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Antrag 119/I/2018 Unser Ziel bleibt die ersatzlose Streichung des § 218.

30.04.2018

Debatte über §218 StGB führen

Wir müssen in der SPD und ihren Arbeitsgemeinschaften eine Debatte über die Abschaffung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches führen. Die Fristenlösung, die faktisch keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und Patient*innen bedeutet, ist nicht akzeptabel.

 

Wir müssen die Debatte über den § 218 StGB in der Gesellschaft führen und verstehen die SPD hier als progressive Kraft, die eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse vorantreiben muss. Repressive Gesetze, die Frauen* und Ärzt*innen unterdrücken, lehnen wir ab.

Antrag 146/I/2018 Deutschland braucht ein Paritätsgesetz

30.04.2018

In der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestags muss für die Wahlen zum Bundestag ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg gebracht werden. Hierzu ist das Wahlgesetz dahingehend zu ändern, dass sich die geschlechterparitätische Verteilung der Bevölkerung im Deutschland Bundestag widerspiegelt.

 

Fast 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist Gleichberechtigung in der Politik nur mit verbindlichen gesetzlichen Regelungen – wie einem Paritätsgesetz – machbar. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten und in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Antrag 203/I/2018 Arbeitsräume für alle Berliner bildenden Künstlerinnen und Künstler sichern!

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das Berliner Atelierprogramm für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler zu stärken, auszubauen und insbesondre die „Acht- Jahre-Regelung“ abzuschaffen!

 

Berlin ist einer der wichtigsten Produktionsstandorte für Bildende Kunst weltweit und hat durch seine künstlerischen Produktionen große kulturelle und soziale Potentiale für die Stadt entwickelt. Gerade unter den Bedingungen der wachsenden Stadt braucht Berlin Arbeitsräume für bildende Künstlerinnen und Künstler. Wir müssen den 8-10.000 bildenden Künstler*innen in Berlin eine realistische Chance auf bezahlbare Ateliers geben.

 

Mit dem Atelierprogramm des Berliner Senats steht ein wichtiges Instrument zu Verfügung, um bezahlbare Arbeitsräume für Künstlerinnen und Künstler zu erhalten und weitere zu schaffen. Aktuelle wird in rund 870 geförderte, mietpreis- und belegungsgebundene Ateliers und Atelierwohnungen in Berlin gearbeitet.

 

Ziel des Atelierprogramms ist es, eine Grundversorgung an Arbeitsräumen, auch unter schwierigen Bedingungen und der anhaltenden Dynamik auf den Immobilienmärkten, zu erreichen. Die Teilhabe an diesem Programm muss an den aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Wir wollen die bestehen Räume sichern und das Programm ausweiten.  Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

 

  1. Die „Acht- Jahre-Regelung“ wird abgeschafft. Die bisherige Regelung, dass Künstler*innen, die seit 2007 ein Atelier mieten, nur auf einmal acht Jahre begrenzt ein gefördertes Atelier des Atelierprogramms anmieten können, beseitigt nicht den Mangel an Räumen, sondern schichtet das Problem nur um.
  2. Die Bemessungsgrenze ist in dem letzenden Jahrzehnt nicht verändert worden. Sie muss sich an die aktuellen Preissteigerungen anpassen und erhöht werden.
  3. In Kooperation mit städtischen Gesellschaften, Genossenschaften und privaten Eigentümer*innen müssen beschleunigt – bis 2020 – mindestens 800 Ateliers und in naher Zukunft 2000 Ateliers geschaffen und vertraglich abgesichert werden. Dabei sind verschiedene Formen der Schaffung von Arbeitsräumen für Künstler*innen zu prüfen und umzusetzen: Zwischen- und Mehrfachnutzung, Ankauf, Anmietung und Neubau. Bei größeren Neubauvorhaben sollten grundsätzlich Räume für Ateliers vorhalten werden.
  4. Ein zentrales Instrument für die Erhaltung und Schaffung von geförderten, mietpreis- und belegungsgebundenen Ateliers und Atelierwohnungen muss ein Stadtentwicklungsplan Kultur sein.

 

Antrag 115/I/2018 § 367 BGB ändern – durch schuldnerfreundlichere Verrechnung von Teilleistungen Bürger entlasten

30.04.2018

§ 367 BGB abschaffen – Bürger entlasten

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass § 367 BGB abgeschafft wird, der lautet:

 

㤠367 Anrechnung auf Zinsen und Kosten

(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.“

Antrag 165/I/2018 Informationelle Selbstbestimmung wahren – Pilotprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung am Südkreuz stoppen

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass das Pilotprojekt zur biometrischen Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz mit sofortiger Wirkung eingestellt wird. Alle bisher gesammelten Daten müssen umgehend und unwiderruflich gelöscht werden.

 

Außerdem soll von jeglichen Projekten dieser Art in Zukunft abgesehen werden, da sie einen massiven und völlig unangemessenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen darstellen und keine eindeutige Rechtsgrundlage vorhanden ist, auf der diese Maßnahmen zu rechtfertigen sind. Zusätzlich besteht bei der Erhebung und Speicherung dieser Daten ein enormes Missbrauchspotential. Es droht die Gefahr des ständigen Überwachtseins im öffentlichen Raum.