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Antrag 155/I/2018 Keine bayerischen Verhältnisse

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Berliner*innen, sowie hier wohnende Menschen, vor dem neuen bayerischen Polizeigesetz geschützt werden.

 

Im Detail heißt das:

  • Die Bewaffnung bayerischer Polizist*innen bei Einsätzen in Berlin muss den Berliner Gesetzen folgen
  • Die Überwachung von digitalen Daten und Datenverkehr, von Berliner*innen darf nicht ohne richterlichen Beschluss erfolgen. Eine Veränderung selbiger darf in keinem Fall stattfinden.

 

Antrag 109/I/2018 Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 2009 abschaffen

30.04.2018

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 2009 muss abgeschafft werden.

Die steuerlichen Begünstigungen für Unternehmen müssen zurückgedreht werden.

Die Umsatzsteuer muss wieder von 7% auf 19% angehoben werden.

 

Antrag 100/I/2018 Quasi-Ausländer

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD- Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, durch die Änderung der Ausführungsvorschriften der Berliner Ausländerbehörde dafür Sorge zu tragen, dass jeder Ausländer, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, ausländerrechtlich als „Quasi-Inländer“  behandelt wird und nicht abgeschoben werden darf. Das gilt auch dann, wenn ein in Deutschland aufgewachsener Jugendlicher straffällig geworden ist.

Antrag 89/I/2018 Mehr Demokratie wagen – auch in Schulen!

30.04.2018

Das Berliner Schulgesetz schreibt vor, dass an jeder Schule der Sekundarstufen I und II Gesamtschülervertretungen (GSV) gebildet werden. Aus dieser Versammlung heraus werden weitere Vertreter*innen unter anderem für Fachkonferenzen sowie die Schulkonferenz gewählt. Das Schulgesetz regelt jedoch nicht, wie dieses und weitere Gremien der Schulen für sich oder miteinander arbeiten sollen. Es gibt weder eine Geschäftsordnung noch ist festgelegt, wie oft die GSV im Jahr tagen muss. Sie werden in vielen Fällen kaum einberufen und dann handelt es sich um einseitige Informationsveranstaltungen, in welchen die Schulsprecher*innen die GSV über Entwicklungen aufklären, an denen sie weder beteiligt war geschweige denn, dass sie nun noch etwas daran ändern könnte. Denn, wenn die GSV nur selten tagt, liegen auch Entscheidungen, von denen berichtet wird, schon viele Wochen zurück. Dies wird der im Schulgesetz formulierten Forderung nach aktiver Eigenverantwortlichkeit der Schüler*innen nicht gerecht.

 

Die gewählten Vertreter*innen für andere Konferenzen haben nur eine beratende Funktion und sind damit ohne Stimmrecht. In der Praxis werden sie oft jedoch nicht einmal zu den Konferenzen eingeladen und erfahren erst im Nachhinein, dass diese stattfanden. Selbst um ihre beratende Funktion auszuüben, sind sie völlig von der Bereitschaft der Lehrkräfte oder Erziehungsberechtigten, sie anzuhören, abhängig. Ist dieser nicht da, können sie ihre beratende Funktion nicht ausüben. Ihr Amt und damit ihre Wahl ist folglich in vielen Fällen sinnlos.

 

De facto ist die direkte schülerische Mitbestimmung an Schulen lediglich dem Schulsprecher oder der Schulsprecherin sowie den vier Mitgliedern der Schulkonferenz also fünf Personen vorbehalten. Die Gesamtschülervertretung ist dagegen eine recht machtlose Institution, in welcher auch kaum Debatten geführt werden. Sie wird auch von Schüler*innen als ein vollkommen sinnloses Organ wahrgenommen. Wen sie in diese Versammlung entsenden, erscheint ihnen daher oft unwichtig. Allgemein entsteht bei vielen Schüler*innen der Eindruck einer Scheinmitbestimmung, welche nur auf dem Papier besteht.

 

Daher fordern wir, dass eine Evaluation in Auftrag gegeben wird, die alle bestehenden und aktiven Gesamtschülervertretungen an Berliner Schulen auflistet und aufklärt, inwiefern bzw. wie viele Mitglieder aus der GSV an den Schulprozessen (in Fachkonferenzen, Schulkonferenzen) eingebunden werden und dass die Möglichkeiten der Schüler*innen, ihre Schule mitzugestalten verbessert werden. Insbesondere den Mitglieder der GSV muss die Mitwirkung erleichtert werden. Zunächst muss diese folglich den Charakter einer einseitigen Informationsveranstaltung verlieren und zu einem debattierenden und beschließenden Gremium werden. Ziel ist es, möglichst viele Schüler*innen in Debatten einzubringen und konstruktive Diskussionen anzuregen. Dies können wir durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen der GSV gezielt bewirken. Ein erster Schritt dazu sind mehr GSVen in kürzeren Abständen. Die Kommunikation von GSV und Schulsprecher*innen wird so verbessert. Die Mitglieder der GSV können sich des Weiteren einfacher über aktuelle Probleme und Entwicklungen austauschen sowie auf diese reagieren anstatt sie bloß zur Kenntnis zu nehmen.

 

Weiterhin muss die Arbeitsweise der GSV sowie ihr Zusammenwirken mit anderen Institutionen der Schule festgelegt und für die Schüler*innen nachvollziehbar gemacht werden. Schüler*innen, die als Gäste an der Sitzung der GSV teilnehmen, haben Rederecht. Dazu benötigt die Versammlung eine Geschäftsordnung. Die Senatsverwaltung für Bildung wird eine vorläufige Geschäftsordnung herausgeben, die gilt, sofern sich eine GSV nicht nach ihrer Konstituierung eine andere Geschäftsordnung gibt. Jede Geschäftsordnung einer GSV muss jedoch Angaben über bestimmte Punkte beinhalten (siehe unten):

 

Auch die Vertreter*innen der GSV in anderen Gremien müssen immer eine echte Funktion ausüben können. Dass ihre Möglichkeit zur Partizipation vom guten Willen anderer abhängt ist nicht hinnehmbar. Das Problem, dass die Vertreter*innen oftmals nicht eingeladen werden, ist dadurch zu beheben, dass auch in anderen Gremien der Schule, an denen Schüler*innen beteiligt sein sollen, eine Woche vor der Sitzung eine Einladung mit Tagesordnung an alle Beteiligten ergehen muss. Da Schüler*innen in der Realität oft einfach nicht eingeladen werden, muss die GSV Beschlüsse anderer Gremien beanstanden können.

 

Zuletzt muss auch die gesamte Schülerschaft über den Beteiligungsprozess informiert werden. Dies kann durch eigens dafür konzipierte Veranstaltungen geschehen. In jedem Fall sollten jedoch die Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen und ihr Zusammenwirken für jede*n auf einem verständlichen Schaubild sichtbar gemacht werden. Dieses kann in Form von Handzetteln an jede*n Schüler*in verteilt werden oder an einem zentralen Ort in großem Format und gut sichtbar ausgehängt werden. Für eine bessere Transparenz bei Wahlen fordern wir Wahlprotokolle für alle offiziellen Wahlen.

 

Wir empfehlen, folgende Regelungen ins Schulgesetz aufzunehmen:

 

  • Termine der Schulkonferenz, Gesamtkonferenz und der Gesamtschülervertretung sollen von Schülersprecher*innen, Elternsprecher*innen und der Schulleitung gemeinsam koordiniert werden, um eine bessere Zusammenarbeit miteinander zu ermöglichen.
  • An allgemein bildende Schulen soll die Gesamtschülervertretung mindestens viermal im Schuljahr zusammenkommen.
  • Der Arbeit in den Gremien soll eine Geschäftsordnung zugrunde liegen. Die zuständige Senatsverwaltung soll verpflichtet werden, eine allgemeine Geschäftsordnung herauszugeben. Gremien sollen sich davon abweichende eigene Geschäftsordnungen geben dürfen, solange diese mindestens Angaben über die Strukturierung des Gremiums, das Verfahren der Entscheidungsfindung, die Grundlagen der Debattenführung, die Protokollierung und das Verfahren zum Einsatz von den dem Gremium zur Verfügung gestellten Mitteln enthalten.
  • Beratende Mitglieder in Gremien sollen vor Entscheidungen angehört und Stellungnahmen ins Protokoll aufgenommen werden.
  • Für die Durchführung von Veranstaltungen, die Demokratie und politische Partizipation fördern, soll der Schülervertretung ein finanzielles Budget zur Verfügung gestellt werden.
  • Um die demokratischen Standards durchzusetzen, sollen Gesamtkonferenz, Gesamtschülervertretung und Gesamtelternvertretung berechtigt sein, Beschlüsse zu beanstanden. Daraufhin soll die zuständige Senatsverwaltung eine Rechtsprüfung des Sachverhalts durchführen und ggf. die demokratischen Standards wiederherstellen. Auf Wunsch soll dem beanstandenden Gremium das Ergebnis der Rechtsprüfung bescheinigt werden.
  • Die Arbeitsweise der entscheidungstragenden Gremien soll für Schüler*innen transparent gemacht werden und sie sollen über ihre Partizipationsmöglichkeiten aufgeklärt werden.

 

Antrag 226/I/2018 Gesundheitsstandort Buch: Zukunftsort fit machen für die Zukunft – auch beim Verkehr!

30.04.2018

Der „Zukunftsort“ Berlin-Buch mit dem Campus Buch und den Einrichtungen der Gesundheitsregion ist derzeit nur unzureichend verkehrlich erschlossen. Die SPD Berlin setzt sich daher dafür ein, einen Regionalbahnsteig am Bahnhof Berlin-Buch zu errichten.

 

Wir fordern die SPD-Fraktionen im Abgeordnetenhaus und dem Bezirk sowie die SPD-Mitglieder des Senats und Bezirksamts auf, einen Regionalbahnsteig am Bahnhof Buch prioritär gegenüber einem möglichen Halt am Karower Kreuz zu behandeln und jenen möglichst schnell zu realisieren.