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Antrag 156/I/2019 Schutz für Alle – Impfen rettet Leben!

25.02.2019

Wir fordern:

  • Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland
  • Eine Vertiefung und Verstetigung der Erhebungen zur Impfabdeckung in Deutschland schon vor dem Schuleintritt

Antrag 129/I/2019 Seenotrettung ist kein Verbrechen

25.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag, Bundesregierung und Europaparlament auf, sich umgehend für folgende Ziele einzusetzen:

  1. Solidarisierung mit allen Menschen auf der Flucht
  2. Schaffung von sicheren Fluchtwegen auf deutscher und europäischer Ebene
  3. Menschenwürdige Aufnahme in Europa für Menschen, die fliehen mussten
  4. Entkriminalisierung von Seenotretter*innen

 

Wir begrüßen die Bemühungen des Berliner Senats ausdrücklich, Berlin als sicheren Hafen anzubieten.

 

Um mittelfristig dem globalen Megatrend Migration und der Rekordzahl an Flüchtlingen weltweit gerecht zu werden, bedarf es umfassender Reformen auf europäischer Ebene.

 

Dazu zählen:

  • ein humanitäres Seenotrettungsprogramm der EU, das nicht vom Militär getragen wird und nicht mehr die Seenotrettung libyschen Söldner*innen überlässt
  • ein neues Dublin-System, das Anrainer entlastet und für eine gleichmäßige Verteilung sorgt
  • eine breite europäische Debatte mit dem Ziel eines europäisches Asyl- und Einwanderungsgesetzes
  • die Einrichtung eines europäischen Integrationsfonds, um alle Mitgliedsländer in die Lage zu versetzen, eingewanderten und geflüchteten Menschen ein Recht auf Integration zu ermöglichen

 

Antrag 132/I/2019 Freiwillige Rückkehr muss freiwillig sein

25.02.2019

Auf öffentliche Werbung für die freiwillige Rückkehr soll insgesamt verzichtet werden.

 

Daher fordern wir:

 

  • Auf öffentliche Werbung für die freiwillige Rückkehr soll insgesamt verzichtet werden. Stattdessen sollen Geflüchtete nur auf persönlicher Ebene und bei Bedarf und von geschultem Personal über die Angebote des Staates zur freiwilligen Rückkehr informiert werden.
  • „StarthilfePlus“ soll abgeschafft werden und es stattdessen Geflüchteten, die sich für die freiwillige Rückkehr entschieden haben, freisteht, mindestens 1200 Euro Unterstützung (Inklusive Rückflug) zu bekommen, egal zu welchen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen wird und egal, ob die Entscheidung während oder nach dem Ende der Verarbeitung des Asylverfahrens getroffen wurde.
  • Die 500 Millionen Euro, die mit der Abschaffung der öffentlichen Werbung gespart werden, sollen dafür genutzt werden, die finanzielle Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr deutlich zu erhöhen und um in Integrationsprogramme in Deutschland zu investieren.
  • Zudem reicht es nicht aus, Starthilfe in Form von Geld zu geben, vielmehr müssen Strategien zur selbstständigen Unternehmensgründungen weitergegeben werden. Auch die Option einen Mikrokredit aufzunehmen, sobald ein eingereichtes Konzept vorliegt, sollte den Rückkehrenden ermöglicht werden. Denn die wirtschaftliche Unabhängigkeit ist besonders in Krisengebieten von großer Bedeutung.

 

Die freiwillige Rückkehr ist nur sinnvoll und gerecht, wenn die Entscheidung, zurückzukehren, tatsächlich freiwillig getroffen wird. Die jetzige Politik des Bundesinnenministeriums garantiert dies nicht. Dies wurde deutlich, als das Innenministerium im letzten November eine halbe Million Euro damit verschwendet hat, eine öffentliche Kampagne zum Thema in Auftrag zu geben. Auf Plakaten, die in fast allen Bahnhöfen in deutschen Großstädten aufgehängt wurden, konnte man in großen Buchstaben lesen: „Dein Land. Deine Zukunft. JETZT!“. In den kleineren Buchstaben wurde Geflüchtete, die bis Ende des Jahres im Rahmen der freiwilligen Rückkehr und des neuen Programms „StarthilfePlus“ ausreisen würden, ein finanzieller Bonus versprochen.

Für uns ist eine solch nationalistische und ausländerfeindliche Politik auf keinen Fall tragbar.

Das Innenministerium muss sofort aufhören, die freiwillige Rückkehr politisch zu nutzen, um somit die Zahlen der Ausreise zu vergrößern und einen ausländerfeindlichen Teil der Bevölkerung zu beruhigen. Stattdessen soll es sich um die Menschen kümmern, die hierher geflohen sind, auf der Suche nach Sicherheit und Freiheit.

Antrag 130/I/2019 Seenotrettung ist kein Verbrechen

25.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag, Bundesregierung und Europaparlament auf, sich umgehend für folgende Ziele einzusetzen:

 

  1. Solidarisierung mit allen Menschen auf der Flucht
  2. Schaffung von sicheren Fluchtwegen auf deutscher und europäischer Ebene
  3. Menschenwürdige Aufnahme in Europa für Menschen, die fliehen mussten
  4. Entkriminalisierung von Seenotretter*innen

 

Wir begrüßen die Bemühungen des Berliner Senats ausdrücklich, Berlin als sicheren Hafen anzubieten.

 

Um mittelfristig der Migration von Geflüchteten weltweit gerecht zu werden, bedarf es umfassender Reformen auf europäischer Ebene.

 

Dazu zählen:

  • ein humanitäres Seenotrettungsprogramm der EU, das nicht vom Militär getragen wird und nicht mehr die Seenotrettung libyschen Söldner*innen überlässt
  • Ein neues Dublin-System, das Anrainer entlastet und für eine gleichmäßige Verteilung sorgt
  • eine breite europäische Debatte mit dem Ziel eines europäisches Asyl- und Einwanderungsgesetzes
  • die Einrichtung eines europäischen Integrationsfond, um alle Mitgliedsländer in die Lage zu versetzen, eingewanderten und geflüchteten Menschen ein Recht auf Integration zu ermöglichen

 

Antrag 144/I/2019 Schwangerschaftsabbruch: medizinische Ausbildung standardisieren!

25.02.2019

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Einführung und Standardisierung der medizinischen Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen in die Curricula (Lehrpläne) einzusetzen.

 

Dieses soll unverzüglich jedoch spätestens nach einer gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafgesetzbuches geschehen. Betroffen sind die, Curricula der Hochschulen für Humanmedizin und der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern für Facharzt-/Fachärztinnenausbildung im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

 

Weiterhin soll auf die Erstellung von Leitlinien für die medizinischen Aspekte von Schwangerschaftsabbrüchen unter Federführung der medizinischen Fachgesellschaft (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) hingewirkt werden.