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Antrag 17/III/2016 Ausbildungsplatzgarantie jetzt!

22.11.2016

Das  Recht auf freie Auswahl eines Ausbildungsplatzes muss als gesetzlicher Anspruch ausgestaltet werden. Im Rahmen einer Ausbildungsplatzgarantie muss jede*r Interessierten ab dem Stichtag des 30.09.von der Bundesagentur für Arbeit ein Ausbildungsplatz vermittelt werden. Um eine Auswahl zu gewährleisten, sollen 3 Ausbildungsplätze im gewünschten Berufsfeld angeboten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Ausbildungsunternehmen qualitative Mindeststandards einhalten: Ausbildungsstellen sind mit einer bedarfsdeckenden Mindestvergütung zu entlohnen und die Betreuungsverhältnisse müssen ein positives Lernumfeld schaffen. Den zwingend notwendigen Ausbau von Ausbildungsplätzen dürfen die in die Pflicht zu nehmenden Unternehmen nicht durch Einbußen in der Qualität der Plätze boykottieren.

 

Die Ausbildungsplatzgarantie soll durch ein Umlagesystem finanziert werden. Dabei zahlen alle Berliner Unternehmen in einen gemeinsamen Fond ein. Die ausbildenden Betriebe bekommen einen Teil ihrer Kosten zurückerstattet. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung in den Betrieben durch Ausbilder*innen durchgeführt wird, die ihre Kenntnisse vorher nachgewiesen haben. Weiterhin müssen Ausbilder*innen und Auszubildende in einem zahlenmäßig angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Die Höhe des Umlagebeitrags beträgt 2% der Bruttolohnsumme eines Unternehmens. Die Kostenerstattung orientiert sich an der Zahl und Ausbildungsdauer der Auszubildenden.

 

Die Aufsicht über den gemeinsamen Fond wird ein neu zu gründendes Landesinstitut für Berufsbildung übernehmen. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel nur für Ausbildungsplätze eingesetzt werden. Zudem soll das Landesinstitut darauf hinwirken, dass die Ausbildung in kleinen und mittelständischen Unternehmen und im Verbund mehrerer (kleiner) Unternehmen gefördert wird.

 

Die SPD-Mitglieder der Berliner Landesregierung werden sich dafür einsetzen, dass das Land Berlin in den Bundesrat einen Gesetzesvorschlag zu einer bundesweiten Ausbildungsplatzumlage einbringt.

 

Es gibt ein Mismatch der Ausbildungspläne von Jugendlichen mit dem Ausbildungsplatzangebot auf dem Markt. Viele Ausbildungsplätze in einigen Berufsfeldern bleiben unbesetzt, während in anderen Berufsfeldern und in Berlin ganz grundsätzlich nicht genügend Ausbildungsplätze für die Bewerber*innen vorhanden sind, in Berlin fehlen jährlich rund 1000 Ausbildungsplätze. Die Ursache der Differenz zwischen Angebot an Ausbildungsplätzen und der Nachfrage der Jugendlichen liegt nicht etwa in fehlender Ausbildungsreife oder mangelnder Vorbereitung durch die Schule, sondern darin, dass ein adäquates Angebot an Ausbildungsplätzen, das den Neigungen und Wünschen der Jugendlichen entspricht, derzeit nicht vorhanden ist. Die Verantwortung liegt dabei zu einem überwiegenden Teil bei den Unternehmen, in Berlin bilden derzeit lediglich 12,5% der Betriebe aus, das ist der letzte Platz im Durchschnitt aller Bundesländer.

Antrag 15/III/2016 Attraktivität der beruflichen Ausbildung sichern und stärken: Schluss mit der Ausschließlichkeit von Ausbildung und Studium!

22.11.2016

Die duale Ausbildung (Ausbildung an zwei Lernorten, dem Betrieb für die praktische und der Berufsschule für die theoretische Ausbildung) war und ist fester Bestandteil des Arbeitsmarktes in Deutschland. Zwar ist die duale Ausbildung für einen Großteil der Jugendlichen weiterhin eine wichtige Option, die meisten Abiturient*innen ziehen jedoch ein Hochschulstudium vor, während gleichzeitig der Prozentsatz der Schulabgänger*innen mit Hochschulberechtigung steigt.  Wir sehen als Problem, dass der Übergang zwischen Ausbildung und Hochschulstudium nicht für alle durchlässig ausgestaltet ist. Zu oft ist die Wahl junger Menschen für Ausbildung oder Studium eine sich gegenseitig ausschließende. Die gegenseitige Anrechnung von Leistungen wollen wir ermöglichen und vereinheitlichen.

 

Wir fordern: Das Berliner Hochschulgesetz muss insoweit geändert werden, dass der Abschluss einer Berufsausbildung grundsätzlich und fachungebunden zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Zudem soll das Angebot der IHK Berlin für Studienabbrecher*innen, eine verkürzte Ausbildung zu absolvieren, auf weitere Ausbildungsberufe ausgeweitet, stärker koordiniert und gesetzlich festgeschrieben werden.

 

Zusätzlich fordern wir eine Stärkung des dualen Studiums (Hochschulstudium mit fest integrierten regelmäßigen Praxiseinsätzen in Unternehmen), das eine wichtige Scharnierfunktion zwischen dualer Ausbildung und dem reinen Hochschulstudium darstellt. Da derzeit die Bewerber*innenzahl die Zahl an von den Unternehmen bereitgestellten Plätzen für das duale Studium übersteigt, fordern wir, dass die Einrichtung solcher Studiengänge vereinfacht und vereinheitlicht wird. Die oft sehr belastende Situation dual Studierender, die durch die Verbindung von Ausbildung und Studium entsteht, wollen wir nicht länger hinnehmen. Unsere Vorstellungen von guter Arbeit sollten auch im dualen Studium übernommen werden. Oft müssen duale Student*innen neben dem Beruf dann auch noch lernen oder Fallstudien und ähnliches für das Studium anfertigen. Von Freizeit ist dann nicht mehr viel zu sehen. Deshalb fordern wir verbindliche Absprachen zwischen den Unternehmen und der Hochschule, die eine Überbelastung verhindern sollen. Die Tendenz, dass duale Studiengänge auf Unternehmensinteressen ausgerichtet werden und das Studium so weiter ökonomisiert wird, muss entgegengewirkt werden. Die Curricula müssen von unabhängigen Hochschulgremien ohne Unternehmensbeteiligung aufgestellt und die Kosten für private Hochschulen im Verhältnis zum Einkommen begrenzt werden. Ein auskömmlicher Lebensunterhalt muss gesichert sein. Eine bessere Studienförderung – insbesondere ein besseres Bafög-System – und Teilzeitstudiengänge für parallele praktische Tätigkeiten müssen her, um den Weg in reguläre Studiengänge zu erleichtern. Ein Klassensystem der Hochschulen, wo das duale Studium unten angesiedelt ist, muss verhindert werden.

 

Unser Ideal von Bildung verfolgt einen emanzipatorischen Ansatz; neben dem Zugang zu berufsrelevantem Wissen steht in jedem Fall der Zweck der Bildung als Element der Selbstbildung und Selbstverwirklichung.

Antrag 12/III/2016 Gemeinschaftsschulen konsequent ausbauen

22.11.2016

Wir wollen, dass strukturell mehr Schüler*innen in ganz Berlin die Bildung an Gemeinschaftsschulen in Anspruch nehmen können und wollen den Ausbau der Gemeinschaftsschulen aktiv vorantreiben.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf die Gemeinschaftsschule in ganz Berlin flächendeckend auszubauen, indem sämtliche geplante Schulen zukünftig und ausschließlich als Gemeinschaftsschulen gedacht, ausgestattet und gebaut werden.

Antrag 10/III/2016 Keine Schulprivatisierung

22.11.2016

 

  • Der Sanierungsrückstand an den Berliner Schulen, der mindestens 1,2 Mrd. Euro beträgt, ist in der kommenden Legislaturperiode vollständig abzubauen
  • Neubauten sind so auszulegen, dass sie eine durchschnittliche Nutzungsdauer von wenigstens 75 Jahren haben
  • Gebäude sind mindestens so zu erhalten, dass der Erhalt einem Neubau alle 75 Jahre entspricht. Technische Gebäudeausrüstung und Anlagen wie Heizung, Lüftung, sanitäre Anlagen, Klassenzimmerausstattung, Fachraumausstattungen, Schulcomputer etc. sind entsprechend ihrer durchschnittlichen Nutzungsdauer zu erhalten bzw. zu erneuern.
  • Alle Baumaßnahmen sind an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und AnwohnerInnen sind intensiv in die Bedarfsermittlung einzubeziehen.
  • Sanierung, Ausbau, Neubau und Erhalt erfolgen durch öffentliche Verwaltungen und im öffentlichen Recht.
  • Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln. Jeder Einbezug privaten Kapitals, sei es über Öffentlich-private Partnerschaften, langjährige Betreiberverträge oder privatrechtliche Infrastrukturgesellschaften sind zu unterlassen
  • Die Verantwortung für Schulsanierung, -ausbau, -neubau und -erhalt liegt bei den Bezirken. Dazu sind die Bezirke vom Senat finanziell und personell hinreichend auszustatten.

 

Antrag 08/III/2016 GSW Wohnungsbestände re-kommunalisieren

22.11.2016

Die SPD in Berlin setzt sich mittelfristig für eine Rekommunalisierung der – im Jahr 2004 vom Land Berlin privatisierten – GSW Wohnungsbeständen ein.