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Antrag 315/II/2023 Trans* rights are human rights: Keine Verschlechterung der Situation von trans* Personen durch das Selbstbestimmungsgesetz!

24.09.2023

Wir bekräftigen unseren Beschluss 105/I/2023 “Trans*liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz”,  mit dem wir uns klar für ein modernes und progressives Selbstbestimmungsgesetz einsetzen. Insbesondere halten wir daran fest, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen klar verbessern muss und an keiner Stelle zu einer Verschlechterung führen darf.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag dazu auf, sich für die Anpassung jeglicher Teile des Selbstbestimmungsgesetzes einzusetzen, welche zur Verschlechterung der Situation von trans* Personen führen können. Dazu zählt insbesondere die dreimonatige Wartefrist ab Anmeldung beim Standesamt und die missverständlichen und unnötigen Formulierungen zu Vertragsfreiheit und Hausrecht (insbesondere zu Toiletten und Umkleiden), die ein Einfallstor für neue Diskriminierung gegen trans* Personen bieten könnten.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich in der Koalition für ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsgesetz einzusetzen und sicherzustellen, dass die Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt wird, wonach das Land Berlin dem Selbstbestimmungsgesetz im Bundesrat zustimmen wird.

Formulierung im Beschluss 105 I 2023: „In der weiteren Abstimmung und im parlamentarischen Verfahren muss zweifelsfrei geklärt werden, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen verbessern und an keiner Stelle verschlechtern wird.“

Antrag 316/II/2023 Schneller bauen muss auch schneller barrierefrei heißen

24.09.2023

„Der UN-BRK ist bei der anstehenden Novellierung der Bauordnung Berlin umfassend gerecht zu werden“, so der Beschluss auf dem ersten SPD-Landesparteitag 2022, der damit der laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bereits bis 2025 dramatischen Unterversorgung von mindestens 116.000 barrierefreien Wohnungen entgegentreten will. Der Bedarf steigt  aufgrund des demographischen Wandels rapide.

Es ist unabdingbar, dass die Umsetzung der vollumfänglichen Barrierefreiheit ein zentraler und zügigst umzusetzender Qualitätsstandard bei der Novellierung der Berliner Bauordnung ist. Unseren sozialdemokratischen Parteitagsbeschlüssen müssen auch entsprechende Taten folgen.

 

Wir fordern beim aktuellen Novellierungsverfahren zur Berliner Bauordnung von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen

  • die Einhaltung des Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) hinsichtlich der Beteiligungspflichten nach §17 Abs. 2 LGBG (Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen) sowie §19 Abs. 1 LGBG (AG Menschen mit Behinderungen SenSBW).

Zudem fordern wir beim aktuellen Novellierungsverfahren zur Berliner Bauordnung von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen

  • die tatsächliche Verbesserung der Wohnraumversorgung u.a. für Menschen mit Behinderungen – und keine gravierenden Verschlechterungen. In den beiden Vorentwürfen der letzten Legislatur war geplant, die Pflichtquote zur Errichtung von barrierefrei nutzbaren Wohnungen in Wohngebäuden mit Aufzugspflicht von 50% auf 2/3 zu erhöhen. Abweichend von den Vorentwürfen ist nun nur noch geplant
    • die Pflichtquote zur Errichtung von barrierefrei nutzbaren Wohnungen bei 50% zu belassen und statt einer Erhöhung auf 2/3
    • eine neue Pflichtquote von 3/4 barrierefrei „erreichbarer“ Wohnungen einzuführen.

 

Der neue Gesetzesentwurf zur Änderung der Bauordnung Berlin scheint auch keine einzige der Forderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, u.a.:

  • Beibehaltung der Aufzugspflicht bei Gebäudeaufstockungen,
  • Pflichtquote von 100% zur Errichtung von barrierefreien Wohnungen,
  • Einführung einer Pflichtquote zur Errichtung von Rollstuhlbenutzer*innen-Wohnungen,
  • Verzicht auf die Unterscheidung zwischen öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Bereichen bei allen öffentlichen Gebäuden (nicht nur bei Gerichtsgebäuden),
  • Barrierefreiheit auch bei zweckgleicher Nutzung nicht nur im sog. „erforderlichen Umfang“

Antrag 319/II/2023 Auszahlung von „Klimageld“ endlich ermöglichen

24.09.2023

Die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung, im Bundestag und in den Ländervertretungen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte „Klimageld“, also die Rückzahlung der Einnahmen aus der CO2 – Abgabe auf Energie und Treibstoffe pro Kopf an jede:n Bürger:in schnellstmöglich – noch innerhalb dieser Legislatur – erfolgen kann.  Das Klimageld ist eine der wichtigsten und nachhaltigsten Voraussetzungen, um weitere Belastungen durch Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen sozial auszubalancieren.

 

Dazu muss das Finanzministerium endlich die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Auszahlung eines Klimageldes schaffen.

Antrag 100/II/2023 Gewährleistung erfolgreicher Einbürgerungen durch qualifizierte Beratungsmöglichkeiten

29.08.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, des Abgeordnetenhauses sowie den SPD-Landesvorstand dazu auf, sich dafür einzusetzen, spätestens mit Eröffnung des Landeseinbürgerungszentrums (LEZ) für qualifizierte Beratungsmöglichkeiten im Willkommenszentrum zu sorgen und entsprechende Personalressourcen auszubauen.

Antrag 128/II/2023 Wahlwerbung für politische Parteien in Wahlkampfzeiten

22.08.2023

Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen, der Bundesparteitag möge beschließen, die Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag möge ein Änderungsgesetz zum Parteiengesetz in der Form einbringen, dass Wahlwerbung für politische Parteien in Wahlkampfzeiten auch dann in Postbriefkästen eingeworfen werden dürfen, wenn an diesen schriftlich kenntlich gemacht ist, dass der Einwurf von Werbung (auch von politischen Parteien) unzulässig ist.

 

Das ParteienG soll daher wie folgt geändert werden: In § 5 wird die Überschrift nach einem Komma durch das Wort „Wahlwerbung“ ergänzt. Dem Absatz 2 werden folgende zwei Sätze angefügt: „Während der Dauer des Wahlkampfes ist die Werbetätigkeit politischer Parteien, die sich am Wahlkampf beteiligen und die für die betreffende Wahl zugelassen sind, zur Erfüllung ihrer Aufgabe, der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes, zuzulassen. Politischen Parteien ist es während dieser Dauer insbesondere gestattet, Wahlwerbung in Postbriefkästen auch dann einzuwerfen, wenn an diesen kenntlich gemacht ist, dass der Einwurf von Werbung in den Postbriefkasten verboten sei.“

 

Die entsprechenden Anpassungen im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz sind so vorzunehmen, dass sie mit den Vorgaben des Grundgesetzes und dem europäischen Recht vereinbar sind.