sukzessive geschehen und branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen.

Antrag 209/I/2019 Bibliotheksgesetz für das Land Berlin

24.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass innerhalb der Wahlperiode 2016-2021 ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. In dem Gesetzentwurf

  • sind Bibliotheken als Orte der Bildung, der Begegnung und des Austausches zu definieren und zu entwickeln. Dazu sind Standards für Aufgaben und Leistungen festzulegen sowie innovative Nutzungskonzepte für neue Formen der Begegnung und Kooperationen zu ermöglichen bzw. zu optimieren, u.a. Kooperationen mit Volkshochschule, Musikschule, Schulen, Kitas und Akteuren der Gesellschaft,
  • ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen,
  • ist eine fachgerechte und ausreichende Personalausstattung der Bibliotheken festzuschreiben,
  • ist die Implementierung neuer Technologien und Programme abzusichern,
  • sind Mindeststandards basierend auf dem neuen SIKO-Indikator (Beschluss vom 27.01.2017) zu formulieren, der in Anlehnung an einen empfohlenen Medienbedarf von 2,5 Medieneinheiten je Einwohner einen maximalen Flächenbedarf von 750 qm je 10.000 Einwohnern festlegt,
  • ist festzuschreiben, dass die Medienausstattung der öffentlichen Bibliotheken schrittweise an die empfohlene Zielgröße angepasst wird,
  • ist eine nutzer*innenfreundliche Mindestwochenöffnungszeit der öffentlichen Bibliotheken festzulegen,
  • sind die Parameter der Kostenleistungsrechnung an das aktuelle Bibliotheksleben anzupassen,
  • ist die Entgeltfreiheit für die Benutzung der Dienste öffentlicher Bibliotheken bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres festzulegen,
  • ist die Schaffung einer Stelle zur ressortübergreifenden Planungskoordination mit Fokus auf kultureller Bildung in den Bezirken im Amt für Kultur und Weiterbildung herbeizuführen,
  • ist die Entwicklung und Festschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen,
  • Der Anteil an digitalen Angeboten ist weiter auszubauen.

 

Antrag 113/I/2019 „Gute Arbeit“ für Volkshochschuldozent*innen

24.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatsverwaltung für Finanzen für eine Verbesserung der Situation des Lehrpersonals an Volkshochschulen einzusetzen. Zu den konkreten Maßnahmen zählen:

  • Die schrittweise Festanstellung von mindestens 20% der „arbeitnehmerähnlichen“ Volkshochschuldozent*innen als Weiterbildungslehrkräfte mit Daueraufgaben wie Kursen in der Grundbildung, Sprach- und Integrationskursen, Kursen in der beruflichen Bildung (Arbeit 4.0), in der politischen Bildung oder in der Weiterbildungsberatung.
  • Die Ersetzung der „flexiblen Honorarbandbreiten“ für den VHS-Bereich durch eine vereinfachte, transparente und kontinuierlich angepasste Honorarordnung für Lehr- und Weiterbildungsberatungskräfte. Anzustreben ist die einheitliche Mindestvergütung einer geleisteten Unterrichtsstunde (einschließlich der Vor- und Nachbereitung) mit 35 Euro für alle Volkshochschuldozent*innen.
  • Die Zahlung von Kranken- und Sozialversicherungszuschüssen, Urlaubs- und Krankengeld für maximal sechs Wochen sowie das Recht auf jährliche Bildungsfreistellung werden „arbeitnehmerähnlichen“ Volkshochschuldozent*innen weiterhin zugesichert. Zudem sind die Verpflichtungen gegenüber den „arbeitnehmerähnlichen“ Lehrkräften in folgenden Bereichen zu aktualisieren: Mutterschutz, Elternzeit, Recht auf Rückkehr an vergleichbaren Arbeitsplatz, Wegfall der drei unbezahlten Karenztage bei Krankheit mit vollständiger Honorarfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag, Übernahme von Fortbildungskosten, Zahlung einer Mobilitätspauschale (Jobtickets).
  • Die vollständige Finanzierung der an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepassten jährlichen Honorarerhöhungen für Volkshochschuldozent*innen durch das Land Berlin.

 

Antrag 112/I/2019 Mitbestimmung stärken an Berliner Volkshochschulen

24.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass an allen bezirklichen Volkshochschulen Interessenvertretungen für Dozent*innen (wieder) eingerichtet werden.